Risikolebensversicherung mit Vorerkrankungen: So sichern Sie Ihre Familie finanziell ab

Möchten Sie Ihre Familie finanziell absichern, falls Ihnen etwas zustößt? Dann ist die Risikolebensversicherung (RLV) eine hervorragende Möglichkeit, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Sie zahlt Ihren Hinterbliebenen im Todesfall eine vereinbarte Kapitalleistung aus, die ihnen hilft, den Lebensunterhalt zu bestreiten oder laufende Kredite – wie beispielsweise eine Einmaleinlage Lebensversicherung – zu decken. Doch der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist stets mit Gesundheitsfragen verbunden. Hierbei werden Informationen zu medizinischen Behandlungen und Vorerkrankungen abgefragt, um das individuelle Risiko einzuschätzen und eine Hinterbliebenenabsicherung zu fairen Beiträgen anbieten zu können. Doch keine Sorge: Vorerkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung. Auch wenn Sie bereits an einer Krankheit leiden, können Sie häufig eine Risikolebensversicherung abschließen, denn entscheidend ist, wie hoch das tatsächliche Leistungsrisiko aufgrund der Vorerkrankung ist.

Warum Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung wichtig sind

Früher gab es vereinzelt Versicherer, die eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen angeboten haben. Heute ist die Gesundheitsprüfung allerdings bei nahezu jedem Anbieter Standard. Und das aus gutem Grund, denn ohne diese Prüfung wäre die Hinterbliebenenabsicherung für die Versicherten schlichtweg nicht bezahlbar.

Eine Gesundheitsprüfung, ob in der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Unfallversicherung, verfolgt immer denselben Zweck: Der Versicherer möchte das Leistungsrisiko eines Antragstellers einschätzen. Zeichnet sich aufgrund seiner Vorerkrankungen bereits ab, dass der Leistungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, lehnt die Versicherung den Antrag unter Umständen ab. Würde ein Versicherer zu viele Personen mit hohem Risiko versichern, wären die Ausgaben immens. Dies müsste er wiederum auf die Beiträge seiner Versicherungsnehmer umlegen. Folglich würden die Prämien erheblich steigen und wären für die Allgemeinheit nicht mehr bezahlbar. Die Gesundheitsprüfung kommt somit nicht nur der Versicherungsgesellschaft zugute, sondern dem gesamten Versichertenkollektiv, da durch die Einschätzung des Risikos die Beiträge besser kalkuliert und niedrig gehalten werden können. Ein Beispiel dafür, wie wichtig solche Kalkulationen sind, zeigen die Empfehlungen von Organisationen wie der begünstigte Lebensversicherung.

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Vorerkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Ob die Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung zu einer Hürde werden, ist immer von der jeweiligen Vorerkrankung abhängig. Vorneweg muss gesagt sein, dass nicht jede Vorerkrankung automatisch zu einer Antragsablehnung führt. Es gibt Krankheiten, die haben keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und werden problemlos mitversichert.

Drei mögliche Szenarien bei Vorerkrankungen

  1. Versicherung ohne Einschränkungen: Es gibt Erkrankungen, die haben keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und werden problemlos mitversichert.
  2. Versicherung mit Risikozuschlag: Für bestimmte Erkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag vereinbaren. Der Antrag wird angenommen, aber die Betroffenen zahlen etwas höhere Beiträge für ihre Absicherung. Der volle Versicherungsschutz bleibt dabei ohne Einschränkungen bestehen.
  3. Versicherung mit Leistungsausschluss: Es kann auch vorkommen, dass der Versicherer die Krankheit ausschließt. Leidet beispielsweise ein Antragsteller an Bluthochdruck oder einer Schilddrüsenunterfunktion, kann unter Umständen ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Leistungsfall aufgrund genau dieser Vorerkrankung eintritt. Bei allen anderen Gründen allerdings schon.
  4. Ablehnung des Antrags: Schwere Krankheiten können allerdings dazu führen, dass der Versicherer den Antrag ablehnt.

