Die Risikoprüfung in der Versicherung: Ein umfassender Leitfaden

Die Risikoprüfung ist ein zentraler Prozess in der Versicherungsbranche, der vor Vertragsabschluss stattfindet. Sie dient der Einschätzung des Risikos, das von einem potenziellen Versicherungsnehmer oder dem zu versichernden Objekt ausgeht. Dieser Prozess erstreckt sich von der Antragstellung bis zur endgültigen Annahme des Versicherungsvertrags durch das Versicherungsunternehmen.

Das Hauptziel der Risikoprüfung ist es, festzustellen, ob ein Antragsteller oder ein spezifisches Risiko innerhalb der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als versicherbar gilt. Es wird zudem bewertet, ob im Vergleich zum “Normalrisiko” eine signifikante Risikoerhöhung vorliegt – beispielsweise aufgrund eines kürzlichen Herzinfarkts bei einem Antragsteller für eine lebensversicherung basler. Nur durch eine sorgfältige Prüfung kann das Versicherungsunternehmen eine faire und kalkulierte Entscheidung treffen.

Ziele und Konsequenzen der Risikoprüfung

Die präzise Einschätzung von Risiken ist entscheidend für die Stabilität und Fairness des gesamten Versicherungssystems. Sie verhindert eine Schieflage im Versichertenkollektiv, bei der Hochrisikopersonen unangemessen niedrige Prämien zahlen würden. Somit trägt die Risikoprüfung maßgeblich dazu bei, dass Versicherungsprämien gerecht und bedarfsgerecht kalkuliert werden können.

Eine gründliche Risikobewertung ermöglicht es den Versicherern, ihre Produkte entsprechend anzupassen und somit auch Personen mit erhöhten Risiken Versicherungsschutz anzubieten, wenn auch möglicherweise zu angepassten Konditionen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Nutzen Sie Vergleichsrechner wie den für eine check24 risikoleben, um erste Informationen zu erhalten, bedenken Sie jedoch, dass die finale Prämie erst nach einer individuellen Risikoprüfung feststeht.

Weiterlesen >>  Digitalwährungen in Deutschland: Eine Ära der Innovation und Herausforderungen

Mögliche Entscheidungen nach der Risikoprüfung

Nach Abschluss der Risikoprüfung stehen dem Versicherungsunternehmen verschiedene Entscheidungsoptionen offen:

  1. Annahme zum Normaltarif: Bestehen keine wesentlichen Risiken, die über das Normalmaß hinausgehen, wird der Antrag zum regulären Tarifbetrag angenommen.
  2. Annahme mit Risikozuschlag: Bei Vorliegen eines erhöhten Risikos kann der Antrag nach Vereinbarung eines unbefristeten oder befristeten Risikozuschlags auf die Versicherungsprämie angenommen werden.
  3. Annahme mit Leistungsausschluss: Alternativ kann der Antrag angenommen werden, wobei jedoch ein Leistungsausschluss für bestimmte, identifizierte erhöhte Risiken vereinbart wird.
  4. Zurückstellung oder Ablehnung: In Fällen, in denen das Risiko derzeit nicht kalkulierbar ist oder als zu hoch eingestuft wird, kann der Antrag für eine bestimmte Zeit zurückgestellt oder komplett abgelehnt werden.

Risikoprüfung in der Personenversicherung: Spezielle Aspekte

Hintergründe und das Prinzip der Freiwilligkeit

Im Gegensatz zur Sozialversicherung, wo oft eine gesetzliche Versicherungspflicht und eine Annahmepflicht für den Versicherungsträger bestehen, basiert der Zugang zu privaten Versicherungen wie der Lebensversicherung, der privaten Krankenversicherung (PKV) oder der privaten Unfallversicherung (PUV) auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Der Versicherungsnehmer trifft die freie Entscheidung über den Abschluss, den Zeitpunkt und die Höhe des Versicherungsschutzes, wenngleich manchmal Verpflichtungen, etwa durch Banken zur Kreditabsicherung, bestehen können.

