Die fondsgebundene Lebensversicherung, einst als vielversprechende Altersvorsorge beworben, entpuppt sich für viele Versicherungsnehmer zunehmend als Fallstrick. Angesichts jüngster, wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte die Rückabwicklung dieser Verträge jedoch eine finanziell hochinteressante Option darstellen: Es besteht die Möglichkeit, das eingesetzte Kapital mit attraktiven 4% Zinsen pro Jahr zurückzuerhalten, abzüglich der Versicherungssteuer. Dieser Artikel beleuchtet, warum die Rückabwicklung oft die wirtschaftlich sinnvollere Alternative zum bloßen Rücktritt ist und welche Fallstricke in den Verträgen lauern.
Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung und wo liegen die Probleme?
Fondsgebundene Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Höhe der Versicherungsleistung maßgeblich von der Entwicklung eines oder mehrerer Investmentfonds abhängt. Die Idee dahinter ist, dass Versicherungsnehmer von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren können. Oftmals wurden diese Produkte mit einer sogenannten Kapitalgarantie oder einer Höchststandsgarantie beworben, die versprachen, einmal erzielte Gewinne zu sichern oder das eingesetzte Kapital zumindest zu erhalten.
Die Realität sah jedoch oft anders aus. Viele Versicherungsunternehmen haben sich in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) durch geschickte Formulierungen eine Hintertür offengehalten. Klauseln, die den Entfall dieser Garantien bei wirtschaftlicher Schieflage des Versicherers vorsehen, sind leider keine Seltenheit. In der jüngeren Vergangenheit führte dies dazu, dass Garantiefonds liquidiert oder nach Ablauf nicht mehr neu aufgelegt wurden – zum Nachteil der Versicherungsnehmer. Solche undurchsichtigen Bestimmungen, die dem Versicherer ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht einräumen, werden im Verbrauchergeschäft als unzulässig angesehen.
EuGH-Judikatur und die Folgen für Ihren Vertrag
Aus der jüngsten Rechtsprechung des EuGH geht klar hervor, dass derartige, den Garantiefonds betreffende Klauseln, die ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht ermöglichen, unwirksam sind. Die Konsequenz: Die betroffenen Klauseln entfallen ersatzlos. Da diese Klauseln jedoch grundlegende Prinzipien der Fondsveranlagung betreffen, führt ihre Unwirksamkeit oft zum Wegfall des gesamten Lebensversicherungsvertrages. Diese Auffassung wird mittlerweile auch von Gerichten wie dem Handelsgericht Wien geteilt.
Ein weiteres, häufiges Problem betrifft die Transparenz der Kosten. Die meisten Lebensversicherungsverträge enthalten keine klaren und verbindlichen Aussagen darüber, welcher Anteil der Versicherungsprämie tatsächlich für den Vermögensaufbau (Sparprämie) verwendet wird und welcher Teil zur Deckung der Versicherungskosten dient. Dies erlaubt es den Versicherern, ihre Vergütung für erbrachte Leistungen einseitig festzulegen und intransparente Kostenstrukturen zu etablieren. Auch diese fehlende Transparenz kann, nach der aktuellen Rechtslage, zur vollständigen Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrags führen.
Rückabwicklung statt Rücktritt: Der Anspruch auf 4% Zinsen p.a.
Die juristischen Konsequenzen einer unwirksamen oder nichtigen fondsgebundenen Lebensversicherung sind weitreichend und äußerst vorteilhaft für den Versicherungsnehmer. Mehrere Entscheidungen des EuGH bestätigen, dass im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages – im Gegensatz zum bloßen Rücktritt oder einer Kündigung – ein Anspruch auf Verzinsung des eingesetzten Kapitals besteht. Dieser Zinsanspruch beläuft sich auf attraktive 4% pro Jahr auf die eingezahlten Prämien, abzüglich der tatsächlich angefallenen Versicherungssteuer.
Ein entscheidender Vorteil der Rückabwicklung ist, dass hier keine Verjährung des Zinsanspruchs droht, wie es bei einem einfachen Rücktritt von der Lebensversicherung der Fall sein könnte. Dies bietet den Betroffenen eine langfristige Sicherheit und die Möglichkeit, auch nach Jahren noch ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Rückabwicklung den Vertrag so behandelt, als hätte er nie existiert, wodurch alle eingezahlten Prämien, abzüglich eines geringen Teils für den Risikoschutz, mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen.
Für Selbstständige sind flexible Vorsorgemöglichkeiten besonders wichtig. Informationen zur freiwillige rentenversicherung für selbstständige können hier eine wertvolle Ergänzung sein, um die Altersvorsorge auf sichere Beine zu stellen. Ebenso kann es für Personen über 50 interessant sein, sich mit dem Thema freiwillige rentenbeiträge ab 50 zu beschäftigen, um Versorgungslücken zu schließen.
Welche Produkte sind besonders betroffen?
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine Reihe von Produkten besonders häufig von intransparenten und missbräuchlichen Klauseln betroffen sind. Dazu gehören unter anderem:
- Skandia Smart Dolphin – FWU
- Zürich Safe Invest – Zürich Versicherung AG
- DWS FlexPension – Generali Versicherung AG
- Wealthmaster Noble und Performance Master Planner – Clerical Medical (Scottish Widows Limited / Scottish Widows Europe S.A.)
Da diese Produkte oft als sogenannte Tilgungsträger, insbesondere für Fremdwährungskredite, eingesetzt wurden, sind viele Kreditnehmer und Versicherungsnehmer doppelt geschädigt. Sie tragen nicht nur das Risiko der Kreditentwicklung, sondern wurden auch durch unwirksame Versicherungsklauseln benachteiligt.
Wenn Sie sich fragen, ob Ihre fondsgebundene rentenversicherung ebenfalls betroffen sein könnte, ist eine professionelle Prüfung unerlässlich.
Fazit und nächste Schritte
Die Möglichkeit der Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bietet Versicherten eine außergewöhnliche Chance, ihr investiertes Kapital mit einer attraktiven Verzinsung von 4% pro Jahr zurückzuerhalten. Dies ist eine deutlich vorteilhaftere Option als die bloße Kündigung, die oft mit erheblichen Verlusten verbunden ist. Die jüngsten EuGH-Urteile stärken die Position der Verbraucher erheblich und eröffnen neue Wege, um sich gegen unfaire Vertragsklauseln zu wehren.
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