Die Verwaltung von Lebens- und Rentenversicherungen kann im Laufe der Jahre komplex werden, insbesondere wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert oder finanzielle Engpässe auftreten. Viele Versicherungsnehmer suchen nach Wegen, die Beiträge zu optimieren, ohne den wertvollen Versicherungsschutz vollständig aufzugeben. Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Versicherungsverträge prüfen, Kosten senken oder bei Bedarf flexibel anpassen können, und gibt Ihnen wertvolle Hinweise, wann unabhängiger Rat unerlässlich ist. Es ist wichtig, die Auswirkungen jeder Option genau zu verstehen, um langfristig die besten Entscheidungen für Ihre finanzielle Sicherheit zu treffen.
Beiträge optimieren: Sofortmaßnahmen
Um die Kosten Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung effektiv zu senken, gibt es mehrere erste Schritte, die oft unkompliziert umsetzbar sind und eine unmittelbare Entlastung schaffen können. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, unnötige Zuschläge zu eliminieren oder die Beitragsentwicklung anzupassen, ohne den Kernschutz des Vertrages zu gefährden.
Jährliche Zahlweise wählen
Eine der einfachsten Methoden, Versicherungsbeiträge zu reduzieren, ist die Umstellung von einer monatlichen oder quartalsweisen auf eine jährliche Zahlweise. Versicherungsgesellschaften erheben häufig Zuschläge für die Ratenzahlung, die bei einer jährlichen Vorauszahlung entfallen. Dies führt dazu, dass der Gesamtbeitrag bei gleicher Leistung sinkt. Eine solche Änderung hat zudem keine negativen steuerlichen Auswirkungen auf Ihren Vertrag.
Dynamisierung anpassen oder aussetzen
Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge enthalten eine sogenannte Dynamisierungsklausel. Diese bewirkt eine jährliche Erhöhung der Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz, wodurch sich gleichzeitig auch die Todesfall- oder Ablaufleistung erhöht. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Erhöhung oft nicht proportional zur Beitragssteigerung erfolgt. Um die Dynamik im Vertrag zu belassen, muss der Erhöhung in der Regel mindestens jedes dritte Jahr zugestimmt werden. Bedenken Sie dabei, dass für die Risikoberechnung und einen gegebenenfalls anfallenden Risikobeitrag stets das aktuelle Alter zugrunde gelegt wird. Zusätzlich fallen für jede dynamische Erhöhung Abschlusskosten an. Bei älteren Verträgen mit guten Garantiezinsen kann es sich lohnen, eine Dynamisierung beizubehalten, um von den gestiegenen Leistungen zu profitieren. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Sie jedoch auch die jährliche Dynamikerhöhung aussetzen oder dauerhaft stoppen, was ebenfalls keine steuerlichen Nachteile mit sich bringt.
Unnötige Zusatzversicherungen kündigen
Oft sind an Hauptversicherungsverträge wenig sinnvolle oder teure Zusatzversicherungen gekoppelt, deren Kündigung eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann. Ein häufiges Beispiel hierfür ist der Unfalltod-Einschluss, der eine erhöhte Todesfallleistung im Falle eines Unfalltodes auszahlt, aber den Vertrag unnötig verteuert. Wenn es Ihnen primär um Ihre eigene Altersvorsorge geht und niemand anderes von Ihrem Schutz abhängig ist, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz kritisch hinterfragen. Die Reduzierung des Beitrags durch das Streichen solcher Zusatzversicherungen hat keinen steuerlichen Einfluss. Es ist ratsam, die Relevanz jeder Zusatzversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie nur für den Schutz bezahlen, den Sie wirklich benötigen. Eine kritische Überprüfung Ihrer Police kann Ihnen helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden und Ihre finanzielle Flexibilität zu erhöhen.
Liquiditätsschwierigkeiten überbrücken
Finanzielle Engpässe können unerwartet auftreten. Für solche Situationen bieten Versicherungsverträge verschiedene Möglichkeiten, um den Schutz aufrechtzuerhalten oder die Beitragszahlungen temporär anzupassen. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile jeder Option genau abzuwägen.
