Einige unserer Interessenten haben sich bereits vor unserer Beratung intensiv im Internet über das Thema Risikolebensversicherung informiert. Dabei stoßen sie häufig auf Artikel der Stiftung Warentest/Finanztest und schenken deren Testergebnissen große Aufmerksamkeit. Schon in der Vergangenheit waren wir nicht immer einer Meinung mit der Stiftung Warentest/Finanztest und haben deren Herangehensweisen, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung, kritisch hinterfragt. Auch die ausgesprochenen Empfehlungen decken sich nicht immer mit unseren Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis. In diesem Beitrag analysieren wir den Testbericht „Angehörige gut und günstig absichern“ der Stiftung Warentest/Finanztest aus Januar 2023. Wir zeigen dir, warum du dich nicht blind auf Empfehlungen dieser Institution verlassen solltest und welche potenziellen negativen Folgen dies für deinen Versicherungsschutz haben könnte.
Eine Hand hält ein Formular zur Risikolebensversicherung mit dem Titel "Finanztest".
1. Ist der Preis wirklich der einzige Faktor? Eine kritische Betrachtung
Bereits in unserem früheren Artikel “Risikolebensversicherung Vergleich Stiftung Warentest / Finanztest – Vorsicht!” haben wir uns ausführlich mit den Aussagen der Redaktion auseinandergesetzt. Auch damals stand die Risikolebensversicherung im Fokus. Kritische Empfehlungen wie „Wer eine Police sucht, kann also in erster Linie beruhigt auf den Preis schauen” (Seite 77 des Testberichts von 2020) finden sich in ähnlicher Form auch in der aktuellen Ausgabe vom Januar 2023 wieder und sollten weiterhin mit Vorsicht genossen werden:
„Orientieren Sie sich an den günstigsten Tarifen in unserer Tabelle.“ (S. 84, Finanztest 2/2023)
Abgesehen davon, dass eine solche Aussage im Grunde genommen einen detaillierten Testbericht überflüssig macht und stattdessen ein einfacher Vergleichsrechner genügen würde, bleiben hier viele entscheidende Leistungsbausteine einer Risikolebensversicherung unberücksichtigt. Diese könnten für eine Vielzahl von Personen von großer Bedeutung sein.
Darüber hinaus heißt es in dem Bericht: „Relevante Leistungsunterschiede haben wir dagegen nicht festgestellt. Jeder Tarif im Test bietet ausreichend Schutz – auch ohne teure Extras.“
Eine solche Aussage ist unserer Ansicht nach sehr gewagt, wie wir im Folgenden noch genauer erläutern werden. Mit den sogenannten „teuren Extras“ meint die Stiftung Warentest/Finanztest Zusatzleistungen, die Versicherer oft in Premium-Tarifen anbieten. Im weiteren Verlauf dieses Beitrags werden wir beispielhaft auf zwei dieser “Extrabausteine” eingehen und aufzeigen, warum diese in bestimmten Lebenssituationen keineswegs “unnötig” sind, sondern einen entscheidenden Mehrwert bieten können.
2. “Teure Extras” – Unterschätzte Vorteile für Ihren Schutz
Die meisten Versicherungsgesellschaften offerieren neben dem Basis-Tarif auch sogenannte Comfort- oder Premium-Tarife, die erweiterte Leistungspakete beinhalten. Die Stiftung Warentest/Finanztest kommt zu dem pauschalen Schluss, dass solche Tarife überflüssig seien.
„Als Extraleistung locken die Premiumtarife unter anderem mit einer vorgezogenen Todesfallleistung […] Alle Basistarife im Test bieten ausreichend Schutz.“ (S. 85, Finanztest 2/2023)
Vorgezogene Todesfallleistung: Ein unerwarteter Lebensanker
Unter der vorgezogenen Todesfallleistung versteht man, dass die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten der versicherten Person ausgezahlt wird, wenn ein Arzt aufgrund einer schweren Krankheit nur noch eine geringe Lebenserwartung – oft weniger als 12 Monate – diagnostiziert. Diese “Extraleistung der Premiumtarife” ist beispielsweise im Basistarif der LV1871 bereits kostenfrei enthalten. Die LV1871 findet sich jedoch nicht unter den Favoriten des Tests, da dort ausschließlich auf den Preis geachtet wird – trotz guter Versicherungsbedingungen, “sauberer” Gesundheitsfragen und eines umfassenden Leistungspakets.
