Targo Lebensversicherung kündigen: Ist der Widerruf die bessere Wahl?

Im Kontext der persönlichen Finanzplanung und Altersvorsorge spielen Lebensversicherungen oft eine zentrale Rolle. Doch die Zeiten ändern sich, und mit ihnen die Attraktivität klassischer Kapitallebensversicherungen. Immer mehr Versicherungsnehmer ziehen in Erwägung, ihre Targo Lebensversicherung zu kündigen. Dieser Artikel beleuchtet die Gründe für diese Entwicklung, die verschiedenen Kündigungsoptionen und stellt eine oft vorteilhaftere Alternative vor: den Widerruf. Es ist wichtig, fundierte Entscheidungen zu treffen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die eigene Zukunft optimal zu gestalten. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie handeln, und prüfen Sie gegebenenfalls auch Alternativen wie die Beantragung eines Sozialversicherungsausweises bei der deutschen Rentenversicherung, um einen besseren Überblick über Ihre Altersvorsorge zu erhalten.

Die häufigsten Gründe für die Kündigung einer Targo Lebensversicherung

Die Entscheidung, eine Targo Lebensversicherung aufzulösen, ist selten leichtfertig. Eine Reihe von Faktoren trägt dazu bei, dass immer mehr Kunden unzufrieden sind und über eine Beendigung ihres Vertrags nachdenken. Die Top drei Gründe sind dabei besonders hervorzuheben:

Niedrige Zinsen

Seit den 2000er-Jahren sind die Garantiezinsen kontinuierlich gesunken und liegen Anfang 2022 bei lediglich 0,25 Prozent pro Jahr. Dies hat zur Folge, dass auch Versicherungsgesellschaften geringere Gewinne erzielen, was sich wiederum direkt auf die Überschussbeteiligungen der Kunden auswirkt. Viele Kapitallebensversicherungen entpuppen sich unter diesen Bedingungen als Verlustgeschäft, da die Rendite kaum noch attraktiv ist.

Hohe Kosten

Der Abschluss und die laufende Verwaltung von Kapitallebensversicherungen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Diese stehen oft in keinem Verhältnis zur potenziellen Rendite. Besonders in den ersten Vertragsjahren führen diese Gebühren dazu, dass das Vertragsvermögen deutlich im Minus steht. Angesichts der niedrigen Zinsen können viele Lebensversicherungen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg keine positive Rendite mehr erwirtschaften, was ihre Attraktivität als Anlageprodukt stark mindert.

Fehlende Flexibilität

Lebensversicherungen sind oft starre Produkte. Eine Anpassung an geänderte Lebensumstände, Vorstellungen oder Wünsche des Kunden ist entweder gar nicht oder nur mit hohen zusätzlichen Kosten möglich. Dies führt zu einer geringen Flexibilität, die in der heutigen schnelllebigen Welt als großer Nachteil empfunden wird.

Angesichts dieser Punkte sind klassische kapitalbildende Lebensversicherungen heutzutage alles andere als rentable Anlageprodukte. Wir raten daher von einem Neuabschluss ab. Bestehende Verträge sollten jedoch nicht vorschnell gekündigt werden, insbesondere wenn es sich um Altverträge mit hohen Garantiezinsen handelt, die immer noch eine attraktive Rendite erzielen und möglicherweise Ihre Altersvorsorge bilden. Hier könnten Alternativen wie ein Policendarlehen, der Verkauf der Lebensversicherung oder der Widerruf eine Option sein.

Ordentliche vs. Außerordentliche Kündigung der Lebensversicherung

Wenn Sie Ihre Targo Lebensversicherung beenden möchten, gibt es grundsätzlich zwei Wege: die ordentliche Kündigung (fristgerecht) oder die außerordentliche Kündigung (fristlos). Während für die ordentliche Kündigung kein expliziter Grund notwendig ist, erfordert die außerordentliche Kündigung einen spezifischen Anlass.

Die fristgerechte Kündigung

Die Grundlagen für die Kündigungsfrist einer Lebensversicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den individuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers festgelegt. Gemäß § 11 Abs. 3 VVG kann die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten betragen. Die Versicherung endet in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG).

