Hannoversche Risikolebensversicherung: Ein umfassender Guide für optimalen Schutz

Unterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung

Die Hannoversche Versicherung zählt zu den prominentesten Anbietern von Risikolebensversicherungen (oft auch als Sterbeversicherung oder Todesfallversicherung bezeichnet) auf dem deutschen Markt. Ihre Tarife werden häufig als „gut und günstig“ beworben und sind für einen schnellen, „einfachen“ Online-Abschluss, beispielsweise über Vergleichsportale wie Check24, verfügbar. Doch was steckt wirklich dahinter und welche Fallstricke sollten Sie kennen, um Ihre Lieben bestmöglich abzusichern?

In diesem ausführlichen Artikel nehmen wir die Risikolebensversicherung der Hannoverschen genau unter die Lupe. Wir teilen unsere fachkundige Einschätzung, beleuchten die Erfahrungen unserer Kunden und erklären Ihnen alle relevanten Details. Dabei gehen wir stets auf die potenziellen Gefahren und Risiken ein, die bei einem Online-Abschluss oder durch die Sorglosigkeit mancher Versicherungsvermittler entstehen können. Wir illustrieren dies mit Beispielen aus unserer Beratungspraxis und stellen Ihnen unsere „unkonventionelle“ Vorgehensweise beim Abschluss einer Risikolebensversicherung vor, die Ihnen und Ihren Hinterbliebenen den größten Mehrwert bietet. Wenn Sie kurz vor dem Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung stehen, ist es unerlässlich, diesen Artikel bis zum Ende zu lesen, um zahlreiche häufige Fehler zu vermeiden.

Beginnen wir mit einem Überblick über die verschiedenen Arten der Hannoversche Risikolebensversicherung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden können.

1. Arten der Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen

Bei der Gestaltung Ihrer Risikolebensversicherung ist es entscheidend, sowohl die benötigte Absicherungshöhe als auch die passende Laufzeit genau zu definieren. Im Regelfall haben Sie bei Vertragsabschluss die Wahl, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll, welche Summe im Todesfall ausgezahlt wird und wie sich diese Summe im Zeitverlauf verändern soll (konstant, linear fallend oder gemäß einem Tilgungsplan fallend). Die Hannoversche bietet hierfür verschiedene Optionen, auf die wir im Folgenden detailliert eingehen.

Je nach persönlicher Situation können Sie bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung aus sechs unterschiedlichen Tarifvarianten wählen:

Unterschiedliche Tarife Hannoversche RisikolebensversicherungUnterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung

Der Hauptunterschied dieser Tarife liegt im Verlauf der Versicherungssumme, im obigen Schaubild als Summenverlauf bezeichnet. Hier wird primär zwischen konstant, linear fallend oder „nach Tilgungsplan fallend“ unterschieden. Diese drei Verlaufsformen möchten wir Ihnen im Detail erläutern, damit Sie die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.

1.1 Konstante Versicherungssumme

Diese Form der Risikolebensversicherung ist die einfachste und am weitesten verbreitete Variante. Sie vereinbaren eine feste Laufzeit für den Versicherungsschutz und eine unveränderliche Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird.

Beispiel: Sie schließen eine Versicherungssumme von 400.000 € für eine Laufzeit von 20 Jahren ab. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser 20 Jahre, erhalten die Hinterbliebenen die vollen 400.000 €. Tritt der Todesfall in diesem Zeitraum nicht ein, erfolgt weder eine Auszahlung noch eine Rückerstattung der gezahlten Beiträge. Die konstante Versicherungssumme bietet über die gesamte Laufzeit hinweg maximale Sicherheit und ist besonders sinnvoll, wenn der Absicherungsbedarf langfristig gleichbleibt, etwa zur Deckung von Familienunterhalt oder langfristigen Verbindlichkeiten.

1.2 Linear fallende Versicherungssumme

Bei der linear fallenden Versicherungssumme reduziert sich der Versicherungsschutz über die Vertragslaufzeit hinweg kontinuierlich. Die Höhe der Auszahlung ist somit abhängig vom genauen Todeszeitpunkt der versicherten Person.

Beispiel: Eine Risikolebensversicherung mit 400.000 € Versicherungssumme für 20 Jahre sinkt jährlich um 20.000 €. Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im elften Jahr, erfolgt eine Auszahlung von 200.000 €. Auch hier gilt: Tritt der Todesfall nicht ein, erfolgt keine Auszahlung und keine Beitragsrückerstattung. Diese Variante ist oft günstiger als die konstante Summe und kann sinnvoll sein, wenn der Absicherungsbedarf, wie etwa bei der Restschuld eines Darlehens, gleichmäßig abnimmt.

1.3 Nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme

Die nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme (auch annuitätisch fallende Versicherungssumme genannt) wird häufig zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen genutzt. Auch hier verringert sich die Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit.

Bei einem Immobiliendarlehen mit festgelegtem Zins- und Tilgungssatz reduziert sich die Restschuld des Darlehens im Laufe der Zeit. Diese Risikolebensversicherung kann so konfiguriert werden, dass die Versicherungssumme in jedem Jahr der verbleibenden Restschuld des Darlehens entspricht.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Ändern sich Tilgung oder Zinssatz im Laufe der Zeit, ist eine Anpassung der Risikolebensversicherung nicht immer einfach möglich. Daher sollte diese Option sorgfältig geprüft und nur gewählt werden, wenn die Finanzierungsstruktur stabil ist.

In unserem Artikel “Risikolebensversicherung – Welche Höhe und Laufzeit sind sinnvoll?” gehen wir ausführlich auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ein. Zudem finden Sie dort konkrete Beispiele und wertvolle Hinweise, welche Höhe und Laufzeit Sie für Ihre Risikolebensversicherung wählen sollten.

Beitragszahlungsart: Konstant vs. Risikoadäquat

Sicherlich ist Ihnen im bereits dargestellten Schaubild aufgefallen, dass die Beitragszahlungsart ebenfalls zwischen konstant und risikoadäquat gewählt werden kann. Dies ist auf der rechten Seite des Schaubilds klar ersichtlich.

Unterschiedliche Tarife Hannoversche RisikolebensversicherungUnterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung

Der Unterschied zwischen der konstanten und der risikoadäquaten Beitragszahlungsart ist einfach erklärt: Bei der konstanten Beitragszahlungsart zahlen Sie über die gesamte Vertragsdauer einen gleichbleibenden monatlichen oder jährlichen Betrag an die Versicherung.

Bei der risikoadäquaten Beitragszahlungsart sind die Zahlbeiträge in den ersten Jahren in der Regel geringer, steigen dann an und werden zum Versicherungsende hin wieder geringer. Ein Beispiel der Hannoverschen Versicherung zeigt, wie sich die Zahlbeiträge bei dieser Variante über eine Versicherungsdauer von 20 Jahren entwickeln:

Unterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Zahlbeiträge und KostenUnterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Zahlbeiträge und Kosten

Auf der rechten Seite des Schaubildes sehen Sie zwei unterschiedliche Beiträge: Brutto- und Nettozahlbeiträge. Auf diese gehen wir später noch genauer ein. Die erste Spalte auf der rechten Seite zeigt die Beiträge, die Sie entrichten müssen.

Bei der konstanten Beitragszahlungsart sind die anfänglichen Zahlbeiträge etwas höher, bleiben dafür aber über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Kunden für die „einfachere“ Variante der konstanten Beitragszahlungsart entscheiden, da sie eine bessere Planbarkeit bietet.