Ausschnitt aus den Vertragsbedingungen der LV1871 zur vorgezogenen Todesfallleistung.
Beim von der Stiftung Warentest favorisierten Anbieter ERGO findet sich dieser wichtige Leistungsbaustein hingegen nur im Premium-Tarif, der ausdrücklich nicht empfohlen wird. Hier zeigt sich deutlich, dass das Leistungspaket des Basis-Tarifs der LV1871 bereits hochwertige Leistungsbausteine enthält, aber aufgrund eines geringfügig höheren Beitrags im reinen Preisvergleich durch das Raster fällt.
Die pauschale Aussage, dass die vorgezogene Todesfallleistung nicht notwendig sei, ist unserer Meinung nach eine zu kurzsichtige Einschätzung.
Stell dir vor, die versicherte Person erhält eine derartige Diagnose – eine Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten. Ein Großteil der Menschen würde in dieser Situation vermutlich alles dafür geben, die verbleibende Lebenszeit zu verlängern oder so angenehm wie möglich zu gestalten. Dies kann beispielsweise durch alternative Behandlungsmethoden, neue Therapieansätze oder Aufenthalte in Spezialkliniken geschehen, deren Kosten in der Regel selbst getragen werden müssen. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, wenn eine geeignete Methode nicht in Deutschland praktiziert wird. Solche Optionen stehen einem meist nur zur Verfügung, wenn die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind. Da wirkt die folgende Aussage der Finanztest schon fast grotesk:
„Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“
Zweifellos sollte die Absicherung der Hinterbliebenen in erster Linie Beachtung finden. Wir sehen die vorgezogene Todesfallleistung jedoch als einen äußerst positiven und, wie oben beschrieben, für den einen oder anderen vielleicht sogar lebensnotwendigen Leistungsbaustein an.
Tabelle der ERGO Risikolebensversicherung, die verschiedene Leistungsbausteine wie Verlängerungsoption und vorzeitige Auszahlung vergleicht.
Die Verlängerungsoption: Flexibilität für Ihre Zukunft
Das Thema Verlängerungsoption wird im Testbericht der Stiftung Warentest im Grunde gar nicht thematisiert, obwohl es Bestandteil des Tests ist – eine weitere Merkwürdigkeit. Von den 40 getesteten Tarifen besitzt lediglich eine einzige Versicherung, die Allianz Versicherung, diese Option in ihrem Basistarif. Alle anderen (Basis-)Tarife haben diesen Baustein nicht integriert. Dies liegt daran, dass die Tarife in der Tabelle „[…] nur das jeweils günstigste Angebot jedes Versicherers“ anzeigen und somit umfassendere Basistarife mit sinnvollen Optionen nicht berücksichtigt werden.
Die Verlängerungsoption ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Laufzeitverlängerung des Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Hinweis: Idealerweise sollte man den Versicherungsschutz durchaus länger vereinbaren und nicht zu knapp kalkulieren. Sollte der Schutz nicht mehr benötigt werden, kann die Versicherung einfach gekündigt werden. Doch nicht immer besitzt man bei Vertragsabschluss die entsprechende Weitsicht, oder es kommen im Laufe der Zeit neue Risiken hinzu, die man für eine längere Dauer absichern möchte.
Eine Kundenanfrage, die wir Anfang des Jahres erhalten haben, verdeutlicht ein solches Beispiel: Ein Familienvater hatte vor neun Jahren eine Immobilienfinanzierung und eine Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Die Versicherung läuft also in sechs Jahren aus. Vor einigen Jahren bekam die Familie Nachwuchs, und die Restschuld der Immobilienfinanzierung beträgt aktuell noch mehrere 100.000 Euro. Da sich die Lebenssituation grundlegend verändert hat, soll der Versicherungsschutz auf weitere 20 Jahre ausgeweitet werden. Der Vertrag wurde von unserem Interessenten seinerzeit eigenständig auf einer Internetplattform abgeschlossen.
