Die Wahl der richtigen Absicherung bei einer Risikolebensversicherung (Risiko-LV) ist entscheidend und erfordert sorgfältige Überlegungen. Neben der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit, über die wir bereits in einem früheren Beitrag berichtet haben, stellt sich vielen die Frage nach der geeigneten Vertragsart: eine konstante oder eine linear fallende Versicherungssumme? Die Erfahrungen zeigen, dass diese Entscheidung sehr individuell ist und von den persönlichen Lebensumständen sowie finanziellen Zielen abhängt. Während einige Kunden genaue Kalkulationen vorlegen, benötigen andere Anregungen und praxisnahe Einblicke, um die passende Form der Absicherung zu finden. Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Modelle einer fallenden und einer konstanten Versicherungssumme, erörtert deren Vor- und Nachteile und bietet anhand von Beispielen aus der Praxis Orientierung für Ihre Entscheidung.
1. Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Wie der Name schon sagt, reduziert sich die Versicherungssumme bei dieser Variante über die Laufzeit des Vertrags. Es gibt verschiedene Ausprägungen, wobei die linear fallende und die annuitätisch fallende Versicherungssumme am bekanntesten sind. Die annuitätisch fallende Variante, die an ein spezifisches Darlehen gekoppelt ist und mit dessen Tilgung sinkt, verliert an Bedeutung. Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung wird zu Beginn eine feste Absicherungshöhe (z.B. 300.000 €) und eine Laufzeit (z.B. 25 Jahre) festgelegt. Im Beispiel würde sich die Absicherungssumme jährlich um einen konstanten Betrag (z.B. 12.000 €) verringern. Die Beiträge bleiben über die gesamte Laufzeit gleich, was bedeutet, dass die Versicherungssumme zu Beginn am höchsten ist und zum Ende hin abnimmt. Dies ermöglicht zu Beginn eine höhere Absicherung bei gleichem Beitrag im Vergleich zur konstanten Variante.
2. Die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme
Bei einer konstanten Risikolebensversicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit unverändert. Schließt man heute eine Police mit einer Summe von 300.000 € für 25 Jahre ab, erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten stets die volle Summe, unabhängig davon, wann während der Laufzeit der Versicherungsfall eintritt. Dies ist der wesentliche Unterschied zur fallenden Versicherungssumme. Die Beiträge sind ebenfalls konstant, aber im Vergleich zur fallenden Variante in der Regel höher angesetzt. Um die Entscheidungshilfe zu erleichtern, wird im Folgenden ein praxisnahes Beispiel vorgestellt.
3. Ein Fallbeispiel aus der Praxis
Ein 37-jähriger Apotheker benötigte eine Absicherung für seine Familie, um einen kürzlich abgeschlossenen Immobilienkredit abzusichern. Da seine Frau sich nach der Geburt des zweiten Kindes vorerst auf die Kindererziehung konzentrieren würde und er als Hauptverdiener galt, war eine Absicherung seines Einkommens von zentraler Bedeutung. Die Familie plante, die vereinfachten Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung zu nutzen, da Vorerkrankungen beim Mann bekannt waren. Der Immobilienkredit belief sich auf 650.000 € mit einer monatlichen Rate von 2.550 € und einer Laufzeit von 35 Jahren. Ursprünglich wünschte sich die Familie eine fallende Versicherungssumme von 500.000 € über 35 Jahre, primär um das Darlehen abzusichern. Das Nettoeinkommen des Mannes betrug 5.200 €, das der Frau wurde zukünftig auf ca. 1.500 € netto geschätzt.
3.1 Szenario 1: Tod des Mannes nach 5 Jahren
Tritt der Versicherungsfall nach 5 Jahren ein, beträgt die Restschuld des Darlehens etwa 595.000 €. Bei einer fallenden Versicherungssumme von ursprünglich 500.000 € würden nur noch ca. 428.571 € ausgezahlt werden. Dies hinterlässt eine Differenz von rund 166.000 €, die nicht durch die Versicherung gedeckt wäre. Die hinterbliebene Frau könnte die Auszahlung nutzen, um die Darlehensraten weiter zu bedienen. Nach etwa 14 Jahren wäre das Geld aufgebraucht, während noch eine Restschuld von 386.000 € bestünde. Zu diesem Zeitpunkt wären die Kinder 19 und 22 Jahre alt, und die monatliche Rate müsste aus dem Einkommen der Frau getragen werden.
3.2 Szenario 2: Tod des Mannes nach 15 Jahren
Verstirbt der Mann nach 15 Jahren, im Alter von 52 Jahren, würde die auszahlbare Versicherungssumme bei einer fallenden Police nur noch 300.000 € betragen. Die Restschuld des Darlehens liegt zu diesem Zeitpunkt bei 455.000 €. Es verbleibt eine Lücke von 155.000 €. Mit der ausgezahlten Summe ließe sich die Darlehensrate für weitere 10 Jahre bedienen. Danach müssten die Raten aus dem Einkommen der Frau finanziert werden, und die Kinder wären 25 und 27 Jahre alt.
