Das deutsche Bildungssystem erscheint auf den ersten Blick komplex, da es streng genommen kein einheitliches System gibt. Die Bildungspolitik liegt in Deutschland primär in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, die über die sogenannte Kulturhoheit verfügen. Dies bedeutet, dass die Landesregierungen weitgehend autonom über die Gestaltung ihrer Bildungssysteme entscheiden können, insbesondere im Bereich des allgemeinbildenden Schulwesens, aber auch in anderen Bildungsbereichen gibt es signifikante Unterschiede.
Während eine grafische Darstellung die vielfältigen Differenzen zwischen den Bundesländern nicht durchgehend abbilden kann, existiert über alle Bundesländer hinweg eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems. Diese Übersicht beleuchtet die fünf großen Bildungsbereiche, die dazugehörigen Bildungseinrichtungen, die erlangbaren Bildungsabschlüsse sowie die Übergangsmöglichkeiten für Absolventen der einzelnen Bildungseinrichtungen.
Schulpflicht in Deutschland
Die Schulpflicht beginnt in Deutschland in der Regel im Jahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr vollendet. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Kinder gesetzlich zum regelmäßigen Schulbesuch verpflichtet. In Ausnahmefällen kann die Einschulung eines schulpflichtigen Kindes um ein Jahr zurückgestellt werden, falls es nach einer schulärztlichen Untersuchung als nicht „schulfähig“ eingestuft wird. Die Schulpflicht erstreckt sich meist bis zum 18. Lebensjahr und gliedert sich in zwei Teile: Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in einigen Bundesländern auch zehn Jahre an einer allgemeinbildenden Schule. Für Jugendliche, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeit besuchen, gilt anschließend die Teilzeitschulpflicht, auch Berufsschulpflicht genannt. Diese endet normalerweise mit dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Die fünf großen Bildungsbereiche und ihre Einrichtungen
Das deutsche Bildungssystem ist in fünf Hauptbereiche gegliedert: den Elementarbereich, den Primarbereich, den Sekundarbereich I, den Sekundarbereich II und den Tertiärbereich. Jeder dieser Bereiche umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Bildungseinrichtungen und Bildungsgänge.
Elementarbereich: Frühkindliche Bildung und Betreuung
Der Elementarbereich umfasst alle Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt. Dazu gehören Kinderkrippen, Kindergärten, die Kindertagespflege sowie Vorklassen an Grundschulen. Obwohl der Besuch dieser Einrichtungen in Deutschland nicht verpflichtend ist, hat die frühkindliche Bildung mittlerweile einen festen Platz in der Bildungsbiografie vieler Kinder eingenommen: Bundesweit besuchen über 90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen eine Kindertageseinrichtung. Bei den unter 3-Jährigen ist die Betreuungsquote mit etwas über 20 Prozent noch geringer, jedoch ist die Nachfrage in den letzten Jahren stetig gestiegen. Seit 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Primarbereich: Die Grundschule als Fundament
Mit dem Einsetzen der Schulpflicht treten Kinder in den Primarbereich ein, der hauptsächlich durch die Grundschule repräsentiert wird. Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 bis 4, in einigen Bundesländern auch 1 bis 6, und ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Am Ende der Grundschulzeit erhalten die Kinder eine Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe. Diese basiert auf Schulnoten und gegebenenfalls weiteren Kriterien wie dem Lern- und Arbeitsverhalten. Obwohl diese Empfehlung in den meisten Bundesländern nicht bindend ist, müssen Schülerinnen und Schüler bei der Wahl einer nicht empfohlenen Schulform oft eine Aufnahmeprüfung ablegen und/oder eine Probezeit an der gewählten Schule bestehen.
Sekundarbereich I: Vielfalt der Schulformen
Im Sekundarbereich I fächert sich das deutsche Bildungssystem in verschiedene Schulformen und Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. Traditionell gibt es hier die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium, deren Unterricht grundsätzlich auf einen spezifischen Abschluss ausgerichtet ist. Darüber hinaus existieren Schularten mit zwei Bildungsgängen, die sowohl den Hauptschul- als auch den Realschulbildungsgang anbieten. Schularten mit drei Bildungsgängen, oft als kooperative oder additive Gesamtschulen bezeichnet, bieten zusätzlich einen Gymnasialbildungsgang an.
