Sparkassen Lebensversicherung kündigen: Wann es sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihre bestehende Sparkassen Lebensversicherung aufzugeben. Ob beitragsfrei gestellt oder vollständig gekündigt – die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig und spiegeln die aktuellen Herausforderungen am Finanzmarkt wider. Besonders in den letzten Jahren ist die Zahl der Kunden, die ihre Kapitallebensversicherung nicht mehr aktiv besparen möchten, stark gestiegen. Dieser Artikel beleuchtet die Hauptauslöser für diesen Trend und zeigt auf, welche Optionen Versicherungsnehmer haben, wenn sie ihre Police auflösen wollen. Es ist wichtig, die Konsequenzen einer Kündigung genau zu verstehen und alternative Wege in Betracht zu ziehen, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Ein fundiertes Wissen über die generationenvertrag rente und andere Vorsorgeoptionen kann hierbei eine wertvolle Hilfe sein, um die richtige Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.

Warum die Sparkassen Lebensversicherung unattraktiv geworden ist

Die Attraktivität klassischer Kapitallebensversicherungen hat in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Mehrere Faktoren haben dazu beigetragen, dass rund ein Drittel aller laufenden Verträge beitragsfrei gestellt wurde und viele Versicherungsnehmer sogar die vollständige Kündigung in Erwägung ziehen.

Sinkende Zinsen als Hauptursache

Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat den Leitzins zwischen 2000 und 2022 von etwa vier auf 0,25 Prozent gesenkt. Diese Vorgaben sind für Versicherer bindend und haben zur Folge, dass auch in Ihrer Lebensversicherung keine hohen Verzinsungen mehr zu erwarten sind. Darüber hinaus fallen die Überschussbeteiligungen niedriger aus. Versicherungsgesellschaften erwirtschaften weniger Gewinne und müssen gleichzeitig größere Teile davon in Rücklagen für ältere, höher verzinste Verträge einstellen. Dies schmälert die Renditechancen für Neukunden und Bestandskunden gleichermaßen.

Mangelnde Flexibilität und hohe Kosten

Ein weiterer Kündigungsgrund ist die geringe Flexibilität von Kapitallebensversicherungen. Diese Verträge sind oft auf eine lange Laufzeit ausgelegt und lassen nach dem Abschluss kaum Anpassungen zu. Falls Änderungen überhaupt möglich sind, sind diese meist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Viele Kunden empfinden diese Starrheit als störend, da sich Lebensumstände ändern können und eine flexible Anpassung der finanziellen Vorsorge wünschenswert wäre.

Zusätzlich zu den fehlenden Anpassungsmöglichkeiten fallen sowohl beim Abschluss als auch für die laufende Verwaltung der Sparkassen Lebensversicherung erhebliche Kosten an. Einige Versicherer haben diese Gebühren sogar noch erhöht, um die niedrigen Zinsen auszugleichen. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies einen doppelten Nachteil: Während die Rendite der Police kaum noch attraktiv ist, schrumpft das Vertragsvermögen durch die Kosten noch schneller.

Unser Tipp:

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind unter diesen Bedingungen selten rentable Geldanlagen. Wir raten Ihnen grundsätzlich vom Abschluss einer solchen Versicherung ab, da Sie im Laufe der Zeit und nicht selten über die gesamte Vertragslaufzeit sogar noch „draufzahlen“ und die Police einen Totalverlust erwirtschaften kann.

Wichtig: Andere Formen der Lebensversicherung, wie die Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung, sind weiterhin sinnvoll. Diese Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf kapitalbildende Lebensversicherungen mit meist garantiertem Zinssatz.

So kündigen Sie Ihre Sparkassen Lebensversicherung: Die Formalitäten

Die Kündigung einer Lebensversicherung erfordert die Einhaltung bestimmter Formalitäten, die vom Versicherer in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt sind. In der Regel ist die sogenannte Schriftform vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass eine Kündigung per Brief oder Fax zulässig ist, E-Mails jedoch explizit ausgeschlossen sind, da sie nur die Textform abdecken. Um Missverständnisse zu vermeiden und eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, ein „echtes“ Schreiben an den Versicherer zu senden.

