Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Pflichten für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland. Viele scheuen sich davor, diese selbst zu erledigen, doch mit dem ELSTER-Formular ist es einfacher als gedacht. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch das Online-Formular und erklärt, worauf Sie achten müssen, um Ihre UStVA korrekt auszufüllen.

1. Angaben zum Unternehmen

Zu Beginn des ELSTER-Formulars werden, wie bei den meisten Steuererklärungen, die grundlegenden Daten Ihres Unternehmens abgefragt. Hierzu zählen beispielsweise Ihre Steuernummer, die Art Ihrer Tätigkeit und Ihre persönlichen Kontaktdaten. Dieser Abschnitt ist in der Regel selbsterklärend und dient der Identifikation Ihres Unternehmens im System des Finanzamts.

2. Lieferungen und sonstige Leistungen

Dies ist das Herzstück Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung. Hier erfassen Sie alle Umsätze, die Sie im betreffenden Meldezeitraum erzielt haben. Achten Sie darauf, alle Beträge in Euro anzugeben und gegebenenfalls umzurechnen, falls Sie in Fremdwährungen abrechnen. Runden Sie die Beträge stets auf den vollen Euro auf.

Das Formular unterscheidet bereits zwischen verschiedenen Steuersätzen. Tragen Sie Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze entsprechend den vorgegebenen Feldern für 19 % und 7 % ein. Auch für andere Steuersätze sind entsprechende Felder vorgesehen.

Der Bereich der steuerfreien Umsätze mit Vorsteuerabzug ist vor allem für Geschäfte im EU-Ausland relevant, insbesondere für den innergemeinschaftlichen Erwerb.

3. Innergemeinschaftliche Erwerbe

In diesem Abschnitt dokumentieren Sie die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe. Es ist wichtig zu verstehen, dass Privatpersonen weder im Inland noch im Ausland Umsatzsteuer ausweisen oder zahlen müssen. Für Unternehmer gilt jedoch: Bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften mit dem Ausland ist der Leistungsempfänger im eigenen Land für die Umsatzsteuer verantwortlich. Der Rechnungssteller weist die Umsatzsteuer zwar auf der Rechnung aus, führt diese aber nicht ab.

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4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Hier tragen Sie Beträge ein, die Sie als Empfänger für im Ausland getätigte Geschäfte an das Finanzamt abführen mussten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

5. Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Dieser Abschnitt widmet sich weiteren Geschäften im EU-Ausland, deren Umsätze zwar nicht steuerbar sind, die aber dennoch der Umsatzsteuerpflicht im Inland unterliegen können. Hier können auch die unterschiedlichen Umsatzsteuergesetze der einzelnen EU-Länder eine Rolle spielen, da nicht auf jedes Produkt oder jede Dienstleistung in jedem Land Umsatzsteuer erhoben wird. Wenn Sie beispielsweise ein Produkt aus dem EU-Ausland erwerben, auf das dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, in Deutschland aber eine Umsatzsteuerpflicht besteht, müssen Sie dies hier angeben.

6. Abziehbare Vorsteuerbeträge

Wie bereits erwähnt, ist der Vorsteuerabzug ein zentraler Bestandteil des Umsatzsteuersystems. Hier geben Sie die Vorsteuerbeträge an, die Sie nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geltend machen können. Dies sind im Wesentlichen die Umsatzsteuerbeträge, die Ihnen von anderen deutschen Unternehmen in Rechnung gestellt wurden.

7. Andere Steuerbeträge

Änderungen der Besteuerungsform oder des Steuersatzes, die zu Nachzahlungen führen, müssen hier eingetragen werden. Ebenso sind hier fälschlicherweise oder falsch in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge zu erfassen.

8. Vorauszahlung/Überschuss

In diesem Feld summieren Sie alle relevanten Beträge Ihrer Voranmeldung. Das Ergebnis zeigt entweder eine zu zahlende Vorauszahlung an das Finanzamt oder einen Erstattungsbetrag, der Ihnen zusteht.

9. Ergänzende Angaben zu Minderungen

Falls sich die Bemessungsgrundlage für Ihre Umsätze nachträglich geändert hat, können Sie hier entsprechende Korrekturen angeben. Die genauen Regelungen hierzu finden Sie in § 17 Absatz 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

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10. Sonstige Angaben

Im letzten Abschnitt haben Sie die Möglichkeit, weitere wichtige Informationen anzugeben. Wenn Sie beispielsweise wünschen, dass ein Erstattungsbetrag mit offenen Steuerforderungen verrechnet wird, können Sie dies hier vermerken. Auch ein Widerruf eines bereits eingerichteten Lastschriftmandats kann hier erklärt werden. Nutzen Sie dieses Feld zudem für alle weiteren ergänzenden Angaben, die für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung relevant sind.

Mit diesem umfassenden Leitfaden sollten Sie nun bestens gerüstet sein, Ihre Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER eigenständig und korrekt durchzuführen. Bei Unsicherheiten ist es jedoch immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.