Neben den bereits erläuterten einzelnen Arten der Risikolebensversicherung (konstante, linear fallende oder nach Tilgungsplan fallende Versicherungssumme) bietet die Hannoversche auch verschiedene Tarifvarianten an. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen, die wir im nächsten Abschnitt detailliert vorstellen.

2. Unterschiedliche Tarifvarianten und Leistungen der Hannoverschen

Die Hannoversche Risikolebensversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, aus den folgenden drei Tarifvarianten zu wählen, die unterschiedliche Leistungspakete und damit auch Preisstrukturen aufweisen:

  • Basis-Tarif
  • Plus-Tarif
  • Exklusiv-Tarif

Die folgende Grafik veranschaulicht die Leistungsbausteine, die in den jeweiligen Tarifen enthalten sind. Hier wird deutlich, welche Zusatzoptionen mit den höherwertigen Tarifen einhergehen.

Unterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Basis, Plus und ExklusivUnterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Basis, Plus und Exklusiv

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Basis-, Plus- und Exklusivtarif liegt in den enthaltenen Zusatzleistungen (linke Spalte), die je nach persönlicher Situation mehr oder weniger sinnvoll sein können. Der Basistarif ist naturgemäß der preisgünstigste, während der Exklusivtarif das umfassendste und damit teuerste Paket darstellt. Die genauen Preisunterschiede werden wir später im Artikel noch detailliert analysieren.

Im nächsten Abschnitt möchten wir drei spezifische Leistungsbausteine genauer beleuchten, die bei vielen unserer Interessenten und Kunden hoch im Kurs stehen und oft den Ausschlag für einen höherwertigen Tarif geben.

Hinweis: Es ist wichtig, individuell zu entscheiden, ob der Basistarif für Sie ausreicht oder ob der Plus- bzw. Exklusivtarif einen besseren Schutz bietet. Eine pauschale Aussage, wie sie beispielsweise die Stiftung Warentest in ihrem Testbericht “Kritik an Risikolebensversicherung-Empfehlung der Stiftung Warentest/Finanztest 2023” geäußert hat, halten wir für nicht zielführend, da die persönlichen Bedürfnisse stark variieren.

3. Detailbetrachtung der Leistungen (Basis, Plus, Exklusiv)

In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die verschiedenen Tarife und Leistungen der Hannoverschen Risikolebensversicherung. Unser Fokus liegt dabei auf der Variante der konstanten (gleichbleibenden) Versicherungssumme, da dies die am häufigsten nachgefragte Absicherungsform ist.

Wie Sie in der folgenden Übersicht erkennen können, haben wir uns gezielt drei Leistungsbausteine herausgesucht, die gegen einen Mehrbeitrag im Plus- bzw. Exklusiv-Tarif enthalten sind und einen entscheidenden Mehrwert bieten können.

Unterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Basis, Plus und ExklusivUnterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Basis, Plus und Exklusiv

Die ausgewählten Leistungsbausteine sind:

1. Nachversicherungsgarantie
2. Verlängerungsoption
3. Extra-Sofortleistung bei Herzinfarkt/Schlaganfall/Krebs

Die Punkte 1 und 2 werden separat behandelt, während die Extra-Sofortleistung in Punkt 3 zusammengefasst ist. Beginnen wir mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie, die Ihnen Flexibilität bei sich ändernden Lebensumständen bietet.

3.1 Nachversicherungsgarantie – Flexibilität bei steigendem Absicherungsbedarf

Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie der Hannoverschen ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen, Fristen und Summengrenzen während der Vertragslaufzeit ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 20 % der Versicherungssumme zu erhöhen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da sich Ihre Lebenssituation und damit Ihr Absicherungsbedarf im Laufe der Jahre ändern kann (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf).

Wie der Name schon andeutet, sind bei der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie bestimmte Lebensereignisse erforderlich, um diese Option nutzen zu können.

Diese wertvolle Option ist ausschließlich im Plus- und Exklusiv-Tarif der hannoversche risikoleben enthalten.

unterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Nachversicherungsgarantieunterschiedliche Tarife Hannoversche Risikolebensversicherung Nachversicherungsgarantie

Die oben aufgeführten Beispiele, die unter dem ersten Punkt “Nachversicherungsgarantie” angeführt sind, sind nicht abschließend, sondern stellen lediglich eine Auswahl dar.

Entscheidend für die Erhöhung ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungssumme bzw. bei der Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme (Tarif T3 und T7) und der Risikoversicherung nach Tilgungsplan (Tarif T4 und T8) die aktuelle Versicherungssumme.

Für diese Erhöhung gelten bestimmte Voraussetzungen, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Die Versicherungssumme muss um mindestens 5.000 € erhöht werden.
  • Die Versicherungssumme darf höchstens um 50.000 € erhöht werden.
  • Insgesamt darf die Versicherungssumme des Vertrages durch diese Erhöhung 500.000 € nicht überschreiten.

Neben der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie besteht in allen Tarifen (Basis, Plus, Exklusiv) die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn, unabhängig von bestimmten Ereignissen (ereignisunabhängig), jederzeit zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns eine Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 20 % zu veranlassen, ebenfalls ohne erneute Risikoprüfung. Diese Anpassung kann jedoch nur einmalig vorgenommen werden.

3.2 Verlängerungsoption – Langfristige Absicherung ohne neue Gesundheitsprüfung

Im Plus- und Exklusiv-Tarif der Hannoverschen können Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz um bis zu 15 Jahre verlängern, ohne eine erneute Risikoprüfung. Diese Option erweist sich oft als ein äußerst sinnvoller Leistungsbaustein, insbesondere wenn Ihre Risikolebensversicherung vor vielen Jahren mit einer ursprünglich zu kurzen Laufzeit abgeschlossen wurde.

Wir erhalten häufig Anfragen von Interessenten, deren Hannoversche LV vor langer Zeit mit einer unzureichenden Laufzeit abgeschlossen wurde und nun nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden kann. Eine solche Situation kann besonders problematisch werden, wenn in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, die einen Neuabschluss erschweren oder verteuern würden.

Risikolebensversicherung online abschließen AnfrageRisikolebensversicherung online abschließen Anfrage

Grundsätzlich empfehlen wir stets eine konstante Versicherungssumme mit einer etwas längeren Laufzeit zu wählen. In jungen Jahren mag man das Absichern von zukünftigen, noch nicht existierenden Risiken scheuen. Doch wenn einen dann doch eine schwerwiegende Erkrankung ereilt, ist der spätere Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht immer oder nur noch unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich. Diese Verlängerungsoption bietet hier eine wichtige Flexibilität.

Im bereits im Abschnitt “Nachversicherungsgarantie” gezeigten Schaubild ist unter dem Abschnitt zur Verlängerungsoption die “Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre zu verlängern” vermerkt. Wie dort ersichtlich, ist diese Option im Basis-Tarif nicht enthalten, sondern ausschließlich im Plus- und Exklusiv-Tarif der Hannoverschen Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung Hannoversche VerlängerungsoptionRisikolebensversicherung Hannoversche Verlängerungsoption

Auch wenn die Verlängerungsoption auf den ersten Blick sehr attraktiv erscheint, sollten Sie einige Bedingungen beachten, damit diese greift. Der Prozess ist nämlich nicht ganz so unkompliziert, wie es in der obigen Grafik dargestellt ist:

Eine Verlängerung:

  • kann bis zu drei Jahre vor Ablauf des bestehenden Versicherungsvertrags erfolgen.
  • ist zulässig, solange die versicherte Person das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
  • darf höchstens das Doppelte der bisherigen Vertragslaufzeit betragen.
  • ist einmalig für den Ursprungsvertrag möglich.
  • gilt nur für Verträge mit laufender Beitragszahlung.