Versicherungsbeiträge stunden
Die Stundung von Versicherungsbeiträgen ermöglicht es Ihnen, die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum – oft bis zu maximal zwei Jahre – auszusetzen, während der Versicherungsschutz erhalten bleibt. In der Regel ist die Stundung zinspflichtig, was bedeutet, dass Sie die ausgesetzten Beiträge zuzüglich Zinsen nach Ablauf des Stundungszeitraumes nachträglich entrichten müssen. In besonderen Fällen, wie bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, bieten einige Versicherer auch zinslose Stundungen an. Die Möglichkeit zur Stundung kann bereits in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages verankert sein. Ein konkretes Angebot zur Stundung sollten Sie jedoch direkt bei Ihrem Versicherer anfordern. Diese Option ist besonders geeignet, wenn Sie sicher sind, dass Sie die ausgesetzten Beiträge samt Zinsen später zurückzahlen können. Andernfalls könnte dies zu einer größeren finanziellen Belastung führen.
Versicherung vorübergehend ruhend stellen
Eine weitere Möglichkeit, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, ist die Ruhendstellung des Vertrages. Diese Option ist nicht immer verfügbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Während der Zeit, in der die Versicherung ruht, bestehen für beide Vertragspartner keine vertraglichen Pflichten. Sie als Versicherungsnehmer brauchen also keine Beiträge zu entrichten. Allerdings ist der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum unterbrochen. Der Vertrag selbst bleibt jedoch bestehen und der Versicherungsschutz lebt nach Ablauf der Vereinbarung wieder auf. Auch etwaige Zusatzversicherungen ruhen für den entsprechenden Zeitraum. Der Nachteil dieser Methode ist, dass die ausgesetzten Beiträge später nicht nachgezahlt werden und somit die Ablaufleistung sinkt. Dies kann eine gute Option sein, wenn Sie den Versicherungsschutz nicht verlieren, aber eine temporäre Entlastung bei den Beiträgen benötigen und eine geringere Ablaufleistung in Kauf nehmen können.
Prämien dauerhaft reduzieren
Um Beiträge dauerhaft zu senken, können Sie prüfen, ob Ihr jetziger Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umgewandelt werden kann. Diese Möglichkeit ist eventuell bereits in Ihren Versicherungsbedingungen vorgesehen. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Versicherer Ihrem Wunsch zustimmen oder ihn ablehnen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verringerung der Prämie in der Regel auch eine Senkung der Leistungen im Todesfall sowie der Ablaufleistung zur Folge hat. Daher sollten Sie genau abwägen, ob die dauerhafte Prämienreduzierung Ihren langfristigen Zutrittsbedarf noch abdeckt. Diese Option ist sinnvoll, wenn Ihr Bedarf an Versicherungsschutz gesunken ist oder Sie dauerhaft geringere Beiträge leisten möchten und dafür eine reduzierte Leistung akzeptieren.
Vertrag anpassen: Beitragsfreistellung und Policendarlehen
Neben der direkten Beitragsreduzierung oder Stundung gibt es weiterführende Optionen, die eine tiefgreifendere Anpassung des Vertrages ermöglichen, ohne ihn vollständig zu kündigen. Diese reichen von der Beitragsfreistellung bis zur Beleihung der Police.
Vertrag beitragsfrei stellen
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gänzlich verlieren möchten, aber die Beiträge für den Vertrag nicht mehr aufbringen können, bietet sich die Beitragsfreistellung an. Dies bedeutet die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung. Die Beitragsfreistellung ist in § 165 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich verankert und jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, wobei oft monatliche Kündigungen möglich sind. Prüfen Sie hierzu Ihre spezifischen Versicherungsbedingungen.
Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um eine Teilkündigung. Sie führt dazu, dass sowohl der Versicherungsschutz als auch die Ablaufleistung abgesenkt werden. Die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie den ursprünglichen Versicherungsschutz nach einer Beitragsfreistellung nur mit Zustimmung des Versicherers wiederherstellen können. Dies würde einen Neuabschluss bedeuten, der neue Abschluss- und Vertriebskosten sowie unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich zieht. Wird ein Mindestrückkaufswert unterschritten, kann ein Antrag auf Beitragsfreistellung als Kündigung gewertet werden und eine sofortige Vertragskündigung zur Folge haben. Dies wurde beispielsweise durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 131/13, 5.3.2015) bestätigt, welches sich auf § 165 Abs. 1 S. 2 VVG bezieht. Beachten Sie außerdem, dass an den Hauptvertrag gekoppelte Zusatzversicherungen, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Regel entfallen, wenn der Hauptvertrag auf eine prämienfreie Versicherung umgestellt wird. Eine sorgfältige Abwägung ist hier unerlässlich.
Im Falle einer Beitragsfreistellung oder Kündigung sollten Sie sich mit den Verjährungsfristen auseinandersetzen. Sie können gegen die Berechnungen der Versicherung im Regelfall nur drei Jahre lang vorgehen, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung oder Beitragsfreistellung folgt. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2024 den Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, müssen Sie bis Ende 2027 aktiv werden, um die Verjährung zu hemmen. Um festzustellen, welche Schritte sinnvoll sind und ob sie die Verjährung hemmen können, sollten Sie sich frühzeitig unabhängige Unterstützung suchen, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
Policendarlehen in Anspruch nehmen
Wenn Sie nur vorübergehend finanzielle Engpässe haben, kann die Beleihung Ihrer Police eine attraktive Alternative sein. Bei einem Policendarlehen erhalten Sie als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen ausgezahlt, den Sie entweder während der Restlaufzeit der Police oder erst bei Fälligkeit tilgen können. Dieser Darlehensbetrag kann bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen, bei Fondspolicen meist bis zu 60 Prozent. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Police entweder bei der Versicherungsgesellschaft selbst oder bei einer Bank zu beleihen. Auch Anbieter auf dem deutschen Policen-Zweitmarkt bieten entsprechende Lösungen an, wobei hier in der Regel ein bereits angesparter Mindestrückkaufswert erforderlich ist. Viele Anbieter ermöglichen die Beleihung von Lebensversicherungen bereits ab einer Mindestdarlehenssumme von 2.500 Euro, einige sogar schon ab 1.000 Euro.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Ratenkredit kann sein, dass das Policendarlehen oft zinsgünstiger ist, wobei die Konditionen von Versicherer zu Versicherer variieren. Da die Police selbst als Sicherheit dient, ist häufig keine Schufa-Auskunft erforderlich und es erfolgt auch kein Schufa-Eintrag. Es empfiehlt sich, die Angebote Ihrer Versicherungsgesellschaft mit denen der deutschen Zweitmarkthändler zu vergleichen, um den günstigsten Zins für die Beleihung Ihrer Police zu ermitteln.
Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Konsequenzen zu beachten. Ein Policendarlehen kann sich bei einer bis dahin steuerfreien Lebens- oder Rentenversicherung unter Umständen negativ auswirken und die Steuerpflicht für den Versicherungsvertrag auslösen. Dies betrifft Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben. Obwohl dies bei einem Darlehen rein zu privaten Zwecken in der Regel nicht der Fall sein sollte, ist es ratsam, die steuerlichen Auswirkungen für Ihren spezifischen Vertrag mit einem Steuerberater zu besprechen.
Vertrag beenden: Kündigung und Widerruf
Manchmal sind die genannten Optionen nicht ausreichend, und eine Beendigung des Versicherungsvertrags ist unumgänglich. Hier gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Kündigung und Widerruf, die weitreichende Konsequenzen haben können.