Nun könnte man annehmen, dass eine neue Risikolebensversicherung mit einer entsprechenden Laufzeit die Lösung darstellt. Aufgrund einer zwischenzeitlich aufgetretenen Hautkrebserkrankung wird der Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung jedoch sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
In diesem Fall wäre es sicherlich extrem hilfreich gewesen, wenn der bestehende Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung hätte verlängert werden können. Der bestehende Basis-Tarif des Kunden sieht eine solche Option leider nicht vor. Gemeinsam mit dem Interessenten beschreiten wir dennoch den Weg und versuchen, eine neue Risikolebensversicherung abzuschließen. Dies wird jedoch zweifellos keine leichte Aufgabe.
Um dir einen Einblick zu geben, wie eine solche Verlängerungsoption geregelt ist, haben wir einen Ausschnitt aus dem Bedingungswerk der LV1871 bereitgestellt.
Regelungen zur Verlängerungsoption in den Versicherungsbedingungen der LV1871 Risikolebensversicherung.
Hinweis: Diese Option ist nicht im PREMIUM-, sondern bereits im COMFORT-Tarif der LV1871 enthalten. Es muss also gar nicht immer der „teure“ Premium-Tarif sein; bei einer guten Versicherung reicht oft bereits ein Basis- oder Comfort-Tarif. Man sollte nur nicht jeden Euro sparen, wenn einem neben günstigen Beiträgen auch die Leistung und Flexibilität wichtig ist.
3. Die Qualität der Gesundheitsfragen: Ein entscheidender, oft übersehener Aspekt
Auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen und die möglichen Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben wird im Testbericht der Stiftung Warentest nur sehr wenig bis gar nicht eingegangen. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung scheint demnach als sehr simpel dargestellt zu werden. Unter der Rubrik „Gesundheit“ findet sich dann doch noch ein knapper Hinweis:
„Versicherer fragen detailliert nach Vorerkrankungen und Übergewicht.“
Es wäre schön, wenn die Versicherungen auch ausschließlich nach Vorerkrankungen fragen würden. Die Gesundheitsfragen und deren Qualität der unterschiedlichen Versicherungen ist jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Im Folgenden kannst du erkennen, dass nicht nur nach Vorerkrankungen gefragt wird, sondern auch nach „Beschwerden“, aufgrund derer du möglicherweise nicht einmal bei einem Arzt gewesen sein musst.
Hier sind zwei Beispiele, damit du dir ein besseres Bild von den Fragestellungen machen kannst. Als ersten Anbieter betrachten wir die Risikolebensversicherung der ERGO, welche im besagten Test unter den günstigen Anbietern vertreten ist.
Ausschnitt aus dem Gesundheitsfragenkatalog der ERGO Risikolebensversicherung, Frage C.2 zu Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen.
Die Frage C.2 birgt unserer Meinung nach viele Fallstricke:
„Bestehen oder bestanden in den letzten 6 Monaten bei Ihnen vor Antragstellung Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen wegen derer Sie nicht in Behandlung waren? (z. B. Erschöpfungszustand, Schlafstörung, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Haut- oder Atemwegsirritationen, Schluck- oder Gleichgewichtsstörung)“
Hier musst du also „Beschwerden“ und „Befindlichkeitsstörungen“ angeben, die du in den vergangenen sechs Monaten hattest, obwohl du nicht in Behandlung gewesen bist. Als Beispiel wird hier unter anderem Nachtschweiß genannt. Vielleicht hast du dir in diesem Moment auch die Frage gestellt, was denn genau Befindlichkeitsstörungen sind. Hier beginnt das Rätselraten bereits.
