Risikolebensversicherung: Konstante oder fallende Versicherungssumme – Was ist die richtige Wahl für Sie?

Einführung in die Risikolebensversicherung mit Symbolen für Entscheidungen

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) stehen viele vor der Frage, welche Art der Absicherung die passende ist: eine konstante oder eine fallende Versicherungssumme. Diese Entscheidung ist essenziell, da sie maßgeblich die finanzielle Sicherheit Ihrer Hinterbliebenen im Ernstfall beeinflusst. Während einige bereits klare Vorstellungen und detaillierte Kalkulationen mitbringen, benötigen andere praktische Einblicke und Denkanstöße, um ein sicheres Gefühl für die ideale Absicherungsform zu entwickeln.

In diesem Artikel beleuchten wir die unterschiedlichen Modelle der fallenden und konstanten Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung und gehen detailliert auf deren Vor- und Nachteile ein. Wir zeigen Ihnen anhand eines ausführlichen Beispiels aus der Praxis, welche Variante in verschiedenen Szenarien die beste Wahl sein kann. Am Ende erhalten Sie unsere persönliche Empfehlung, die Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen soll, um die finanzielle Zukunft Ihrer Familie bestmöglich abzusichern. Eine fundierte Entscheidung in dieser Angelegenheit ist von großer Bedeutung, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden und Ihren Liebsten ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen, selbst wenn Sie einmal nicht mehr da sein sollten. risikolebensversicherung konstant oder fallend

1. Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Wie der Name bereits andeutet, bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit nicht gleich, sondern verringert sich von Jahr zu Jahr. Es gibt hierbei verschiedene Varianten. Die linear fallende und die annuitätisch fallende Versicherungssumme sind die bekanntesten. Letztere verliert jedoch zunehmend an Bedeutung und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten.

Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung legen Sie eine anfängliche Absicherungshöhe (z.B. 300.000 €) und eine feste Laufzeit (z.B. 25 Jahre) fest. In diesem Fall würde sich die Absicherungssumme pro Jahr um 12.000 € reduzieren. Die annuitätisch fallende Versicherungssumme ist hingegen an ein konkretes Darlehen gekoppelt. Hier sinkt die Versicherungssumme im Gleichschritt mit der Restschuld des Darlehens.

Der zu zahlende Beitrag wird zu Beginn so kalkuliert, dass er über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt. Das bedeutet, bei gleichem Beitrag haben Sie zu Beginn eine deutlich höhere Versicherungssumme als gegen Ende der Laufzeit.

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2. Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Vereinbaren Sie beispielsweise heute eine Risikolebensversicherung mit einer Summe von 300.000 € über 25 Jahre, erhalten Ihre Hinterbliebenen im Todesfall während der gesamten Laufzeit stets 300.000 €. Dies ist der grundlegende Unterschied zur Variante mit fallender Versicherungssumme.

Die Beiträge bei einer konstanten Risikolebensversicherung sind ebenfalls über die gesamte Laufzeit gleich, jedoch im Vergleich zur fallenden Variante in der Regel höher. Um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, haben wir im Folgenden einen detaillierten Praxisfall beschrieben.

3. Ein Beispiel aus der Praxis: Absicherung einer jungen Familie

Ein 37-jähriger Apotheker bat uns um eine anonyme Risikovoranfrage für eine Risikolebensversicherung. Er wollte seinen kürzlich abgeschlossenen Immobilienkredit absichern, damit seine Frau und seine Kinder im Falle seines Todes nicht vor finanziellen Herausforderungen stehen. Derzeit ist der Mann der Hauptverdiener, da seine Frau ihr zweites Kind zur Welt gebracht hat und das erste Kind zwei Jahre alt ist. Die Familie plant, dass die Frau in den kommenden Jahren maximal eine Teilzeitstelle annehmen wird, um sich überwiegend der Kindererziehung zu widmen, da der Mann ein höheres Einkommen erzielt.

Der Wunsch bestand, an einer Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen teilzunehmen, da der Mann bestimmte Vorerkrankungen aufweist. Um Ihnen einen Einblick in den Beratungsverlauf zu geben, gehen wir im Folgenden auf die individuellen Details dieser Anfrage ein, da wir festgestellt haben, dass ein solcher Einblick unseren Interessenten bei der Entscheidungsfindung oft weiterhilft.

