Erwerbsminderungsrente: Ihr Leitfaden zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Schicksalsschläge können die gewohnte Lebenssituation aus dem Gleichgewicht bringen, insbesondere wenn gesundheitsbedingte Einschränkungen das Einkommen schmälern und die Altersrente noch in weiter Ferne liegt. Die Erwerbsminderungsrente bietet in solchen Fällen eine wichtige finanzielle Absicherung. Doch wer hat Anspruch darauf, wie hoch fällt sie aus und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet alle wichtigen Aspekte der Erwerbsminderungsrente in Deutschland.

Was ist die Erwerbsminderungsrente und wer erhält sie?

Die Erwerbsminderungsrente wird an Personen ausgezahlt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr im gewohnten Umfang arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unterscheidet hierbei zwischen einer vollständigen und einer teilweisen Erwerbsminderung. Bevor jedoch eine Rente bewilligt wird, prüft die DRV zunächst, ob Rehabilitationsmaßnahmen – wie medizinische Therapien oder Umschulungen – erfolgreich sein könnten, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Erst wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder nicht in Frage kommen, wird über den Rentenanspruch entschieden. Oftmals wird die Erwerbsminderungsrente nur befristet gewährt, in der Erwartung, dass sich der Gesundheitszustand verbessern könnte.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Hürden für die Erwerbsminderungsrente in Deutschland relativ hoch sind. Berichten zufolge lehnt die DRV über 40 Prozent der Anträge ab. Angesichts dieser Zahlen ist eine zusätzliche private Vorsorge für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sehr empfehlenswert. n heydorn rentenrechner kann Ihnen dabei helfen, Ihre individuelle Rentensituation besser einzuschätzen.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, sowie die bisher erworbenen Rentenpunkte. Ihre Renteninformation, die Ihnen jährlich von der DRV zugesandt wird, enthält Angaben zu Ihrem aktuellen Rentenanspruch und der möglichen Höhe der Erwerbsminderungsrente. Die Rente für die teilweise Erwerbsminderung beträgt dabei stets die Hälfte der Rente für die volle Erwerbsminderung. Gesetzliche Rentenanpassungen, die auch die Altersrente betreffen, führen in der Regel auch zu einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrente.

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Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel eine Mindestanzahl an Beitragsjahren in die Rentenversicherung, die sogenannte Wartezeit. Diese kann je nach individueller Lebenssituation variieren. Grundvoraussetzungen sind:

  • Medizinische sowie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sind erfolglos oder versprechen keinen Erfolg.
  • Sie haben noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht.
  • Sie waren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert.
  • Davon müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur DRV geleistet worden sein (z. B. als Angestellter).

Unter bestimmten Umständen können Ausnahmen von der Wartezeit oder den Pflichtbeitragsjahren gelten. So können beispielsweise Zeiten der häuslichen Pflege eines Familienangehörigen oder Schwangerschaften unter bestimmten Bedingungen angerechnet oder der Betrachtungszeitraum verlängert werden. Detaillierte Informationen zu diesen Ausnahmen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Volle Erwerbsminderung: Weniger als 3 Stunden täglich arbeiten

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als „voll erwerbsgemindert“. Dies gilt, solange die Erwerbsminderung nicht nur auf einen spezifischen Beruf beschränkt ist, sondern alle Tätigkeiten umfasst. Die DRV prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen und Gutachten. Selbst wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, wird nicht automatisch von voller Erwerbsminderung ausgegangen, wenn theoretisch andere, qualifikationsgerechte Tätigkeiten möglich wären. Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind, oder die aufgrund ihrer Behinderung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, fallen ebenfalls unter diese Kategorie.

Ein Nebenjob zur Aufstockung der Rente ist zwar per Definition eingeschränkt, aber möglich. Wichtig ist, dass dabei die tägliche Arbeitszeit unter drei Stunden bleibt und das jährliche Einkommen die Grenze von 6.300 Euro nicht überschreitet. Andernfalls kann die Rente gekürzt oder ganz gestrichen werden.

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Teilweise Erwerbsminderung: Zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten

Können Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, besteht Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Auch hier gilt, dass die Einschränkung generell für alle Tätigkeiten gelten muss, nicht nur für einen bestimmten Beruf. Da Sie in diesem Fall noch teilweise erwerbstätig sind, fällt die Rente geringer aus und dient als Aufstockung Ihres Einkommens.

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze wird von der DRV ermittelt und orientiert sich am höchsten Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens dürfen Sie jedoch im Jahr 2020 15.479,10 Euro hinzuverdienen. Überschreiten Sie diese Grenze oder arbeiten Sie mehr als sechs Stunden täglich, kann dies zu Rentenkürzungen führen. Die genauen Berechnungsmodalitäten finden Sie in den Broschüren der Deutschen Rentenversicherung.

Ein besonderer Vertrauensschutz gilt für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Für sie kann auch eine reine Berufsunfähigkeit, die sich auf den spezifischen ausgeübten Beruf bezieht, zur teilweisen Erwerbsminderungsrente führen.

Steuerpflicht der Erwerbsminderungsrente

Grundsätzlich ist die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig, jedoch nur anteilig – dem sogenannten Besteuerungsanteil. Dieser Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente erstmals bewilligt wurde. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Besteuerungsanteil. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente vollständig steuerpflichtig sein.

Rückwirkende Bewilligung und Steuern

Häufig bewilligt die DRV die Erwerbsminderungsrente rückwirkend. Wenn in der Zeit, für die die Rente rückwirkend gezahlt wird, zuvor Krankengeld bezogen wurde, müssen steuerliche Besonderheiten beachtet werden. Das Krankengeld ist zwar eine steuerfreie Lohnersatzleistung, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was den persönlichen Steuersatz erhöhen kann.

Wenn das Krankengeld nun durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt wird, hängt die steuerliche Behandlung von mehreren Faktoren ab:

  • Gleiche Höhe: Ist die rückwirkend gezahlte Rente genauso hoch wie das Krankengeld, wird die gesamte Rentenzahlung mit dem Besteuerungsanteil des Bewilligungsjahres steuerpflichtig.
  • Rente niedriger als Krankengeld: Der Differenzbetrag bleibt steuerfrei, unterliegt aber weiterhin dem Progressionsvorbehalt. Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Bewilligungsjahr.
  • Rente höher als Krankengeld: Bis zur Höhe des Krankengeldes gilt die Besteuerung wie oben beschrieben. Der übersteigende Betrag, eine Rentennachzahlung, wird mit dem Besteuerungsanteil des tatsächlichen Auszahlungsjahres versteuert.
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Rückwirkende Rentenbewilligungen, die sich über verschiedene Jahre erstrecken, können zu Änderungen bereits abgegebener Steuererklärungen führen und gegebenenfalls Steuernachzahlungen nach sich ziehen.

Antragstellung und weitere Informationen

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Die entsprechenden Formulare sind auf deren Website verfügbar. Für die korrekte Eintragung der Rente in Ihre Steuererklärung können Steuersoftware-Programme eine wertvolle Hilfe sein.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Säule der sozialen Absicherung in Deutschland. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und eine vorausschauende private Vorsorge können Ihnen helfen, finanzielle Sicherheit auch bei unerwarteten gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten.