Gegenseitige Risikolebensversicherung: Eine Absicherung über Kreuz

Eine Risikolebensversicherung über Kreuz bietet einen besonderen Schutz für Paare und Geschäftspartner, indem sie zwei separate Verträge miteinander verknüpft. Dieses Modell unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Lebensversicherungen und auch von der verbundenen Lebensversicherung, birgt jedoch spezifische Vorteile und Nachteile, die es abzuwägen gilt.

Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Im Kern funktioniert eine Risikolebensversicherung über Kreuz ähnlich wie eine herkömmliche Risikolebensversicherung: Im Falle des Todes einer versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit zahlt der Versicherer die festgelegte Versicherungssumme aus. Der entscheidende Unterschied liegt in der Struktur: Hierbei werden zwei separate Versicherungsverträge abgeschlossen, die typischerweise eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren haben, sich aber auch an der Laufzeit eines Immobilienkredits orientieren oder bis zum Rentenalter abgeschlossen werden können.

Die Rollenverteilung ist bei der gegenseitigen Risikolebensversicherung klar definiert und unterscheidet sich von anderen Modellen:

  • Normale Risikolebensversicherung: Hier sind Sie in der Regel Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person zugleich. Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist die begünstigte Person, die im Todesfall die Versicherungssumme erhält.
  • Risikolebensversicherung über Kreuz: In diesem Fall sind Sie Versicherungsnehmer, Beitragszahler und die begünstigte Person für den Vertrag Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Das bedeutet: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin stirbt, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme aus dessen oder deren Vertrag. Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhält sich entsprechend spiegelverkehrt für Ihren Vertrag.

Eine weitere Variante ist die verbundene Risikolebensversicherung (auch Partnerversicherung genannt). Hierbei sind beide Partner in einem einzigen Vertrag versichert. Im Todesfall wird die Versicherungssumme jedoch nur einmal ausgezahlt – an den überlebenden Partner. Stirbt dieser ebenfalls, endet die Leistungspflicht des Versicherers.

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Risikolebensversicherung über Kreuz bei Trennung oder Scheidung

Bei einer Trennung oder Scheidung von Partnern, die eine Risikolebensversicherung über Kreuz abgeschlossen haben, ist eine Anpassung der Verträge unerlässlich. Idealerweise wird die Überkreuzversicherung in zwei normale Risikolebensversicherungen umgewandelt. Mit Zustimmung des Ex-Partners kann dann jede Person den Vertrag übernehmen, in dem sie als versicherte Person eingetragen ist. Dies ermöglicht es, die begünstigte Person neu festzulegen, beispielsweise zugunsten neuer Partner, Kinder oder anderer Hinterbliebener.

Eine Alternative zur Vertragsanpassung ist die Kündigung der bestehenden Überkreuzversicherung. Dieser Schritt hat jedoch zur Folge, dass beide Parteien neue Versicherungsverträge abschließen müssen und sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen, was mit zusätzlichen Kosten und potenziellen Risiken verbunden sein kann.

Vorteile und Nachteile der Risikolebensversicherung über Kreuz

Bevor Sie sich für eine Risikolebensversicherung über Kreuz entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile dieses Vertragsmodells sorgfältig abwägen.

Vorteile:

  • Keine Erbschaftssteuer: In der Regel fällt bei der Auszahlung der Todesfallsumme keine Erbschaftssteuer an, da jeder Partner seine eigene Versicherungssumme erhält und diese nicht als Erbschaft gilt.
  • Individuelle Gestaltung: Da es sich um zwei separate Verträge handelt, können Laufzeit und Versicherungssumme für jeden Partner individuell festgelegt und unabhängig voneinander gestaltet werden.
  • Umfassende Absicherung bei gleichzeitigem Tod: Sollten beide Partner gleichzeitig sterben, zahlt der Versicherer die Todesfallsumme beider Verträge an die Hinterbliebenen aus.
  • Absicherung für Geschäftspartner: Das Modell eignet sich auch hervorragend zur gegenseitigen Absicherung von Geschäftspartnern.

Nachteile:

  • Anpassungsbedarf bei Trennung: Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist eine Vertragsanpassung notwendig.
  • Möglicherweise höhere Kosten: Da zwei separate Verträge abgeschlossen werden, kann die Risikolebensversicherung über Kreuz teurer sein als eine Partner-Lebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag.
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Kosten und steuerliche Aspekte

Die genauen Kosten einer Risikolebensversicherung über Kreuz lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie individuell berechnet werden. Viele Anbieter ermöglichen den Abschluss bereits für wenige Euro im Monat. Die Beiträge für jeden Partner werden vom Versicherer basierend auf Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Versicherungssumme und Laufzeit ermittelt. Jeder Partner trägt die Beiträge für seinen eigenen Vertrag.

Hinsichtlich der Steuern ist die Risikolebensversicherung über Kreuz oft vorteilhaft. Die ausgezahlte Versicherungssumme zählt in der Regel nicht zum Erbe und unterliegt somit nicht der Erbschaftssteuer. Dies ist besonders für unverheiratete Paare relevant, da für sie oft niedrigere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gelten. Erst wenn beide versicherten Personen gleichzeitig versterben und die Auszahlung an die Erben erfolgt, wird die Erbschaftssteuer relevant.