Weiterlesen >>  Deutschland entdecken: Eine unvergessliche Reise durch Geschichte, Kultur und Natur

Bei der Targo Versicherung beträgt die Kündigungsfrist, wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften, drei Monate. Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Police und dauert ein Jahr (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Lebensversicherung beispielsweise am 1. Mai abgeschlossen, läuft die Versicherungsperiode bis zum 30. April des Folgejahres. Ihre Kündigung müsste in diesem Fall spätestens am 31. Januar des entsprechenden Jahres beim Versicherer eingehen.

Geht Ihr Kündigungsschreiben zu spät ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, und die Auflösung ist erst zum Ende der nächsten Versicherungsperiode möglich. Achten Sie daher unbedingt auf einen fristgerechten Eingang Ihres Schreibens und bewahren Sie einen Nachweis darüber auf.

Die fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung der Lebensversicherung ist möglich, wenn der Versicherer die Beiträge ohne eine entsprechende Leistungsanpassung erhöht (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer ist nach § 40 Abs. 2 VVG verpflichtet, Sie einen Monat vor der geplanten Änderung auf diese sowie das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Dieser Paragraph ist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen meist nur relevant, wenn Sie zusätzlich einen Risikobaustein, wie eine Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung, integriert haben. Kann dieser Baustein nicht isoliert gekündigt werden, erstreckt sich das Sonderkündigungsrecht auf das gesamte Kombi-Versicherungsprodukt.

So kündigen Sie Ihre Targo Lebensversicherung richtig

Wenn Sie Ihre Targo Lebensversicherung kündigen möchten, ist es entscheidend, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgeschriebene Kündigungsform einzuhalten. Im deutschen Versicherungsrecht wird grundsätzlich zwischen Schrift- und Textform unterschieden:

  • Schriftform: Kündigung per Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Textform: Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail.

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern, die oft versuchen, ihren Kunden die Kündigung zu erschweren, verlangt die Targo Versicherung die Textform. Das bedeutet, Sie können Ihre Lebensversicherung einfach per E-Mail auflösen.

Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihrer Kündigung per E-Mail oder Schreiben an die Targo Versicherung zu gewährleisten, beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  1. Vertragsdaten: Nennen Sie zu Beginn Ihre Vertragsdaten, insbesondere die Kunden- und Versicherungsnummer. Dies erleichtert dem Versicherer die Zuordnung.
  2. Kündigungstermin: Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an. Alternativ können Sie “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigen, was das Ende des Vertrags mit Ablauf der Versicherungsperiode bedeutet.
  3. Eindeutige Formulierung: Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um eine abweichende Auslegung des Schreibens durch den Versicherer zu verhindern.
  4. Kündigungsbestätigung: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
  5. Rückkaufswert: Fordern Sie den Versicherer auf, den vertraglichen Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Teilen Sie gegebenenfalls eine abweichende Bankverbindung mit.
  6. Unterschrift: Bei Briefen und Faxen ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Bei E-Mails entfällt dieser Schritt.

Bei Kündigungen per Brief oder Fax müssen Sie als Absender den Eingang beim Versicherer beweisen können. Wir empfehlen daher, den Faxbericht oder den Rückschein bei einem Einschreiben aufzubewahren, bis die Kündigung bestätigt wurde. Bei einer Kündigung per E-Mail gehen die Gerichte im Zweifel davon aus, dass die Nachricht den Versicherer erreicht hat, es sei denn, dieser kann das Gegenteil beweisen.

Der Rückkaufswert: Berechnung und Auszahlung durch den Versicherer

Wenn Sie Ihre Targo Lebensversicherung kündigen, ist der Versicherer verpflichtet, den sogenannten Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen (§ 169 Abs. 1 VVG). Der Rückkaufswert ist eine versicherungsmathematisch berechnete Summe, die den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft widerspiegelt. Die Berechnung muss objektiv erfolgen und für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein (§ 169 Abs. 3 VVG).