Während manche Krankheiten keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen, können andere zu Risikozuschlägen oder einem Leistungsausschluss führen.

Welche Vorerkrankungen beeinflussen den Versicherungsschutz?

Allein die Tatsache, dass Sie an einer Vorerkrankung leiden oder medizinische Behandlungen hinter sich haben, ist noch kein Grund, die Risikolebensversicherung zu verwerfen. Es gibt zwar einige Erkrankungen, die generell nicht versicherbar sind, viele aber können mitversichert werden.

Meist ohne Einschränkungen versicherbarMeist mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbarMeist nicht versicherbar
AllergienNeurodermitis und PsoriasisKrebs
Leichtes AsthmaBluthochdruckHerzinfarkt
MigräneSchilddrüsenunterfunktionHIV
Multiple Sklerose
Schwere Depressionen
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Hinweis: In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung notwendig, da die Schwere der Erkrankung einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers hat. Das Vorliegen einer der genannten Krankheiten ist somit noch keine Garantie für die Antragsannahme bzw. Ablehnung. Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, ob Sie trotz Vorerkrankung versicherbar sind. Ein unabhängiger Vergleich, wie ihn auch die Stiftung Warentest Risikolebensversicherung anbietet, kann hierbei wertvolle erste Anhaltspunkte liefern.

Die DEVK Risikolebensversicherung: Ihre Optionen bei Vorerkrankungen

Auch bei der DEVK sehen wir Gesundheitsfragen vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung vor. Wir können für Sie individuell prüfen, inwiefern sich Ihre Vorerkrankung auf den Antrag auswirkt. Wie bei allen Versicherern führt auch bei der DEVK nicht jede Krankheit sofort zur Ablehnung – selbst „schwere“ Krankheiten lassen sich oftmals mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss versichern. So können Sie Ihre Familie trotz bestehender Erkrankung für den Ernstfall finanziell absichern.

Als Alternative zur Risikolebensversicherung kann die Sterbegeldversicherung in Betracht gezogen werden. Bei der DEVK haben Sie die Möglichkeit, eine Todesfallleistung von bis zu 20.000 Euro ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Auch in eine Altersvorsorge lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung einschließen, um die Familie abzusichern und zum Beispiel eine Allianz Risikolebensversicherung Auszahlung zu erhalten.

Wichtiger Tipp: Die Nachversicherungsgarantie der DEVK nutzen

Die Risikolebensversicherung der DEVK gibt es in zwei Tarifvarianten. Der Premium-Tarif „Risiko Plus“ beinhaltet eine besondere Leistung: eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, Sie können den Versicherungsschutz zu bestimmten Anlässen erhöhen, auch wenn Sie zwischenzeitlich an einer Vorerkrankung leiden sollten, die bei einem Neuabschluss nicht versicherbar wäre.

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Um die Nachversicherungsgarantie zu nutzen, muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse gestellt werden:

  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Kauf oder Bau einer selbst bewohnten Immobilie
  • Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit

Risikolebensversicherung mit Vorerkrankungen: Ihre Familie umfassend absichern

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie zu einem überschaubaren monatlichen Beitrag Ihre Familie rundum zuverlässig absichern. Sie können dafür sorgen, dass Ihre Lieben im Ernstfall den Lebensunterhalt bestreiten oder laufende Kredite, sogar teure Immobilienfinanzierungen, gedeckt werden. Dafür stehen Ihnen bei der DEVK zwei Tarife zur Auswahl, die nützliche Zusatzleistungen wie die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bieten. Darüber hinaus können Sie zwischen einer konstanten und einer fallenden Versicherungssumme wählen. So wird die Hinterbliebenenabsicherung optimal auf Ihren individuellen Bedarf angepasst – auch wenn das Thema Lebensversicherung Partner unverheiratet relevant ist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht ohne Gesundheitsfragen möglich ist. Doch wie gezeigt, führt nicht jede Krankheit zur Ablehnung. Gerne beraten wir Sie individuell und finden gemeinsam heraus, wie wir Ihre Familie im Ernstfall finanziell absichern können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns für eine persönliche Beratung.