Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist ein essenzielles Instrument, um Ihre Liebsten finanziell abzusichern, sollten Sie unerwartet und vorzeitig aus dem Leben scheiden. Sie zahlen zu Lebzeiten regelmäßige Beiträge in die Versicherung ein. Im Leistungsfall, also Ihrem Tod innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit, erhalten Ihre Angehörigen eine zuvor festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Diese Form der Absicherung ist besonders für junge Familien, Alleinerziehende und Darlehensnehmer von großer Bedeutung, da sie mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen einen hohen Schutz bietet.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung dient die Risikolebensversicherung nicht der Vermögensbildung oder Altersvorsorge, sondern ausschließlich der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Üblicherweise schließt der Hauptverdiener einer Familie eine Risikolebensversicherung ab, um den Partner und die Kinder zu schützen.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Ableben eine erhebliche finanzielle Lücke für Ihre Hinterbliebenen schaffen würde. Damit können Sie sowohl Ihre Familie als auch bestimmte Vermögenswerte effektiv absichern. Besonders wichtig ist die Risikolebensversicherung für folgende Personengruppen:
Für Familien und Alleinerziehende
Für junge Familien und Alleinerziehende ist die Risikolebensversicherung oft unverzichtbar. Wenn Sie als Hauptverdiener frühzeitig versterben, sichert die RLV die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen ab. Dies gewährleistet beispielsweise, dass die Ausbildung Ihrer Kinder gesichert ist und der Lebensstandard der Familie weitestgehend erhalten bleibt.
Nicht nur Hauptverdiener sollten sich versichern
Innerhalb einer Familie sollten beide Elternteile über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Denn nicht nur der Tod des Hauptverdieners kann ein finanzielles Loch reißen. Ist der zweite Partner primär für die Erziehung der Kinder zuständig und diese noch sehr klein, kann ein Betreuungsnotstand entstehen. Der überlebende Partner müsste dann beruflich kürzertreten, was ebenfalls finanzielle Einbußen zur Folge hätte.
Für Darlehensnehmer
Besonders wenn Sie ein großes Darlehen, wie zum Beispiel eine Baufinanzierung, aufnehmen, schützt die Risikolebensversicherung Ihre Hinterbliebenen vor einer möglichen Schuldenfalle. Sollte einer der Darlehensnehmer versterben, schüttet die Risikolebensversicherung eine vorab festgelegte Summe aus. Mit dieser Summe können die Hinterbliebenen die Raten für die Baufinanzierung weiterbezahlen. Einige Banken knüpfen die Vergabe eines Darlehens sogar an den Abschluss einer Risikolebensversicherung, um ihre Forderungen abzusichern. Es ist auch ratsam, dies im Zusammenhang mit einem Hypothekendarlehen zu bedenken.
Für Geschäftsleute und Unternehmer
Als geschäftsführender Gesellschafter kann Ihr plötzlicher Tod weitreichende Konsequenzen für Ihre Geschäftspartner und das Unternehmen haben. Eine Risikolebensversicherung kann in diesem Fall die finanziellen Folgen abmildern. Hierbei ist es wichtig, dass die Gesellschaft oder die Geschäftspartner als Begünstigte der Versicherungssumme eingetragen werden.
Beachten Sie zudem, dass die Ausschüttung einer Risikolebensversicherung unter Umständen steuerpflichtig ist, da Erbschaftssteuer anfallen kann. Nicht-verwandte Erbbegünstigte haben lediglich einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Auf den darüberhinausgehenden Betrag fällt eine Erbschaftssteuer von 30 % an, die bei höheren Summen sogar bis zu 50 % betragen kann.
Für kinderlose Paare
Auch kinderlose Paare können eine Risikolebensversicherung abschließen, um den Partner vor finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, selbst wenn sie nicht verheiratet sind. Hier gilt ebenfalls die Regelung bezüglich der Erbschaftssteuer. Unverheiratete Partner profitieren lediglich von dem Freibetrag von 20.000 Euro.
Über-Kreuz-Versicherung als steueroptimierte Lösung
Um die Besteuerung des Erbes für nicht-verwandte Partner zu umgehen, sollten unverheiratete Paare eine Risikolebensversicherung “über Kreuz” abschließen. Dabei schließt Partner A eine Versicherung ab und benennt Partner B als die versicherte Person. Verstirbt Partner B, erhält Partner A die Versicherungssumme, ohne dafür Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, da Partner A der Versicherungsnehmer ist und somit Eigentümer der Leistung.