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Die Kredithöhe des Immobiliendarlehens der Familie betrug 650.000 €. Die monatliche Darlehensrate belief sich auf 2.550 €, und die kalkulatorische Laufzeit des Darlehens lag bei 35 Jahren. Der ursprüngliche Wunsch der Familie war eine Versicherungssumme von 500.000 € auf den Todesfall des Mannes, mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer fallenden Versicherungssumme. Eine genaue Begründung für die Höhe, Laufzeit und Konstellation gab es nicht. Es war eher ein Gefühl, dass einige Hunderttausend Euro im Todesfall des Mannes ein finanziell unbeschwertes Leben für die Familie ermöglichen würden. Eine Risikolebensversicherung im Todesfall der Frau war vorerst nicht angedacht. Aufgrund des recht hohen Nettoeinkommens des Mannes von 5.200 € bat das Ehepaar dennoch um eine Einschätzung und Beratung. Dieser Frage widmen wir uns im weiteren Verlauf. Bei der Frau rechnet die Familie mit einem Nettoeinkommen von 1.500 €, sobald sie in ein paar Jahren wieder in Teilzeit arbeitet.

Zunächst betrachten wir die möglichen Szenarien im Todesfall des Mannes, wenn die Risikolebensversicherung wie ursprünglich geplant abgeschlossen wird.

3.1 Beispiel 1: Der Mann verstirbt nach 5 Jahren

Sollte der Mann fünf Jahre nach Abschluss der Risikolebensversicherung im Alter von 42 Jahren versterben, so wäre nach Zins und Tilgung noch eine Restschuld des Darlehens in Höhe von 595.000 € offen. Da sich die Familie in diesem Szenario für eine fallende Versicherungssumme entschieden hatte, würde zu diesem Zeitpunkt eine Summe von 428.571 € ausgezahlt. Das wäre eine Differenz zur Restschuld des Darlehens von circa 166.000 €.

Das Darlehen könnte somit nicht vollständig abbezahlt werden. Da man in der Regel über die Auszahlung der Risikolebensversicherung selbst bestimmen kann, müsste das Darlehen in einem solchen Fall nicht zwingend sofort getilgt werden. Die hinterbliebene Frau könnte mit dem Geld auch die Darlehensrate von 2.550 € Monat für Monat begleichen. Nach 14 Jahren wäre das Geld aus der Risikolebensversicherung dann aufgebraucht. Am Ende dieser 14 Jahre wäre noch eine Restschuld von 386.000 € offen, und die Kinder wären 19 und 22 Jahre alt. Die monatliche Rate von 2.550 € müsste die Frau dann wieder aus ihrem laufenden Einkommen bestreiten.

3.2 Beispiel 2: Der Mann verstirbt nach 15 Jahren

Im zweiten Szenario verstirbt der Mann im Alter von 52 Jahren. Aufgrund der fallenden Versicherungssumme könnte die hinterbliebene Frau noch mit einer Versicherungssumme von 300.000 € rechnen. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Restschuld des Darlehens noch 455.000 €. Hier besteht eine Differenz von 155.000 € zwischen der Auszahlung der Risikolebensversicherung und der Restschuld des Darlehens.

Mit den 300.000 € könnte die Darlehensrate für weitere 10 Jahre bezahlt werden. Nach diesen 10 Jahren müssten die 2.550 € pro Monat aus dem Einkommen der Frau aufgebracht werden. Die Kinder wären dann 25 und 27 Jahre alt, und die Finanzierung würde noch weitere 10 Jahre laufen. risikolebensversicherung fallend oder konstant

4. Wichtige Punkte, die Sie bei der Kalkulation beachten sollten

Eine Versicherungssumme von 500.000 € erscheint auf den ersten Blick recht hoch. In den beiden Szenarien würde zwar eine beträchtliche Summe ausgezahlt, doch wie Sie feststellen können, ist die Restschuld des Darlehens im Vergleich zur Auszahlungshöhe noch immer beträchtlich. Neben der Restschuld sollten Sie bei der Kalkulation der Höhe Ihrer Risikolebensversicherung die folgenden Punkte unbedingt berücksichtigen:

4.1 Kinder und deren Absicherung

Gerade bei einer solch hohen finanziellen Belastung durch einen Immobilienkredit und der Notwendigkeit, Kinder zu versorgen, ist ein hoher Absicherungsbedarf unerlässlich. Wie wir Ihnen im obigen Beispiel gezeigt haben, reichen selbst 500.000 € bei einer fallenden Versicherungssumme nicht immer aus.

Wenn das Geld aus der Risikolebensversicherung ausschließlich für die Zahlung der Darlehensraten verwendet wird, bleiben oft nicht genügend finanzielle Mittel übrig, um den Kindern eine angemessene Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Die Verbraucherzentrale Bayern kalkuliert, dass ein Kind bis zum Ende des Studiums durchschnittlich 230.000 € “kostet”. Ein Teil davon kann möglicherweise durch BAföG, Kindergeld oder Elterngeld abgedeckt werden. Wenn Ihnen die berufliche Ausbildung Ihrer Kinder und deren Finanzierung besonders wichtig sind, sollte dieser Punkt unbedingt in Ihre Kalkulation einfließen.