Unabhängig vom Alter der versicherten Person oder der versicherten Personen ist eine Verlängerung in den ersten fünf Vertragsjahren möglich.

Zusätzlich unterliegt eine Verlängerung den folgenden Bedingungen:

  • Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit geltend gemacht haben.
  • Das Endalter der versicherten Person oder der älteren versicherten Person darf nach der Verlängerung das 75. Lebensjahr nicht überschreiten.
  • Die Gesamtdauer inklusive Verlängerung darf 45 Jahre nicht überschreiten.

Zugegeben, es sind recht viele Punkte, die hier beachtet und eingehalten werden müssen, damit die Verlängerungsoption wirksam wird. Daher empfehlen wir, wie bereits geschildert, die Hannoversche Risikolebensversicherung stets etwas länger und höher abzuschließen, um von vornherein eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten und spätere Komplikationen zu vermeiden.

Kommen wir nun zu den letzten beiden Punkten, welche wir im folgenden Abschnitt zusammengefasst haben.

3.3 Extra-Sofortleistung bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall

Im folgenden Schaubild können Sie erkennen, dass im Exklusiv-Tarif der Hannoverschen der Baustein “Extra-Sofortleistung” enthalten ist. Sollte die versicherte Person die Diagnose Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhalten, wird eine Sofortleistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme ausgezahlt.

Risikolebensversicherung Hannoversche Extra Sofortleistung Krebs und HerzinfarktRisikolebensversicherung Hannoversche Extra Sofortleistung Krebs und Herzinfarkt

Dies ist unserer Meinung nach eine durchaus sinnvolle Ergänzung im Vertrag einer Risikolebensversicherung. Gerade dann, wenn beispielsweise bei einer Krebsdiagnose alternative Heilverfahren in Betracht gezogen werden, sind die damit verbundenen Kosten in der Regel selbst zu tragen. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, wenn eine geeignete Behandlungsmethode nicht in Deutschland praktiziert wird. Solche Optionen stehen einem meist nur zur Verfügung, wenn das notwendige Kapital vorhanden ist. Sicher, die Absicherung der Hinterbliebenen sollte in erster Linie betrachtet werden. Wir sehen die Extra-Sofortleistung im Krankheitsfall jedoch eher positiv und, wie oben beschrieben, für den ein oder anderen vielleicht als lebensnotwendig, da sie finanzielle Freiräume in einer extrem belastenden Situation schaffen kann.

Hinweis: Die Extra-Sofortleistung kann während der Vertragslaufzeit höchstens zweimal ausgezahlt werden. Stirbt die versicherte Person innerhalb von 28 Tagen nach der Diagnose einer entsprechend versicherten Krankheit im Sinne der Bedingungen der Hannoverschen, so wird nur die Todesfallleistung, aber nicht die Sofortleistung gezahlt. Ansonsten wird die Auszahlung der Extra-Sofortleistung nicht auf die spätere Todesfallleistung angerechnet.

Eine übersichtliche Aufstellung der Leistungsbausteine finden Sie unter dem folgenden Link (Stand 12/2023):

Leistungsbausteine Hannoversche Risikolebensversicherung (PDF)

4. Kostenunterschiede der Tarifvarianten bei der Hannoverschen

Nachdem wir uns intensiv mit den unterschiedlichen Tarifvarianten und Vertragskonstellationen der Risikolebensversicherung Hannoversche auseinandergesetzt haben, möchten wir Ihnen nun einen groben Überblick über die preisliche Einordnung der einzelnen Tarife geben. Hierfür haben wir drei unterschiedliche Beispielpersonen kalkuliert. In allen Fällen sind wir von einer konstanten Versicherungssumme ausgegangen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Die genauen Preise ergeben sich aus der Höhe der Versicherungssumme, der Vertragslaufzeit, dem Alter der versicherten Person und der beruflichen Tätigkeit. Die dargestellten Schaubilder zeigen jeweils die monatlichen Zahlbeiträge für den Basis-, Plus- und Exklusiv-Tarif, wodurch die Preisspannen deutlich werden.

Hinweis: In den nachfolgenden Schaubildern wird jeweils ein monatlicher Zahlbeitrag hervorgehoben. Darunter finden Sie den entsprechenden Tarifbeitrag. Der Zahlbeitrag, auch als Nettobeitrag bezeichnet, stellt den effektiv zu entrichtenden monatlichen Betrag dar. Dieser fällt niedriger aus als der Tarifbeitrag (auch Bruttobeitrag genannt), da durch die erzielten Gewinne der Versicherung auch Sie als Versicherungsnehmer partizipieren und sich der Beitrag dadurch reduziert.

Kommen wir zu unserer ersten Beispielkalkulation, die die Kostenunterschiede exemplarisch aufzeigt:

4.1 Informatiker: 400.000 € Versicherungssumme, 30 Jahre Laufzeit, geboren 1993

Risikolebensversicherung Hannoversche KostenRisikolebensversicherung Hannoversche Kosten

Ein Informatiker müsste demnach im Basistarif monatlich 20,68 €, im Plus-Tarif 27,79 € und im Exklusiv-Tarif 43,27 € zahlen, um eine konstante Versicherungssumme von 400.000 € über 30 Jahre abzusichern. Dies verdeutlicht die deutlichen Preisspannen je nach gewähltem Leistungsumfang. Schauen wir uns eine etwas andere Konstellation bei einem Maschinenbauingenieur an, um weitere Vergleiche zu ermöglichen.

4.2 Maschinenbauingenieur: 500.000 € Versicherungssumme, 25 Jahre Laufzeit, geboren 1993

Risikolebensversicherung Hannoversche KostenRisikolebensversicherung Hannoversche Kosten

4.3 Projektmanager: 500.000 € Versicherungssumme, 30 Jahre Laufzeit, geboren 1988

Risikolebensversicherung Hannoversche KostenRisikolebensversicherung Hannoversche Kosten

An unseren drei Beispielen können Sie erkennen, dass die Preisunterschiede zwischen den Tarifen der Hannoversche RLV nicht unerheblich sind. Hier sollte jeder individuell für sich und seine Hinterbliebenen entscheiden, welcher Tarif am besten zu den persönlichen Bedürfnissen und dem Budget passt.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie nach unserem Tarifüberblick der Hannoverschen möglicherweise Ihre ideale Tarifkonstellation gefunden zu haben glauben, gibt es eine Vielzahl weiterer entscheidender Punkte, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten. Gerade dann, wenn Sie eine so wichtige Versicherung wie die Risikolebensversicherung im Internet in Eigenregie oder auf einem Vergleichsportal abschließen wollen. Lassen Sie uns dafür zunächst zum Fundament einer jeden Risikolebensversicherung kommen – den Gesundheitsfragen.

5. Die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Wenn Sie bereits einige unserer Blogbeiträge gelesen haben, wird Ihnen sicherlich aufgefallen sein, dass wir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einen etwas unkonventionellen, aber äußerst gründlichen Weg einschlagen. Das liegt daran, dass wir die Gesundheitsfragen und deren wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung als das absolute Fundament einer jeden Risikolebensversicherung betrachten. Neben der Wahrheitsgemäßheit legen wir auch Wert auf die Qualität der gestellten Fragen selbst. Verschiedene Anbieter verwenden hier unterschiedliche Formulierungen, und der Teufel steckt oft im Detail. Im weiteren Verlauf des Beitrags geben wir Ihnen einen präziseren Einblick in unsere Arbeitsweise und zeigen, wie wir gemeinsam mit unseren Kunden den Prozess der Beantwortung der Gesundheitsfragen und die damit verbundene anonyme Risikovoranfrage gestalten.

