Als Selbstständiger in Deutschland ist die Altersvorsorge ein zentrales Thema, das oft Fragen aufwirft. Während viele Angestellte automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen sich Selbstständige aktiv mit ihrer Absicherung auseinandersetzen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Rentenversicherung für Selbstständige: von der Pflichtversicherung über die freiwillige Absicherung bis hin zu wichtigen Tipps für die zusätzliche Altersvorsorge. So schaffen Sie ein solides Fundament für Ihre finanzielle Zukunft nach dem Berufsleben.
Selbstständig – oder Scheinselbstständig?
Nicht immer ist der Status als Selbstständiger eindeutig. Wer zwar vertraglich als solcher bezeichnet wird, aber de facto wie ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis agiert, kann als scheinselbstständig gelten. In diesem Fall besteht eine abhängige Beschäftigung, die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach sich zieht. Eine genaue Prüfung ist hier essenziell.
Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung. Diese sichert ein umfassendes Leistungspaket, das in dieser Form kein anderer Anbieter bieten kann.
Wer ist pflichtversichert?
Die Pflichtversicherung betrifft verschiedene Berufsgruppen. Dazu gehören traditionell Handwerker, aber auch andere, die für ihre Altersvorsorge einen ähnlichen Schutz benötigen.
Handwerker und Hausgewerbetreibende
Als selbstständiger Handwerker zählen Sie meist zum Kreis der Pflichtversicherten, insbesondere wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und persönlich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z.B. Meisterprüfung). Die Art Ihres Gewerbes – zulassungspflichtig, zulassungsfrei oder handwerkerähnlich – spielt dabei eine Rolle. Auch Gesellschafter einer in der Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft können unter bestimmten Umständen rentenversicherungspflichtig sein.
Zulassungspflichtiges Handwerk: Berufe wie Maurer, Elektrotechniker, Bäcker oder Friseure sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Berufe, wenn diese bereits vor dem 14.02.2020 ausgeübt wurden, wie Fliesenleger oder Raumausstatter.
Zulassungsfreies Handwerk oder handwerkerähnliches Gewerbe: Üben Sie ein solches Gewerbe aus, besteht in der Regel keine Versicherungspflicht, es sei denn, andere Voraussetzungen greifen (z.B. ausschließlich für einen Auftraggeber tätig).
Sie sind Gesellschafter in einem Handwerksbetrieb? Wenn Sie als natürlicher Gesellschafter einer in der Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen, sind Sie rentenversicherungspflichtig. Die Meldung der Handwerkskammer an die Deutsche Rentenversicherung ist hierbei verbindlich.
Selbstständige in Bildung und Pflege
Für selbstständig tätige Lehrkräfte und Erzieher, die monatlich mehr als 603 Euro verdienen und regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, besteht ebenfalls Versicherungspflicht. Der Begriff “Lehrkraft” wird dabei weit gefasst und umfasst beispielsweise auch Coaches oder Trainer. Erzieher, deren Tätigkeit auf die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist, sowie Tagesmütter sind ebenfalls pflichtversichert.
In der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätige Personen sind versicherungspflichtig, wenn sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Eine Sonderregelung gilt für Beleghebammen und Entbindungspfleger, die auch bei Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern pflichtversichert bleiben.
Meldepflicht: Gehören Sie als Selbstständiger zu diesem Personenkreis, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger melden, um Nachforderungen und Bußgelder zu vermeiden.
Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig. Dies betrifft Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren, sowie Schriftsteller, Autoren, Journalisten und Lehrende im Bereich Publizistik.
Voraussetzungen für die Versicherung in der Künstlersozialkasse: Die Versicherungspflicht tritt in der Regel ein, wenn Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen 3.900 Euro übersteigt. Für Berufsanfänger gibt es Besonderheiten. Sie müssen sich bei der KSK anmelden.
Seelotsen, Küstenschiffer und -fischer
Auch für Seelotsen (außer Binnenlotsen, Travelotsen und Lotsen der Flensburger Förde) sowie Küstenschiffer und -fischer besteht unter bestimmten Bedingungen eine Versicherungspflicht. Für Küstenschiffer und -fischer gilt dies, wenn sie regelmäßig nicht mehr als vier versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
Meldepflicht: Bei diesen Berufsgruppen erfolgt die Meldung automatisch durch die Lotsenbrüderschaften bzw. die Gewerbe- oder Fischereiämter. Zuständig ist hier die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Mehrere selbstständige Tätigkeiten
Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus, kann dies zu einer Mehrfachversicherungspflicht führen. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen dann grundsätzlich aus jeder einzelnen Versicherungspflicht gezahlt werden, insgesamt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beiträge zur Pflichtversicherung
Als pflichtversicherter Selbstständiger haben Sie bei der Beitragszahlung in der Regel Wahlmöglichkeiten, um diese an Ihre individuelle Einkommenssituation anzupassen. Die Höhe Ihres Beitrags basiert auf dem aktuellen Beitragssatz (derzeit 18,6 Prozent) und der Bezugsgröße.
- Halber Regelbeitrag für Einsteiger: In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie sich für den halben Regelbeitrag entscheiden. Dieser liegt aktuell bei 348,29 Euro monatlich (Stand 2022). Weitere Informationen zum regelbeitrag rentenversicherung 2022 selbständige finden Sie auf unserer Webseite.