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4.2 Immobilie und Rücklagenbildung

Eine Immobilie muss instandgehalten werden. Alle 20-25 Jahre müssen die Heizung erneuert, die Fassade gestrichen oder andere Reparaturen durchgeführt werden. Diese Rücklagen muss man als Eigentümer selbst bilden. Im Schnitt kann man mit 1 € pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Bei einem Haus von 150 m² sollte man also mit ca. 1.800 € Rücklagen pro Jahr kalkulieren. Rechnet man diese Rücklagen auf mehrere Jahrzehnte hoch, so ist eine Summe von mehreren Zehntausend Euro notwendig.

Auch die laufenden Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer, Müllabfuhr etc. bleiben im Todesfall eines Familienmitgliedes in gleicher Höhe bestehen. Hat man eine fallende Versicherungssumme gewählt, kann dies auf lange Sicht zu einem finanziellen Engpass führen.

4.3 Die Auswirkungen der Inflation

Springen wir zurück zu unserem Szenario, wenn der Mann nach 15 Jahren versterben sollte. 300.000 € Versicherungssumme werden in diesem Fall aus der Risikolebensversicherung ausgezahlt.

Neben der nominellen Versicherungssumme ist in diesem Zeitraum auch die Kaufkraft gesunken. Wenn wir von 2,5 % Inflation ausgehen, haben 300.000 € in 15 Jahren nur noch eine Kaufkraft von etwa 207.000 €. Wird das Geld ausschließlich für die Zahlung der Darlehensrate verwendet, macht dies keinen großen Unterschied. Soll das Geld jedoch eine andere Verwendung finden (z.B. für die Ausbildung der Kinder), dann wird der Kaufkraftverlust durch die Inflation dazu führen, dass mit dem Geld in 15 Jahren deutlich weniger erworben werden kann als heute.

4.4 Altersvorsorge der Hinterbliebenen

Auch das Thema der Altersvorsorge sollte bei der Berechnung der Absicherungshöhe berücksichtigt werden. Verstirbt, wie in unserem Beispiel, der Hauptverdiener, muss sich die hinterbliebene Frau allein um die Erziehung der Kinder kümmern. Vermutlich ist mit einem schnellen Wiedereinstieg der Frau in das Arbeitsleben nicht zu rechnen. Das würde bedeuten, dass deutlich geringere Rentenansprüche angesammelt werden.

Um dies zu kompensieren, müsste privat vorgesorgt werden. Eine hohe zusätzliche Kapitalauszahlung aus der Risikolebensversicherung würde die Situation deutlich entspannter gestalten und einer potenziellen Altersarmut entgegenwirken.

5. Die Entscheidungsfindung unserer jungen Familie

Diese Szenarien und Denkanstöße haben die Familie dazu bewogen, eine konstante Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 750.000 € auf den Todesfall des Mannes zu vereinbaren. Die Laufzeit der Versicherung soll 30 Jahre betragen. Da Versicherungen ab einer gewissen Summe eine ärztliche Untersuchung verlangen (teilweise schon ab mehr als 300.000 € Versicherungssumme), wurden zwei Verträge bei unterschiedlichen Versicherungen abgeschlossen, um keine ärztliche Untersuchung notwendig zu machen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, von der fallenden zur konstanten Versicherungssumme zu wechseln, war der Punkt, dass im Todesfall noch eine recht hohe Restschuld des Darlehens bestehen würde und neben der Versorgung der Kinder weitere Kostenfaktoren zum Tragen kommen, die mit der ursprünglich kalkulierten Auszahlungssumme zu gering ausgefallen wären.

Unser Tipp: Im Laufe der Zeit kann die beschlossene Versicherungssumme von 750.000 € nach unten angepasst werden. Wenn die 750.000 € beispielsweise in 10 Jahren nicht mehr notwendig sind, so kann dem Versicherer mitgeteilt werden, dass die Versicherungssumme auf z.B. 550.000 € reduziert werden soll. Neben der Versicherungssumme sinkt dann auch der monatliche Zahlbeitrag.

