Risikolebensversicherung für Raucher: Was Sie wissen müssen

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist ein entscheidender Schritt zur Absicherung der Liebsten. Doch bei der Gesundheitsprüfung stoßen viele Antragsteller auf eine zentrale Frage, die erhebliche finanzielle Auswirkungen hat: Sind Sie Raucher oder Nichtraucher? Diese Einstufung beeinflusst die Beitragshöhe maßgeblich, denn das statistische Risiko für Raucherkrankheiten und einen früheren Tod wird von den Versicherern direkt in die Prämie eingepreist. Generell gilt: Wer rauchfrei lebt, sichert seine Familie günstiger ab. Dies ist besonders relevant bei Modellen wie der über kreuz lebensversicherung, bei der sich Partner gegenseitig absichern.

Die Gesundheitsfragen: Ehrlichkeit ist oberstes Gebot

Bei den Gesundheitsfragen im Antrag müssen alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Dies ist keine Bitte, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert ist. Verschweigt ein Antragsteller seinen Raucherstatus vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Der Versicherer hat in einem solchen Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Im Klartext bedeutet das: Stellt sich nach dem Tod des Versicherten heraus, dass er fälschlicherweise als Nichtraucher galt und beispielsweise an Lungenkrebs verstarb, der auf das Rauchen zurückzuführen ist, erhalten die Hinterbliebenen keine Leistung. Die jahrelang gezahlten Beiträge waren umsonst, und die finanzielle Absicherung der Familie ist geplatzt. Die Versuchung, durch eine Falschangabe Geld zu sparen, kann somit den gesamten Versicherungsschutz zunichtemachen. Eine ehrliche Angabe ist daher unerlässlich. Es gibt zwar Nischenprodukte wie eine risikolebensversicherung ohne gesundheitsprüfung ergo, diese sind aber oft mit höheren Kosten oder geringeren Leistungen verbunden.

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Ab wann gilt man als Nichtraucher?

Die Definition eines Nichtrauchers kann sich zwischen den Versicherungsgesellschaften leicht unterscheiden. In der Regel gilt jedoch eine klare Frist: Als Nichtraucher wird eingestuft, wer in den letzten zwölf Monaten aktiv keinen Tabak konsumiert hat. Dies schließt nicht nur Zigaretten ein, sondern erstreckt sich auch auf Zigarren, Pfeifen, Zigarillos und oft auch E-Zigaretten mit Nikotin. Einige Versicherer fragen sogar explizit nach dem Gebrauch von Nikotinersatzprodukten wie Pflastern oder Kaugummis.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Fragen im Antrag sehr genau zu lesen und zu verstehen. Der gelegentliche Griff zur Zigarre bei besonderen Anlässen kann bereits ausreichen, um aus dem Nichtraucher-Status zu fallen. Paare sollten diese Details offen besprechen, insbesondere wenn sie eine Absicherung wie die risikolebensversicherung paare in Betracht ziehen, um für beide Partner den korrekten Schutz zu gewährleisten.

Was passiert, wenn man als Nichtraucher wieder mit dem Rauchen beginnt?

Wer seinen Versicherungsvertrag korrekt als Nichtraucher abgeschlossen hat, aber im Laufe der Zeit wieder zum Raucher wird, steht vor einer neuen Situation. In diesem Fall ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen zwingend erforderlich. Viele Verträge enthalten eine Klausel, die den Versicherten dazu verpflichtet, eine solche „Gefahrenerhöhung“ dem Versicherer umgehend zu melden.

Wird diese Meldung versäumt, kann dies im Leistungsfall ebenfalls zur Verweigerung der Auszahlung führen. Nach der Meldung wird der Versicherer den Beitrag neu kalkulieren und an den Raucher-Tarif anpassen. Auch wenn die Prämie dadurch steigt, bleibt der Versicherungsschutz für die Familie vollständig erhalten. Eine günstige Nichtraucher-Police, die im Ernstfall nicht zahlt, ist wertlos.

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So kalkulieren Versicherer die Prämien

Das erhöhte Sterberisiko von Rauchern ist ein zentraler Faktor bei der Beitragsberechnung. Um faire und risikogerechte Prämien zu gestalten, greifen Versicherer auf komplexe Kalkulationsmodelle zurück. Die wichtigsten Faktoren sind dabei:

  • Gesundheitszustand: Rauchen ist hier ein wesentlicher Aspekt.
  • Versicherungssumme: Die gewünschte Höhe der Absicherung.
  • Vertragslaufzeit: Der Zeitraum, in dem der Schutz gelten soll.
  • Eintrittsalter: Jüngere Versicherte zahlen in der Regel weniger.

Als fundamentale Grundlage für diese Berechnungen dienen sogenannte Sterbetafeln, die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlicht werden. Bereits seit 2008 gibt es spezielle Raucher- und Nichtrauchersterbetafeln. Diese ermöglichen es den Unternehmen, die Risikokollektive sauber zu trennen. Für eine langfristige Absicherung, wie sie eine lebenslange risikolebensversicherung bietet, ist diese Trennung besonders wichtig.

Für Nichtraucher bedeutet dies einen erheblichen Vorteil: Sie bilden eine eigene Versicherungsgemeinschaft mit einer statistisch geringeren Todeswahrscheinlichkeit. Das höhere Risiko der Raucher fließt nicht in ihre Tarifkalkulation ein, was zu spürbar günstigeren Beiträgen führt. Diese Risikobewertung unterscheidet sich von einer reinen unfall lebensversicherung, die nur bei Tod durch einen Unfall leistet und bei der der Raucherstatus eine geringere Rolle spielt.

Fazit: Ehrlichkeit sichert den Schutz Ihrer Familie

Die Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher ist bei der Risikolebensversicherung kein Detail, sondern ein zentraler Pfeiler des Vertrags. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz vollständig aushebeln und die Hinterbliebenen im schlimmsten Fall ohne die geplante finanzielle Unterstützung zurücklassen. Der Schlüssel zu einem verlässlichen Schutz liegt in absoluter Transparenz gegenüber dem Versicherer. Auch wenn die Prämien für Raucher höher sind, ist ein ehrlicher und somit gültiger Vertrag die einzig sinnvolle Lösung. Hören Sie mit dem Rauchen auf, können Sie nach der vorgeschriebenen Frist eine günstigere Einstufung beantragen und so Ihre Beiträge senken. Sichern Sie die Zukunft Ihrer Liebsten auf einem Fundament der Wahrheit – es ist die beste Investition, die Sie tätigen können.

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