Nun zu den Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung und unsere Einschätzung hinsichtlich ihrer Qualität:

Positiv zu bewerten ist bei den aufgelisteten Gesundheitsfragen der Hannoversche Risikolebensversicherung, dass in den letzten fünf Jahren explizit nach Arztbesuchen (einschließlich Heilpraktiker oder Therapeuten) gefragt wird, sowie, ob während dieser Besuche Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden haben. Dies ist eine klare Abgrenzung, die die Beantwortung erleichtert.

Risikolebensversicherung Hannoversche GesundheitsfragenRisikolebensversicherung Hannoversche Gesundheitsfragen

Die Frage 1: „Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler, Therapeuten (also auch Psychotherapeuten und Psychologen) untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:“

Ist unserer Meinung nach eine qualitativ gesehen gut ausformulierte Fragestellung. Andere Versicherungsanbieter stellen häufig allgemeine Fragen zu Erkrankungen, Funktionsstörungen oder Beschwerden der letzten 5 Jahre – selbst dann, wenn keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde.

Ein solch weit gefasstes Frageformat lässt Raum für unterschiedliche Interpretationen und birgt im Leistungsfall potenzielle Schwierigkeiten, da man theoretisch selbst für kleinste, nicht ärztlich behandelte Vorfälle Angaben machen müsste (z.B. kurzzeitiges Herzstolpern, Kopfschmerzen über eine Woche, vorübergehende Gemütsverstimmung).

Dies ist bei der Hannoverschen nicht der Fall. Hier wird klar abgegrenzt, dass man bei einem Arzt oder Ähnlichem gewesen sein muss und dort untersucht, beraten oder behandelt wurde. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für den Versicherungsnehmer.

In unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist.

Doch auch die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben Schwachstellen, auf die wir kurz zu sprechen kommen wollen:

Die sechste Frage, die sich auf die letzten drei Monate bezieht, birgt unserer Meinung nach Risiken bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Hier wird nach „Beschwerden“ oder „Gesundheitsstörungen“ gefragt, aufgrund dessen Sie auch nicht unbedingt bei einem Arzt gewesen sein mussten. Dies kann zu Unsicherheiten und potenziellen Problemen im Leistungsfall führen.

Risikolebensversicherung Hannoversche GesundheitsfragenRisikolebensversicherung Hannoversche Gesundheitsfragen

Zudem wird im Kleingedruckten nach “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” oder nach “Gefühlsstörungen” sowie “Lähmungen” gefragt.

Es stellt sich die Frage, was genau „Gefühlsstörungen“ oder eine “Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit” bedeuten. Hier werden Sie als Interessent unweigerlich zum Mediziner und müssen eine Eigendiagnose stellen. Das halten wir für eher ungünstig und potenziell fehleranfällig. Ein positiver Aspekt der Hannoverschen Versicherung ist jedoch der vergleichsweise kurze Abfragezeitraum von lediglich drei Monaten bei dieser Art von Beschwerden oder Störungen, was die Beantwortung etwas überschaubarer macht.

6. Nicht anzugebende Erkrankungen bei der Hannoverschen

Gerade bei der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen mag sich der ein oder andere die Frage stellen, ob denn auch zwingend alle Angaben und Erkrankungen beschrieben und aufgelistet werden müssen. Die gute Nachricht: Die Hannoversche hat eine Liste von Erkrankungen erstellt, die im Antrag nicht angegeben werden müssen. Dies schafft Klarheit und erleichtert den Ausfüllprozess erheblich.

Risikolebensversicherung Hannoversche Gesundheitsfragen nicht anzugebende ErkrankungenRisikolebensversicherung Hannoversche Gesundheitsfragen nicht anzugebende Erkrankungen

Somit müssen Sie Kopfschmerzen, inklusive Migräne, sowie Magen-, Darm- und Harnwegsinfektionen, die folgenlos ausgeheilt sind, nicht angeben. Auch Covid-Erkrankungen, die nicht länger als 3 Monate dauerten und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt sind, müssen nicht erwähnt werden.

Eine solche Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen sorgt für Transparenz und spart unseren Kunden bei der Beantwortung der Fragen Zeit. Zudem erleichtert sie der Risikoabteilung auf Seiten der Versicherung die Überprüfung, da unnötige Rückfragen vermieden werden.

Fazit zu den Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung

Insgesamt können die Gesundheitsfragen der Hannoversche LV als durchaus solide betrachtet werden. Einige Fragen lassen zwar einen gewissen Interpretationsspielraum zu, jedoch liegt der jeweilige Abfragezeitraum nicht allzu weit in der Vergangenheit.

Die insgesamt überwiegend geschlossenen Fragestellungen sind als positiv zu bewerten und tragen zur Rechtssicherheit bei.

Für einen ausführlichen Bericht über die Gesundheitsfragen sowie eine detaillierte Auflistung verweisen wir auf unseren separaten Blog-Beitrag – “Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung: Unsere Tipps und Erfahrungen”.

Neben den “normalen Gesundheitsfragen” bietet die Hannoversche Lebensversicherung auch vereinfachte oder verkürzte Gesundheitsfragen an, die in bestimmten Situationen eine attraktive Option darstellen können.

7. Verkürzte Gesundheitsfragen bei der Hannoverschen

Da uns Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, stellen wir immer wieder fest, dass die üblichen Gesundheitsfragen für viele eine große Hürde darstellen. Insbesondere Vorerkrankungen in der Vergangenheit können den Abschluss einer besten Risikolebensversicherung erschweren. Aus diesem Grund wird oft nach Risikolebensversicherungen mit vereinfachten oder verkürzten Gesundheitsfragen Ausschau gehalten. Diese werden in der Regel im Zuge bestimmter Ereignisse oder für spezifische Zielgruppen angeboten.

Bei einer Immobilien- und Praxisfinanzierung müssen bei der Hannoverschen lediglich zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die Risikolebensversicherung muss dabei der Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Neuerwerb oder die Modernisierung einer Immobilie dienen, was sie zu einer idealen Lösung für diesen konkreten Anlass macht.

Dabei sind die folgenden Eckdaten einzuhalten:

Die Eckdaten für diese vereinfachte Gesundheitsprüfung:

  • Eintrittsalter der versicherten Person maximal 50 Jahre.
  • Versicherungssumme darf max. der Höhe des Darlehens entsprechen, jedoch maximal 850.000 € (seit 2024 deutlich erhöht, vorher 500.000 €).
  • Gilt für alle Risikoleben-Tarife, konstante oder fallende Versicherungssummen sind möglich.
  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geschlossen.
  • Nachweis: Eine Kopie des Darlehensvertrages ist nicht mehr notwendig, was den Prozess vereinfacht.
  • Zusätzlich gilt dies für:
    • Finanzierung der Modernisierung einer Immobilie.
    • Finanzierung für vermietete und / oder geschäftlich genutzte Immobilien.
    • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades).
    • Finanzierung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe).

Sobald eine der folgenden Fragen nicht mit „Nein” beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden. Dies ist entscheidend für die korrekte Beantragung des Schutzes.

Risikolebensversicherung Hannoversche vereinfachte verkürzte GesundheitsfragenRisikolebensversicherung Hannoversche vereinfachte verkürzte Gesundheitsfragen

Die beiden Fragen finden wir qualitativ gut gestellt. Hier wird gezielt nach Erkrankungen gefragt, die in den letzten zwei Jahren festgestellt oder behandelt wurden. Diese Aktion kann eine gute Gelegenheit für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sein, wenn man in der Vergangenheit gewisse Vorerkrankungen gehabt hat, die außerhalb des abgefragten Zeitraums liegen.