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Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende wichtige Punkte enthalten, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen:

  1. Versicherungs- und Kundennummer: Nennen Sie diese beiden Nummern, damit der Versicherer Ihr Schreiben eindeutig zuordnen kann.
  2. Eindeutiger Kündigungswunsch: Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um Missverständnisse auszuschließen und klarzustellen, dass Sie den Vertrag vollständig beenden möchten und nicht etwa nur eine Beitragsfreistellung wünschen.
  3. Kündigungstermin: Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an. Sie können auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen, wenn Sie die Police schnellstmöglich auflösen möchten.
  4. Auszahlung des Rückkaufswertes: Bitten Sie die Versicherungsgesellschaft um die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes. Geben Sie zudem Ihre aktuelle Bankverbindung an, falls diese nicht mit der dem Versicherer bereits bekannten übereinstimmt.
  5. Kündigungsbestätigung: Fordern Sie eine schriftliche oder per E-Mail versandte Kündigungsbestätigung an, um einen Nachweis über den Erhalt Ihrer Kündigung zu haben.
  6. Unterschrift: Unterschreiben Sie die Kündigung handschriftlich.

Wichtig:

Im Zweifel müssen Sie beweisen können, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Bewahren Sie daher den Faxbericht auf oder versenden Sie Ihr Schreiben auf dem Postweg per Einschreiben. Sobald der Versicherer Ihre Kündigung bestätigt hat, können Sie den Nachweis entsorgen. Diese Formvorschriften gelten sowohl für die ordentliche als auch für eine außerordentliche Kündigung.

Kündigungsfristen bei der Sparkassen Lebensversicherung

Wie bei vielen anderen Verträgen auch, müssen Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung die vom Vertragspartner vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt in § 11 Abs. 3 fest, dass diese Frist zwischen einem und drei Monaten liegen muss. Kürzere oder längere Fristen sind unzulässig und somit unwirksam. Für die meisten Versicherungsgesellschaften, einschließlich der Sparkassen Lebensversicherungen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Hinweis:

Um Ihre Sparkassen Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie – wie bei fast allen Versicherungsgesellschaften – eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Die Möglichkeit zur Kündigung besteht bei Lebensversicherungen immer zum Ende der Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG). Eine Versicherungsperiode dauert ein Jahr und beginnt mit dem Abschluss der Versicherung (§ 12 VVG). Wurde Ihre Lebensversicherung beispielsweise am 01.07. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 30.06. des Folgejahres. Bei einer dreimonatigen Frist muss Ihre Kündigung dann spätestens am 31.03. beim Versicherer eingehen.

Geht Ihr Schreiben zu spät bei der Versicherungsgesellschaft ein, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch bis zum Ende der folgenden Versicherungsperiode. Achten Sie daher unbedingt darauf, die vorgegebene Frist einzuhalten und einen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung erbringen zu können. Dies ist auch für andere Formen der Altersvorsorge, wie die signal iduna rentenversicherung, ein entscheidender Faktor.

Eine Ausnahme von der regulären Kündigungsfrist besteht, wenn der Versicherer die Beiträge ohne entsprechende Leistungsanpassung anhebt. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 Abs. 1 VVG), über das der Versicherer Sie einen Monat vor der geplanten Anpassung informieren muss (§ 40 Abs. 2 VVG). Dies betrifft auch Aspekte wie den regelbeitrag rentenversicherung 2022 selbständige und ähnliche Tarifanpassungen.

Sparkassen Lebensversicherung kündigen bei Todesfall des Versicherungsnehmers

Kapitallebensversicherungen sind Teil des übertragbaren Vermögens und können daher verkauft, verschenkt oder vererbt werden. Der Versicherer hat hierbei kein Mitsprache- oder Verweigerungsrecht. Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Police auf den Erben über. Bei Anwendung der gesetzlichen Erbfolge erben in der Regel die Kinder. Der Erbe tritt vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein und wird zum „neuen Versicherungsnehmer“. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, insbesondere die Weiterzahlung der vereinbarten Versicherungsbeiträge. Auch das Bezugsrecht geht auf den Erben über, sofern es beim ursprünglichen Versicherungsnehmer selbst lag.