- Regelbeitrag: Sie können den vollen Regelbeitrag zahlen, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Arbeitseinkommen. Er beträgt derzeit monatlich 696,57 Euro. Mehr zum regelbeitrag rentenversicherung 2022 erfahren Sie hier.
- Einkommensgerechter Beitrag: Wenn Sie ein abweichendes Arbeitseinkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zu zahlen.
Achtung: Für einige Berufsgruppen, wie Künstler und Publizisten, Seelotsen oder Küstenschiffer, gibt es Ausnahmeregelungen, die nur einkommensgerechte Beiträge vorsehen. Informieren Sie sich über den rentenbeitrag 2023 und wie er sich für Ihre Situation berechnet.
Freiwillige Rentenversicherung: Eine sinnvolle Option
Auch wenn keine Pflicht zur Rentenversicherung besteht, ist eine freiwillige Versicherung eine attraktive Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu stärken und Risiken abzusichern.
Warum eine freiwillige Versicherung?
Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen erwerben oder erhöhen Sie Rentenansprüche und können sicherstellen, dass bisherige Anwartschaften und Ansprüche nicht verloren gehen. Dies ist besonders relevant, um eventuelle Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente weiterhin abzusichern oder die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente zu erfüllen. Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Kindererziehungszeiten nur wenige Beitragsjahre vorweisen können, sind freiwillige Beiträge eine hervorragende Möglichkeit, die erforderliche Wartezeit von fünf Jahren für einen Rentenanspruch zu erreichen. So sichern Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Angehörigen ab.
Voraussetzungen und Gestaltung
Sie können sich ab dem 16. Lebensjahr freiwillig versichern, sofern Sie in Deutschland wohnen oder hier leben. Auch als Deutscher im Ausland ist dies möglich. Selbst wenn Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen, können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge gezahlt werden.
Freie Wahl bei der Beitragshöhe: Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe Ihrer Beiträge selbst. Pro Kalenderjahr können Sie bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag frei wählen. Aktuell liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro (Basis Beitragssatz von 18,6 Prozent).
Der optimale Zeitpunkt und die Zahlung
Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Beiträge im jeweiligen Jahr zu entrichten, da sich Mindest- und Höchstbeitrag bei einer Beitragssatzanhebung erhöhen können. Sie können die Beiträge entweder per Überweisung oder bequem per Abbuchungsermächtigung zahlen, um Fristen nicht zu versäumen und Nachteile zu vermeiden.
Zusätzliche Altersvorsorge für Selbstständige
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für pflichtversicherte Selbstständige ein wichtiges Fundament. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist jedoch unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Frühzeitig handeln: Warum Zusatzvorsorge essenziell ist
Die demografische Entwicklung mit einer steigenden Lebenserwartung und weniger Erwerbstätigen wird sich auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirken. Um Altersarmut zu vermeiden und Ihren Lebensstandard zu sichern, ist mindestens ein weiterer Vorsorge-Baustein unerlässlich. Für nicht pflichtversicherte Selbstständige ist es sogar noch dringlicher, so früh wie möglich mit geeigneten Vorsorgemöglichkeiten zu beginnen. Nutzen Sie die Zeit, um auch mit kleinen Anlagen am Ende einen ordentlichen Ertrag zu erzielen. Unabhängig vom Versicherungsstatus ist eine Haftpflichtversicherung für Ihre Existenz unverzichtbar.
Vorsorgetipps für Pflichtversicherte
Eine Möglichkeit: Riestern Sie!
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die für Pflichtversicherte sehr attraktiv ist. Mit einer jährlichen staatlichen Förderung von 175 Euro und einem Eigenbeitrag ab 60 Euro pro Jahr können Sie profitieren. Zudem bietet sie steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug und ist flexibel an familiäre Gegebenheiten anpassbar. Bei Kindern erhalten Sie weitere Zulagen, und Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr können einen Bonus von 200 Euro im ersten Sparjahr erhalten.
Oder der Klassiker: Private Rentenversicherungen
Der Markt bietet eine Vielzahl an privaten Rentenversicherungen. Achten Sie bei der Wahl darauf, dass das Produkt verständlich, nachvollziehbar und flexibel ist, um sich Ihrer unternehmerischen Situation anzupassen. Zu Beginn kann es sinnvoll sein, ein höheres Risiko für eine bessere Verzinsung einzugehen, während im Alter eine verstärkte Investition in sichere Anlagen ratsam ist.
Vorsorgetipps für nicht Pflichtversicherte
Als nicht pflichtversicherter Selbstständiger müssen Sie Ihre Vorsorge eigenverantwortlich organisieren.
Absicherung der Erwerbsfähigkeit: Berufsunfähigkeitsversicherung
Um einen finanziellen und sozialen Abstieg im Falle einer gesundheitlich bedingten Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dringend empfohlen. Achten Sie darauf, dass das “Verweisungsrecht” ausgeschlossen ist, damit Sie im Leistungsfall nicht auf eine andere, zumutbare Tätigkeit verwiesen werden.
Riestern, auch wenn der Partner pflichtversichert ist
Auch wenn Sie selbst nicht pflichtversichert sind, kann die Riester-Rente eine Option sein, wenn Ihr Partner pflichtversichert ist. Die staatliche Förderung von 175 Euro jährlich und ein Eigenbeitrag ab 60 Euro pro Jahr machen sie attraktiv.
Die Basis-Rente ermöglicht eine Leibrente
Die Basis-Rente