Wann leistet die Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung leistet prinzipiell immer dann, wenn die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit verstirbt. Dies ist die grundlegende Gemeinsamkeit aller Risikolebensversicherungen.
Viele Versicherungsgesellschaften haben ihr Leistungsangebot jedoch erweitert und bieten zusätzliche Vorteile. Einige Anbieter zahlen beispielsweise Sofortleistungen aus, sollte die versicherte Person an einer schweren Krankheit, wie zum Beispiel Krebs, erkranken. In solchen Fällen kann eine bestimmte Summe (z.B. 50.000 Euro) sofort ausgezahlt werden. Dies dient dazu, finanzielle Engpässe aufgrund der Erkrankung zu überbrücken oder die verbleibende Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten.
Je nachdem, welche Aspekte Ihnen besonders wichtig sind und wie umfassend Ihr Versicherungsschutz sein soll, ist ein detaillierter Versicherungsvergleich äußerst empfehlenswert. Der Wettbewerb unter den Versicherern hat zu einer Vielzahl von Produkten mit unterschiedlichen Extras und Konditionen geführt.
Risikolebensversicherung: Wie hoch sind die Beiträge?
Die Höhe der Beiträge für eine Risikolebensversicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst, die die Versicherung im Vorfeld abfragt. In manchen Fällen kann der Versicherer auch den Hausarzt konsultieren. Folgende Faktoren wirken sich auf die Beitragshöhe aus:
- Alter: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge.
- Geschlecht: Frauen zahlen oft geringere Beiträge, da sie statistisch eine höhere Lebenserwartung haben.
- Beruf: Berufe mit höherem Risiko (z.B. im Baugewerbe oder gefährliche Hobbys) können zu höheren Beiträgen führen.
- Gesundheitszustand: Ein guter Gesundheitszustand senkt die Beiträge, während Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen führen können.
- Gesundheitsverhalten: Raucher zahlen in der Regel deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher.
- Laufzeit der Versicherung: Eine längere Laufzeit bedeutet in der Regel höhere Beiträge.
- Versicherungssumme: Je höher die gewünschte Auszahlungssumme, desto höher sind auch die Beiträge.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Büroangestellter, der gesund ist und nicht raucht, zahlt bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro Jahresbeiträge ab etwa 80 Euro. Bei einer Summe von 200.000 Euro steigen die Beiträge auf circa 140 Euro pro Jahr.
Teurer wird es, wenn das Unfallrisiko des Versicherungsnehmers als überdurchschnittlich hoch eingestuft wird. Dies ist beispielsweise bei gefährlichen Hobbys wie Fallschirmspringen, Bungeejumping oder Klettern der Fall. Auch bestimmte Risikoberufe können sich stark im Versicherungsbeitrag niederschlagen. Letztendlich hängen die Beiträge auch von der Dauer des Versicherungsvertrages und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte üblicherweise etwa dem 3- bis 5-fachen Ihres jährlichen Bruttogehalts entsprechen. Haben Sie zudem weitere finanzielle Verbindlichkeiten, die abbezahlt werden müssen, sollte die dafür notwendige Restschuld ebenfalls abgedeckt sein.
Die genaue Höhe der Versicherungssumme können Sie frei bestimmen. Dabei gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die Beiträge, die Sie zu Lebzeiten zahlen. Die optimale Höhe hängt maßgeblich vom Zweck ab, zu dem Sie die Versicherung abschließen:
Schutz der Familie: Wenn Sie Ihre Angehörigen absichern möchten, geht es primär darum, Ihren Verdienstausfall zu kompensieren. Für eine vierköpfige Familie sollte die Versicherungssumme mindestens das 5-fache Ihres Bruttojahresgehalts umfassen. Rechnen Sie gegebenenfalls die Restschuldbeträge laufender Kredite hinzu. Kinderlosen Ehepaaren und Paaren empfehlen wir eine Absicherung von mindestens dem 3- bis 4-fachen Jahresbruttoeinkommen.
