Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung. Doch wie sieht es mit der Besteuerung aus? Muss man auf die Versicherungssumme Einkommensteuer zahlen oder kann man die Beiträge absetzen? Und wie lassen sich Erbschaftsteuerfallen umgehen? Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen Aspekte der Risikolebensversicherung und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Liebsten optimal schützen. alte lebensversicherung steuerfrei.
Die wichtigsten Fakten zur Besteuerung der Risikolebensversicherung
Bevor wir ins Detail gehen, hier die Kernpunkte auf einen Blick: Die ausgezahlte Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich einkommensteuerfrei. Das bedeutet, dass der oder die Begünstigte keine Einkommensteuer auf die erhaltene Leistung zahlen muss, unabhängig von ihrer Höhe. Anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus: Hier kann die Versicherungssumme steuerpflichtig werden, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Ehe- und Lebenspartner haben jedoch die Möglichkeit, dies durch eine clevere Gestaltung, wie die risikolebensversicherung über kreuz nachteile, zu vermeiden. Ein weiterer steuerlicher Vorteil: Die monatlichen Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, sofern die Höchstbeträge nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft sind.
Ehepaar plant finanzielle Zukunft
Einkommensteuer auf die Risikolebensversicherung?
Die gute Nachricht zuerst: Wenn Sie als Begünstigte*r die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung erhalten, müssen Sie darauf keine Einkommensteuer entrichten. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch die ausgezahlte Summe ist. Die Risikolebensversicherung ist somit von der Einkommensteuer befreit. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlagen, bei denen Erträge versteuert werden müssen.
Erbschaftsteuer: Wann wird die Versicherungssumme fällig?
Während die Einkommensteuer keine Rolle spielt, kann die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung unter Umständen der Erbschaftsteuer unterliegen. Ob und wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und der Höhe der Versicherungssumme im Verhältnis zu den geltenden Freibeträgen.
Gesetzliche Freibeträge bei Erbschaften
Die Höhe der Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis:
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern und Großeltern (beim Erbschaft von Kindern/Enkeln): 100.000 €
- Unverheiratete Paare, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehepartner, getrennt lebende Lebenspartner, Geschäftspartner und sonstige Erben: jeweils 20.000 €
Diese Freibeträge gelten für die gesamte Erbmasse. Liegt der Wert des Erbes – einschließlich der Versicherungssumme – über dem jeweiligen Freibetrag, wird der übersteigende Betrag besteuert.
Die Staffelung der Erbschaftsteuer
Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach der Höhe der Erbmasse und der Steuerklasse, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergibt:
| Erbmasse | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 50 % |
| 13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26 Mio. € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Es ist wichtig zu betonen, dass die Versicherungssumme nur ein Teil der gesamten Erbmasse sein kann. Um eine klare Vorstellung von der möglichen Steuerlast zu bekommen, sollten alle Vermögenswerte – wie Immobilien, Wertpapiere, Bargeld und natürlich die Versicherungssumme – zusammengezählt werden. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung von Online-Rechnern oder die Beratung durch einen Steuerberater. allianz risikolebensversicherung plus.
Tabellenform der Erbschaftsteuersätze
Steuerfrei durch Überkreuz-Versicherung
Für Paare, die nicht verheiratet sind oder sich vor hohen Erbschaftsteuern schützen möchten, bietet die Überkreuz-Risikolebensversicherung eine ausgezeichnete Lösung. Bei diesem Modell schließen beide Partner gegenseitig eine Risikolebensversicherung ab. Jeder Partner ist Versicherungsnehmer der Police, die auf den anderen läuft, und gleichzeitig die begünstigte Person.
Der Clou dabei: Da der Versicherungsnehmer (Beitragszahler) und die versicherte Person identisch sind, fließt die Versicherungssumme im Erbfall nicht als Erbe an den überlebenden Partner, sondern wird direkt an diesen ausgezahlt. Somit ist die Summe kein Teil der Erbmasse und unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Wichtig ist hierbei, dass die Beiträge für die jeweiligen Policen tatsächlich von den einzelnen Versicherungsnehmern gezahlt werden müssen und nicht von einer Person für beide Verträge. Die Nutzung getrennter Konten für die Beitragszahlung ist hierfür empfehlenswert.
Verbundene Risikolebensversicherung als Alternative
Eine weitere Option für Paare ist die verbundene Risikolebensversicherung. Hierbei schließen beide Partner gemeinsam eine Police ab, bei der beide als Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigte fungieren. Im Todesfall erhält der überlebende Partner die volle Versicherungssumme. Zwar muss dieser dann auf die Hälfte der Summe Erbschaftsteuer zahlen, was aber oft günstiger ist, als die volle Summe zu versteuern.
Sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die monatlichen oder jährlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung können Sie als “sonstige Vorsorgeaufwendungen” in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese werden in der Anlage “Vorsorgeaufwand” in Zeile 50 aufgeführt. Dies kann Ihre Steuerlast spürbar reduzieren, sofern die allgemeinen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft sind. Die Nachweise hierfür sind in der Regel die jährlichen Beitragsbescheinigungen des Versicherers. risikolebensversicherung erbe.
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen sind wie folgt festgelegt:
- Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 € pro Jahr
- Selbstständige: 2.800 € pro Jahr
Für Ehe- und Lebenspartner, die gemeinsam veranlagen, können sich theoretisch doppelte Höchstbeträge ergeben (bis zu 3.800 € bzw. 5.600 €). In der Praxis werden diese Freibeträge jedoch häufig bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig aufgebraucht. Dennoch lohnt sich die Prüfung im Einzelfall.
Fazit: Klug absichern und Steuern sparen
Die Risikolebensversicherung bietet eine essenzielle finanzielle Absicherung für Hinterbliebene und ist in der Regel von der Einkommensteuer befreit. Bei der Erbschaftsteuer gibt es durch geschickte Gestaltung, wie die Überkreuz- oder verbundene Versicherung, Wege, um die Steuerlast zu minimieren. Zudem können die Beiträge als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Eine umfassende Planung und gegebenenfalls die Beratung durch einen Experten helfen dabei, das Maximum aus Ihrer Absicherung herauszuholen und die finanzielle Zukunft Ihrer Liebsten optimal zu gestalten. Denken Sie daran, die Optionen für Ihre Absicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Familie im Ernstfall bestmöglich geschützt ist. fondsgebundene lebensversicherung sinnvoll.