4. Zu beachtende Punkte bei der Kalkulation
Die Beispiele verdeutlichen, dass selbst eine anfänglich hohe Versicherungssumme bei einer fallenden Police die verbleibende Darlehensschuld und weitere finanzielle Verpflichtungen möglicherweise nicht vollständig abdeckt. Bei der Kalkulation der Versicherungssumme sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
4.1 Kinder
Die Versorgung von Kindern bis zum Ende ihrer Ausbildung oder ihres Studiums stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Schätzungen zufolge können die Kosten bis zu 230.000 € pro Kind betragen, auch wenn staatliche Leistungen wie BAföG oder Kindergeld teilweise entlasten. Wenn die finanzielle Unterstützung der Kinder eine Priorität darstellt, muss dieser Faktor unbedingt in die Kalkulation einfließen.
4.2 Immobilie und Rücklagen
Neben der Darlehensrate fallen für Immobilieneigentümer laufende Kosten für Instandhaltung, Renovierungen, Versicherungen, Grundsteuern und Müllabfuhr an. Diese Rücklagen, die sich über Jahrzehnte summieren können, müssen ebenfalls einkalkuliert werden. Bei einer fallenden Versicherungssumme können diese zusätzlichen Ausgaben zu finanziellen Engpässen führen.
4.3 Inflation
Die Inflation mindert die Kaufkraft des Geldes über die Zeit. Selbst wenn eine Versicherungssumme heute ausreichend erscheint, wird sie in 10 oder 15 Jahren weniger wert sein. Dies ist besonders relevant, wenn das Geld für langfristige Ziele wie die Ausbildung der Kinder vorgesehen ist.
4.4 Altersvorsorge
Der Tod des Hauptverdieners kann die finanzielle Situation der Hinterbliebenen erheblich beeinträchtigen und die eigenen Rentenansprüche reduzieren. Eine ausreichende Kapitalauszahlung aus der Risikolebensversicherung kann helfen, private Vorsorge zu ergänzen und Altersarmut entgegenzuwirken.
5. Die Entscheidung der Familie: Konstante Absicherung
Angesichts dieser Überlegungen entschied sich die Familie für eine konstante Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 750.000 € über 30 Jahre für den Mann. Um die Hürden ärztlicher Untersuchungen zu umgehen, wurden zwei separate Verträge bei unterschiedlichen Versicherern abgeschlossen. Die Entscheidung für die konstante Variante fiel, da die Restschuld des Darlehens hoch war und weitere Kostenfaktoren die ursprünglich geplante Summe einer fallenden Police überstiegen hätten. Eine Anpassung der Versicherungssumme nach unten ist im Laufe der Zeit möglich, um Beiträge zu sparen, wenn der Bedarf sinkt.
Auch für den Todesfall der Frau wurde eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, um die finanzielle Stabilität der Familie zu gewährleisten, falls der Mann allein für die Kindererziehung und alle laufenden Kosten aufkommen müsste. Hier einigten sie sich auf eine Summe von 300.000 € über 25 Jahre.
6. Kostenübersicht im Beispiel
Für den Mann wurden zwei Verträge abgeschlossen: Einer bei der Hannoverschen Versicherung mit einer Summe von 350.000 € im Basis-Tarif für 29,76 € monatlich, und ein weiterer bei der Baloise Versicherung im Premium-Tarif mit 400.000 € für 55,22 € monatlich. Beide Tarife nutzten vereinfachte Gesundheitsfragen. Der Mann zahlte somit insgesamt 84,98 € pro Monat. Für die Frau wurde ein Vertrag bei der Europa Versicherung mit 300.000 € über 25 Jahre für 20,12 € monatlich abgeschlossen, ebenfalls mit vereinfachten Gesundheitsfragen.
7. Fazit: Konstante vs. Fallende Risikolebensversicherung
Die Wahl zwischen einer konstanten und einer fallenden Risikolebensversicherung hängt stark von den individuellen Umständen ab. Die Fallbeispiele zeigen jedoch, dass eine fallende Versicherungssumme, selbst bei anfänglich hoher Absicherung, oft nicht ausreicht, um alle finanziellen Verpflichtungen der Hinterbliebenen langfristig zu decken. In den meisten Fällen erscheint eine konstante Risikolebensversicherung als die sicherere Wahl für eine ernsthafte finanzielle Absicherung. Sollten die Beiträge dennoch eine finanzielle Belastung darstellen, kann eine Kombination beider Varianten in Betracht gezogen werden. Wichtig ist, verschiedene Szenarien durchzuspielen und die eigene Zukunftsplanung einzubeziehen. Die Erfahrung zeigt, dass die Beiträge für eine Risikolebensversicherung oft überschaubar sind und ihre Bedeutung immens ist.
8. Ihr Weg zur passenden Risikolebensversicherung
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl und dem Abschluss einer Risikolebensversicherung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Prüfen Sie zunächst, ob eine der angebotenen Sonderaktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen für Sie in Frage kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Antragsstellung auf dem üblichen Weg. Bei Unsicherheiten bezüglich Ihrer Vorerkrankungen empfehlen wir, zunächst Ihre Patientenakte einzuholen und diese gegebenenfalls durch ärztliche Atteste zu ergänzen. Anschließend können wir anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern stellen, um Ihre Versicherbarkeit einzuschätzen. Auch für Personen, die als “nicht versicherbar” gelten, gibt es Optionen wie die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wir bieten eine digitale Beratung an, sodass Sie nicht an unseren Standort gebunden sind. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder über unser Kontaktformular.