Wenn Sie sich für den verkürzten Antrag der Hannoverschen interessieren und die Fragen entsprechend mit „nein“ beantworten können, dann melden Sie sich gerne direkt bei uns (info@gn-finanzpartner.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Neben dieser Aktion bietet die Hannoversche auch weitere Risikolebensversicherungen mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Leider sind viele dieser Aktionen zeitlich oftmals begrenzt. Hier muss im Einzelfall immer genau ergründet werden, ob die entsprechende Aktion noch Bestand hat. Es sei jedoch erwähnt, dass die Hannoversche solche Aktionen gelegentlich mehrmals in Folge verlängert. Aus planungstechnischer Sicht würden wir uns wünschen, dass die Aktionen auch über einen längeren Zeitraum angeboten würden, um die Planbarkeit für unsere Kunden zu erhöhen.

Wenn Sie sich für diese oder weitere Aktionen (auch anderer Versicherer) mit verkürzten Gesundheitsfragen im Bereich der Risikolebensversicherung interessieren, lesen Sie gerne den folgenden Artikel durch:

Hierin enthalten sind ebenfalls die folgenden Aktionen der Hannoverschen:

  • Verkürzte Gesundheitsfragen bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Verkürzte Gesundheitsfragen für “junge Leute”

7. Patientenakte, anonyme Voranfrage und unser Vorgehen für Ihre Hannoversche RLV

Wir haben uns nun intensiv mit den Gesundheitsfragen und den Tarifvarianten der Hannoverschen Risikolebensversicherung auseinandergesetzt.

Wie versprochen möchten wir Ihnen nun einen detaillierten Einblick in unsere Beratungspraxis gewähren und zeigen, wie sinnvoll das Stellen einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage über uns sein kann. Des Weiteren möchten wir die Vorteile einer eigenständigen Gesundheitserklärung verdeutlichen und die „Gefahr der Fragebögen der Hannoverschen Risikolebensversicherung“ aufzeigen.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Abschnitte sind grundsätzlich nicht verpflichtend, aber wir möchten Ihnen die Vorteile und Gründe für unser Vorgehen erläutern, die sowohl Ihnen als Versicherungsnehmer als auch Ihren Hinterbliebenen zugutekommen und einen reibungslosen Leistungsfall gewährleisten.

7.1 Einholen der Patientenakte als Grundlage

Springen wir daher noch einen Schritt zurück und versetzen uns in die Lage, dass Sie die Gesundheitsfragen der Hannoverschen beantworten möchten. Sollten Sie sich nicht im Klaren darüber sein, welche Vorerkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten, empfehlen wir in vielen Fällen das Einholen Ihrer Patientenakte. Gerne geben wir Ihnen detaillierte Tipps, wie Sie an Ihre Gesundheitsdaten und Patientenakte gelangen können. Es ist nicht selten, dass in den Akten “fehlerhafte Diagnosen” hinterlegt sind oder Krankheiten bei Ihnen diagnostiziert wurden, die Ihnen so nicht kommuniziert wurden.

Falls es zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte, können diese bereits im Vorfeld und vor Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, was im Leistungsfall Fragen aufwerfen könnte, warum die “Erkrankung” bei Antragsstellung nicht angegeben wurde. Eine frühzeitige Klärung schafft hier Sicherheit.

Wenn Sie unsicher sind, welche Erkrankungen Sie in den vergangenen Jahren hatten und welche Diagnosen gestellt wurden, empfehlen wir unseren Kunden dringend, ihre Patientenakte einzuholen. Dies ist der erste, entscheidende Schritt für eine korrekte und vollständige Gesundheitserklärung.

Wenn Ihnen Ihre Patientenakte vorliegt oder Sie sich über Ihre Gesundheitshistorie im Klaren sind, ist ein weiterer wichtiger Schritt notwendig, der Sie näher an den Abschluss einer Risikolebensversicherung bringt: die Aufbereitung Ihrer Patientenakte und die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung.

7.2 Eigenständige Gesundheitserklärung und anonyme Voranfrage

Wie bereits erwähnt, bilden die Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand die unverzichtbare Grundlage für die Risikolebensversicherung. Daher ist es entscheidend, alle abgefragten Informationen vollständig, klar und präzise aufzulisten und gegebenenfalls ausführlich zu erläutern. Eine unzureichende oder unklare Angabe kann im Leistungsfall zu Problemen führen.

Unsere Vorgehensweise mag auf den ersten Blick etwas aufwendiger erscheinen, bietet jedoch die Gewissheit, dass keine relevanten Erkrankungen übersehen werden und die Versicherung eine fundierte Risikoeinschätzung vornehmen kann.

Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem Sie explizit auf Ihre Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen und diese detailliert beschreiben. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:

Risikolebensversicherung Hannoversche Beiblatt - Eigenständige GesundhietserklärungRisikolebensversicherung Hannoversche Beiblatt – Eigenständige Gesundhietserklärung

Im Artikel “Eigenständige Gesundheitserklärung” geben wir weitere Anregungen, wie andere Kunden diese ausgefüllt haben, und bieten Vorlagen. Im Rahmen unserer Beratungen stellen wir Ihnen selbstverständlich die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung und unterstützen Sie beim Ausfüllen.

Diese umfassende Gesundheitserklärung ermöglicht es der Risikoprüfung erheblich besser, Ihre Erkrankungen nachzuvollziehen und angemessen einzuschätzen. Wenn Sie lediglich Ihre Erkrankungen, Diagnosen oder Beschwerden ohne zusätzliche Erläuterungen an die Versicherung senden und um eine Einschätzung bitten, besteht im Zweifel eher die Gefahr, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird, da die Umstände nicht ausreichend bekannt sind.

Wenn Sie diese „Fleißarbeit“ erbracht haben, dann stellen wir eine anonyme Risikovoranfrage für Sie. Diese ist auch bei der Hannoversche Risikolebensversicherung über uns problemlos möglich.

Bei der anonymen Risikovoranfrage wird Ihr Gesundheitsfragebogen inklusive der eigenständigen Gesundheitserklärung anonymisiert an die Versicherungsgesellschaft gesandt. Ihre persönlichen Daten bleiben dabei geschützt.

Mit diesen Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung.

Diesen wichtigen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.

Eine der größten Gefahren, die Sie beim Abschluss auf Vergleichsportalen im Internet begehen können, besteht darin, dass Sie einen Antrag, beispielsweise bei der Hannoverschen, mit Ihren vollständigen Daten (demnach nicht anonymisiert) auf “gut Glück” stellen. Wenn das Votum eine Ablehnung ist, da die Versicherung das Risiko nicht tragen will, gibt es in den meisten Fällen einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer. Dieses wird kurz HIS oder auch Wagnisdatei genannt.

Alle angeschlossenen Versicherer haben für einen definierten Zeitraum Zugriff auf diese Informationen, um beispielsweise zu prüfen, ob ein Antrag unter erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde. Wenn Sie nun einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung stellen, besteht die Möglichkeit, dass diese eine Abfrage in der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie Informationen erhalten, ob es in der Vergangenheit bereits eine Ablehnung gegeben hat. Dies kann den Abschluss einer neuen Versicherung erheblich erschweren oder verteuern.

Wenn Sie jedoch den Weg der anonymisierten Risikovoranfrage wählen, wird kein Eintrag in die HIS-Datei gemacht. Denn wie bereits erläutert, erhalten die angefragten Versicherungsgesellschaften dabei lediglich Informationen wie Ihren Gesundheitszustand, risikorelevante Hobbys, Ihr Geburtsdatum und Ihre berufliche Eingruppierung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Dies schützt Ihre Privatsphäre und Ihre Versicherbarkeit.

