Die berufliche Grundbildung in der Schweiz durchläuft eine bedeutende Transformation. Mit dem Projekt «Allgemeinbildung 2030» werden die Lehrpläne überarbeitet, um sicherzustellen, dass junge Berufsleute bestens auf die dynamischen Anforderungen der modernen Gesellschaft und des Arbeitsmarktes vorbereitet sind. Diese Initiative zielt darauf ab, die Allgemeinbildung, die seit 2006 nicht grundlegend angepasst wurde, zukunftsfähig zu gestalten und die Integration von Lernenden in Beruf und Gesellschaft nachhaltig zu stärken.
Projektziel und Überarbeitung der Bildungsinhalte
Das Kernziel von «Allgemeinbildung 2030» ist es, die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zu modernisieren und an zukünftige Erfordernisse anzupassen. Dies beinhaltet eine umfassende Überprüfung und Weiterentwicklung des allgemeinbildenden Unterrichts. Basierend auf den Zielen der Allgemeinbildung gemäss Berufsbildungsgesetz und der aktuellen Verordnung werden Bildungsinhalte, Ausbildungskonzepte, Stundenumfang und Qualifikationsverfahren neu bewertet und gegebenenfalls angepasst. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Vernetzung der Allgemeinbildung auf der Sekundarstufe II mit den Lehrplänen der Volksschule und der Berücksichtigung von Megatrends wie Digitalisierung, Internationalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt.
Träger und Ansprechpartner
Die Verantwortung für dieses wegweisende Projekt liegt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK). Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Odile Fahmy und Inés Boekholt-Förderer (SBFI) sowie Daniel Preckel (SBBK) zur Verfügung.
Projektstand und Grundsätze der Revision
Das Projekt hat bereits wichtige Impulse erhalten und befindet sich in der Phase der Konzept- und Projektplanerstellung. Im Herbst 2021 wurden von der Tripartiten Berufsbildungsämterkonferenz (TBBK) die Grundsätze für die Revision der Verordnung und des Rahmenlehrplans verabschiedet. Diese betonen die Stärkung des Stellenwerts der Allgemeinbildung, die Sicherstellung schweizweiter Qualitätsstandards, die Qualifikation der Lehrpersonen, die Beibehaltung des pädagogisch-didaktischen Konzepts sowie die enge Abstimmung zwischen Allgemeinbildung und beruflich-kundlichem Unterricht.
Die zukünftige Allgemeinbildung soll die Standardsprache des Schulortes stärken und Megatrends priorisieren. Die Kantone übernehmen eine grössere Verantwortung in der Qualitätssicherung, die Qualifikationsverfahren werden vereinfacht und das SBFI behält die Gesamtverantwortung. Die Revision wird durch das Projektbüro Interface Politikstudien Forschung Beratung AG unterstützt.
Zeitplan Allgemeinbildung d
Umsetzung und Meilensteine
Das Projekt ist in fünf Teilprojekte gegliedert:
- Teilprojekt 1: Revision der Verordnung und Weiterentwicklung der Allgemeinbildung (Leitung SBFI).
- Teilprojekt 2: Revision des Rahmenlehrplans und der Qualifikationsverfahren (Co-Leitung SBFI – SBBK).
- Teilprojekt 3: Abstimmung zwischen Allgemeinbildung und berufskundlichem Unterricht (Leitung EHB).
- Teilprojekt 4: Leitdokumente zur Qualitätssicherung und Verbindlichkeit der Umsetzung (Leitung SBBK).
- Teilprojekt 5: Forschung und Evaluation (Co-Leitung SBFI – SBBK).
Verschiedene Kurzinformationen dokumentieren den Fortschritt, einschliesslich der Vernehmlassungen und der Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern wie Pädagogischen Hochschulen und Arbeitsgruppen. Der Entwurf des Rahmenlehrplans stösst grundsätzlich auf Anklang und bereitet die Konsultation der Bundesämter vor.
Inkrafttreten und Neuerungen ab 2026
Die neue Verordnung und der revidierte Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Mit der Verabschiedung dieser Grundlagen wurde ein nationales Handbuch zur Erarbeitung von Schullehrplänen erstellt, um eine harmonisierte Entwicklung und Umsetzung zu gewährleisten. Eine neu geschaffene Subkommission Allgemeinbildung der SBBK wird den Erfahrungsaustausch fördern und zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung beitragen.
Die überarbeiteten Vorgaben bringen wesentliche Neuerungen mit sich:
- Schlüsselkompetenzen: Klare Definition von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und Festlegung der Kompetenzen im Lernbereich Sprache und Kommunikation.
- Verknüpfung der Lernbereiche: Stärkere Verbindung zwischen Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation, inklusive Mindestanforderungen für deren Integration.
- Berücksichtigung von Megatrends: Anpassung an veränderte Kompetenzanforderungen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit.
- Kompetenzorientierung und Qualifikationsverfahren: Ausrichtung auf eine kompetenzorientierte Ausbildung und ein zukunftsgerichtetes Qualifikationsverfahren. Die Dauer der Schlussarbeit und der Schlussprüfung wird neu festgelegt.
- Zweijährige Grundbildungen: Für zweijährige berufliche Grundbildungen entfällt künftig die Schlussarbeit, um mehr Zeit für Unterricht und Kompetenzförderung zu gewinnen.
- Regelmässige Überprüfung: Die Verordnung und der Rahmenlehrplan werden mindestens alle sieben Jahre überprüft, um die Aktualität der Allgemeinbildung sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Der Unterricht nach der revidierten Verordnung und dem revidierten Rahmenlehrplan beginnt ab Lehrbeginn 2026. Die ersten Abschlüsse nach neuen Vorgaben erfolgen 2028 (EBA) und 2029 (EFZ).
Welche neuen Inhalte werden vermittelt?
Die Reform berücksichtigt Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, stärkt den Lernbereich Sprache und Kommunikation und integriert Megatrends wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Wie wird die Kooperation zwischen Allgemeinbildung und beruflich-kundlichem Unterricht (BKU) sichergestellt?
Die Abstimmung erfolgt durch die Unterrichts- und Semesterplanung am Lernort Berufsfachschule und wird durch das nationale Handbuch zur Erarbeitung von Schullehrplänen unterstützt.
Was geschieht mit beruflichen Grundbildungen mit abweichenden Regelungen?
Für diese Bildungen sind separate übergangsrechtliche Regelungen bis spätestens 2037 erforderlich, um eine Anpassung an die neuen Mindestvorschriften zu ermöglichen.
Gibt es Änderungen beim Qualifikationsverfahren für Quereinsteiger?
Für Kandidaten, die ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zugelassen werden, entfällt die Erfahrungsnote. Bei zweijährigen Grundbildungen besteht der Qualifikationsbereich aus einer Schlussarbeit, bei drei- und vierjährigen aus einer Schlussarbeit und Schlussprüfung.
Sind Dispensationen von der Allgemeinbildung möglich?
Ja, Dispensationen sind möglich, wenn bereits eine berufliche Grundbildung auf gleicher Stufe absolviert wurde.
Die «Allgemeinbildung 2030» ist ein entscheidender Schritt, um die berufliche Grundbildung in der Schweiz zukunftsfest zu machen und jungen Menschen die bestmöglichen Chancen für ihre berufliche und persönliche Entwicklung zu bieten. Entdecken Sie die Zukunft der Bildung in Deutschland!