Bleiben wir beim Beispiel Nachtschweiß. Nicht selten liegt die Ursache für Nachtschweiß in Stresssituationen oder psychischem Unwohlsein begründet. Da du alle Angaben zu deinem Gesundheitszustand vorbildlich und wahrheitsgemäß machen möchtest, schilderst du, dass du in den vergangenen sechs Monaten unregelmäßig Nachtschweiß und teilweise Schlafstörungen hattest. Diese resultieren, wie du vermutest, aus dem Stress auf der Arbeit oder sportlicher Überbelastung.
Diese Angaben können weitreichende Folgen für deinen Versicherungsschutz haben, denn welche Schlussfolgerungen die Risikoprüfung aus dieser Information zieht und wie eine entsprechende Rückmeldung aussehen könnte, können wir nur mutmaßen. Bei derartigen Gesundheitsfragen wirst du auf jeden Fall zu einer Art „Eigendiagnose“ gezwungen, denn du musst aufgrund von „Beschwerden“ oder „Befindlichkeitsstörungen“ nicht einmal bei einem Arzt gewesen sein. Eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage, auf die wir im weiteren Teil des Beitrags noch näher eingehen, würde dich vor „Schlimmerem“ bewahren.
Doch es geht weiter mit den „ungünstig gestellten Gesundheitsfragen“ der ERGO.
Die Frage C.4 birgt ebenfalls Risiken.
„Gibt es – oder gab es in den letzten 5 Jahren – Krankheiten, Funktionsstörungen oder Behandlungen in folgenden Bereichen:“
Auch bei dieser Frage musst du aufgrund deiner Krankheit oder Funktionsstörung nicht in Behandlung gewesen sein. Ein angeborener Herzfehler oder eine Depression, welche seit mehr als fünf Jahren nicht mehr behandelt wird, aber dennoch besteht, muss in diesem Fragenblock ebenfalls angegeben werden.
Weitere Gesundheitsfragen der ERGO Risikolebensversicherung, Frage C.4 zu Krankheiten und Funktionsstörungen der letzten 5 Jahre.
Die letzte Frage in unserer Betrachtung der ERGO ist die Frage C.6:
„Bestehen – oder bestanden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren – Krankheiten, Störungen oder Beschwerden der Psyche?“
Wie wir finden, sehr schwammig formuliert, und du wirst wieder zu einer Eigendiagnose gezwungen. Diese Fragen können unserer Erfahrung nach nur die wenigsten „sauber“ mit „nein“ beantworten. Ausführlich haben wir uns den Gesundheitsfragen der ERGO Versicherung in einem Blog-Artikel gewidmet.
Schauen wir uns hingegen die Gesundheitsfragen der Dortmunder Versicherung an, so wird der Unterschied in der Qualität der Fragen schnell deutlich.
Beispiel für klare Gesundheitsfragen der Dortmunder Risikolebensversicherung im Vergleich zu ERGO.
Hier wird bei Frage 3 nach „Erkrankungen“ gefragt, aufgrund deren man „beraten, behandelt oder untersucht“ wurde. Man muss also bei einem Arzt oder Therapeuten gewesen sein. Hinzu kommt, dass man aufgrund der gleichen Erkrankung mindestens zweimal innerhalb von 12 Monaten beim Arzt gewesen sein muss. Eine sehr gut ausformulierte Fragestellung ohne viel Interpretationsspielraum, wie wir finden.
Die Frage 4 ist hingegen ein wenig schwammiger formuliert. Diese ist jedoch auf drei Jahre eingegrenzt und betrachtet lediglich chronische Erkrankungen, HIV-Infektionen oder Hepatitis-Infektionen. Die Dortmunder taucht im Test der Stiftung Warentest leider gar nicht auf, da ihr Beitrag nicht unter den günstigsten zu finden ist. Viele sind sich der Tragweite der Gesundheitsfragen vermutlich nicht bewusst, doch die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist das Fundament einer Risikolebensversicherung. Sie entscheidet oft darüber, ob die Versicherungssumme im Leistungsfall tatsächlich ausgezahlt wird oder nicht.
