Lebensversicherung widerrufen: So erhalten Sie Ihr volles Geld zurück und vermeiden Fallen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat für viele Inhaber von Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 eine Tür zu ungeahnten Möglichkeiten geöffnet. Was einst als Fehlinvestition oder unrentable Anlage galt, kann durch den Widerruf nachträglich zu einem überraschend guten Geschäft werden. Diese Einschätzung teilen nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch zunehmend Finanzexperten, die sich diese Dienstleistung allerdings oft teuer bezahlen lassen. Rechtsanwalt Alexander Meyer vom Anwaltsbüro 47 aus Augsburg beleuchtet diesen Trend und warnt vor versteckten Kosten.

Die Problematik liegt oft in den Vertriebsstrukturen: Findige Berater nutzten in der Vergangenheit die Unkenntnis der Menschen aus, um sich auf deren Kosten zu bereichern. Wer sich auf solche Angebote einlässt, riskiert, hohe Provisionskosten zu zahlen und dafür nur wenig Mehrwert zu erhalten. Es ist entscheidend, den richtigen Weg zu wählen, um bei einer Rückabwicklung von generali versicherung lebensversicherung das Maximum für sich herauszuholen.

Die Chance nach BGH-Urteilen: Lebensversicherungen Widerrufen

Die Möglichkeit, Lebensversicherungsverträge aus einem bestimmten Zeitraum zu widerrufen, beruht auf Mängeln in den Widerrufsbelehrungen. Viele Versicherer haben in den Jahren 1994 bis 2007 fehlerhafte oder unvollständige Informationen zum Widerrufsrecht gegeben. Dies hat zur Folge, dass das Widerrufsrecht nicht erloschen ist und Versicherungsnehmer auch Jahre später noch von diesem Recht Gebrauch machen können. Die Rückabwicklung verspricht oft eine deutlich höhere Auszahlung als der reguläre Rückkaufswert, der bei einer Kündigung zustande käme, und kann helfen, Risiken wie eine insolvenz lebensversicherung zu umgehen.

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Zwei Wege zur Rückabwicklung: Direkthilfe vs. Vermittler

Um diesen Anspruch durchzusetzen, stehen Versicherungsnehmern grundsätzlich zwei Wege offen, die sich in ihren Kosten und dem letztendlichen Auszahlungsbetrag erheblich unterscheiden.

Variante A: Der direkte Weg zum Erfolg

Stellen Sie sich vor, ein Versicherungsnehmer hat im Jahr 2000 eine Lebensversicherung abgeschlossen, deren Rendite schlecht ist und deren Rückkaufswert unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Er erfährt von der Möglichkeit des Widerrufs, informiert sich umfassend, etwa im Internet, und kontaktiert einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser Anwalt bietet – oft eine kostenlose Ersteinschätzung des Vertrags an, kümmert sich um die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung (die auch nachträglich noch abgeschlossen werden kann) und setzt die Ansprüche des Kunden durch. Im Idealfall entstehen für den Kunden keine Kosten, da die Anwaltsgebühren vollständig von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Am Ende erhält der Kunde 100 Prozent des erstrittenen Betrages ausgezahlt, was auch für risikolebensversicherung generali gelten kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Variante B: Der Umweg über Vermittlungsunternehmen und seine Tücken

Im Gegensatz dazu könnte derselbe Kunde nichts von der Widerrufsmöglichkeit wissen. Ein Berater tritt an ihn heran und preist eine „Geheimformel“ an, um aus unrentablen Lebensversicherungen viel Geld herauszuholen. Der Berater vermittelt an ein spezialisiertes Unternehmen, das angeblich „unglaubliche Erfolge“ erzielt und „vollständig auf Erfolgsbasis“ arbeitet. Der Haken: Es muss eine Provisionsvereinbarung unterschrieben werden. Anschließend wird der Kunde an einen Rechtsanwalt vermittelt, der im Grunde dieselbe Arbeit leistet wie in Variante A. Doch am Ende erhält der Kunde hier lediglich etwa die Hälfte des erstrittenen Betrages! Der Mehrwert dieses Vermittlungsunternehmens ist für den Kunden kaum erkennbar, da die Beauftragung des Anwalts ohnehin direkt erfolgen muss.