Sicherung eines Darlehens: Risikolebensversicherungen eignen sich hervorragend zur Absicherung von Darlehen. Es ist beispielsweise ratsam, eine Baufinanzierung dadurch abzusichern. In diesem Fall sollte die Versicherungssumme mindestens so hoch sein wie das aufgenommene Darlehen plus einen Puffer von 10 Prozent der Darlehenssumme. Dieser Puffer deckt potenzielle Kosten wie eine Vorfälligkeitsentschädigung ab, sollte die Immobilie im Todesfall verkauft werden müssen.
Beispiel: Angenommen, Sie möchten bei einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro Ihren Ehepartner und zwei Kinder absichern und zusätzlich die Restschuld Ihrer Immobilie von 150.000 Euro abdecken. Wenn Sie das 5-fache Ihres Jahresgehalts (also 250.000 Euro) und die 150.000 Euro Restschuld zusammenrechnen, ergibt sich inklusive eines 10-prozentigen Puffers eine Deckungssumme von 440.000 Euro.
Absicherung des Betriebes: Selbstständige können mit einer Risikolebensversicherung ihren Betrieb schützen. Die Höhe der Versicherungssumme hängt hierbei vom individuellen Sicherheitsbedürfnis ab; wir empfehlen jedoch mindestens eine Absicherung in Höhe von 3 Bruttojahresgehältern.
| Zweck der Absicherung | Empfohlene Versicherungssumme |
|---|---|
| Familien mit Kindern | Mindestens 5 Bruttojahresgehälter |
| Paare ohne Kinder | Mindestens 3 Bruttojahresgehälter |
| Darlehensnehmer | Mindestens 3 bis 5 Jahresgehälter + Restschuld + 10 % Puffer |
| Selbstständige / Unternehmer | Mindestens 3 Bruttojahresgehälter |
Tabelle: Übersicht empfohlene Versicherungssummen für die Risikolebensversicherung
Welche Laufzeit ist bei der Risikolebensversicherung sinnvoll?
Die Wahl der Laufzeit für Ihre Risikolebensversicherung hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Es ist entscheidend, dass die RLV mindestens so lange läuft, bis die finanziellen Risiken durch den Tod der versicherten Person nicht mehr bestehen. Eltern sollten beispielsweise das Laufzeitende so wählen, dass das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht. Darlehensnehmer sind gut beraten, wenn die Laufzeit mindestens die Zeit bis zur vollständigen Darlehenstilgung abdeckt.
| Zweck der Absicherung | Empfohlene Laufzeit |
|---|---|
| Familien mit Kindern | Mindestens bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten Kindes |
| Paare ohne Kinder | Der Lebensunterhalt des Partners sollte für mehrere Jahre gesichert sein |
| Darlehensnehmer | Bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens |
| Selbstständige / Unternehmer | So lange, dass Schulden und Kredite auch von nur einem Geschäftspartner vollständig getilgt werden können |
Tabelle: Übersicht empfohlene Laufzeiten für die Risikolebensversicherung
Möchten Sie flexibel bleiben und die Risikolebensversicherung eventuell verlängern können, achten Sie darauf, dass in den Versicherungsbedingungen eine Verlängerungsoption integriert ist. Damit ist in der Regel eine Verlängerung des Risikoschutzes bis zum maximal 75. Lebensjahr möglich, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Voraussetzungen für die Risikolebensversicherung
Um eine Risikolebensversicherung abschließen zu können, ist eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Ein ärztlicher Check ist zwar zumeist keine Voraussetzung für den Abschluss der Police, jedoch müssen Sie zahlreiche wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen. Nicht wahrheitsgemäße oder fehlende Angaben fallen spätestens im Versicherungsfall auf und können die Leistung für die Hinterbliebenen gefährden.
Versicherer nutzen die Gesundheitsfragen, um Ihre individuellen Beiträge zu kalkulieren: Ein gesunder Mensch zahlt weniger als jemand mit beispielsweise einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Wird die Gesundheitsprüfung nicht bestanden oder liegt ein unverhältnismäßig hohes Sterberisiko vor, kann der Abschluss der Risikolebensversicherung teurer werden oder sogar abgelehnt werden. Dies kann beispielsweise Menschen mit besonders risikoreichen Berufen oder gefährlichen Hobbys betreffen.
Wenn Sie ein Hypothekendarlehen absichern möchten oder als Arzt oder Ärztin eine Praxis eröffnen, erfolgt in den meisten Fällen eine verkürzte Gesundheitsprüfung mit weniger Fragen. Bei einer Erhöhung der bestehenden Risikolebensversicherung entfällt in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung.