Von daher können wir nicht so recht nachvollziehen, weshalb den Gesundheitsfragen im Testbericht so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Wenn du dir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen unsicher bist, dann solltest du deine Patientenakte einholen. Im folgenden Abschnitt gehen wir auf die sogenannte anonyme Risikovoranfrage ein, die wir in fast allen Fällen mit unseren Interessenten durchführen.
4. Anonyme Risikovoranfrage: Ihr Schutz vor Datenfalle und Ablehnung
Im Testbericht aus dem Jahr 2020 wurde noch der wichtige Hinweis gegeben, dass man bei Vorerkrankungen und bei einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage einen Versicherungsmakler konsultieren sollte. Von einer anonymen Risikovoranfrage ist im aktuellen Bericht aus 2023 jedoch nichts mehr zu lesen. Dies erweckt den Anschein, dass der überwiegende Teil der Personen keine Vorerkrankungen hat oder das Fachwissen eines Versicherungsmaklers selbst besitzt.
Liest man sich die Online-Kommentare unter dem Bericht durch, so wird deutlich, dass auch dieser Punkt von der „Finanztest-Community“ kritisiert wird. Ein solcher Musterkunde ohne Vorerkrankungen und mit dem notwendigen Versicherungswissen ist in der Realität nur selten bis gar nicht vorzufinden.
Doch was ist eine solche anonyme Risikovoranfrage überhaupt?
Bevor wir dir die Bedeutsamkeit und Vorgehensweise näherbringen, üben wir im ersten Schritt noch einmal Kritik an einer Empfehlung aus dem Bericht der Finanztest. Im Beitrag wird der Hinweis gegeben, dass ein Vergleichsrechner auf einer Internetplattform kein verbindliches Angebot darstellt.
„Das bekommen Interessierte vom Versicherer erst nach der Risikoprüfung zugeschickt.“
Gut, denkt man sich, dann gebe ich alle meine Gesundheitsangaben beim günstigsten Versicherer an und warte einfach auf das Ergebnis der Risikoprüfung. Sollte mich die Versicherung nicht nehmen wollen, dann frage ich einfach die nächstgünstigere Versicherung an.
Ein solches Vorgehen kann jedoch fatale Folgen für deinen Versicherungsschutz haben.
Gibst du deine persönlichen Daten und Vorerkrankungen an und das Ergebnis der Risikoprüfung ist eine Ablehnung oder ein Risikozuschlag, kann es zu einer Speicherung deiner Daten in der sogenannten Wagnisdatei der Versicherer kommen. In dieser Datei können alle angeschlossenen Versicherer für einen gewissen Zeitraum einsehen, ob beispielsweise ein Antrag einer Person zu erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde. Wenn du nun einen erneuten Antrag bei einer anderen Gesellschaft stellst, kann es vorkommen, dass diese eine Abfrage der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie die Information bekommen, dass es bereits eine Ablehnung in der Vergangenheit gab. Was die Versicherung mit diesen Informationen macht und ob sie dich bei bestimmten Ablehnungen immer noch annimmt oder bereits voreingenommen ist, bleibt unbeantwortet und liegt im Ermessen des jeweiligen Versicherers.
Genau hier setzt die anonyme Risikovoranfrage an.
Kurz gesagt handelt es sich dabei um eine Anfrage an die entsprechende Versicherung, ob diese dich unter den angegebenen Umständen (Vorerkrankungen, Alter, Hobbys, Beruf etc.) annehmen würde. Deine persönlichen Angaben wie Name, Adresse etc. werden dabei anonymisiert. Das ist von großer Bedeutsamkeit. Durch die Anonymisierung deiner persönlichen Angaben kann keine Verbindung zu dir hergestellt werden und demnach keine Speicherung der Daten erfolgen.
Eine solche anonyme Risikovoranfrage kannst du nur über einen erfahrenen Versicherungsmakler wie uns durchführen lassen.