Um eine adverse Selektion zu verhindern – also dass vorwiegend Personen mit einem erhöhten Risiko eine Versicherung abschließen und dabei eine unangemessen niedrige Prämie zahlen – wird eine sorgfältige Risikoprüfung durchgeführt. Diese prüft auf risikorelevante Anomalien, erhöhte subjektive Risiken (z.B. Raucherstatus) und die Angemessenheit des Versicherungsschutzes im Verhältnis zum Einkommen und Bedarf der Begünstigten. Ein günstige risikolebensversicherung vergleich sollte immer die Notwendigkeit einer individuellen Risikoprüfung berücksichtigen.

Weiterlesen >>  Risikolebensversicherung: Der ultimative Leitfaden zur Absicherung Ihrer Liebsten

Wer führt die Risikoprüfung durch?

Die Risikoprüfung wird in der Regel von spezialisierten Risikoprüfern, auch Underwriter genannt, oder von Versicherungsmedizinern durchgeführt. Ihre Aufgabe ist es, auf Basis des Antragsdatums eine verbindliche Prognose über die erwartete Mortalität (Sterblichkeit) oder Morbidität (Krankheitshäufigkeit) des Antragstellers zu erstellen.

Dabei ordnen die Risikoprüfer den Antragsteller aufgrund seiner spezifischen Risikomerkmale (Risikofaktoren) einem Kollektiv mit einer vergleichbaren mittleren Lebenserwartung bzw. Erkrankungshäufigkeit zu. Als Grundlage dienen hierfür spezielle Einschätzungsbücher und Manuale, die aufgrund des raschen medizinischen Fortschritts heutzutage meist online von Rückversicherern für die Erstversicherer bereitgestellt werden. Aspekte wie eine lebensversicherung dynamik können die Risikobewertung über die Laufzeit des Vertrages beeinflussen.

Relevante Risikomerkmale und Anzeigepflichten

Die Risikoprüfung konzentriert sich ausschließlich auf solche Risikomerkmale und Anomalien, die für das jeweilige Versicherungsprodukt zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant sind und eine erhöhte Schadenhäufigkeit erwarten lassen. In der Personenversicherung umfasst dies primär das Alter, das Geschlecht, den aktuellen Gesundheitszustand (Gesundheitsprüfung) und eventuelle Vorerkrankungen.

Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist der potenzielle Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu diesen Merkmalen zu machen. Die Bindefrist des Antragstellers an den Versicherungsantrag beträgt typischerweise sechs Wochen. Diese Zeitspanne wird vom Versicherungsunternehmen intensiv für die Risikoprüfung und die Überprüfung der gemachten Angaben genutzt. Sollten sich die Angaben als falsch oder unvollständig erweisen, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass der Antragsteller bis zur Unterschrift unter den Vertrag, genauer gesagt bis zur Abgabe seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung, verpflichtet ist, Änderungen seines Gesundheitszustands und ärztliche Behandlungen dem Versicherungsunternehmen zu melden. Dies gilt auch für eine risikolebensversicherung mit kapitalrückzahlung, bei der die Gesundheitsprüfung eine wesentliche Rolle spielt.

Weiterlesen >>  Rente & Hinzuverdienst in Deutschland: Wichtige Regeln bis 2022 und aktuelle Änderungen

Fazit

Die Risikoprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Versicherungswesens, insbesondere in der Personenversicherung. Sie schützt nicht nur die Versicherungsunternehmen vor unkalkulierbaren Risiken, sondern gewährleistet auch, dass die Versichertengemeinschaft von fairen und nachvollziehbaren Prämien profitiert. Für Antragsteller ist es von größter Bedeutung, die vorvertragliche Anzeigepflicht ernst zu nehmen und alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß offenzulegen, um den Bestand des Versicherungsschutzes nicht zu gefährden. Bei Unsicherheiten oder komplexen Gesundheitsthemen ist es stets ratsam, eine qualifizierte Beratung durch einen Versicherungsfachmann in Anspruch zu nehmen.