8. Die Gefahr der Fragebögen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung (Beispiel Psyche)

Nehmen wir das Szenario an, dass Sie den Antrag der Risikolebensversicherung hannoversche schnell im Internet abschließen möchten und sich die aufwendige eigenständige Gesundheitserklärung sparen möchten.

Gerade dann, wenn Sie eine bestimmte Erkrankung lediglich angeben (beispielsweise die Diagnose Panikattacke vor 3 Jahren) und keine genaueren Beschreibungen im Antrag machen, verweisen die Versicherungsgesellschaften auf ihre eigenen zusätzlichen Fragebögen. Ein solcher Fragebogen ist immer dann notwendig, wenn die Versicherung genauere Informationen über eine bestimmte Erkrankung haben möchte, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Sie versichert.

Die Fragebögen der Versicherungen sind in der Regel erkrankungsspezifisch. Es gibt beispielsweise einen Fragebogen, der sich auf Hauterkrankungen, einen, der sich auf Nervenkrankheiten oder auch einen, der sich auf psychische Erkrankungen bezieht. Die Palette an Fragebögen ist recht groß. Wie beschrieben, kommen die Fragebögen immer dann zum Tragen, wenn die Erkrankungen nicht genau bewertet werden können. Nun könnte man denken, dass man sich die eigenständige Gesundheitserklärung sparen kann, wenn man auch einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen kann.

Doch das pauschale Beantworten von Fragebögen der Versicherungen ist mit gewissen Risiken verbunden. Füllen Sie beispielsweise den Fragebogen für Psyche aus, weil Sie sich vor drei Jahren wegen einer Panikattacke haben behandeln lassen, wird schnell deutlich, dass die Fragen im Vergleich zum ursprünglichen Antrag der Hannoverschen nicht mehr nur 5 Jahre, sondern 10 oder mehr Jahre zurückreichen. Dies erweitert den Abfragezeitraum erheblich.

Nicht vergessen: Auch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen des Fragebogens gilt die wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen. Dieser Hinweis ist auch im jeweiligen Fragebogen deutlich gekennzeichnet und unterstreicht Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.

Risikolebensversicherung Hannoversche vorvertragliche AnzeigepflichtRisikolebensversicherung Hannoversche vorvertragliche Anzeigepflicht

Schauen wir uns beispielhaft einen Ausschnitt des Fragebogens „Psychosomatik/Psyche“ der Hannoverschen an:

Risikolebensversicherung Hannoversche Fragebogen Psychosomatik PsycheRisikolebensversicherung Hannoversche Fragebogen Psychosomatik Psyche

Gleich die erste Frage zielt auf einen zeitlich unbegrenzten Abfragezeitraum zurück:

„Welche psychischen Erkrankungen wurden diagnostiziert?“

Auch die weiteren Fragen, von uns im obigen Schaubild gelb markiert, beziehen sich zeitlich alle weiter zurück als die im herkömmlichen Antrag.

Zur Erinnerung sind im folgenden Schaubild nochmal die „normalen Antragsfragen“ dargestellt, die lediglich 5 Jahre zurückreichen.

Risikolebensversicherung Hannoversche GesundheitsfragenRisikolebensversicherung Hannoversche Gesundheitsfragen

Sollten Sie in den letzten 10 oder mehr Jahren weitere psychische Erkrankungen erlitten haben, sind auch diese anzugeben. Das Ausfüllen und Recherchieren ist mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und erhöht das Risiko, dass Sie eine Erkrankung vergessen oder auslassen, was schwerwiegende Folgen im Leistungsfall haben könnte.

Aus diesem Grund empfehlen wir dringend die eigenständige Gesundheitserklärung. Wenn Sie Ihre Erkrankungen in den entsprechenden Abfragezeiträumen sorgfältig beschreiben und ausreichend darlegen, ist in den meisten Fällen kein zusätzlicher Fragebogen der Versicherung notwendig. Dies spart Ihnen Zeit, Nerven und reduziert das Risiko von Missverständnissen.

Da wir pro Jahr mehrere hundert anonyme Risikovoranfragen gemeinsam mit unseren Kunden stellen, können wir aus der Praxis mitteilen, dass die eigenständige Gesundheitserklärung bei der Risikoabteilung der jeweiligen Versicherungen „gerne gesehen“ wird. Nicht selten führt dies dazu, dass die Bewertung eher ein positives Ergebnis mit sich zieht als eine vorschnelle Ablehnung, da der Risikoprüfer eine transparente und umfassende Informationsgrundlage erhält.

Das ist unserer Meinung nach auch nachvollziehbar. Stellen wir uns vor, jemand teilt uns die Diagnose “Burn-Out Erschöpfung” mit, und wir müssen als Risikoprüfung entscheiden, ob wir diese Person versichern. Ohne die entsprechenden Umstände der Erkrankungen wäre dies nur schwer möglich, denn es stellen sich unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wann trat die Erkrankung auf?
  • Wie lange dauerte die Erkrankung an?
  • War die betroffene Person arbeitsfähig?
  • Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt?
  • Was waren die potenziellen Gründe für die Erkrankung?
  • Hat die Person Medikamente eingenommen oder eine Therapie gemacht?
  • etc.

Nur mit einer entsprechenden Diagnose würden wir vermutlich zunächst „auf Nummer sicher gehen“ und keinen Schutz anbieten oder einen deutlichen Risikozuschlag erheben.

Wenn man hingegen ausführlich schildert, wie der Verlauf der Erkrankung gewesen ist, dass diese folgenlos ausgeheilt ist, und dies möglicherweise noch mit ärztlichen Attesten belegt, dann sieht der Sachverhalt komplett anders aus. Im Idealfall benötigt die Risikoabteilung dann auch keinen weiteren Fragebogen. Diese Transparenz zahlt sich aus.

Nun haben wir Ihnen bereits einen ausführlichen Einblick in unseren Beratungsprozess gegeben und erläutert, worin die Sinnhaftigkeit unseres Vorgehens liegt, um die bestmögliche Risikolebensversicherung hannoversche für Sie zu finden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Betrachtung der Untersuchungsgrenzen bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung. Nicht selten möchten Personen 600.000 € oder mehr versichern – doch das ist nicht immer so einfach möglich. Zu diesem wichtigen Thema nehmen wir im folgenden Kapitel Stellung.

9. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis bei der Hannoverschen

Die Hannoversche Risikolebensversicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen nutzen können, sondern eine “versicherungsmedizinische Risikoprüfung” durchführen müssen. Dies ist eine Standardpraxis in der Versicherungsbranche, um hohe Risiken adäquat einschätzen zu können.

Die Grenzen sind in unterschiedlichen Versicherungssummen gestaffelt. Je höher die Summe, desto intensivere Untersuchungen sind notwendig. Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 € (dieses Update wurde im Januar 2024 bekanntgegeben – die Hannoversche reagiert hiermit auf die Inflation und den erhöhten Absicherungsbedarf) sind die normalen Antragsfragen auszufüllen und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Ab einer Versicherungssumme von 650.001 € bis zu 1.000.000 € ist das sogenannte “Ärztliche Zeugnis” notwendig. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte sowie eine Blutuntersuchung erforderlich. Auf die Details des Ärztlichen Zeugnisses kommen wir im weiteren Teil des Beitrags noch zu sprechen.

