Der Verlust eines geliebten Menschen stellt eine emotionale Belastung dar. Doch inmitten der Trauer müssen Hinterbliebene auch zahlreiche organisatorische Aufgaben bewältigen. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Informationen zusammen, um Ihnen in dieser schweren Zeit den Überblick zu erleichtern. Die Auseinandersetzung mit formalen Schritten kann helfen, die notwendigen Angelegenheiten Schritt für Schritt zu regeln und finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Informationen zur Bedeutung einer Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag zur EUROPA Risikolebensversicherung.
Unverzügliche Schritte nach einem Todesfall
Sollte der Todesfall zu Hause eintreten, ist als Erstes ein Arzt zu verständigen, der den Totenschein ausstellt. In einem Krankenhaus übernimmt die Klinik diese Aufgabe. Der Totenschein ist die Grundlage für die Beantragung der Sterbeurkunde. Gleichzeitig ist es wichtig, nahe Verwandte und Freunde umgehend zu benachrichtigen. Oftmals können nahe Angehörige für einige Tage Sonderurlaub beim Arbeitgeber erhalten.
Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, sollte dieses dem Nachlassgericht übergeben werden. Weitere wichtige Dokumente umfassen den Personalausweis, das Stammbuch und die Geburtsurkunde, die bei verschiedenen Ämtern vorgelegt werden müssen. Auch Versicherungs- und Bankunterlagen sollten gesammelt werden. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Zugriff auf das Konto des Verstorbenen für Angehörige. Zudem muss ein Bestatter beauftragt werden. Liegt kein Vorvertrag mit einem Bestattungsinstitut vor, können Sie frei wählen.
Zeitkritisch ist auch die Information von Versicherungen, insbesondere bei einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung. Die Unternehmen müssen unverzüglich benachrichtigt werden, da sie sich das Recht vorbehalten, die Todesursache zu prüfen.
Erledigungen in den ersten Tagen
Die Sterbeurkunde muss gesetzlich spätestens am dritten Werktag nach dem Ableben angefordert werden, da ohne sie keine Bestattung stattfinden kann. Für die Beantragung sind neben dem Totenschein der Personalausweis, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde erforderlich. Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort des Verstorbenen.
TIPP: Beantragen Sie direkt bei der Anforderung der Sterbeurkunde mehrere Ausfertigungen. Diese werden bei zahlreichen Ämtern, Behörden und Unternehmen benötigt.
Bei einem Unfalltod ist die entsprechende Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Versäumen Sie diese Frist, kann dies zur Ablehnung der Versicherungsleistung führen.
Prüfung wichtiger Verträge des Verstorbenen
Der Erbschein ist eine weitere zentrale Urkunde, die Ihre Legitimation als Erbe nachweist. Er wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und kann je nach Höhe des Nachlasses einige Zeit in Anspruch nehmen und Kosten verursachen. Nach Kenntnis der Erbschaft haben Sie sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten.
Bestehende Mietverträge des Verstorbenen sind ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls zu kündigen. Bei Mietverträgen gilt auch im Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Lebte der Verstorbene jedoch zusammen mit einem Ehe- oder Lebenspartner in der Wohnung, geht der Mietvertrag auf diesen über. Auch Verträge rund um die Wohnung wie Telekommunikation, Kabelfernsehen, Rundfunk, Internet und Energieversorgung sollten zeitnah geprüft und/oder gekündigt werden. Wohnte der Verblichene in einem Pflegeheim, endet der Vertrag mit dem Sterbetag. Klären Sie mit der Heimleitung, bis wann das Zimmer geräumt werden muss.
Unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Risikolebensversicherung
Wenn eine Risikolebensversicherung besteht, ist es unerlässlich, den Versicherer umgehend zu informieren. Eine telefonische Benachrichtigung reicht hierfür in der Regel zunächst aus. Eine verspätete Meldung des Todesfalls kann zu Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme führen. Bei der EUROPA können Sie einen Sterbefall auch online melden.
Wichtige Punkte zur Auszahlung einer Risikolebensversicherung:
- Sie zahlt nur im Todesfall der versicherten Person, nicht bei Kündigung oder Ablauf der Laufzeit.
- Die versicherte Person muss auf natürliche Weise oder durch einen Unfall gestorben sein.
- Auszahlung erfolgt an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder dessen Erben.
- Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung kann finanzielle Lücken schließen und die Hinterbliebenen entlasten. Risikolebensversicherung preis kann dabei ein entscheidender Faktor sein.
Das richtige Vorgehen in dieser schwierigen Zeit hilft, den Überblick zu behalten und wichtige Fristen einzuhalten. Die proaktive Auseinandersetzung mit Verträgen und Versicherungen ist dabei essenziell.
