Altgeräte entsorgen: Ihr umfassender Leitfaden zur Elektroschrott-Rückgabe bei Marktkauf

In einer Zeit, in der elektronische Geräte unseren Alltag prägen, ist die fachgerechte Entsorgung von Elektrogeräten zu einem wichtigen Thema geworden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler wie Marktkauf zur Rücknahme von Altgeräten, um wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Möglichkeiten und Pflichten zur Altgeräteentsorgung und erklärt, wie Marktkauf Sie dabei unterstützt, Ihren Elektroschrott verantwortungsbewusst zurückzugeben.

Gesetzliche Pflichten zur Altgeräterücknahme (§ 17 ElektroG)

Gemäß § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind wir als Händler unter bestimmten Bedingungen gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Diese Regelung stellt sicher, dass gebrauchte Geräte nicht im unsortierten Hausmüll landen, sondern einer umweltfreundlichen Verwertung zugeführt werden. Damit leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Recycling und zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.

Ihr Weg zur fachgerechten Elektroaltgeräte-Entsorgung

Die Rückgabe Ihrer Altgeräte bei Marktkauf ist unkompliziert und auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnitten. Unser Partner Elektroretoure24 erleichtert Ihnen den Prozess, egal ob Sie ein neues Gerät kaufen oder lediglich ein kleines Altgerät entsorgen möchten.

Rückgabe beim Neukauf eines Gerätes

Wenn Sie über Marktkauf.de ein neues Elektrogerät erwerben, können Sie gleichzeitig ein Altgerät zur Entsorgung abgeben, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Wählen Sie einfach beim Kauf die Option “Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben” aus und folgen Sie den Anweisungen.

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Rückgabe von Kleingeräten ohne Neukauf

Auch ohne den Kauf eines Neugerätes haben Sie die Möglichkeit, Altgeräte zurückzugeben, deren größte äußere Abmessung nicht mehr als 25 cm beträgt. Hierzu nutzen Sie bequem das Kontaktformular unseres Partners Elektroretoure24.

So funktioniert die Rückgabe über Elektroretoure24

Unser Partner Elektroretoure24 ist Ihr zentraler Ansprechpartner für die Abwicklung der Altgeräterücknahme als Fernabsatzhändler.

Die Schritte zur Altgeräteentsorgung sind wie folgt:

  1. Beim Kauf eines neuen Artikels: Setzen Sie den Haken bei “Ja, ich möchte ein Altgerät abgeben”.
  2. Paketschein drucken: Über das Portal von Elektroretoure24 unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/ können Sie den Paketschein ausdrucken.
  3. Paket verschicken: Senden Sie Ihr Altgerät anschließend mit dem vorbereiteten Paketschein ein.
  4. Weitere Anliegen: Bei Fragen steht Ihnen das Kontaktformular bei Elektroretoure24 zur Verfügung.
  5. Ohne Neukauf von Kleingeräten: Nutzen Sie das Kontaktformular bei Elektroretoure24 für Geräte unter 25 cm.

Elektroretoure24 bietet flexible Lösungen: Versandfähige Altgeräte können mittels Paketdiensten entsorgt werden. Für Großgeräte, die schwerer als 30 kg oder größer als 120cm x 60cm x 60cm sind, wird eine individuelle Abholung bei Ihnen organisiert. Die Kosten für den Paketversand sowie die Abholung von Großgeräten werden von Marktkauf-Online übernommen. Ausführliche Informationen zu unseren Rücknahmepflichten finden Sie jederzeit hier: https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/#ruecknahmeinformation

Sonderfall: Entsorgung von Leuchtmitteln
Falls Sie Leuchtmittel entsorgen möchten, die gefährliche Güter enthalten (in der Regel Kompaktleuchtstofflampen), wenden Sie sich bitte per E-Mail an service@elektroretoure24.de. Unser Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH, wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die sichere Rückgabe dieser speziellen Leuchtmittel organisieren.

Wichtige Informationspflichten für private Haushalte (§ 18 ElektroG Abs. 3)

Neben den Rückgabemöglichkeiten gibt es auch klare gesetzliche Pflichten für private Haushalte, die im ElektroG festgelegt sind. Es ist entscheidend, diese zu kennen, um einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

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Trennungsgebot: Kein Elektroschrott im Hausmüll

Wir möchten alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Das bedeutet, dass die Entsorgung von Elektroschrott über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne strengstens untersagt ist. Das nachfolgende, auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern, weist zusätzlich auf diese wichtige Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Pflicht zur Trennung von Batterien, Akkus und Lampen

Eine weitere wichtige Vorschrift betrifft Batterien, Akkumulatoren und bestimmte Lampen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zu trennen. Dies dient der Sicherheit und der effizienteren Verwertung der einzelnen Komponenten.

Ihre Verantwortung: Löschen persönlicher Daten

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind. Bevor Sie ein Gerät zur Entsorgung geben, stellen Sie bitte sicher, dass alle persönlichen Informationen sicher und unwiederbringlich gelöscht wurden, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Die fachgerechte Elektroschrott-Rücknahme ist ein einfacher, aber entscheidender Schritt zum Schutz unserer Umwelt und zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Altgeräteentsorgung bei Marktkauf und tragen Sie aktiv dazu bei, wertvolle Ressourcen zu erhalten. Für weitere Informationen oder zur Initiierung einer Rückgabe besuchen Sie bitte die Webseite unseres Partners Elektroretoure24 unter https://www.elektroretoure24.de/Marktkauf/.