Die Altersvorsorge ist ein entscheidender Baustein für die finanzielle Sicherheit im Alter. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen, darunter auch der Rürup-Vertrag, der staatlich gefördert wird. Doch ist diese Form der Altersvorsorge für jeden geeignet? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte eines Rürup-Vertrags, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob er zu Ihrer persönlichen Situation passt. Von Flexibilität und Vererbbarkeit bis hin zu steuerlichen Vorteilen und Kosten – wir decken alle relevanten Punkte ab.
Was ist ein Rürup-Vertrag und für wen ist er gedacht?
Ein Rürup-Vertrag, auch Basisrente genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vor allem Selbstständigen und Freiberuflern zugutekommt, aber auch von Angestellten genutzt werden kann. Das Kernmerkmal ist die staatliche Förderung durch steuerliche Vorteile: Die Beiträge können in der Ansparphase von der Steuer abgesetzt werden, was zu einer jährlichen Steuererstattung führen kann. Im Gegenteil zu anderen Anlageformen wie einem ETF-Sparplan ist ein Rürup-Vertrag jedoch unkündbar und das eingezahlte Geld steht erst im Rentenalter zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Das Geld, das Sie in einen Rürup-Vertrag einzahlen, sollten Sie bis zum Renteneintritt nicht benötigen. Die Flexibilität bei der Auszahlung ist stark eingeschränkt, da das Kapital als lebenslange Rente ausgezahlt wird und kein Kapitalwahlrecht besteht, also keine Auszahlung des gesamten Guthabens auf einmal möglich ist.
Flexibilität und Einschränkungen im Rürup-Vertrag
Die Flexibilität eines Rürup-Vertrags ist im Vergleich zu anderen Anlageformen begrenzt. Während der Ansparphase haben Sie keinen Zugriff auf Ihr Geld. Sollten Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Bürgergeld beantragen müssen, wird das Kapital in einem Rürup-Vertrag nicht als Vermögen angerechnet, da es als Altersvorsorge gilt und vor dem Ruhestand nicht entnommen werden kann. Dies ist ein Vorteil gegenüber beispielsweise einem ETF-Sparplan, bei dem das Vermögen unter Umständen aufgebraucht werden muss, bevor staatliche Unterstützung gewährt wird, auch wenn es Freibeträge gibt.
Wenn Sie die Einzahlungen in Ihren Rürup-Vertrag nicht mehr leisten können oder möchten, gibt es die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Einzahlungen zu reduzieren. Allerdings fallen auch in diesem Fall weiterhin jährliche Verwaltungskosten aus dem Vertragsguthaben an, die das Kapital schmälern können. Langfristig kann dies dazu führen, dass Ihr Geld im Vertrag weniger wird, insbesondere wenn die Renditen die Kosten nicht ausgleichen können. Es ist daher ratsam, die Entscheidung, die Einzahlungen zu stoppen, gut zu überdenken.
Wann ist ein Rürup-Vertrag nicht die richtige Wahl?
Ein Rürup-Vertrag ist in der Regel keine optimale Wahl für sehr junge Menschen wie Studenten oder Jungunternehmer, die zu Beginn ihrer Karriere nur geringe Beiträge zahlen können. Die steuerlichen Vorteile sind proportional zur eingezahlten Summe. Wer wenig einzahlt, profitiert auch wenig von der Steuererstattung. Hinzu kommt, dass die Rente aus einem Rürup-Vertrag im Alter zu 100 Prozent besteuert wird. Für junge Menschen bedeutet dies doppelte Nachteile: geringe Steuervorteile in der Einzahlungsphase und hohe Steuern im Rentenalter.
Auch für Selbstständige, die absehen können, im Laufe ihres Berufslebens auch Phasen der Anstellung zu haben, ist ein Rürup-Vertrag nur bedingt empfehlenswert. Die Einschränkungen und steuerlichen Nachteile könnten die potenziellen Vorteile überwiegen.
Rürup-Vertrag vs. Ungeförderte Altersvorsorge
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Rürup-Vertrag und einer ungeförderten Altersvorsorge, wie beispielsweise einem breit gestreuten ETF-Sparplan, liegt in der Flexibilität und dem Zugriff auf das Kapital. Bei einem Rürup-Vertrag ist das Geld bis zum Rentenalter fest angelegt, während Sie bei ETFs jederzeit auf Ihr Kapital zugreifen können. Dies macht ETFs flexibler, bietet aber keine staatliche steuerliche Förderung der Beiträge. Die Beiträge für Rürup-Verträge sind steuerlich absetzbar, ein Vorteil, der bei ETF-Sparplänen oder privaten, nicht staatlich geförderten Rentenversicherungen entfällt.
Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz
Ein bedeutender Nachteil des Rürup-Konzepts ist die eingeschränkte Vererbbarkeit. Grundsätzlich kann das Kapital nicht frei an Hinterbliebene übertragen werden, und im Todesfall während der Ansparphase profitieren vor allem der Versicherer und die anderen Versicherten von den eingezahlten Beträgen. Hinterbliebene gehen leer aus, es sei denn, es wurden spezifische Vereinbarungen getroffen.
Viele Rürup-Verträge bieten jedoch die Möglichkeit eines Hinterbliebenenschutzes. Dies kann in Form einer Rentengarantiezeit erfolgen, bei der die Rente für einen festgelegten Zeitraum (z.B. zehn Jahre) nach Rentenbeginn weitergezahlt wird, auch wenn der Versicherte verstirbt. Des Weiteren kann bei Tod während der Ansparphase oder der Rentenphase eine Beitragsrückgewähr oder eine Rente aus dem vorhandenen Kapital vereinbart werden. Als berechtigte Hinterbliebene gelten in der Regel nur Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Die genauen Konditionen und Leistungen hängen stark vom jeweiligen Anbieter, Tarif und den individuellen Vertragsdetails ab.
Fazit: Eine Entscheidung für langfristige Sicherheit
Der Rürup-Vertrag ist ein spezialisiertes Instrument der Altersvorsorge mit spezifischen Vor- und Nachteilen. Die staatliche Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist attraktiv, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler mit höheren Einkommen. Die fehlende Flexibilität und die eingeschränkte Vererbbarkeit sind jedoch wichtige Punkte, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen finanziellen Situation, der Lebensplanung und der individuellen Bedürfnisse ist unerlässlich, bevor Sie einen Rürup-Vertrag abschließen. Wägen Sie die steuerlichen Anreize gegen die langfristigen Bindungen und Einschränkungen ab.