Versicherungsvertrag kündigen
Sie können einen Versicherungsvertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Sofern keine bestimmte Form vereinbart ist, genügt ein formloses Schreiben an den Versicherer. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Versicherte, die ihre Prämie jährlich entrichten, unterliegen dieser Hauptfälligkeitsfrist. Wurde mit dem Versicherer jedoch eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, gelten auch monatliche Kündigungsfristen. Zum Kündigungstermin erlischt der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer erhält den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes ist in der letzten Standmitteilung zu finden. Neben dem Rückkaufswert muss die Gesellschaft auch die vom Versicherten bereits erworbenen Ansprüche aus einer Überschussbeteiligung zuzüglich anteiliger Schlussüberschussanteile auszahlen.
Vorsicht beim Rückkaufswert
Durch eine Kündigung verlieren Sie in der Regel viel Geld, da die Versicherer nur den Rückkaufswert auszahlen, welcher meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Versicherer können bei einer Kündigung Abschluss- und Vertriebskosten sowie einen Stornoabschlag abziehen. Beachten Sie zudem steuerliche Gesichtspunkte: Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wodurch eine Kündigung unattraktiver wird. Auch die garantierten Zinsen spielen eine entscheidende Rolle. Je älter die Verträge sind, desto höher ist dieser Zins. Bis Juni 2000 waren beispielsweise 4 Prozent garantierte Zinsen bei Neuverträgen üblich, die heute aufgrund des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus nicht mehr zu erzielen sind.
Berechnung des Rückkaufswertes für Verträge bis Ende 2007
Für kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gilt eine sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hatte kritisiert, dass die Klauseln zum Rückkaufswert gegen das Transparenzgebot verstoßen und Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. In mehreren Urteilen entschied der BGH, dass die Auszahlungen bei Kündigung und Beitragsfreistellungen einen “Mindestbetrag” nicht unterschreiten dürfen und bei der Berechnung des Mindestwertes keine Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden dürfen. Diese Urteile führten dazu, dass Versicherungsnehmer grob gerechnet Anspruch auf die Hälfte der eingezahlten Beiträge hatten.
Berechnung des Rückkaufswertes für Verträge ab 2008
Für Neuverträge mit Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2008 gilt eine andere Berechnungsgrundlage. Das neue Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass alle Kosten, einschließlich der für den erhaltenen Versicherungsschutz gezahlten Risikobeiträge, abgezogen werden können. Versicherer können zudem einen Stornoabschlag berechnen, sofern dieser vereinbart, beziffert und angemessen ist. Diese geänderte Berechnung führt tendenziell zu etwas höheren Auszahlungen als auf der Grundlage der BGH-Urteile für Verträge bis Ende 2007.
Verjährungsfristen bei Kündigung
Ähnlich wie bei der Beitragsfreistellung gilt auch nach einer Kündigung eine Verjährungsfrist. Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, sollte die ausgezahlte Summe und die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme genau prüfen. Rechtlich können Sie gegen die Berechnungen der Versicherung im Regelfall nur drei Jahre lang vorgehen – gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung oder Beitragsfreistellung folgt. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2024 den Vertrag gekündigt haben, müssen Sie bis Ende 2027 tätig werden, um die Verjährung zu hemmen. Eine unabhängige Klärung mit zum Beispiel den Verbraucherzentralen ist empfehlenswert, um sinnvolle Schritte und die Hemmung der Verjährung sicherzustellen.
Steuerliche Situation bei Kündigung
Kündigt man einen steuerfreien Altvertrag (Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2005) mit einer zwölfjährigen Mindestlaufzeit, bleibt die Auszahlung des Rückkaufswertes steuerfrei. Für später abgeschlossene Verträge ist die steuerliche Belastung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu erfragen.
Versicherungsvertrag widerrufen oder widersprechen
Ein gerade erst abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt einen Tag nach Zugang des Versicherungsscheins sowie der weiteren Vertragsunterlagen. In einigen Fällen kann diese Möglichkeit jedoch wesentlich länger bestehen, da die 30-Tage-Frist erst beginnt, wenn der Versicherer seine Informationspflichten vollständig erfüllt hat. Dadurch kann ein Vertrag unter Umständen noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.