Achtung:

Hat der Versicherungsnehmer eine andere Person bezugsberechtigt, bleibt dieses Bezugsrecht auch nach einem Versicherungsnehmerwechsel bestehen. Eine Änderung des Bezugsrechts ohne Zustimmung des Berechtigten ist nur möglich, wenn es sich um ein widerrufliches Recht handelt (§ 159 Abs. 2 VVG).

Als Erbe können Sie die übernommene Sparkassen Lebensversicherung ebenfalls kündigen. Dabei sind jedoch zusätzliche Punkte zu beachten, da der Versicherer die Kündigung sonst möglicherweise nicht direkt bearbeiten kann:

  • Nachweis der Erbschaft: Legen Sie dem Versicherer den Erbschein oder einen anderen Nachweis über die Erbschaft vor. Dies belegt, dass Sie tatsächlich der neue Eigentümer der Police sind.
  • Bankverbindung anpassen: Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung auf Ihre eigene, da die des Verstorbenen möglicherweise nicht mehr existiert oder nicht mehr zugänglich ist.
  • Bezugsrecht anpassen: Passen Sie das Bezugsrecht an, sofern Sie es nicht ohnehin vom Versicherungsnehmer übernommen haben. Dies ist wichtig, da es auch für die Auszahlung des Rückkaufswertes gilt.
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Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall besteht nicht; der Versicherungsvertrag läuft regulär weiter. Daher sollten Sie auch hier für einen Zugangs-Nachweis Ihrer Kündigung sorgen.

Der vertragliche Rückkaufswert bei Kündigung der Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Sparkassen Lebensversicherung kündigen, ist der Versicherer verpflichtet, den sogenannten Rückkaufswert der Police zu berechnen und auszuzahlen (§ 169 Abs. 1 VVG). Der Rückkaufswert stellt den „Wert“ Ihrer Lebensversicherung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft dar, wobei insbesondere alle Kosten der Police eingepreist werden. Die Berechnung erfolgt nach transparenten versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs. 3 VVG).

Die Formel lautet (vereinfacht):

Rückkaufswert = Beiträge + Überschüsse und Zinsen – einmalige und laufende Kosten – Risikoanteile (etwa für BU-Schutz) – Stornopauschale

Ein Risikoanteil wird nur dann vom Versicherer abgezogen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung mit zusätzlichen Bausteinen wie einer Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung kombiniert haben. Bei „reinen“ Lebensversicherungen, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen, fallen keine Risikoanteile an.

Der Abzug einer Stornopauschale (Kündigungsgebühr) ist nur unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 5 VVG zulässig. Diese Pauschale muss vertraglich vereinbart, der Höhe nach angemessen und konkret beziffert sein, beispielsweise durch eine Prozentangabe.

Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt das Stichtagsprinzip. Der Versicherer kann die finale Summe erst am letzten Tag der Versicherungsperiode ermitteln und dementsprechend auch erst dann auszahlen. In der Regel dauert es rund eine Woche, bis Sie die Auszahlung erhalten. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung der finanziellen Zukunft, besonders für jene, die auch über selbstständig rente nachdenken.

Sparkassen Lebensversicherung kündigen: Wirklich die beste Idee?

Die Kündigung der Sparkassen Lebensversicherung ist der bekannteste Weg, einen Versicherungsvertrag aufzulösen. Dabei übersehen viele Kunden, dass es verschiedene Alternativen gibt, die mit deutlich geringeren finanziellen Verlusten verbunden sein können. Eine dieser Alternativen ist beispielsweise der Widerruf.