5. Medizinische Risikoprüfung: Unentdeckte Risiken und strategische Lösungen
Auch die Risiken einer medizinischen Risikoprüfung wurden unserer Meinung nach im Testbericht deutlich verharmlost und gar nicht näher betrachtet, sondern als „normal“ hingenommen. Im Testbericht wird erwähnt, dass ab einer bestimmten Versicherungssumme, teilweise schon ab 200.000 Euro, eine sogenannte medizinische Risikoprüfung notwendig ist. Ohne dem Thema eine größere Bewandtnis zuzuschreiben, wird hier Folgendes empfohlen:
„Ab bestimmten Versicherungssummen nehmen sie eine medizinische Risikoprüfung vor und lassen sich den Gesundheitszustand ärztlich bescheinigen.“ (S. 84, Finanztest 2/2023)
Nun muss man wissen, dass eine solche medizinische Risikoprüfung nicht nur Vorteile hat, sondern mit zahlreichen Risiken verbunden sein kann. Bei einer solchen Untersuchung wirst du genauestens durchleuchtet. Dadurch können im schlimmsten Fall Erkrankungen ans Tageslicht kommen, die dir unter Umständen vorher nicht bekannt gewesen sind. Es müssen dabei gar nicht Erkrankungen wie ein zufällig entdecktes Krebsleiden oder dergleichen sein, sondern bereits vermeintlich „harmlose“ Befunde können dir schon zum Verhängnis werden. Werden beispielsweise erhöhte Blut- oder Leberwerte diagnostiziert, so sind diese im Antrag der Risikolebensversicherung anzugeben. So kann es vorkommen, dass du nach der medizinischen Gesundheitsprüfung „kränker“ bist als vorher.
Je nach Schwere der Diagnosen verspielst du dir eventuell den Abschluss deiner Risikolebensversicherung. Hier spielt auch wieder das Thema der Datenspeicherung und der sogenannten Wagnisdatei eine Rolle. Durch eine medizinische Risikoprüfung wird der Versicherung dein Gesundheitszustand detailliert bescheinigt. Eine anonyme Voranfrage wird dabei nicht vollzogen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass du dir neben deiner Risikolebensversicherung auch den Schutz für deine zukünftige BU-Versicherung „verspielst“, wenn du diese noch nicht abgeschlossen hast. Im Artikel bleibt auch eine wichtige Alternative unberücksichtigt, die wir mit unseren Kunden bei hohen Versicherungssummen in sehr vielen Fällen nutzen.
Dabei spielt die Aufteilung der Versicherungssumme auf 2 Verträge, um die medizinische Risikoprüfung zu „umgehen“, eine sehr große Rolle.
Da wir Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten, kommt es nicht selten vor, dass Personen aus München, Stuttgart, Frankfurt oder Hamburg ihre Immobilienfinanzierung absichern möchten. In diesen Gebieten liegen die Haus- oder Wohnungspreise und der entsprechende Absicherungsbedarf schnell mal bei deutlich mehr als 600.000 Euro. Ab einer Summe von mehr als 600.000 Euro ist bei fast allen Versicherungen eine medizinische Risikoprüfung notwendig.
In unserem Beitrag „Risikolebensversicherung welche Höhe und Laufzeit ist sinnvoll?“ haben wir dir ein paar Beispiele aus unserem Beratungsalltag aufgezeigt, wie man die ideale Höhe und Laufzeit einer Risikolebensversicherung ermitteln kann. Wenn du dich für eine höhere Versicherungssumme interessierst, lies dir gerne unseren Bericht hinsichtlich der Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer durch. Am Ende des Artikels zeigen wir dir die Risiken und Beispiele aus unserer Beratungspraxis, wie wir mit diesen Risiken umgehen.
6. Verbundene Leben, Erbschaftssteuer und Berufsgruppen: Wo die Informationen lückenhaft sind
Im Bericht der Stiftung Warentest wurde unter anderem von der Über-Kreuz-Versicherung berichtet. Diese haben wir ausführlich in einem unserer Blog-Beiträge thematisiert und findet bei einem Großteil unserer Kunden Anwendung.
Diese Form der Absicherung ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht besonders interessant, denn bei geschickter Gestaltung fällt hierbei keine Erbschaftsteuer an.
