SoftMaker Lizenzbedingungen: Ihre Rechte und Pflichten

Die Nutzung von Software ist stets an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in einer Software-Lizenzvereinbarung festgelegt sind. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Softwarehersteller, hier SoftMaker Software GmbH (“SoftMaker”), und dem Endnutzer. Ein sorgfältiges Verständnis dieser Bedingungen ist entscheidend, um die Software korrekt zu nutzen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die vorliegenden Software-Lizenzbedingungen dienen dazu, Transparenz über die Nutzung und den Schutz des geistigen Eigentums zu schaffen. Es ist wichtig, diese Vereinbarung genau zu lesen, bevor Sie die Installation der Software fortsetzen, um sicherzustellen, dass Sie mit allen Punkten einverstanden sind. SoftMaker bleibt Eigentümer der Software, gewährt Ihnen jedoch nach Annahme dieser Lizenz bestimmte Nutzungsrechte.

Was Sie mit der SoftMaker Software dürfen (Ihre Nutzungsrechte)

Als SoftMaker-Nutzer haben Sie bestimmte Rechte, die Ihnen die effektive Verwendung der Software ermöglichen. Dazu gehört die Installation einer Kopie der Software auf bis zu drei Computern, sofern diese zum selben Familienhaushalt gehören. Alternativ ist die Installation auf einem einzelnen Computer innerhalb einer Organisation gestattet. Dies bietet Flexibilität für private und berufliche Anwender.

Weiterhin dürfen Sie eine angemessene Anzahl von Sicherungskopien für Archivierungszwecke erstellen. Diese Kopien dürfen jedoch nicht weitergegeben oder vertrieben werden. Die Möglichkeit, kostenlose Office Software oder ähnliche Anwendungen zu sichern, ist für viele Nutzer ein wichtiger Aspekt der Datensicherheit. Schließlich besteht die Option, die Nutzungsrechte an der Software dauerhaft auf eine andere Person oder juristische Einheit zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie selbst keine Kopien der Software behalten und der neue Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt.

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Was Sie nicht mit der SoftMaker Software dürfen (Beschränkungen)

Die Lizenzvereinbarung legt auch klare Grenzen fest, um den Schutz des geistigen Eigentums von SoftMaker zu gewährleisten. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, Kopien der begleitenden Dokumentation zu erstellen. Auch das Unterlizenzieren, Vermieten oder Verpachten von Teilen der Software oder der zugehörigen Dokumentation ist nicht gestattet. Für Nutzer, die beispielsweise Microsoft Office Word Excel Alternativen suchen, ist es wichtig zu wissen, dass solche Lizenzbeschränkungen branchenüblich sind.

Des Weiteren ist es nicht erlaubt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu übersetzen oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu entdecken. Auch das Erstellen abgeleiteter Werke der Software ist untersagt. Solche Bestimmungen dienen dem Schutz der Innovation und des geistigen Eigentums von SoftMaker und sind typisch für Software-Lizenzvereinbarungen, selbst bei Überlegungen zu einem Excel Probemonat oder anderen Testangeboten.

Begrenzte Gewährleistung und Haftungsausschluss

SoftMaker legt großen Wert auf die Qualität ihrer Software, weist jedoch im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab. Dies umfasst insbesondere stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. SoftMaker oder andere an der Erstellung, Produktion oder Lieferung der Software beteiligte Personen haften nicht für indirekte, Folgeschäden oder zufällige Schäden, die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Software entstehen. Dies gilt auch dann, wenn SoftMaker über die Möglichkeit solcher Schäden oder Ansprüche informiert wurde. Die Haftung von SoftMaker übersteigt in keinem Fall den für die Lizenz zur Nutzung der Software gezahlten Preis, unabhängig von der Qualität und Leistung der Software. Der Nutzer trägt stets alle Risiken hinsichtlich der Qualität und Leistung der Software, selbst wenn es um Funktionen wie Excel auf Android bearbeiten geht.

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Allgemeine Bestimmungen der Lizenzvereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die vollständige und abschließende Regelung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder sonstigen Absprachen, Bestellungen, Vereinbarungen und Anordnungen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Nürnberg, Deutschland. Sie stimmen hiermit dieser Gerichtsbarkeit und diesem Gerichtsstand zu, wodurch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie jede dieses Übereinkommen umsetzende Gesetzgebung ausgeschlossen wird, sofern diese ansonsten anwendbar wäre.

Sofern diese Lizenzvereinbarung keine Bestimmungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind dann verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck dem der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Alle Rechte an der Software, die in dieser Lizenz nicht ausdrücklich gewährt werden, verbleiben vollständig bei SoftMaker. Dies gilt auch für Anfragen bezüglich eines kostenloses Office Paket.