Ab einer Versicherungssumme von 1.000.000 € sind neben den bereits beschriebenen Untersuchungen zusätzlich eine abdominelle Sonografie (Ultraschall von Leber, Galle, Nieren, Pankreas) und eine kleine Lungenfunktionsprüfung (Tiffeneau-Test, 1-Sekunden-Wert) erforderlich. Dies sind umfassende Untersuchungen, die ein detailliertes Bild Ihres Gesundheitszustands liefern sollen.

Wie bereits zu Beginn beschrieben, kommen wir immer wieder auf die Fallstricke beim „schnellen“ Abschluss im Internet oder die Fahrlässigkeit mancher Berater zu sprechen.

Man sollte sich der Risiken bewusst sein, die bei einer Versicherungssumme von mehr als 650.000 € auf einen zukommen können. Wenn Sie sich für eine Versicherungssumme von beispielsweise 800.000 € entschieden haben, ist ein Ärztliches Zeugnis, eine EKG-Aufnahme und Laborwerte notwendig. Diese Untersuchung muss von einem Internisten durchgeführt werden, und die normalen Gesundheitsfragen im Antrag sind nicht mehr erforderlich. Auch hier mag es den einen oder anderen geben, der der Meinung ist, dass man sich dadurch Arbeit spart und ein Arzt alles Notwendige ausfüllt, damit man den Schutz erhält. Doch schauen wir uns die Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoversche Risikolebensversicherung einmal genauer an.

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste Frage hat es in sich:

„Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern Tuberkulose, Herz- oder Kreislauferkrankungen Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder Gemütskrankheiten vorgekommen?“

Hier sind nicht nur Informationen über Ihren eigenen Gesundheitszustand erforderlich, sondern auch über den Ihrer Eltern oder Geschwister. Darüber hinaus wird nach etwaigen Gemütskrankheiten gefragt. Für uns, die besonderen Wert auf die Qualität der Gesundheitsfragen legen, stellt dies eine Fragestellung dar, die erhebliche Fallstricke birgt, da die Kenntnis dieser Details oft begrenzt ist. Aber auch die zweite Frage sollte unserer Meinung nach mit äußerster Vorsicht behandelt werden:

„Bestanden oder bestehen bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden“

Auffällig sind der unbegrenzte Abfragezeitraum und die Frage nach Beschwerden. Sie müssen nicht mal bei einem Arzt vorstellig gewesen sein und dennoch ALLE Ihre Beschwerden der Vergangenheit angeben – hier kann man unserer Meinung nach nur unwahrheitsgemäße Angaben machen, da eine vollständige Rekonstruktion kaum möglich ist.

Der Fragebogen enthält noch zahlreiche weitere Fragen. Wir wollten Ihnen nur anhand dieser beiden Fragestellungen aufzeigen, welche “Gefahren” bei einer solchen Fragenkonstellation auftreten können. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte erforderlich. Und auch hier lauert Gefahr, denn seien wir mal ehrlich, wie genau kennen wir im Vorfeld die Ergebnisse einer EKG-Aufnahme? Sollten bei diesen Tests untersuchungs- oder kontrollbedürftige Befunde entdeckt werden, sind diese im Antrag anzugeben und können die Versicherbarkeit gefährden.

Demnach könnten Sie auf dem Papier nach einer solchen Untersuchung durchaus “kränker” sein als vor der Untersuchung. Ein für uns nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, wie wichtig und sinnvoll die Absicherung einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist. Sie unterziehen sich sozusagen einer ungewissen Untersuchung und müssen unweigerlich alle Ergebnisse an die Versicherung weitergeben.

Ganz wichtig: Sollten Sie der Meinung sein, dass man beispielsweise im Falle eines kontrollbedürftigen Befundes einfach bei einer anderen Versicherung als bei der Hannoverschen anfragen kann und die neuen Erkenntnisse nicht angeben muss, liegt man hier falsch.

Das hängt damit zusammen, dass man auch in diesem Fall “behandelt, beraten oder untersucht” wurde. Somit sind die Erkenntnisse bei allen weiteren Versicherungen anzugeben, da Sie Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht nachkommen müssen. Eine Missachtung kann im Leistungsfall zur Verweigerung der Zahlung führen.

Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung zu stellen. Ausführlich sind wir auf diese und weitere Punkte in unserem Artikel “Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung” eingegangen.

Aus den oben genannten Gründen sehen wir auch den Medical Home Service der Hannoverschen Risikolebensversicherung, welchen wir kurz im folgenden Abschnitt thematisieren, als etwas riskant an.

Medical Home Service der Hannoverschen – Bequemlichkeit mit Risiko?

Wenn Sie eine Versicherungssumme über 650.000 € bis 1.000.000 € absichern möchten und keinen Arztbesuch bei einem Internisten machen möchten (oder keinen schnellen Termin erhalten), können Sie den sogenannten Medical Home Service der Hannoverschen nutzen. Die im vorherigen Kapitel beschriebenen Tests werden statt bei einem Arzt/einer Ärztin (Internistin) einfach bei Ihnen zuhause von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. In der Broschüre heißt es:

“Lassen Sie einfach eine erfahrene examinierte Fachkraft zu sich kommen, um die erforderlichen Untersuchungen für Ihre gewünschte Absicherung vorzunehmen.”

Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, lauern aber auch hier die gleichen Gefahren hinsichtlich einer Untersuchung, der EKG-Aufnahme und den Laborwerten. Die Bequemlichkeit, die Untersuchung zu Hause durchführen zu lassen, ändert nichts an der Natur und den möglichen Konsequenzen der Ergebnisse.

In der Leistungsbeschreibung des Medical Home Service der Hannoverschen heißt es weiter:

“Im Rahmen der versicherungsmedizinischen Untersuchung werden in der Regel folgende Werte bestimmt: HIV, Leberwerte, Nierenwerte, Herzwerte, Blutfette, rote und weiße Blutkörperchen, Blutplättchen, der Langzeitblutzuckerwert sowie die Bestandteile einer Urinprobe.”

Auch hier wieder der Hinweis: Kennen Sie Ihre Blutfett-, Nieren- oder Leberwerte im Vorfeld genau? Es ist unwahrscheinlich, dass Sie alle diese Werte ohne aktuelle ärztliche Untersuchung genau kennen.

Erst nach Eingang des Ergebnisses dieser Untersuchung gibt die Hannoversche eine Rückmeldung und prüft, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen sie Sie annimmt. Der durchaus gutgemeinte Servicegedanke der Hannoverschen birgt unserer Meinung nach leider zu viele Risiken hinsichtlich der Versicherbarkeit, da unvorhergesehene Befunde den Abschluss erschweren oder unmöglich machen können.

Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, wo die unterschiedlichen Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer liegen, dann lesen Sie gerne den separaten Blog-Beitrag dazu durch.

10. Wie wir hohe Versicherungssummen absichern – Eine smarte Strategie

Wenn Sie der Ansicht sind, dass sowohl der Medical Home Service als auch das Ärztliche Zeugnis zwar sinnvolle Lösungen für die Versicherung, deren Kollektiv und den „schnellen Abschluss“ sind, Sie aber lieber im Vorfeld die “Zügel in der Hand” haben möchten, dann teilen Sie die Ansicht des Großteils unserer Interessenten.

Wir empfehlen in diesen Fällen die Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen. Somit umgehen wir die medizinischen Untersuchungen und das ärztliche Zeugnis, die mit den hohen Versicherungssummen einhergehen.

Doch aus welchem Grund wird dies von den einzelnen Versicherungen akzeptiert?

Das hängt damit zusammen, dass jede Versicherung sozusagen nur auf ihr eigenes Risiko schaut. Somit ist es in Bezug auf die Untersuchungsgrenzen und der damit einhergehenden ärztlichen Untersuchung sowie den weiteren Kontrollbehandlungen für die einzelne Versicherung “egal”, ob insgesamt, bei weiteren Versicherungen, mehr als die Untersuchungsgrenze abgesichert ist. Sie bewerten nur den bei ihnen direkt beantragten Vertrag.