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Ein Rechenbeispiel, das Klarheit schafft

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht den erheblichen Unterschied:

PostenSumme (Variante A)Summe (Variante B)
Summe der bisher bezahlten Beiträge20.000 €20.000 €
Rückkaufswert der LV18.000 €18.000 €
Auszahlung nach Widerruf der LV35.000 €35.000 €
Differenz Rückkaufswert/Auszahlung17.000 €17.000 €
45% Prämie für Vermittlungsunternehmen– €7.650 €
Provision Finanzberater + 200 € Kopfprämie– €1.730 €
Umsatz Rechtsanwalt (bezahlt die RSV)3.000 €3.000 €
Davon 40% für Dienstleistungen des Vermittlers– €1.200 €
Ergebnis für den Kunden35.000 €27.350 €
Ergebnis für Vermittlungsunternehmen– €7.120 €
Ergebnis Kundenberater– €1.730 €
Ergebnis Rechtsanwalt3.000 €1.800 €

In diesem Beispiel zahlt der Kunde 7.650 Euro dafür, dass seine Adresse an einen Anwalt weiterverkauft wird, der dafür auch noch einmal 40 Prozent seiner Gebühren abgibt. Ein solcher Service ist vergleichbar mit einer generali risikoversicherung, bei der man sich auch genau die Bedingungen ansehen sollte.

Warnsignale: So erkennen Sie unseriöse Angebote

Rechtsanwalt Meyer nennt drei deutliche Warnsignale, die auf zweifelhafte Angebote zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung hinweisen:

  1. Hohe Erfolgsprovisionen: Der Anbieter verlangt eine Erfolgsprovision von 40 Prozent oder mehr aus der Differenz zwischen Rückkaufswert und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag nach dem Widerruf. Seriöse Anwälte arbeiten in der Regel auf Basis gesetzlicher Gebühren, die oft von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
  2. Exklusive Versprechen: Der Anbieter behauptet, er habe besondere Möglichkeiten, Gerichtsverfahren zu beschleunigen oder Einfluss auf Gerichte zu nehmen. Auch die Behauptung, nur seine Anwälte seien auf die Rückabwicklung Von Lebensversicherungen spezialisiert, ist ein Alarmzeichen. Solche Aussagen sind unseriös und oft irreführend.
  3. Exklusiver Zugang zu Gutachtern: Die Behauptung, nur der Anbieter habe Zugang zu den notwendigen Gutachtern für die Berechnung der Forderungen, ist ebenfalls ein deutliches Warnsignal. Kompetente Anwälte arbeiten mit etablierten Sachverständigen oder können die Berechnungen selbst vornehmen.
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Wichtiger Rat: Vor der Unterschrift genau prüfen!

Wenn Sie mit Angeboten konfrontiert werden, die dem hier beschriebenen Beispiel ähneln, rät Rechtsanwalt Meyer dringend davon ab, die Provisionsvereinbarung sofort zu unterschreiben. Informieren Sie sich stattdessen vorab ausführlich bei einer unabhängigen Stelle. Die Verbraucherzentrale, Ihre eigene Rechtsschutzversicherung oder andere neutrale Beratungsstellen können Ihnen verlässlich Auskunft darüber geben, ob ein Angebot wirklich korrekt und in Ihrem besten Interesse ist. Auch bei Verträgen von Anbietern wie lebensversicherung aachenmünchener ist höchste Vorsicht geboten, wenn zweifelhafte Vermittlungsmodelle ins Spiel kommen.

Fazit: Die Möglichkeit, eine Lebensversicherung zu widerrufen, ist eine wertvolle Chance, um aus einer ehemaligen Fehlentscheidung das Beste herauszuholen. Doch der Weg dorthin sollte mit Bedacht gewählt werden. Setzen Sie auf direkte und transparente Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte oder die Verbraucherzentrale, um Ihr volles Recht zu wahren und nicht unnötig viel Geld an Zwischenhändler zu verlieren. Informieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihr volles Recht!