Kapitallebens- und private Rentenversicherungen: Ein Vergleich und wichtige Überlegungen

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sind beides Finanzprodukte, die dem Vermögensaufbau dienen und auf sogenannten biometrischen Risiken basieren. Dies umfasst die Absicherung gegen Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit. Obwohl sie zur selben Kategorie der Lebensversicherungen gehören und ähnliche Mechanismen des Beitrags- und Anlagemanagements aufweisen, gibt es entscheidende Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten und der Absicherung von Langlebigkeitsrisiken. Angesichts der aktuellen Zinssituation und sich ändernder Marktbedingungen entscheiden sich immer mehr Kunden, ihre bestehenden Verträge, wie beispielsweise die Standard Life Rentenversicherung, zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen oder zu widerrufen.

Die Grundlagen: Was unterscheidet Kapitallebens- und private Rentenversicherungen?

Nach offizieller Definition des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) zählen zu den Lebensversicherungen alle Verträge, die sich mit biometrischen Risiken befassen. Dies schließt das Erreichen oder Nichterreichen eines bestimmten Alters mit ein. Folglich sind private Rentenversicherungen eine Unterkategorie der Lebensversicherungen, was für die Anwendung bestimmter gesetzlicher Vorschriften von Bedeutung ist.

Beide Versicherungsarten beinhalten einen Vermögensaufbau: Über einen festgelegten Zeitraum zahlen Versicherungsnehmer Beiträge ein. Der Versicherer zieht davon Kosten ab und investiert den verbleibenden Betrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, beispielsweise in Staatsanleihen oder am Kapitalmarkt. Am Ende der Einzahlungsperiode steht das Vertragsvermögen für die Auszahlung bereit.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Bei einer klassischen Rentenversicherung wird dies durch den sogenannten Rentenfaktor bestimmt, der angibt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsvermögen ausgezahlt wird. Der Versicherer garantiert die Rentenzahlung, auch wenn das angesparte Kapital rechnerisch aufgebraucht ist, die versicherte Person aber weiterhin lebt. Im Gegensatz dazu müssen Versicherungsnehmer bei reinem privatem Vermögensaufbau das Langlebigkeitsrisiko selbst tragen oder anderweitig absichern.

Warum immer mehr Kunden ihre Rentenversicherung kündigen

In den letzten Jahren ist ein Trend zur Kündigung von Rentenversicherungen, insbesondere von älteren Verträgen wie der Standard Life Rentenversicherung, zu beobachten. Dies hat mehrere Gründe, die sich in Statistiken widerspiegeln:

  • Niedrige Zinsen: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins über viele Jahre hinweg drastisch gesenkt. Dies reduziert die Renditen bestehender Versicherungsverträge erheblich. Auch die Überschussbeteiligungen sinken, da Versicherungsgesellschaften ihre Gewinne zur Deckung von Verlusten aus Altverträgen und zur Bildung von Rücklagen benötigen.
  • Fehlende Flexibilität: Viele Verträge sind an feste Anlagevorgaben gebunden. Dies schränkt die Möglichkeit ein, auf die niedrigen Zinsen zu reagieren, indem man das Vermögen in lukrativere Anlagen umschichtet. Zusätzliche Kosten fallen oft an, wenn doch eine Anpassung vorgenommen werden soll.
  • Hohe Kosten: In Kombination mit den niedrigen Zinsen werden die Vertragsgebühren, die oft nicht an die Zinsentwicklung angepasst wurden, besonders nachteilig. Bei vielen älteren Policen kann dies über die gesamte Laufzeit zu einem finanziellen Verlust führen.
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Korrektes Vorgehen bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Standard Life Rentenversicherung kündigen möchten, ist die Einhaltung der vorgegebenen Form entscheidend. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist in der Regel die Schriftform vorgeschrieben. Eine Kündigung per E-Mail ist nur zulässig, wenn der Versicherer explizit die Textform gestattet.

Es ist ratsam, den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen zu können. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Absender. Daher empfehlen sich der Versand per Einschreiben oder das Aufbewahren des Faxberichts.

Das Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Persönliche Daten: Vollständiger Name, Adresse sowie Kunden- und Versicherungsnummer zur eindeutigen Zuordnung.
  2. Kündigungsbegriff: Klare Formulierung “Kündigung”, um Missverständnisse zu vermeiden.
  3. Kündigungstermin: Die Kündigung erfolgt in der Regel zum Ende der nächstmöglichen Versicherungsperiode. Alternativ kann “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” angegeben werden.
  4. Bitte um Bestätigung und Auszahlung: Um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten und die Auszahlung des Rückkaufswerts an die bezugsberechtigte Person auffordern. Gegebenenfalls Bankverbindung angeben.
  5. Grund (nur bei außerordentlicher Kündigung): Für die ordentliche Kündigung ist kein Grund erforderlich.
  6. Unterschrift: Eine handschriftliche oder digitale Unterschrift ist unerlässlich.