Welche Formen der Risikolebensversicherung gibt es?
Die Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Formen der Risikolebensversicherung an, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden:
- Klassische Risikolebensversicherung: Diese Form ist besonders für junge Familien und Alleinerziehende geeignet. Die Versicherungssumme sowie die Versicherungsprämie bleiben während der gesamten Laufzeit konstant.
- Verbundene Risikolebensversicherung: Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung gilt eine Police für zwei oder mehr Personen. Der Vorteil: Es ist in der Regel günstiger, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen als mehrere Einzelverträge. Sie ist besonders geeignet für Paare und Geschäftspartner. Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, sobald einer der Versicherungsnehmer stirbt. Versterben beide gleichzeitig, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, wird die Versicherungssumme ebenfalls an die Hinterbliebenen ausgezahlt, allerdings auch in diesem Fall nur einmal.
- Über-Kreuz-Versicherung: Hierbei schließt jede Person einen eigenen Versicherungsvertrag mit sich selbst als Versicherungsnehmer ab. Der Partner wird jeweils als versicherte Person festgelegt. Stirbt nun der Partner, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag. Da bei dieser Variante der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer entfällt, ist sie besonders empfehlenswert für unverheiratete Paare, da diese nur einen geringen Erbschaftssteuerfreibetrag haben.
- Fallende Risikolebensversicherung: Diese Art der Risikolebensversicherung ist vor allem für Darlehensnehmer zu empfehlen. Die Versicherungssumme und die monatlichen Beiträge fallen regelmäßig um einen fest definierten Prozentsatz und gleichen sich so dem immer kleiner werdenden Darlehensbetrag an. Es gibt eine linear fallende oder eine annuitätisch fallende Risikolebensversicherung, teilweise kann auch ein individueller Ablauf vereinbart werden.
Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung können Sie als sogenannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen (Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 3a). Dies bedeutet, dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen um die gezahlten Beiträge zur Versicherung mindern können. Die Beitragszahlung müssen Sie nachweisen, am besten nutzen Sie dazu die Beitragsbescheinigung, die Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres von Ihrer Versicherung erhalten.
Achten Sie dabei auf die aktuell geltenden Höchstbeträge für die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft dürfen ihre Höchstbeträge zusammenrechnen.
Risikolebensversicherung und Erbschaftssteuer
Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Versicherungssumme in den meisten Fällen direkt an die begünstigten Hinterbliebenen über. Die Auszahlung wird damit Teil des Erbes. Überschreitet die Erbsumme inklusive Versorgungsfreibeträgen die gesetzlichen Freibeträge, fällt Erbschaftssteuer an. Bei der bereits erwähnten Über-Kreuz-Variante wird keine Erbschaftssteuer fällig.
Welche Zusatzversicherung kann ich mit einer Risikolebensversicherung kombinieren?
Es gibt verschiedene sinnvolle Varianten, Versicherungen mit einer Risikolebensversicherung zu kombinieren. Die folgenden zwei Beispiel-Kombinationen bieten Ihnen optimalen Schutz:
Risikolebensversicherung plus Berufsunfähigkeitsversicherung
Hierbei haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Sie zum Beispiel eine Beitragsbefreiung vereinbaren. Das bedeutet: Tritt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit ein, müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Risikolebensversicherung zahlen, der Schutz bleibt aber bestehen. Alternativ können Sie zusätzliche monatliche Rentenzahlungen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese Kombination lässt sich oft innerhalb eines Vertrags festlegen.
Ein solcher kombinierter Vertrag ist oftmals günstiger als Einzelverträge einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings würde im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Risikolebensversicherung der Berufsunfähigkeitsschutz ebenfalls erlöschen.
Risikolebensversicherung plus Unfallzusatzversicherung
Eine weitere Option ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Unfallzusatzversicherung. Damit sichern Sie Ihren Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltodes die Auszahlung von höheren Leistungen zu, da die Unfallzusatzversicherung eine zusätzliche Summe bei Unfalltod auszahlt.
Risikolebensversicherung – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer erhält die Auszahlung im Todesfall?
Sie können frei entscheiden, wer im Todesfall das Geld aus Ihrer Risikolebensversicherung ausbezahlt bekommt. Ganz nach Wunsch lässt sich als Begünstigter entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person – zum Beispiel ein Verein – einsetzen.
