Kryptowährungen und die Steuererklärung – Was Du wissen musst!

Der Handel mit digitalen Währungen wie Bitcoin und Ethereum hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Für viele Anleger stellt sich jedoch die Frage, wie diese Gewinne steuerlich behandelt werden. In Deutschland gelten Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, es sei denn, sie fallen unter die Freigrenze von 1.000 € oder werden nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft. Die Steuererklärung für Krypto-Assets kann komplex sein, doch mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen lässt sie sich meistern.

Kryptowährungen und Steuern für Privatanleger

Im Gegensatz zu traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Fondsanteilen, bei denen oft die Bank die Abgeltungssteuer einbehält, musst Du Dich bei Kryptowährungen selbst um die Versteuerung kümmern. Virtuelle Währungen werden rechtlich nicht als Fremdwährung oder klassische Kapitalanlage eingestuft, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter. Dies ähnelt der steuerlichen Behandlung von Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen.

Für Dich als Privatanleger bedeutet das konkret:

  1. Persönlicher Einkommenssteuersatz: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden zu Deinem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert.
  2. Eigenverantwortung: Du bist selbst dafür verantwortlich, diese sogenannten Spekulationsgewinne in Deiner Steuererklärung anzugeben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es für das Finanzamt keinen Unterschied macht, ob der Gewinn durch den Umtausch in eine Fiat-Währung wie Euro oder US-Dollar, beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen oder beim Tausch in eine andere Kryptowährung erzielt wird.

Die Spekulationsfrist: Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr (365 Tagen). Das bedeutet: Wenn Du eine Kryptowährung länger als 365 Tage hältst und sie erst danach verkaufst, bleiben sowohl etwaige Gewinne als auch Verluste steuerfrei.

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Definition Spekulationsgewinn

Spekulationsgewinne entstehen beim Verkauf von Vermögenswerten, wenn die gesetzliche Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde. Bei Kryptowährungen beträgt diese Frist ein Jahr.

Die „First-in-first-out“-Methode (FIFO)

Um die Einhaltung der Spekulationsfrist nachzuweisen, ist die lückenlose Dokumentation von Anschaffungszeitpunkten und -kursen unerlässlich. Komplex wird es, wenn Kryptowährungen zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und verkauft werden. Hier bietet die „First-in-first-out“-Methode (FIFO) eine Vereinfachung: Es wird angenommen, dass die zuerst erworbenen Coins auch als erste wieder verkauft werden.

Beispiel zur FIFO-Methode:

  • Bertha Müller kaufte im März 2019 0,5 BTC zu je 6.000 €.
  • Im Juli 2020 kaufte sie 1 BTC zu 9.000 €.
  • Im April 2021 verkaufte sie 1 BTC zu 50.000 €.

Gemäß FIFO werden die ersten 0,5 BTC (vom März 2019) als steuerfrei verkauft, da die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Von den im Juli 2020 gekauften BTC werden 0,5 Stück verkauft, was einen steuerpflichtigen Gewinn von 20.500 € ergibt (50.000 € Verkaufspreis – 9.000 € Kaufpreis für 1 BTC, abzüglich des anteiligen Kaufpreises von 4.500 € für 0,5 BTC).

Kauf/VerkaufDatumAnzahl (Wert)KursAnmerkung
Kauf13. März 20190,5 BTC (3.000 €)6.000 €Veräußerung nach Ende der Spekulationsfrist!
Kauf20. Juli 20201 BTC (9.000 €)9.000 €Veräußerung von 0,5 BTC innerhalb der Frist!
Verkauf15. April 20211 BTC (50.000 €)50.000 €Spekulationsgewinn gesamt: 20.500 € (zu versteuern)

Tipp: Mögliche Verkaufswerbungskosten, wie Händlerprovisionen, können vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.

Alternative: Die „Last-in-first-out“-Methode (LIFO)

Die LIFO-Methode, bei der angenommen wird, dass die zuletzt gekauften Token zuerst verkauft werden, findet in der deutschen Steuergesetzgebung für Kryptowährungen keine Anwendung. Der Entwurf des BMF-Schreibens zur Besteuerung von Kryptowährungen vom 17.06.2021 bestätigt die Vorgabe der FIFO-Methode, und Finanzämter akzeptieren LIFO in der Regel nicht.

Die Freigrenze von 1.000 €

Für Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wozu auch Kryptowährungen zählen, gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr. Solange die Summe Deiner gesamten Veräußerungsgewinne innerhalb eines Kalenderjahres diesen Betrag nicht übersteigt, bleiben sie steuerfrei. Achtung: Diese Grenze bezieht sich auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte, nicht nur auf Kryptowährungen. Übersteigt der Gewinn aus dem Verkauf eines antiken Möbelstücks beispielsweise bereits 1.000 €, werden auch alle Krypto-Gewinne des Jahres steuerpflichtig.

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Umgang mit Verlusten aus dem Kryptohandel

Solltest Du Verluste beim Handel mit Kryptowährungen erleiden, können diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Steuerjahres verrechnet werden. Dies kann Deine Steuerlast erheblich mindern. Wenn Du in einem Jahr keine Gewinne erzielst, können die Verluste vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet oder in das Vorjahr zurückgetragen werden.

Wichtiger Hinweis: Ein Diebstahl von Kryptowährungen wird steuerlich nicht als Veräußerungsgeschäft anerkannt, sodass der entstandene Verlust steuerlich nicht geltend gemacht werden kann.

Wann wird der Handel mit Kryptos als gewerbliche Tätigkeit eingestuft?

Der Handel mit digitalen Währungen kann zu Einkünften aus Gewerbe, sonstigen Leistungen oder privaten Veräußerungsgeschäften führen. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist juristisch komplex und wird oft kontrovers diskutiert.

Grundsätzlich kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen, wenn Du Kryptowährungen so häufig kaufst und verkaufst, dass dies über die private Vermögensverwaltung hinausgeht. Allerdings zeigen Urteile des Bundesfinanzhofs, dass nur diejenigen als gewerbliche Händler gelten, die auch wie solche agieren – beispielsweise durch Handel im fremden Namen, eigene Büroräume oder Angestellte.

Wirst Du als gewerblich eingestuft, musst Du ein Gewerbe anmelden. Zudem fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer an, sobald der Freibetrag von 24.500 € überschritten wird. Dein Krypto-Vermögen wird dann als Betriebsvermögen behandelt und entsprechend besteuert. Beim gewerblichen Handel entfällt die Haltefrist von einem Jahr für steuerfreie Veräußerungen.

Bezüglich der Umsatzsteuer herrschte lange Unsicherheit. Seit 2018 gilt jedoch laut Bundesfinanzministerium, dass der Umtausch von und in Kryptowährungen wie Bitcoin von der Umsatzsteuer befreit ist.

Steuerliche Aspekte des Krypto-Minings

Mining bezeichnet den Prozess des „Schürfens“ von Kryptowährungen durch komplexe Rechenoperationen, die Transaktionen validieren und im Netzwerk speichern. Mining erfordert erhebliche Rechenleistung, Energie und eine spezielle IT-Infrastruktur.

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) geht grundsätzlich davon aus, dass Mining eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Eine nicht-gewerbliche Behandlung ist jedoch nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder das Mining im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erfolgt.

Letztendlich liegt es am Steuerzahler, eine nicht-gewerbliche Behandlung zu beweisen. Aufgrund der hohen Kosten für Strom und Hardware ist es für Privatpersonen in Deutschland oft schwierig, dauerhaft Gewinne zu erzielen, was eine nicht-gewerbliche Einstufung in vielen Fällen begründbar macht.

Krypto-Steuererklärung mit smartsteuer und Blockpit

Die Angabe steuerpflichtiger Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen ist notwendig, aber kein Grund zur Panik. Lösungen wie Blockpit können die steuerliche Behandlung aller Krypto-Aktivitäten (Mining, Staking, Lending) automatisieren, steuerfreie Tranchen berechnen und das FIFO-Verfahren anwenden. Blockpit ist für bis zu 25 Transaktionen pro Jahr kostenlos nutzbar.

Mit der Online-Steuerlösung von smartsteuer kannst Du Deine Steuererklärung anschließend einfach selbst erstellen, auch ohne Vorkenntnisse. smartsteuer integriert Kryptowährungen und führt Dich mit verständlichen Fragen durch den Prozess. Deine Angaben werden automatisch in die entsprechenden Felder der Steuererklärung übertragen. In Kombination mit Blockpit, das die relevanten Steuerangaben im Steuerreport zusammenfasst, wird die Krypto-Steuererklärung somit erheblich vereinfacht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann fallen bei Kryptowährungen Steuern an?

Steuern fallen auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen an, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht eingehalten wird. Gewinne aus Veräußerungen nach Ablauf dieser Frist sind steuerfrei.

Was gilt, wenn ich mit Kryptowährungen Verluste gemacht habe?

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können in zukünftige Jahre vorgetragen oder in das Vorjahr zurückgetragen werden.

Wie erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Gewinnen?

Das Finanzamt führt Datenabgleiche mit Kryptobörsen durch, erhält Informationen von Banken und analysiert öffentliche Blockchain-Daten, um Krypto-Aktivitäten nachzuvollziehen.