Geschäftsleute schütteln die Hände und schließen einen Vertrag ab, symbolisch für den Abschluss oder die Änderung einer Risikolebensversicherung.
Sie erwägen, Ihre Risikolebensversicherung zu verkaufen, weil Sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen oder eine alternative Anlagestrategie verfolgen möchten? Vielleicht sind die Beiträge zu hoch geworden, oder Ihre Lebensumstände haben sich geändert. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung nicht länger halten möchten, und klärt, warum ein Verkauf der Risikolebensversicherung in den meisten Fällen keine Option darstellt. Wir helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
Die Kernfunktion der Risikolebensversicherung: Absicherung der Hinterbliebenen
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung (RLV) ist in der Regel eine wohlüberlegte Entscheidung, die auf dem Wunsch nach finanzieller Sicherheit für die Liebsten basiert. Sie dient primär dazu, unterschiedliche Risiken abzusichern, wobei der Fokus auf dem Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers liegt. Im Gegensatz zu kapitalbildenden Lebensversicherungen wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der im Vertrag definierte Versicherungsfall – meist der Tod des Versicherten – während der Vertragslaufzeit eintritt.
Dies ist der Hauptgrund, warum die RLV als die klassische Form der Lebensversicherung gilt: Sie ist eine reine Risikoabsicherung. Der Versicherungsnehmer selbst profitiert zu Lebzeiten nicht direkt von der Auszahlung, sondern stellt sicher, dass seine Familie oder andere Bezugspersonen im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Dies ist besonders relevant für junge Familien, Alleinverdiener oder bei der Risikolebensversicherung für die Baufinanzierung oder den Risikolebensversicherung beim Hauskauf, wo sie eine existenzielle Absicherung für Darlehen und Kredite darstellt.
Ehepartner, die sich gegenseitig absichern möchten, können eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Hier erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme, was oft kostengünstiger ist als zwei separate Einzelverträge. Beispielsweise bieten Produkte von R+V oder Anbieter wie Generali solche Modelle an.
Die Bedeutung niedriger Beiträge und die Konsequenzen einer Kündigung
Ein wesentlicher Vorteil der Risikolebensversicherung sind die in der Regel sehr niedrigen Beiträge im Vergleich zu kapitalbildenden Produkten. Dies macht sie auch für Personen mit geringerem Einkommen zugänglich. Diese niedrigen Prämien spiegeln die Tatsache wider, dass kein Kapital angespart wird, sondern lediglich das Risiko abgedeckt wird.
Wichtig: Läuft der Vertrag aus, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, erfolgt keine Auszahlung durch das Versicherungsunternehmen. Stirbt der Versicherte erst nach dem Vertragsende, besteht kein Hinterbliebenenschutz mehr. Noch entscheidender ist: Wenn eine Risikolebensversicherung gekündigt wird, zahlt die Versicherung ebenfalls kein Geld aus. Eingezahlte Prämien gehen in diesem Fall vollständig verloren, und der Schutz für die Hinterbliebenen erlischt. Daher ist eine Kündigung in den meisten Fällen nicht ratsam, es sei denn, die Absicherung ist absolut nicht mehr notwendig.
Warum der Verkauf einer Risikolebensversicherung nicht möglich ist
Der Kernpunkt, den viele Versicherungsnehmer nicht kennen, ist: Eine Risikolebensversicherung kann nicht verkauft werden. Der Verkauf von Lebensversicherungen bezieht sich fast ausschließlich auf kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, bei denen über die Jahre ein Rückkaufswert angespart wurde. Bei diesen Produkten können Versicherungsnehmer ihre Verträge an spezielle Ankaufsgesellschaften veräußern, um einen höheren Betrag als den Rückkaufswert bei Kündigung zu erzielen.
Eine Waage mit Euro-Münzen und einem Vertragsdokument, symbolisiert die Abwägung zwischen dem Wert einer Risikolebensversicherung und potenziellen Verlusten beim Versuch, sie zu verkaufen.
Die Risikolebensversicherung hingegen ist eine reine Risikoversicherung ohne Kapitalbildung. Das bedeutet, es wird kein Guthaben oder Rückkaufswert aufgebaut, der im Laufe der Zeit wachsen könnte. Die eingezahlten Beiträge decken lediglich das statistische Risiko ab, dass der Versicherungsfall während der Laufzeit eintritt. Da kein Kapitalwert vorhanden ist, gibt es auch nichts zu verkaufen. Die Beiträge sind sozusagen “verbraucht” für den Versicherungsschutz, ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung.
Alternativen zum Verkauf: Kündigung und Beitragsfreistellung
Da ein Verkauf der Risikolebensversicherung ausgeschlossen ist, bleiben Ihnen im Wesentlichen zwei Alternativen, wenn Sie den Vertrag nicht fortführen möchten:
- Kündigung: Dies ist zwar möglich, aber wie bereits erwähnt, erhalten Sie dabei keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Der Versicherungsschutz endet sofort, und das gezahlte Geld ist verloren. Eine Kündigung sollte daher nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Schutz tatsächlich nicht mehr benötigt wird (z. B. wenn alle Kinder erwachsen sind und der Hauskredit abbezahlt ist).
- Beitragsfreistellung: Diese Option ist oft die bessere Wahl, wenn Sie die Beiträge nur kurzfristig nicht mehr zahlen können oder wollen, aber den Versicherungsschutz prinzipiell erhalten möchten. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsvertrag bestehen, aber die Versicherungssumme wird auf einen geringeren Betrag herabgesetzt. Sie müssen keine weiteren Prämien zahlen, und der Schutz – wenn auch in reduzierter Form – bleibt erhalten. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie absehen können, dass Sie in Zukunft wieder in der Lage sein werden, Beiträge zu leisten, oder wenn Sie den Schutz lediglich temporär reduzieren möchten.
Fazit: Eine wohlüberlegte Entscheidung treffen
Der Wunsch, eine Risikolebensversicherung zu verkaufen, ist verständlich, wenn sich Lebensumstände ändern. Es ist jedoch essenziell zu verstehen, dass der Verkauf dieser speziellen Versicherungsform aufgrund ihrer reinen Risikocharakteristik nicht möglich ist. Sie können lediglich kündigen oder eine Beitragsfreistellung beantragen. Beide Optionen haben finanzielle Konsequenzen, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir dringend, Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre finanziellen Verpflichtungen und den ursprünglichen Zweck Ihrer Risikolebensversicherung zu analysieren. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater oder einem unabhängigen Finanzexperten, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und sicherzustellen, dass Sie und Ihre Familie weiterhin optimal abgesichert sind.