Bekomme ich mein Geld am Ende der Laufzeit zurück?
Nein, eine Risikolebensversicherung leistet nur dann eine Auszahlung, wenn der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages stirbt. Nach Ablauf der Laufzeit bekommt man grundsätzlich aus einer Risikolebensversicherung kein Geld ausbezahlt. Sie ist eine reine Risikoabsicherung.
Ist eine ärztliche Untersuchung für den Abschluss notwendig?
In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht zwingend notwendig. Es müssen jedoch umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden. Eine Ausnahme bilden hohe Versicherungssummen. Ab einer Todesfallsumme von etwa 850.000 Euro kann eine ärztliche Gesundheitsprüfung erforderlich sein.
Kann ich eine Risikolebensversicherung mit Vorerkrankung abschließen?
Ob Sie mit einer Vorerkrankung eine Risikolebensversicherung abschließen können, hängt maßgeblich von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Einige Erkrankungen sind für den Vertragsabschluss irrelevant, dazu gehören zum Beispiel Allergien, eine Schilddrüsenunter- oder -überfunktion oder ein Bandscheibenvorfall. Kann die Krankheit lebensbedrohlich werden, müssen Risikozuschläge gezahlt werden, die den Beitrag erhöhen. Dies ist beispielsweise bei Diabetes, Bluthochdruck oder mittelschwerem Asthma der Fall.
Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, chronischem Nierenversagen oder Herzinsuffizienz kann es sein, dass die Versicherung den Antrag auf Risikolebensversicherung ablehnt. Da aber jede Versicherungsgesellschaft individuelle Risikobewertungen durchführt, ist es ratsam, verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen. Ist der Vertrag zur Risikolebensversicherung abgeschlossen, müssen später auftretende Erkrankungen in der Regel nicht nachgemeldet werden. Eine Ausnahme kann bei einigen Versicherungen der Beginn des Rauchens sein.
Was müssen Angehörige im Todesfall tun?
Im Todesfall eines Risikolebensversicherungsnehmers gibt es mehrere Schritte, die die Angehörigen oder Begünstigten unternehmen sollten, um die Versicherungsleistung zu erhalten:
- Benachrichtigung der Versicherung: Informieren Sie die Versicherung so schnell wie möglich telefonisch oder schriftlich über den Todesfall.
- Bereitstellung notwendiger Dokumente: Dazu gehören:
- Sterbeurkunde: Diese muss in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
- Versicherungspolice: Es ist hilfreich, die Versicherungspolice oder die Vertragsnummer bereitzuhalten.
- Nachweis der Identität der Begünstigten: Dies erfolgt in der Regel durch Personalausweis oder Reisepass.
- Ausfüllen des Leistungsantrags: Füllen Sie den Leistungsantrag der Versicherungsgesellschaft vollständig aus.
- Warten auf Genehmigung: Die Genehmigung des Antrags kann einige Wochen dauern.
- Auszahlung der Versicherungssumme: Ist der Antrag genehmigt, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Es ist ratsam, sich über mögliche steuerliche Verpflichtungen zu informieren, da die Auszahlung je nach Konstellation steuerlich begünstigt sein kann oder Erbschaftssteuer anfällt.
Fazit: Sicherheit für Ihre Liebsten mit der Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist ein unverzichtbares Instrument, um Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern, falls Sie vorzeitig versterben. Ihr wesentlicher Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung besteht darin, dass die Auszahlung ausschließlich im Todesfall erfolgt. Eine Kapitallebensversicherung hingegen zahlt sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall nach Ablauf der Laufzeit. Dafür ist eine Risikolebensversicherung deutlich günstiger und fokussiert sich rein auf den Schutz Ihrer Familie oder die Absicherung von Darlehen.
Informieren Sie sich umfassend über die verschiedenen Formen, Laufzeiten und Versicherungssummen, um den optimalen Schutz für Ihre individuelle Lebenssituation zu finden. Ein transparenter Versicherungsvergleich und eine ehrliche Gesundheitsprüfung sind dabei essenziell, um die für Sie passende und bezahlbare Risikolebensversicherung zu finden, die im Ernstfall wirklich hilft. Schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für die Zukunft Ihrer Liebsten.