Weiterlesen >>  Die Regulierung von Kryptomärkten: Lehren aus der Praxis und Ausblick

Die Hilfsformel zur Berechnung des Rückkaufswerts lautet:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge – Risikoanteile + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Der Rückkaufswert muss, unabhängig vom Berechnungsergebnis, mindestens 50 Prozent der eingezahlten Versicherungsprämien betragen. Beachten Sie jedoch, dass dies im Umkehrschluss bedeutet, dass der Verlust bei einer Kündigung Ihrer Targo Lebensversicherung bis zu 50 Prozent erreichen kann!

Der Abzug einer Stornopauschale ist zudem nur zulässig, wenn diese Kündigungsgebühr von vornherein mit Ihnen vereinbart wurde, ihrer Höhe nach angemessen und beziffert ist (§ 169 Abs. 5 VVG). Aufgrund rechtlicher Streitigkeiten, insbesondere um die Angemessenheit, erheben nicht alle Versicherungsgesellschaften einen solchen Abzug.

Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt das Stichtagsprinzip, d.h., der Versicherer kann ihn frühestens am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnen. Die Auszahlung erfolgt daher meist etwa eine Woche nach der Berechnung.

Todesfall des Versicherungsnehmers: Was geschieht mit der Targo Lebensversicherung?

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird die Lebensversicherung nicht automatisch aufgelöst. Es besteht auch kein Sonderkündigungsrecht. Die Police kann lediglich im Rahmen der regulären Fristen gekündigt werden.

Kapitalbildende Lebensversicherungen gelten als vererbbares Vermögen und gehen im Rahmen der Erbfolge auf die Erben über. Der Erbe führt die Police fort, zahlt die Beiträge und erhält das Bezugsrecht für die versicherten Leistungen (Versicherungssumme, Zinsen und Überschüsse). Der Erbe kann den Vertrag auch beitragsfrei stellen oder die Targo Lebensversicherung kündigen, falls er sie nicht benötigt.

Wichtig zum Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig selbst begünstigt sein. Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich auf eine andere Person übertragen werden. Unwiderrufliche Bezugsrechte können nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden.

Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung diese zusätzlichen Punkte:

  • Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und legen Sie den Erbschein vor.
  • Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, falls ein abweichendes vereinbart wurde und Sie es daher nicht vom ursprünglichen Versicherungsnehmer übernommen haben.
  • Passen Sie die beim Versicherer hinterlegte Bankverbindung auf Ihre eigene an.

Durch Beachtung dieser Schritte gewährleisten Sie eine reibungslose Kündigung und vermeiden umständliche Rückfragen seitens der Versicherungsgesellschaft.

Kündigung vs. Widerruf: Die bessere Alternative?

Wer seine Lebensversicherung auflösen möchte, hat neben der bekannten Kündigung auch eine deutlich weniger bekannte Möglichkeit: den Widerruf. Wir geben einen kurzen Überblick und zeigen, warum der Widerruf in den meisten Fällen die bessere Alternative ist.

Die Kündigung: Einfach, aber teuer

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist vergleichsweise einfach. Ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft, in dem Sie Ihren Kündigungswunsch mitteilen, genügt. Der Versicherer kümmert sich um alles Weitere, insbesondere um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts. Doch transparente und vermeintlich faire Berechnungsverfahren täuschen oft darüber hinweg, dass Lebensversicherungen enorm teure Anlageprodukte sind.

Wenn Sie Ihre Targo Lebensversicherung kündigen, werden alle Gebühren auf einmal abgezogen bzw. unmittelbar in den Rückkaufswert eingepreist. Das folgende Praxisbeispiel verdeutlicht, wie teuer die Kündigung in der Praxis werden kann:

Praxisbeispiel:
Nach acht Jahren Kündigung; eingezahlt 14.000 Euro; Überschüsse und Zinsen in Höhe von 1.200 Euro erhalten. Abschluss- und Verwaltungskosten 2.500 Euro; Stornopauschale 700 Euro. Der Rückkaufswert liegt bei nur 12.000 Euro – ein Verlust im vierstelligen Bereich, obwohl Sie eigentlich einen Gewinn erzielt haben!

