Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Unterstützung für Menschen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder ins Berufsleben einsteigen möchten. Unter dem Fachbegriff “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” werden Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Diese Leistungen können einzeln oder ergänzend zu einer medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden und umfassen sowohl die Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes als auch Aus- und Weiterbildungsangebote für gänzlich neue berufliche Wege.
Die Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie beispielsweise die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, kann eine wichtige Stütze für die Rückkehr ins Erwerbsleben sein. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Um berufliche Rehabilitationsleistungen zu erhalten, müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben zu sichern oder wiederherzustellen. Zusätzlich müssen bei Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die oft erfüllte Voraussetzung ist die “Wartezeit von 15 Jahren”.
Es dürfen auch keine Ausschlussgründe vorliegen. Beamte beispielsweise haben keinen Anspruch auf diese Leistungen durch die Rentenversicherung. Die zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen die Erfüllung aller Voraussetzungen. Ein Antrag auf berufliche Rehabilitationsleistungen muss gestellt werden und ist bei der Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstellen, gesetzlichen Krankenkassen sowie Versicherungsämtern erhältlich. Diese Stellen helfen auch gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Ihr persönlicher Reha-Berater
Ihr direkter Ansprechpartner für alle berufs- und arbeitskundlichen Fragen ist der Reha-Berater. Er begleitet und überwacht den Rehabilitationsprozess bis zur beruflichen Wiedereingliederung und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern. Am besten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, da die Berater auch im Außendienst tätig sind.
Vielfältige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine breite Palette an Unterstützungsleistungen, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind:
Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit speziellen technischen Ausstattungen versehen werden muss, damit Sie dauerhaft arbeiten können, kann die Rentenversicherung die Kosten bezuschussen oder übernehmen. Diese Maßnahmen sollen die beruflichen Folgen Ihrer Behinderung ausgleichen. Beachten Sie, dass die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes nach den Arbeitsschutzgesetzen zu den Pflichten des Arbeitgebers zählt.
Kraftfahrzeughilfe
Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Zuschüsse für den Kauf eines Autos, für behindertengerechte Zusatzausstattungen, für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sowie für Transportdienste. Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Diese Leistungen unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach einer neuen Arbeit oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung.
Wohnungshilfen
Förderbeträge können Sie für den behindertengerechten Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs erhalten, sofern die Baumaßnahmen dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen. Maßnahmen, die primär der Lebensqualität dienen, werden nicht gefördert. Die Leistungen der Rentenversicherung beschränken sich auf den Bereich vor der Haustür, da Maßnahmen innerhalb des Wohnbereichs zur persönlichen Lebensführung gehören.
Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitsassistenz benötigen, erhalten finanzielle Unterstützung von der Rentenversicherung. Die Kosten werden längstens für drei Jahre übernommen, danach kann das Integrationsamt die Finanzierung fortführen.
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)
Auch Gründer einer selbstständigen Existenz können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn Ihre selbstständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild passt und Sie dadurch wieder ins Erwerbsleben zurückfinden, können Sie einen Gründungszuschuss erhalten.
Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Diese Option steht Ihnen offen, wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung für Sie nicht zugänglich ist und Sie eine Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
Individuelle Berücksichtigung und Dauer der Leistungen
Bei der Auswahl der passenden Leistungen werden Ihre individuelle Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit sorgfältig berücksichtigt. Auch die aktuelle Arbeitsmarktlage spielt eine Rolle. Die Maßnahmen werden möglichst wohnortnah oder am Wohnort durchgeführt. Stationäre Aufenthalte in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind nur dann notwendig, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf die dort angebotenen spezialisierten Dienste angewiesen sind.
Berufliche Rehabilitationsleistungen dauern grundsätzlich so lange, wie es für das angestrebte Berufsziel üblich ist. Ganztägige Weiterbildungen sind auf zwei Jahre begrenzt. Sollte eine berufliche Wiedereingliederung innerhalb dieser Zeit nicht absehbar sein, können auch längerfristige Aus- oder Weiterbildungen erfolgen, abhängig von der Art und Schwere der Behinderung, deren Prognose und der Arbeitsmarktsituation.
Kosten und finanzielle Absicherung während der Rehabilitation
Die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation werden vollständig von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger getragen; Sie müssen keine Zuzahlungen leisten. Während Ihrer beruflichen Rehabilitation erhalten Sie grundsätzlich Übergangsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses auch für Zeiten nach der Leistung, zwischen zwei zusammenhängenden berufsfördernden Leistungen oder zwischen medizinischer und anschließender berufsfördernder Rehabilitation gezahlt werden.
Notwendige Reisekosten, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, die Ihnen die Teilnahme an der beruflichen Rehabilitation ermöglichen, werden ebenfalls übernommen. Diese Leistungen müssen jedoch vor Beginn der Berufsförderung beantragt werden.
Grundsätzlich sind Sie während der beruflichen Rehabilitation in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. Dies gilt nicht für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht, es sei denn, es handelt sich um eine betriebliche Aus- und Weiterbildung.
Sie genießen während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Unfallversicherungsschutz für den Fall eines Unfalls im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung, einschließlich des Hin- und Rückwegs zur Bildungseinrichtung. Bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gewährleistet der Ausbildungsbetrieb den Unfallversicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass das Europarecht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie beispielsweise Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen, nur bedingt gilt.
Kontakt und weitere Informationen
Für kostenlose Beratung steht Ihnen ein Servicetelefon zur Verfügung. Weiterführende Informationen und Broschüren zum Thema “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” finden Sie ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung.