Integrierte Gesamtschulen verfolgen einen anderen Ansatz: Hier besuchen die Schülerinnen und Schüler keinen bestimmten Bildungsgang, sondern können in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen, den sogenannten Förder-, Grund- und Erweiterungskursen. Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen und Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieses Zeugnis bescheinigt die in der Schule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten und berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen im Sekundarbereich II.
Sekundarbereich II: Übergang zu Beruf und Studium
Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Welche dieser Bildungseinrichtungen einem Jugendlichen offenstehen, hängt maßgeblich vom erlangten Schulabschluss ab. Der Hauptschulabschluss qualifiziert primär für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Hierfür müssen Jugendliche jedoch zunächst eine Lehrstelle in einem Betrieb finden. Gelingt dies nicht – was für einen beträchtlichen Anteil der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss zutrifft – müssen die Jugendlichen, da sie noch schulpflichtig sind, eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren.
Für Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss (MSA) ist das Spektrum der Wahlmöglichkeiten deutlich größer. Der MSA ermöglicht neben der dualen auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung und eröffnet – teilweise unter Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts – den Zugang zu verschiedenen beruflichen Oberschultypen (wie FOS, BOS, Fachgymnasium) und zur gymnasialen Oberstufe. In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife beziehungsweise zur Fachhochschulreife und berechtigen somit zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Es ist jedoch zu beachten, dass auch ein beträchtlicher Anteil der Jugendlichen mit Hochschulzugangsberechtigung eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung aufnimmt.
Förderschulen: Inklusion als Ziel
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland ein großer Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des allgemeinen Schulsystems unterrichtet. Je nach Bundesland existieren bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. für Gehörlose, Blinde, Sprach- oder Lernbehinderte), die in einigen Regionen auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden. Mehr als drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss.
Seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Deutschland im Jahr 2009, verpflichtet Artikel 24 dieses völkerrechtlichen Abkommens die Vertragsstaaten, ein „inklusives“ Bildungssystem zu gewährleisten. In diesem Kontext wird verstärkt gefordert, dass Kinder mit und ohne Behinderungen grundsätzlich gemeinsam an allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen, um eine umfassende Inklusion zu erreichen.
Tertiärbereich: Hochschulen und berufliche Weiterbildung
Der Tertiärbereich umfasst einerseits Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, die zu einem akademischen Abschluss führen. Diese Abschlüsse qualifizieren zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und berechtigen – ab einem bestimmten Notenschnitt – zur Promotion. Zum anderen beinhaltet der Tertiärbereich Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge sowie Einrichtungen der beruflichen (Weiter-)Bildung anbieten.
Berufsakademien vermitteln in Form dualer Studiengänge eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung, wobei ihr Besuch einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen voraussetzt. Schulen des Gesundheitswesens bilden für nichtakademische Gesundheitsdienstberufe aus (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Hebammen, Masseure). Diese können in der Regel erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres besucht werden und setzen zumeist eine einschlägige Berufsausbildung oder den erfolgreichen Besuch einer vorbereitenden schulischen Einrichtung voraus.
Fachschulen dienen hingegen der beruflichen Weiterbildung. Sie setzen sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch Berufserfahrung voraus und schließen unter anderem mit der staatlichen Prüfung zum Techniker ab. Dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten für die von den Kammern durchgeführte Weiterbildung zum Meister und Industriemeister. Mit diesen beruflichen Weiterbildungsabschlüssen wird zudem häufig die Hochschulzugangsberechtigung erlangt, was weitere Bildungswege eröffnet.
Fazit: Wege durch das deutsche Bildungssystem
Das deutsche Bildungssystem ist durch seine föderale Struktur und die Vielfalt an Bildungswegen gekennzeichnet. Vom Elementarbereich über die verschiedenen Schulformen des Sekundarbereichs bis hin zu den Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung bietet es zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Entwicklung und beruflichen Qualifizierung. Trotz regionaler Unterschiede existiert eine grundlegende Struktur, die Orientierung ermöglicht. Um den optimalen Bildungsweg in Deutschland zu finden, ist es ratsam, sich detailliert über die spezifischen Angebote und Anforderungen der jeweiligen Bundesländer und Bildungseinrichtungen zu informieren. Entdecken Sie die vielfältigen Chancen, die das deutsche Bildungssystem für Ihre Zukunft bereithält!