Daher raten wir grundsätzlich von einer vorschnellen Kündigung der Lebensversicherung ab. Im ersten Schritt sollten Sie immer die Alternativen prüfen und erst im zweiten Schritt die für Sie geeignetste Option wählen. Die Rentenversicherungsbeiträge könnten im Jahr 2023 wieder angepasst werden, was die Betrachtung Ihrer gesamten Altersvorsorge noch komplexer macht.

Weiterlesen >>  Deutschland Entdecken: Eine Reise Durch Geschichte, Kultur und Natur

Der Widerruf: Das Ass im Ärmel

Grundsätzlich können Sie Ihre Targo Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschluss widerrufen (§ 8 Abs. 1, 152 Abs. 1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen bestimmte Unterlagen zugegangen sind (§ 8 Abs. 2 VVG). Ein zeitversetzter Zugang der Unterlagen führt dazu, dass die Widerrufsfrist erst mit Eingang des letzten Dokuments beginnt. Besonders wichtig sind der Versicherungsschein, ein Auszug aus den AVB, die Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV und die Widerrufsbelehrung.

Die Widerrufsbelehrung muss dem in § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG normierten Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen. Das bedeutet, sie muss unter anderem fettgedruckt sein und sich deutlich vom restlichen Text abheben. Macht der Versicherer hier einen Fehler, ist die Belehrung unwirksam.

Egal ob Dokumente fehlen oder die Widerrufsbelehrung unwirksam ist: Ein Verstoß gegen § 8 Abs. 2 VVG führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt und somit auch nicht mehr enden kann. Kunden, deren Lebensversicherung in diesem Punkt fehlerhaft ist, haben ein „ewiges Widerrufsrecht“.

Besonders betroffen sind Policen, die zwischen 1994 und 2007 verkauft wurden. Schätzungen zufolge enthalten rund 100 Millionen Verträge Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Dadurch können auch jahrzehntealte Verträge noch heute widerrufen und damit rückabgewickelt werden. Im Vergleich zur Kündigung bietet der Widerruf einige entscheidende Vorteile:

  • Der Versicherer ist verpflichtet, die Rendite, die er tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, auszuzahlen. Es gibt keine Begrenzung auf den vertraglichen Garantiezins.
  • Der Widerruf wird sofort mit Eingang und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
  • Hinsichtlich der Gebühren darf der Versicherer nur die Risikoanteile für Todesfallschutz o. Ä. vom Vertragsvermögen abziehen. Der Abzug von Abschluss- und Stornokosten ist ausgeschlossen, und auch Verwaltungsgebühren dürfen nahezu nie abgezogen werden.

Die meisten Kunden, die ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Das sind bis zu 150 Prozent Ihrer Prämien, die Sie zurückerhalten können!

helpcheck: Ihre Experten für den Widerruf der Targo Lebensversicherung

Wie Sie nun wissen, ist es nicht immer die beste Idee, eine laufende Targo Lebensversicherung direkt zu kündigen. Durch verschiedene Optionen haben Sie die freie Entscheidung und können genau den Weg wählen, der sich in Ihrer Situation am meisten lohnt.

Hier kommt helpcheck ins Spiel. Unsere Partneranwälte prüfen Ihre Lebensversicherung auf Herz und Nieren. Wir analysieren Widerrufsmöglichkeiten und berechnen sowohl den Rückkaufswert als auch die voraussichtliche Auszahlung bei einem wirksamen Widerruf. Ist Letzterer die bessere Alternative, machen wir unsere Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie geben das gesamte Verfahren an uns ab – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
  • Beratung und Prüfung Ihrer Targo Lebensversicherung sind zu 100 Prozent kostenfrei und volldigital.
  • Ein Honorar für den Widerruf selbst fällt nur an, wenn Sie mehr als den Rückkaufswert erhalten. Auf die Differenz zwischen Auszahlungssumme und Rückkaufswert berechnen wir dann 29,75 bis 39,75 Prozent Honorar, das wir direkt abziehen.

So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, und der Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung ohnehin erhalten hätten, bleibt unberührt! Überlassen Sie Ihre finanzielle Zukunft nicht dem Zufall, sondern lassen Sie Ihre Targo Lebensversicherung noch heute von den erfahrenen helpcheck-Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen.