Stellungnahme zur Schadensersatzklage im Infinus-Verfahren gegen UNIQA Österreich

Die UNIQA Österreich Versicherungen AG (im Folgenden „UNIQA Österreich“) sieht sich mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage konfrontiert, die im Zusammenhang mit Anleihen der deutschen Infinus Gruppe steht. Über die Vermögenswerte der Infinus Gruppe wurde bereits im Jahr 2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Klage richtet sich gegen UNIQA Österreich als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen FINANCE LIFE Lebensversicherung AG (im Folgenden „FinanceLife“) und betrifft deren früheres Deutschlandgeschäft, das bereits im Jahr 2011 eingestellt wurde. Dieser Rechtsstreit wirft wichtige Fragen bezüglich der Haftung und der Beziehungen zwischen Finanzdienstleistern und Investoren auf, insbesondere im Kontext komplexer Insolvenzfälle wie dem der Infinus Gruppe.

Die Klage wurde von einer deutschen Zweckgesellschaft eingereicht und fordert einen Betrag von rund 3,9 Millionen Euro. Darüber hinaus enthält die Klageschrift einen Vorbehalt für weitere Ansprüche anderer potenzieller Anleger, deren Höhe in der Klage selbst nicht näher spezifiziert ist. Außergerichtlich wurden von der klagenden Partei bereits Forderungen in einem mittleren zweistelligen Euro-Millionenbereich ins Spiel gebracht. Weitere Forderungen werden von anderen Gläubigern ebenfalls außergerichtlich geltend gemacht. Die Situation verdeutlicht die weitreichenden und komplexen Nachwirkungen der Infinus-Insolvenz auf eine Vielzahl von Beteiligten und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.

Der Hintergrund der Klage: Infinus, FinanceLife und Anleihegläubiger

FinanceLife, die im Jahr 2016 als übernehmendes Unternehmen mit UNIQA Österreich verschmolzen wurde, unterhielt Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern der Infinus Gruppe. Konkret hatte FinanceLife fondsgebundene Lebensversicherungsverträge mit Unternehmen der Infinus Gruppe abgeschlossen. Es bestand jedoch keinerlei direkte Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zu den Anlegern, die direkt in die von Gesellschaften der Infinus Gruppe ausgegebenen Schuldverschreibungen investiert hatten. Diese Anleger erleiden im Zuge der über die Infinus-Gesellschaften eröffneten Insolvenzverfahren einen Verlust ihrer Forderungen als Anleihegläubiger. Die zentrale Argumentation der Klägerseite ist, dass FinanceLife durch den Abschluss dieser fondsgebundenen Versicherungsprodukte zum Verlust der Infinus-Anleihegläubiger beigetragen habe, der aus der Infinus-Insolvenz resultiert. Die rechtliche Bewertung dieser Kausalität und der damit verbundenen Haftungsfragen steht im Mittelpunkt des gerichtlichen Verfahrens.

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Es ist wichtig zu betonen, dass die UNIQA bereits aus strategischen Gründen im Jahr 2011 beschlossen hatte, sich vollständig aus dem deutschen Markt zurückzuziehen. Seit diesem Zeitpunkt wurden von FinanceLife, beziehungsweise später UNIQA Österreich, keine Versicherungsverträge mehr mit Mitgliedern der Infinus Gruppe abgeschlossen. Dieser Rückzug erfolgte lange vor Bekanntwerden der Probleme bei Infinus und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, was eine zeitliche und ursächliche Trennung zwischen den damaligen Geschäftsbeziehungen und den späteren Anlegerverlusten nahelegt. Die strategische Entscheidung, sich vom deutschen Markt zu lösen, unterstreicht die Position von UNIQA, dass die damaligen Geschäftspraktiken nicht ursächlich für die Verluste der Anleihegläubiger waren.

UNIQA Österreichs Position und rechtliche Verteidigung

Nach Auffassung von UNIQA Österreich sind die in der Klageschrift und außergerichtlich erhobenen Vorwürfe vollkommen unbegründet. Das Unternehmen vertritt die klare Ansicht, dass die geltend gemachten Ansprüche keine rechtliche Grundlage besitzen – weder in Bezug auf die Forderungen an sich noch hinsichtlich der geforderten Beträge. UNIQA Österreich bestreitet die erhobenen Ansprüche in vollem Umfang und wird alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen, um sich gegen die Klage zu verteidigen. Dies umfasst eine detaillierte Prüfung der rechtlichen Grundlagen, der Faktenlage und der geltenden Rechtsprechung, um die Unbegründetheit der Klage überzeugend darzulegen.

Das Unternehmen wird seine Position energisch verteidigen und ist zuversichtlich, dass sich die Unhaltbarkeit der Forderungen im Laufe des Verfahrens zeigen wird. Für UNIQA Österreich steht die Wahrung der eigenen Reputation und der Interessen ihrer Aktionäre und Kunden im Vordergrund. Diese umfassende Verteidigung spiegelt das Bestreben wider, die Integrität des Unternehmens und seine Geschäftspraktiken zu schützen, insbesondere vor dem Hintergrund eines komplexen Insolvenzfalles, der weitreichende Konsequenzen für den deutschen Finanzmarkt hatte.

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Fazit und Ausblick

Die Schadensersatzklage gegen UNIQA Österreich im Kontext der Infinus-Insolvenz stellt eine ernstzunehmende, aber nach Ansicht des Unternehmens unbegründete Herausforderung dar. Die UNIQA Österreich wird mit Nachdruck an ihrer Position festhalten, dass keine direkte Verantwortlichkeit für die Verluste der Infinus-Anleihegläubiger besteht. Die Angelegenheit wird voraussichtlich einen längeren gerichtlichen Prozess in Anspruch nehmen, in dem die komplexen Zusammenhänge und rechtlichen Argumente detailliert geprüft werden. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls weitere Informationen zu diesem wichtigen Verfahren bereitstellen.