Die Kündigung der Lebensversicherung und ihre Tücken

Wenn Sie Ihre Sparkassen Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Die transparenten versicherungsmathematischen Berechnungsmethoden täuschen jedoch schnell darüber hinweg, dass die Kündigung mit hohen Kosten und meist sogar einem Verlust verbunden ist. Das folgende Beispiel veranschaulicht, wie teuer es in der Praxis sein kann, eine Lebensversicherung durch Kündigung aufzulösen:

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Angenommen, Sie kündigen nach Ablauf der 10. Versicherungsperiode und haben insgesamt 15.000 Euro eingezahlt. An Zinsen und Überschüssen wurden 1.800 Euro gutgeschrieben. Die Abschluss- und Verwaltungskosten belaufen sich in Summe auf 3.000 Euro, zusätzlich erhebt der Versicherer eine Stornopauschale von 1.000 Euro. Als Rückkaufswert werden in diesem Fall 12.800 Euro ausgezahlt.

Obwohl in diesem Beispiel eine attraktive Rendite berücksichtigt und die Inflation (Kaufkraftverlust) außen vor gelassen wurde, erleiden Sie einen Verlust von 2.200 Euro. Dieses Beispiel zeigt deutlich den erheblichen Einfluss der immensen Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag.

Übrigens: Die gesetzliche Untergrenze des Rückkaufswerts liegt bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Ein schwacher Trost, denn diese Vorschrift bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie durchaus die Hälfte Ihrer Einzahlungen verlieren können. Besonders bei einer Kündigung in den ersten zwei bis vier Jahren ist dieses Szenario realistisch. Auch das Verständnis der beitragsbemessungsgrenze rentenversicherung 2021 kann hierbei hilfreich sein, um die Auswirkungen auf die Vorsorge besser einzuschätzen.

Daher:

Wir raten von einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung ab. Prüfen Sie zunächst alle Alternativen sorgfältig, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden!

Der Widerruf der Lebensversicherung: Eine oft übersehene Chance

Grundsätzlich können Sie Ihre Sparkassen Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage nach ihrem Abschluss widerrufen (§§ 8 Abs. 1 und 152 Abs. 1 VVG). Diese Frist beginnt, sobald Sie alle notwendigen Dokumente (Pflichtinformationen, Police, AVB-Auszug) vom Versicherer erhalten und wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG).

Der „Umkehrschluss“ ist hier entscheidend: Wurden Sie nicht wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die Folge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“, das Sie auch Jahrzehnte später noch ohne Einschränkungen geltend machen können.

Hinweis:

Zwischen 1994 und 2007 wurden über 100 Millionen Lebensversicherungen verkauft, bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unwirksam war. Hier ist noch heute ein Widerruf möglich und kann erhebliche Vorteile bringen.

Der Widerruf bietet gegenüber der Kündigung zahlreiche Vorteile, die Sie nicht unterschätzen sollten:

  1. Auszahlung der tatsächlichen Rendite: Der Versicherer muss die tatsächliche Rendite auszahlen, die er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. Es gibt keine Beschränkung auf den Garantiezins, wie es bei der Kündigung der Fall ist.
  2. Kein Abzug von Kosten: Der Abzug von Abschluss- und Stornokosten ist unzulässig. Dies bedeutet, dass Sie einen deutlich höheren Betrag zurückerhalten können.
  3. Sofortige Wirksamkeit: Der Widerruf wird sofort wirksam, wodurch Sie schneller aus dem Vertrag kommen. Eine Kündigung kann frühestens mit Ablauf der Versicherungsperiode wirksam werden.

Im Durchschnitt erhalten Sie durch einen Widerruf mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro mehr ausgezahlt als bei einer Kündigung. Selbst wenn Sie Ihre Sparkassen Lebensversicherung bereits gekündigt haben, ist ein Widerruf unter Umständen noch möglich. Der Versicherer müsste dann die entstandene Differenz nachzahlen.

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen! Unsere Partneranwälte stehen Ihnen kostenfrei zur Seite und ermitteln anhand versicherungsmathematischer Berechnungen, wie Sie den Vertrag am günstigsten auflösen können. Ein Honorar fällt nur an, wenn der Widerruf erfolgreich ist und ein Mehrwert gegenüber der Kündigung entsteht. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!