Verbundene Risikolebensversicherung: Ein genauerer Blick

Eine verbundene Risikolebensversicherung, auch bekannt als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung, sichert zwei Personen – typischerweise Partner oder Eheleute – über einen einzigen Vertrag ab. Beide sind als versicherte Personen und Bezugsberechtigte eingetragen, wobei die Leistung im Todesfall nur einmal ausgezahlt wird. Während diese Konstellation für kinderlose Paare, insbesondere Ehepaare, in seltenen Fällen kostengünstiger sein kann, überwiegen für die meisten die Nachteile, weshalb oft zwei Einzelverträge die bessere Wahl darstellen.

Nachteile und Einschränkungen einer verbundenen Risikolebensversicherung

Die verbundene Risikolebensversicherung birgt eine Reihe von Nachteilen, die ihre Empfehlung auf Einzelfälle beschränken. Vor allem junge Familien mit Kindern und unverheiratete Paare sollten von dieser Vertragsform absehen. Auch bei signifikanten Altersunterschieden zwischen den Partnern sind zwei Einzelverträge fast immer die lukrativere Option. Die mangelnde Flexibilität ist ein zentraler Kritikpunkt: Es kann nur eine einzige Todesfallsumme vereinbart werden. Sollte der Fall eintreten, dass beide Partner gleichzeitig versterben – sei es durch einen Unfall – wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Dies kann für hinterbliebene Kinder eine erhebliche finanzielle Lücke bedeuten, da der doppelte Bedarf nicht gedeckt ist.

Ein weiterer erheblicher Nachteil ergibt sich, wenn ein Partner verstirbt und der Hinterbliebene weiterhin einen Todesfallschutz benötigt. In diesem Fall muss der überlebende Partner eine neue, separate Versicherung abschließen. Dies birgt das Risiko deutlich höherer Beiträge oder sogar der Ablehnung des Antrags aufgrund fortgeschrittenen Alters oder neu aufgetretener gesundheitlicher Probleme. Die Kündigung eines verbundenen Vertrages ist ebenfalls komplizierter: Sofern beide Partner als Versicherungsnehmer eingetragen sind, ist für eine Kündigung die Zustimmung beider erforderlich.

Weiterlesen >>  Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Welcher Schutz ist der richtige für Sie?

Zusätzlich nachteilig wirkt sich die verbundene Police aus, wenn einer der Partner Vorerkrankungen hat, ein risikoreiches Hobby ausübt oder Raucher ist. Die daraus resultierenden Risikozuschläge werden automatisch auf beide Partner übertragen, selbst wenn der gesündere oder risikoschwächere Partner sich alleine deutlich günstiger versichern könnte. Für unverheiratete Paare kommt hinzu, dass die steuerliche Behandlung der Auszahlung problematisch ist. Sind beide als Versicherungsnehmer eingetragen, ist nur die Hälfte der Versicherungssumme im Leistungsfall steuerfrei, während die andere Hälfte voll steuerpflichtig wird. In vielen Fällen ist der Abschluss von zwei individuellen Risikolebensversicherungen daher die strategisch klügere Entscheidung, um Flexibilität, adäquaten Schutz und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Alternative: Zwei Einzelverträge

Angesichts der genannten Nachteile erweist sich der Abschluss von zwei separaten Risikolebensversicherungen in den meisten Konstellationen als die überlegene Wahl. Jeder Partner verfügt über einen eigenen Vertrag mit individueller Versicherungssumme und Laufzeit. Dies ermöglicht eine passgenaue Absicherung, die den spezifischen Bedürfnissen und dem finanziellen Bedarf jedes Einzelnen gerecht wird. Sollte ein Partner versterben, bleibt der Schutz für den Hinterbliebenen lückenlos bestehen, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Zudem können individuelle Risikofaktoren wie Rauchen oder Vorerkrankungen bei Einzelverträgen besser und potenziell günstiger berücksichtigt werden. Für unverheiratete Paare bieten zwei Einzelverträge zudem den Vorteil einer vollständig steuerfreien Auszahlung der jeweiligen Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten.

Die Flexibilität, die zwei Einzelverträge bieten, ist ein weiterer entscheidender Vorteil. Wenn sich die Lebensumstände ändern, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder eine berufliche Neuorientierung, können die Versicherungssummen oder Laufzeiten angepasst werden, ohne den Partnervertrag zu beeinträchtigen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung lassen sich die Verträge leichter auseinanderhalten und die Absicherungsmodalitäten entsprechend anpassen. Die Entscheidung für zwei Einzelverträge ist somit ein proaktiver Schritt zur Sicherung der finanziellen Zukunft beider Partner, der an die individuellen Gegebenheiten angepasst ist und unerwarteten Ereignissen standhält.

Weiterlesen >>  Begrenzte Kryptowährungen: Dein umfassender Leitfaden

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die verbundene Risikolebensversicherung zwar in Ausnahmefällen Vorteile bieten kann, für die Mehrheit der Paare jedoch Nachteile und Einschränkungen mit sich bringt. Die Flexibilität, die individuelle Anpassbarkeit und die lückenlose Absicherung des überlebenden Partners sprechen klar für den Abschluss von zwei separaten Risikolebensversicherungen. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Lebenssituation und des Absicherungsbedarfs ist unerlässlich, um die optimale Entscheidung für die finanzielle Sicherheit zu treffen.