Wer im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte und weiß, dass die gesetzliche Rente hierfür möglicherweise nicht ausreicht, kann mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Dieses Instrument bietet eine zusätzliche Einkommensquelle und dient dem Kapitalaufbau, um finanzielle Sicherheit in den Ruhestandjahren zu gewährleisten. Doch welche Leistungen sind zu erwarten, welche Risiken bestehen und worauf sollten Sie beim Abschluss achten? Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der privaten Rentenversicherung, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Leistungsumfang und Funktionsweise einer privaten Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung verspricht ab einem vereinbarten Alter eine lebenslange Rentenzahlung. Diese Rente speist sich aus dem angesammelten Kapital, das durch Ihre regelmäßigen Beitragszahlungen aufgebaut wird. Dieses Kapital setzt sich üblicherweise aus einem garantierten Anteil und einer Überschussbeteiligung, einschließlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven, zusammen – Ausnahme bilden rein fondsgebundene Produkte. Sofern vertraglich vereinbart, besteht auch die Möglichkeit, sich anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.
Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem Rentenbeginn versterben sollte, kann eine Klausel integriert werden, die Hinterbliebenen zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine festgelegte Todesfallleistung zusichert. Verstirbt die versicherte Person jedoch nach Rentenbeginn, verfällt das verbleibende Versicherungskapital in der Regel in die Gemeinschaft aller Versicherten desselben Anbieters. Nur wenn eine entsprechende Vorkehrung getroffen wurde, können Hinterbliebene auch dann noch mit einer Leistung aus dem Vertrag rechnen. Dies kann durch Vereinbarungen wie eine Beitragsrückgewähr im Todesfall (abzüglich bereits geleisteter Rentenzahlungen), eine garantierte Rentenzahlungsdauer oder eine andere vereinbarte Todesfallleistung sichergestellt werden.
Es besteht auch die Option, eine private Rentenversicherung mit einem Einmalbeitrag abzuschließen. Bei dieser Variante ist es möglich, die Rentenzahlung sofort beginnen zu lassen. In diesem Fall ist das Kapitalwahlrecht, also die Option auf eine einmalige Abfindung, jedoch ausgeschlossen.
Risiken und Herausforderungen bei der privaten Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient dazu, die Lücke zu schließen, die die gesetzliche Rente hinterlässt. Sie bietet durch garantierte Rentenzahlungen bis zum Lebensende eine zusätzliche Einkommensquelle oder unterstützt den Vermögensaufbau. Die seit Jahren niedrigen Zinsen stellen jedoch eine Herausforderung dar, da sie die Höhe der Überschussrente, die zusätzlich zur garantierten Rente gezahlt wird, negativ beeinflussen können.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen liegt das Kapitalmarktrisiko in der Regel beim Versicherungsnehmer. Werden die Beiträge in Investmentfonds angelegt, kann das angestrebte Absicherungsziel verfehlt werden, wenn sich diese Fonds negativ entwickeln.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass eine Kündigung der Rentenversicherung nach Beginn der Rentenzahlung meist nicht mehr möglich ist. Das angesparte Kapital ist dann nicht mehr zugänglich. Eine frühzeitige Entscheidung zwischen der lebenslangen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalabfindung ist daher essenziell.
Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherten
Als Versicherungsnehmer tragen Sie die Verantwortung für die pünktliche Zahlung der vereinbarten Beiträge. Des Weiteren bestehen Mitwirkungspflichten im Hinblick auf die Rentenzahlung. Es ist in Ihrem eigenen Interesse, die Versicherung rechtzeitig über Änderungen Ihrer Kontoverbindung zu informieren. Der Versicherer kann zudem einen Lebensnachweis verlangen, um zu verhindern, dass Renten an Verstorbene weitergezahlt werden. Weitere Verpflichtungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters aufgeführt.
Abschlussmöglichkeiten einer privaten Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung kann direkt bei einem Versicherungsunternehmen, sei es in dessen Geschäftsstelle oder online, abgeschlossen werden. Ebenso stehen Ihnen Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder unabhängige Versicherungsberater als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine attraktive Option stellt die betriebliche Altersversorgung dar. Hier schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Sie ab. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Versicherungsbeiträge umgewandelt und vom Arbeitgeber an den Versicherer gezahlt werden. Dieses Vorgehen ist steuerlich begünstigt. Die betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge, die Arbeitnehmern zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter bietet und oft durch staatliche Förderungen attraktiver gestaltet wird.
Kostenstruktur und Transparenz
Die Höhe der Rentenzahlungen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die Beitragshöhe, die Dauer der Einzahlungsphase sowie die Kosten des Produkts. Ein Preisvergleich ist daher ratsam. Achten Sie auf Kosten wie die Verwaltungskosten, die im Beitrag einkalkuliert sind, sowie auf Abschlusskosten, beispielsweise für Vermittlerprovisionen. Klären Sie auch, ob durch die Beratung zusätzliche Kosten anfallen.
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen beim Vertragsabschluss detaillierte Informationen über die Höhe der einkalkulierten Kosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) sowie über mögliche sonstige Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Abschlusskosten müssen als einheitlicher Gesamtbetrag ausgewiesen werden, ebenso die Verwaltungskosten. Zusätzlich muss der Effektivkostenanteil – die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten – angegeben werden.
Private Rentenversicherungen profitieren grundsätzlich von steuerlichen Förderungen. Informationen hierzu erhalten Sie bei den Finanzämtern, Ihrem Steuerberater oder bei Lohnsteuerhilfevereinen. Die BaFin bietet keine steuerliche Beratung an.
Informationspflichten des Anbieters
Der Versicherer muss Ihnen verschiedene Dokumente zur Verfügung stellen, darunter:
- Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt: Dieses Dokument fasst die wichtigsten Informationen zum Produkt kompakt zusammen, einschließlich Versicherungsschutz, Beitragszahlung, Kündigungsfristen sowie Einstiegs- und laufenden Kosten.
- Kundeninformation nach dem Versicherungsvertragsrecht: Diese enthält Angaben zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Ihren Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen: Diese legen die detaillierten Regelungen des Vertrags fest.
Alternativen zur Kündigung bei finanziellen Engpässen
Eine Kündigung der privaten Rentenversicherung ist in der Regel nur möglich, solange noch keine Rentenzahlungen erfolgt sind. Hat die Rentenphase begonnen, ist eine Kündigung meist ausgeschlossen. Bei Verträgen, bei denen die Rentenzahlung sicher ist, steht dem Versicherungsnehmer nach Kündigung ein Rückkaufswert zu, oft jedoch mit Abzügen.
Sind Ihnen die laufenden Beiträge zu hoch geworden, gibt es Alternativen zur Kündigung:
- Beitragsherabsetzung: Sofern vertraglich vereinbart oder mit Zustimmung des Versicherers, können die Beiträge reduziert werden.
- Beitragsfreistellung: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Die Beitragszahlung entfällt dann, der Vertrag läuft jedoch mit reduzierten Leistungen weiter.
Die genauen Voraussetzungen und Folgen dieser Optionen sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Aufsicht und Regulierung durch die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht inländische Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsbetrieb. Eine zentrale Aufgabe der BaFin ist die Wahrung der rechtlichen und finanziellen Interessen aller Versicherten. Sie nimmt Beschwerden über Versicherungsunternehmen entgegen, kann jedoch keine individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen – hierfür sind die Gerichte zuständig.
Informationsquellen und weiterführende Beratung
Für detailliertere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Versicherungsunternehmen: Sie geben Auskunft zum genauen Vertragsinhalt und Leistungsumfang.
- Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzverbände: Kontaktinformationen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): Informationen sind auf der Internetseite des GDV verfügbar.
- Einschlägige Fachmedien.
Was bedeutet Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen?
Die Überschussbeteiligung umfasst Zinsüberschüsse (über den garantierten Zinssatz hinausgehende Erträge) und Kostenüberschüsse (wenn Kosten günstiger ausfallen als kalkuliert). Diese fließen in Form von laufenden Überschussanteilen jährlich in den Vertrag ein. Zusätzlich kann ein Schlussüberschussanteil bei Beendigung der Ansparphase gewährt werden, der jedoch nicht garantiert ist. Die genauen Anteilsätze legt der Versicherer in seinem Geschäftsbericht fest.
Informationspflichten des Versicherers während der Vertragslaufzeit
Lebensversicherer sind verpflichtet, Versicherungsnehmer jährlich in Textform über den Vertragsstand zu informieren. Diese Standmitteilung muss den aktuellen Wert des Anspruchs unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung, den Rückkaufswert und die Leistung im Falle einer Beitragsfreistellung enthalten. Bei Verträgen, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen wurden, ist zusätzlich die Summe der eingezahlten Beiträge anzugeben.
Anspruch auf Beteiligung an Bewertungsreserven
Seit 2008 haben Versicherungsnehmer privater Rentenversicherungen grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese sind Teil der Überschussbeteiligung und werden verursachungsorientiert ermittelt. Bei Rentenversicherungen besteht dieser Anspruch während der Ansparphase und der Rentenbezugszeit. Die Beteiligung kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dies zur Sicherung der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen notwendig ist, und kann bei fehlenden Bewertungsreserven auch Null betragen.
Kürzung der Rente wegen reduzierter Überschussbeteiligung
Eine Kürzung der garantierten Rente ist nicht zulässig. Die Überschussrente jedoch kann schwanken und wurde in den letzten Jahren aufgrund der Kapitalmarktentwicklung von vielen Versicherern reduziert. Dies kann zu einer Verringerung der Gesamtrendite führen.
Produktinformationen im Fokus
Bei der Auswahl einer privaten Rentenversicherung ist es unerlässlich, die bereitgestellten Produktinformationen sorgfältig zu prüfen. Hierzu gehören detaillierte Angaben zu den Kosten, Garantien, flexiblen Optionen und den Risiken, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.