Das „ewige“ Widerspruchsrecht
Besonderheiten gelten für Lebensversicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen wurden. Hierbei füllte der Kunde ein Antragsformular aus, und der Versicherer nahm den Antrag an, indem er dem Kunden den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen sowie die übrigen Vertragsunterlagen übergab. Hatte eine Gesellschaft ihre Kunden nicht korrekt über das Widerspruchsrecht informiert, sollte dieses ursprünglich ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlöschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese Regelung jedoch für unvereinbar mit dem damaligen EU-Recht. Folglich haben Versicherungsnehmer in solchen Fällen ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchs- bzw. Widerrufsrecht, was durch Urteile des EuGH (Az. C-209/12) und des BGH (Az. IV ZR 73/13 und IV ZR 76/11) bestätigt wurde.
Auch für Verträge, die nach dem sogenannten “Antragsmodell” geschlossen wurden, gelten im Ergebnis ähnliche Bedingungen. Statt eines Widerspruchsrechts kann bei unzureichender Belehrung/Information das Rücktrittsrecht noch heute ausgeübt werden (siehe BGH, Az. IV ZR 260/11 und IV ZR 173/15). Allerdings muss der Belehrungsfehler gravierend gewesen sein. Ein späteres Urteil des EuGH vom 19. Januar 2019 (Az: C 355/18 bis C 357/18 und C 479/18 Rz. 81) präzisiert, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Versicherer gar nicht oder derart unrichtig belehrte, dass den Versicherungsnehmern die Möglichkeit genommen wurde, ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. Das „ewige“ Widerspruchsrecht unterliegt somit gewissen Grenzen.
Besondere Vorsicht vor Rücktritt/Widerruf
Bevor Sie den Rücktritt oder Widerspruch erklären, sollten Sie unbedingt wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigen. Eine Rückabwicklung beendet auch gekoppelte Zusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Verlust schwerwiegende Folgen haben kann. Altverträge verfügen oft über eine relativ hohe Garantieverzinsung und sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Renditen möglicher Wiederanlagemöglichkeiten im aktuellen Niedrigzinsumfeld müssen kritisch mit den Restlaufrenditen Ihres Vertrages verglichen werden. Zudem darf das Prozessrisiko bei einer Rückabwicklung nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich können Versicherer die Kosten für die in Anspruch genommene Versicherungsleistung im Widerrufsfall vom Auszahlungsbetrag abziehen. Lassen Sie sich daher im Zweifel unabhängig beraten, welche Möglichkeiten Sie haben und welche für Sie am attraktivsten sind. Eine solche Beratung erhalten Sie beispielsweise bei den Verbraucherzentralen. Weitere Details zum ewigen Widerspruchsrecht finden Sie in spezialisierten Artikeln.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Verwaltung von Lebens- und Rentenversicherungen bietet zahlreiche Ansatzpunkte, um auf veränderte Lebensumstände zu reagieren oder Kosten zu optimieren. Von einfachen Maßnahmen wie der Umstellung auf jährliche Zahlweise und der Anpassung der Dynamisierung bis hin zu komplexeren Entscheidungen wie der Beitragsfreistellung, der Beleihung der Police, einer Kündigung oder sogar einem Widerruf – jede Option hat spezifische Vor- und Nachteile. Es ist entscheidend, die individuellen Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz, die Ablaufleistung und mögliche steuerliche Konsequenzen genau zu verstehen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, die weitreichende finanzielle Folgen haben kann, sollten Sie alle Aspekte sorgfältig prüfen und gegebenenfalls unabhängigen Rat einholen. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür eine wertvolle Anlaufstelle, um Ihre Situation neutral bewerten zu lassen und die für Sie beste Strategie zu entwickeln. So stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen im Einklang mit Ihren langfristigen finanziellen Zielen stehen und Sie Ihren Versicherungsschutz optimal gestalten.
Referenzen
- Verbraucherzentralen in Deutschland
- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 131/13, 5.3. 2015)
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-209/12)
- Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 73/13)
- Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 76/11)
- Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 260/11)
- Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 173/15)
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az: C 355/18 bis C 357/18 und C 479/18 Rz. 81)