Kurz gesagt: Bleibt man bei der einzelnen Versicherung unter den ausgewiesenen Grenzen, aber bei weiteren Versicherungen insgesamt darüber, so ist dennoch keine ärztliche Untersuchung notwendig. Dies ermöglicht Ihnen, den gewünschten Schutz zu erhalten, ohne sich den umfangreichen und potenziell risikoreichen medizinischen Untersuchungen unterziehen zu müssen.

Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei unterschiedlichen Risikolebensversicherern ist eher ein unkonventioneller Weg, der mit etwas mehr Aufwand verbunden ist, da das Prozedere der anonymen Voranfragen, Antragsstellung und Unterschrift nicht nur bei einem, sondern gleich bei zwei oder drei Versicherungen durchgeführt werden muss. Unserer Ansicht nach ist dieser zusätzliche Aufwand am Ende des Tages jedoch äußerst sinnvoll, wenn wir die potenziellen Risiken bedenken, die mit einer ärztlichen Untersuchung und den dabei aufgedeckten Befunden einhergehen können.

Doch auch bei der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Es müssen beispielsweise die bereits bestehenden oder beantragten Risikolebensversicherungen und deren Absicherungshöhen angegeben werden. Ab einer bestimmten Höhe ist dann oft ein Fragebogen zur finanziellen Angemessenheit notwendig. Dies nennt sich auch die finanzielle Risikoprüfung. Im folgenden Schaubild wird deutlich, dass der „Fragebogen 169 (versichertes Interesse)“ bei der Hannoverschen Versicherung Risikolebensversicherung ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € notwendig ist. Auch wenn die Gesundheitsfragen seit dem Update im Januar 2024 eine neue Obergrenze von 650.000 € aufweisen, ist weiterhin ab einer Versicherungssumme von 500.000 € der Fragebogen auszufüllen.

Risikolebensversicherung Hannoversche finanzielle Angemessenheitsprüfung RisikoprüfungRisikolebensversicherung Hannoversche finanzielle Angemessenheitsprüfung Risikoprüfung

Ab einer Absicherungshöhe von insgesamt mehr als 2.500.000 € sind Einkommensnachweise zu erbringen. Das hängt damit zusammen, dass die Versicherungssummen auch in einem gewissen Maße „angemessen“ und „bedarfsgerecht“ sein sollten, um eine Überversicherung zu vermeiden und das Risiko des Versicherers zu steuern.

Wichtig: Bei dieser Berechnung der Summen werden alle bestehenden Risikolebensversicherungen (auch die anderer Versicherungsgesellschaften) hinzugerechnet. Dies ist entscheidend für die korrekte Einschätzung Ihrer Gesamtabsicherung.

11. Über-Kreuz-Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen – Steuerliche Vorteile nutzen

Die Über-Kreuz-Versicherung bei einer Risikolebensversicherung bezieht sich auf eine spezielle Vertragskonstellation zwischen zwei Personen, üblicherweise Ehepartnern oder Lebenspartnern. Diese Struktur ist besonders interessant für Paare, die ihre Hinterbliebenen finanziell absichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen möchten.

Bei dieser Art der Versicherung schließen beide Partner eigenständige Risikolebensversicherungen ab und sind gleichzeitig die Versicherungsnehmer und Begünstigten der Police des jeweils anderen.

Im Falle des Todes eines Partners während der Laufzeit der Versicherung erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme aus der Police des verstorbenen Partners.

Der entscheidende Vorteil der Über-Kreuz-Versicherung ist primär steuerlicher Natur, da bei einer korrekten Konstellation zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person im Leistungsfall keine Erbschaftsteuer anfällt. Dies ist ein erheblicher Vorteil, da die Versicherungssumme oft über den Freibeträgen der Erbschaftssteuer liegt und somit hohe Steuerzahlungen vermieden werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Konditionen und Regelungen der Über-Kreuz-Versicherung im Versicherungsvertrag festgelegt sind und vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden sollten. Auch die Über-Kreuz-Versicherung ist bei der Hannoverschen möglich und wird von uns oft empfohlen, um Ihre finanzielle Planung zu optimieren.

Wenn Sie sich näher mit dem Thema “Über-Kreuz-Versicherung” auseinandersetzen möchten und die Vor- und Nachteile erkunden wollen, empfehlen wir Ihnen unseren entsprechenden Blogbeitrag, der diese komplexe Materie detailliert erklärt.

12. So sollten Sie vorgehen – Für einen sicheren Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tarife der Hannoverschen Risikolebensversicherung durchaus für einen Großteil der Personen geeignet sind und einen soliden Schutz bieten können. Wie bei anderen Versicherungen gibt es jedoch sowohl positive Aspekte als auch potenzielle Schwächen, die es zu kennen gilt. Neben der Auswahl des passenden Tarifs spielt auch die Qualität und die wahrheitsgemäße sowie vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen eine absolut entscheidende Rolle für die Gültigkeit Ihres Versicherungsschutzes.

Unsere Auffassung ist, dass die größte Gefahr darin besteht, dass man im Internet eine Risikolebensversicherung mit nur wenigen Klicks eigenständig abschließen kann. Wie beschrieben, können dabei Fehler von großer Tragweite entstehen, die im Ernstfall die Existenz Ihrer Hinterbliebenen gefährden können.

Hier noch ein paar Beispiele, welche Probleme uns von Interessenten geschildert werden, die einen Online-Abschluss in Eigenregie vollzogen haben:

  • Die Versicherungssummen und die Laufzeit sind zu niedrig kalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht immer so einfach oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
  • Es wurde keine Patientenakte eingeholt oder keine Eigenständige Gesundheitserklärung erstellt, was zu unvollständigen oder fehlerhaften Angaben führen kann.
  • Die Variante der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung wurde vergessen, wodurch unnötig Erbschaftsteuer anfällt.
  • Nachdem der Antrag online abgeschlossen wurde, kommt die Rückmeldung der Versicherung, dass diese den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Wichtiger erneuter Hinweis: Dies muss man bei einer anderen Versicherung, wenn diese nach abgelehnten Anträgen in der Vergangenheit fragt, angeben.
  • Leistungsausschlüsse oder sogenannte Risikozuschläge werden erst im Nachgang angeboten und können nicht immer mit einer einfachen Online-Risikoprüfung ermittelt werden, was zu Überraschungen bei den Kosten oder dem Leistungsumfang führen kann.

Wenn Sie diese Fehler vermeiden und einen sicheren, bedarfsgerechten Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung gewährleisten möchten, melden Sie sich für eine anonyme Risikovoranfrage gerne bei uns per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Neben diesen Vorteilen bieten wir Ihnen einen unabhängigen Überblick über verschiedene Versicherungsgesellschaften. Nicht selten bieten andere Anbieter bessere Konditionen als die Hannoversche LV. Wir beraten Kunden im gesamten Bundesgebiet und sind dank unserer digitalen Online-Beratung optimal aufgestellt. Daher müssen Sie nicht aus unserer Region kommen, um von uns kompetent beraten zu werden. Im Folgenden zwei Beispiele, wie Anfragen uns erreichen, und zeigen, dass eine individuelle Beratung, unabhängig vom Standort, immer die beste Wahl ist.

Anfrage RisikolebensversicherungAnfrage Risikolebensversicherung

Anfrage Risikolebensversicherung P.F.Anfrage Risikolebensversicherung P.F.

Quellen