Die Frage, ob eine Risikolebensversicherung für den Todesfall der Frau notwendig sei, stand noch aus. Auch hier wurden Szenarien durchgespielt. Aktuell verdient der Mann 5.200 € netto im Monat. Sollte seine Frau versterben, so bliebe ein Großteil der laufenden Kosten der Familie bestehen. Die Darlehensrate von 2.550 € im Monat könnte der Mann gerade so allein tragen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Kindererziehung in diesem Fall aussehen soll:

  1. Der Mann arbeitet weniger, um sich um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Dadurch würde unweigerlich das Einkommen geringer, was zur Folge haben könnte, dass es zu finanziellen Herausforderungen kommt.
  2. Der Mann arbeitet weiter und organisiert die Erziehung der Kinder, beispielsweise über die Kita oder eine Tagesmutter. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, die unter Umständen ein Loch in die Haushaltskasse reißen könnten.
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In beiden Fällen wäre mit einem finanziellen Engpass zu rechnen. Aus diesem Grund haben sich die Eheleute dazu entschieden, auch auf den Todesfall der Ehefrau eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Die Höhe und Laufzeit der Versicherung werden jedoch anders gestaltet. 300.000 € über 25 Jahre sollen abgesichert werden, denn dann wären die Kinder nicht mehr auf Unterstützung angewiesen – so die finale Überlegung der Familie.

6. Risikolebensversicherung im Vergleich – Was kostet der Schutz im Beispiel?

Wie bereits oben beschrieben, wurden die beiden Versicherungen für den Mann auf zwei Verträge aufgeteilt. Nach einem ausführlichen Vergleich der Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen wurde sich für die Hannoversche Versicherung und die Baloise Versicherung entschieden. In unserem Artikel „Risikolebensversicherung Vergleich Stiftung Warentest / Finanztest – Vorsicht!“ haben wir auf die etwas ungünstige Fragestellung der Hannoverschen hingewiesen. Dennoch sollte ein Teil der Absicherung darüber abgeschlossen werden. Das Einholen der Patientenakte war nicht notwendig, da die beiden Verträge im Zuge der vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen wurden und unsere beiden Interessenten bei der Beantwortung der Fragen sehr sicher waren.

Die Hannoversche stellt im Zuge einer Immobilienfinanzierung lediglich zwei Gesundheitsfragen im Antrag. Wir haben die Qualität der Gesundheitsfragen der Hannoverschen Versicherung und unsere Bewertung dazu ausführlich dargestellt.

Bei der Hannoverschen Versicherung wurde der Basis Tarif gewählt und eine Versicherungssumme von 350.000 € abgeschlossen. Der Beitrag lag bei 29,76 € im Monat.

Bei der Baloise Versicherung hat sich die Familie für den Premium Tarif entschieden. Hierbei kann, wenn die Notwendigkeit besteht, die Versicherungssumme erhöht oder die Laufzeit im Zuge der Nachversicherungsgarantien verlängert werden. Die Gesundheitsfragen der Baloise Versicherung sind ebenfalls deutlich vereinfacht.

Der Beitrag liegt bei 55,22 € im Monat und die Versicherungssumme bei 400.000 €.

Der gesamte Zahlbeitrag der beiden Versicherungen des Mannes beträgt somit insgesamt 84,98 € im Monat.

Bei der Frau wurde ebenfalls ein Antrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen gewählt. Das Ehepaar hat sich für die Europa Versicherung entschieden. Auch hier wurde auf die mögliche Problematik der offenen Fragestellung hingewiesen, sich schlussendlich aber dennoch für die Versicherung entschieden. Einen umfassenden Artikel über unsere Einschätzungen zu den Gesundheitsfragen, einschließlich der vereinfachten Gesundheitsfragen der Europa Versicherung, findest du ebenfalls auf unserem Blog.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen der Europa Versicherung sahen in diesem Beispiel folgendermaßen aus:

Der Zahlbeitrag liegt bei 20,12 € im Monat.

Bei solch hohen Versicherungssummen sollte auch auf das Thema der Erbschaftssteuer geachtet werden. In unserem Beitrag „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ können Sie nachlesen, wie man die Erbschaftssteuer geschickt umgehen kann. Wenn Sie sich für eine Sonderaktion der Versicherungen interessieren, dann können Sie im Beitrag „Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen“ nachschauen, ob eine entsprechende Aktion für Sie dabei ist.

Oftmals kann eine solche Aktion genutzt werden, wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Immobilie erworben wurde oder ein Kind von Ihnen zur Welt gekommen ist.

7. Fazit: Konstante vs. fallende Risikolebensversicherung

Welche Variante für Sie geeignet ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wir hoffen, dass Sie sich mithilfe dieses Beitrags einen guten Überblick verschaffen und neue Denkanstöße bekommen konnten.

Unser Beispiel hat gezeigt, dass eine fallende Risikolebensversicherung trotz einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme nicht immer ausreichend ist.

Wir sind der Meinung, dass in den meisten Fällen nur eine konstante Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen ernsthaft finanziell absichern kann. Sollten die Kosten dafür dennoch eine Lücke in die Haushaltskasse reißen, so kann auch über eine Kombination der beiden Varianten nachgedacht werden.

Wichtig: Kalkulieren Sie unterschiedliche Szenarien für