Verbundene Risikolebensversicherung: Wann sie sinnvoll ist und wann nicht

Die finanzielle Absicherung der Familie oder des Partners im Todesfall ist ein wichtiges Anliegen für viele Menschen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Risikolebensversicherung. Dabei stehen Paare oft vor der Wahl: zwei separate Verträge oder eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung? Obwohl die Verbundene Risikolebensversicherung auf den ersten Blick attraktiver erscheinen mag, da beide Partner in einem einzigen Vertrag abgesichert sind, birgt sie doch einige Nachteile, die genauestens abgewogen werden sollten. Sie wird auch als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung bezeichnet. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist ein gründlicher partner risikolebensversicherung vergleich ratsam, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Was ist eine Verbundene Risikolebensversicherung?

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind beide Partner als versicherte Personen und gleichzeitig als Bezugsberechtigte eingetragen. Das bedeutet, verstirbt einer der Partner, erhält der Überlebende die vereinbarte Todesfallsumme. Der Gedanke dahinter ist, dass die finanzielle Belastung für den Hinterbliebenen im Ernstfall abgefedert wird, sei es für die Tilgung eines Kredits, die Sicherung des Lebensunterhalts oder die Ausbildung von Kindern.

Wann eine Verbundene Risikolebensversicherung eine Option sein kann

In bestimmten, sehr spezifischen Konstellationen kann eine verbundene Risikolebensversicherung finanziell vorteilhafter sein als zwei Einzelverträge. Dies trifft vor allem auf kinderlose Paare zu, insbesondere wenn beide Partner ungefähr im gleichen Alter sind, einen ähnlichen Gesundheitszustand aufweisen und keine größeren Risikofaktoren wie bestimmte Hobbys oder Rauchgewohnheiten mitbringen. Für diese Zielgruppe, bei der der Absicherungsbedarf nach dem ersten Todesfall in der Regel erlischt, kann die Option eines gemeinsamen Vertrags unter Umständen eine kostengünstigere Lösung darstellen.

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Die Nachteile: Warum Einzelverträge oft die bessere Wahl sind

Trotz des anfänglichen Preisvorteils in Ausnahmefällen überwiegen bei der verbundenen Risikolebensversicherung in der Regel die Nachteile. Besonders für junge Familien mit kleinen Kindern oder unverheiratete Paare ist diese Form der Absicherung meist nicht empfehlenswert. Auch bei Altersunterschieden zwischen den Partnern oder unterschiedlichem Gesundheitszustand sind zwei Einzelverträge in fast jedem Fall günstiger und flexibler. Ein genauerer verbundene risikolebensversicherung vergleich zeigt die Limitationen auf:

1. Eingeschränkte Flexibilität

Ein entscheidender Nachteil ist die geringere Flexibilität. Bei einem einzigen Vertrag kann auch nur eine einzige Todesfallsumme vereinbart werden. Bei zwei separaten Verträgen hingegen lassen sich die Versicherungssummen individuell an den Bedarf jedes Partners anpassen. Ändert sich der Absicherungsbedarf im Laufe des Lebens, beispielsweise wenn Kinder erwachsen werden und ausziehen, kann bei Einzelverträgen auch nur ein Vertrag gekündigt oder die Summe angepasst werden, ohne den Schutz für den anderen Partner zu beeinflussen.

2. Die Todesfallsumme wird nur einmal ausgezahlt

Dies ist der wohl gravierendste Nachteil, insbesondere für Familien mit Kindern. Die vereinbarte Todesfallsumme wird bei einer verbundenen Risikolebensversicherung immer nur einmal ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch dann nur einmal leistet, wenn beide Partner gleichzeitig versterben sollten, beispielsweise bei einem Unfall. Für Paare mit Kindern entsteht in einem solchen tragischen Fall jedoch ein doppelt so hoher finanzieller Absicherungsbedarf, um die Zukunft der Kinder zu gewährleisten. Eine einzelne Auszahlung reicht hier oft nicht aus.

3. Kein Schutz für den überlebenden Partner

Verstirbt ein Partner, wird die Todesfallsumme ausgezahlt, und der Vertrag erlischt. Der überlebende Partner hat ab diesem Zeitpunkt keinen eigenen Todesfallschutz mehr. Sollte er weiterhin eine Absicherung benötigen, müsste er eine neue Risikolebensversicherung abschließen. Dies kann im fortgeschrittenen Alter oder bei aufgetretenen gesundheitlichen Problemen zu deutlich höheren Beiträgen oder im schlimmsten Fall sogar zur Ablehnung eines Neuabschlusses führen. Eine sogenannte überkreuzversicherung risikolebensversicherung kann hier eine interessante Alternative darstellen, um diesen Nachteil zu umgehen.

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4. Risikozuschläge für beide Partner

Hat einer der Partner gesundheitliche Probleme, übt ein riskantes Hobby aus oder ist Raucher, führt dies bei einer verbundenen Risikolebensversicherung oft zu Risikozuschlägen, die für beide Partner gelten. Dies kann dazu führen, dass der Partner ohne diese Risikofaktoren ebenfalls einen höheren Beitrag zahlen muss, obwohl er sich in einem Einzelvertrag deutlich günstiger versichern könnte. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob eine über kreuz lebensversicherung nicht die passendere Lösung für Sie ist, um individuelle Risiken getrennt zu betrachten.

5. Steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare

Für unverheiratete Paare birgt die verbundene Risikolebensversicherung erhebliche steuerliche Nachteile. Bei einer Auszahlung der Todesfallsumme an den überlebenden Partner wird nur die Hälfte der Summe steuerfrei ausgezahlt, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Die andere Hälfte kann je nach Höhe der Versicherungssumme voll steuerpflichtig sein, da die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer für unverheiratete Paare deutlich niedriger sind als für Ehepartner. Die allianz lebensversicherung auszahlung todesfall kann hier weitere Informationen zur Abwicklung und möglichen Steuerfragen liefern.

6. Kündigung nur gemeinsam möglich

Möchten Sie eine verbundene Risikolebensversicherung kündigen, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungsnehmer im Vertrag stehen. Dies kann bei einer Trennung zu Komplikationen führen.

Fazit: Gut abwägen, individuell entscheiden

Die verbundene Risikolebensversicherung mag auf den ersten Blick eine einfache und potenziell günstigere Lösung für Paare darstellen. Bei genauerer Betrachtung offenbart sie jedoch signifikante Nachteile, insbesondere in Bezug auf Flexibilität, die einmalige Auszahlung der Todesfallsumme und den fehlenden Schutz für den überlebenden Partner. Für die meisten Paare, vor allem für Familien mit Kindern und unverheiratete Partner, sind zwei separate Einzelverträge die deutlich sinnvollere, flexiblere und oft auch langfristig günstigere Absicherungsvariante. Es ist ratsam, sich umfassend beraten zu lassen und die individuellen Lebensumstände sowie den Absicherungsbedarf genau zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

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