Anders sieht es bei einer weiteren Gestaltungsform einer Risikolebensversicherung aus: der sogenannten verbundenen Lebensversicherung. Auch diese können Paare vereinbaren. Dabei sind zwei Versicherte in einem Vertrag gemeinsam veranlagt. Verstirbt einer, so wird an den anderen die Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Stiftung Warentest/Finanztest kommt im Todesfall einer Person bei der „verbundenen Leben“ zu folgendem Schluss:
„Erbschaftsteuer wird nicht fällig.“
Wir sind zwar keine Steuerberater, aber dieser Sachverhalt ist uns neu. Wir sind der Meinung, dass bei einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben Erbschaftsteuer anfällt, und zwar auf die Hälfte der Versicherungssumme, wenn zwei versicherte Personen im Vertrag hinterlegt sind. Hier scheint eine wichtige Unterscheidung missachtet worden zu sein.
Mit einer weiteren Aussage können wir ebenfalls recht wenig anfangen und fragen uns, woher diese Informationen stammen:
„Manchen Personen wird aufgrund ihres Berufs oft kein Vertrag angeboten, der bis Rentenbeginn reicht, so etwa bei Handwerkern und Bauarbeitern.“
Diese Aussage können wir aus unserer langjährigen Praxis nicht bestätigen und haben trotz größter Mühe nicht nachvollziehen können, aus welchem Grund Handwerker oder Bauarbeiter keine Risikolebensversicherung bis zum Rentenalter abschließen können sollten. Es gibt hier keine generellen Ausschlüsse oder Einschränkungen.
7. Fazit: Mehr als nur “günstig” – der Wert der richtigen Absicherung
Wie du feststellen kannst, sind wir mit der Qualität des Testberichts der Stiftung Finanztest nicht gänzlich zufrieden. Uns fehlen stellenweise wichtige Hinweise und tiefergehende Informationen für die Verbraucher. Vielleicht könnte der nächste Testbericht der Stiftung Finanztest ein wenig mehr auf die realen Risiken und die saubere Aufarbeitung der Gesundheitsfragen abzielen, anstatt lediglich eine Art Vergleichsrechner darzustellen, die es zuhauf im Internet gibt.
Der Artikel könnte dann statt „Angehörige gut und günstig absichern“ besser „Angehörige gut und richtig absichern“ lauten.
Schaut man sich die Kommentare unter dem Bericht an, so drehen sich viele Fragen um die individuellen Vorerkrankungen. Kritisieren möchten wir an dieser Stelle noch einmal, dass diesem Thema deutlich zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Auch der Hinweis, dass bei bestimmten Ereignissen eine Risikolebensversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann, fehlt uns im Beitrag. Der Artikel erweckt den Anschein, dass ein Abschluss sehr simpel ist und auch im Grunde genommen jeder einfach einen Vergleichsrechner nehmen sollte und dann auf der entsprechenden Seite der Versicherung seine Gesundheitsangaben macht und auf die Ergebnisse warten kann.
Auf mögliche Gefahren und Fallstricke wird jedoch zu wenig hingewiesen. Man muss sich daher die Frage stellen, ob günstig auch immer gut bedeutet, gerade bei einer solch wichtigen Versicherung wie der Risikolebensversicherung, die im Ernstfall die Existenz der Familie sichern soll. Wenn dir unsere Ansichten und unser Vorgehen gefallen, dann schreib uns gerne eine Mail mit deinem Anliegen (info@gn-finanzpartner.de) oder nutze unser Kontaktformular.
Dir entstehen bei unserer Beratung keine zusätzlichen Kosten – die Anbieter und Beiträge sind bei uns genau so hoch wie auf den bekannten Vergleichsrechnern wie Check24 etc. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass du bei einem Online-Abschluss in Eigenregie auf eine umfassende und fachkundige Beratung von einem Experten verzichtest. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:
E-Mail-Anfrage eines Kunden an einen Versicherungsexperten bezüglich einer Risikolebensversicherung nach Recherche bei Stiftung Warentest.
Zweite Beispiel-E-Mail eines Kunden, der detaillierte Beratung zu seiner Risikolebensversicherung sucht.
Wir freuen uns auf deine Nachricht!