Nach Eingang der Kündigungsbestätigung sollten Sie diese auf Richtigkeit prüfen, insbesondere den Kündigungstermin. Bewahren Sie den Nachweis des Versands auf, bis die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt ist.

Fristen bei der Kündigung Ihrer Standard Life Rentenversicherung

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet zwischen außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen.

Außerordentliche Kündigung

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht unter bestimmten Bedingungen gemäß § 40 VVG:

  • Der Versicherer erhöht die Beiträge, ohne die Leistungen anzupassen.
  • Der Versicherer reduziert die Leistungen, während Beiträge gleich bleiben oder steigen.

Über solche Änderungen muss der Versicherer einen Monat vor Wirksamwerden informieren. Innerhalb dieser Frist kann die außerordentliche Kündigung erfolgen. Diese hat im Wesentlichen dieselben Folgen wie eine ordentliche Kündigung, wobei der Rückkaufswert ausgezahlt wird.

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Ordentliche Kündigung

Ohne besonderen Grund ist eine ordentliche Kündigung möglich. Diese wird stets zum Ende der nächstmöglichen Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode dauert 12 Monate, beginnt jedoch mit dem Abschlussdatum des Vertrages und nicht zwingend mit dem Kalenderjahr. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten (wie bei Standard Life) muss das Schreiben dem Versicherer bis zum 30. Juni vorliegen, damit die Kündigung zum 30. September wirksam wird. Kommt das Schreiben später an, verschiebt sich die Wirksamkeit auf das Ende der darauf folgenden Versicherungsperiode.

Der entscheidende Faktor für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Schreibens beim Versicherer.

Die Auszahlung: Der Rückkaufswert Ihrer Standard Life Rentenversicherung

Bei Kündigung einer Rentenversicherung wird der sogenannte Rückkaufswert gemäß § 169 Abs.1 VVG ausgezahlt. Dieser Wert wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, um eine Gleichbehandlung aller Versicherten zu gewährleisten. Vereinfacht lässt sich die Formel so darstellen:

Rückkaufswert = Summe aller Versicherungsbeiträge (ohne Risikoanteile für BU- oder Todesfallschutz) – Abschluss- und laufende Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen

Der Versicherer kann unter Umständen eine angemessene und vereinbarte Stornopauschale abziehen. Der Rückkaufswert darf jedoch niemals weniger als 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen. Die Standard Life berechnet den Rückkaufswert nach dem Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode, was zu einer Wartezeit von etwa zwei Wochen bis zur Auszahlung führen kann.

Kündigung oder Widerruf: Eine strategische Entscheidung

Sie als Versicherungsnehmer haben die Wahl, Ihre Standard Life Rentenversicherung zu kündigen oder auf andere Weise aufzulösen. Die Kündigung ist oft der einfachste, aber auch kostspieligste Weg. Lukrativer kann ein Widerruf sein, der bei vielen Policen noch Jahrzehnte nach Abschluss möglich ist.

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Nachteile und Kosten der Kündigung

Die Kündigung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes, der durch Stornopauschalen und bereits abgezogene Vertragskosten oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Immense Verluste werden nur durch die gesetzliche Untergrenze von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge verhindert. Je früher die Kündigung erfolgt, desto höher ist in der Regel der zu erwartende Verlust, da die zu Beginn des Vertrags festgeschriebenen Kosten nicht mehr im Verhältnis zum erreichten Vertragsvermögen stehen. Eine Kündigung sollte daher möglichst vermieden werden.

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Der “Widerrufsjoker” bei Rentenversicherungen

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht innerhalb der 30-tägigen Widerrufsfrist nach § 8 Abs.1 VVG. Diese Frist beginnt, sobald alle Vertragsunterlagen vorliegen und eine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte. Hat der Versicherer versäumt, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren, oder war die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen. Dies kann dazu führen, dass ein “ewiges Widerrufsrecht” besteht, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat.

Besonders Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind hiervon betroffen, da Versicherer häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendeten.

Die Vorteile eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung sind erheblich:

  • Volle Beitragsrückzahlung: Alle eingezahlten Beiträge werden inklusive einer marktüblichen Verzinsung zurückerstattet.
  • Kein Kostenabzug: Bereits einbehaltene Abschluss- und Verwaltungskosten müssen erstattet werden, und es fallen keine Stornokosten an.
  • Sofortige Wirksamkeit: Der Widerruf ist unmittelbar wirksam, ohne Wartezeiten bis zum Ende der Versicherungsperiode.

Kunden, die diese Möglichkeit nutzen, können oft Tausende von Euro mehr erhalten als bei einer Kündigung. Eine anwaltliche Prüfung ist ratsam, um das Potenzial eines Widerrufs für Ihre spezifische Police zu ermitteln. Sollte sich ein Widerruf lohnen, können Experten ihn für Sie durchsetzen. Ein Honorar fällt in der Regel nur an, wenn tatsächlich ein Mehrwert erzielt wird, sodass kein Kostenrisiko besteht, abgesehen von eventuellen Selbstbeteiligungen einer Rechtsschutzversicherung.

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