Universa Lebensversicherung kündigen: Gründe, Fristen und Alternativen

Die Entscheidung, eine Lebensversicherung zu kündigen, wird von vielen Kunden getroffen, oft aus nachvollziehbaren Gründen. Die Universa Lebensversicherung bildet hier keine Ausnahme. Insbesondere in den letzten Jahren ist ein Trend zur Beitragsfreistellung zu beobachten, bei dem ein erheblicher Teil der Policen nicht mehr aktiv bespart wird. Etwa ein Viertel aller Lebensversicherungen wird vor dem vereinbarten Auszahlungszeitpunkt gekündigt, und die Hälfte aller Verträge wird auf irgendeine Weise aufgelöst oder stillgelegt. Doch was sind die Hauptgründe für diesen Schritt, und welche Alternativen gibt es zur einfachen Kündigung?

Die häufigsten Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung

Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass Kunden sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Statistische Erhebungen zeigen wiederkehrende Hauptmotive:

  • Hohe Kosten: Viele Lebensversicherungen, insbesondere kapitalbildende, sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden. Diese Kosten können, gerade in Zeiten niedriger Zinsen, über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg die erzielbare Rendite schmälern oder sogar übersteigen. Die Gebühren stehen oft in keinem Verhältnis zum Ertrag.
  • Niedrige Überschüsse und Zinsen: Der von der Europäischen Zentralbank vorgegebene Leitzins hat direkte Auswirkungen auf die Garantieverzinsung von Lebensversicherungen. Hinzu kommt, dass Kunden oft geringere Überschussbeteiligungen erhalten, da ein Teil der Gewinne zur Deckung von Altverträgen mit höheren Garantiezinsen verwendet werden muss. Dies führt zu einer insgesamt geringeren Rentabilität.
  • Fehlende Flexibilität: Im Gegensatz zu anderen Anlageprodukten bieten kapitalbildende Lebensversicherungen wenig Flexibilität. Ist man mit der Anlage unzufrieden, ist ein Wechsel oder eine Anpassung der Konditionen oft nicht ohne Weiteres möglich. Man ist gezwungen, die bestehenden, möglicherweise nachteiligen Bedingungen zu akzeptieren. Dies macht diese Produkte in der heutigen Zeit oft unattraktiv für den Vermögensaufbau.

Angesichts dieser Nachteile raten Experten häufig vom Abschluss neuer kapitalbildender Lebensversicherungen mit Garantiezins ab. Diese Produkte gelten oft nicht mehr als geeignetes Mittel zum Vermögensaufbau, sondern werden als „Geldfresser“ bezeichnet. Die jährlichen Standmitteilungen der Versicherer verdeutlichen dies oft eindrücklich.

Davon zu unterscheiden sind jedoch reine Risikopolicen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die weiterhin sinnvoll sind, da sie existenzielle Risiken absichern.

Kündigungsfristen bei der Universa Lebensversicherung: Außerordentlich und Ordentlich

Verträge mit der Universa Lebensversicherung können grundsätzlich auf zwei Arten gekündigt werden: außerordentlich und ordentlich. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt.

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Die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist an bestimmte Gründe gebunden und erlaubt es, den Vertrag vorzeitig ohne Rücksicht auf die reguläre Vertragslaufzeit aufzulösen. Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dafür zusätzliche Leistungen anzubieten, oder wenn er bei gleichbleibenden Beiträgen den Leistungsumfang einschränkt (§ 40 VVG).

Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor der geplanten Anpassung über diese Änderung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht informieren. Die Kündigung muss dann bis zum Wirksamwerden der Anpassung erfolgen, also ebenfalls mindestens einen Monat Frist gewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich; der Vertrag kann dann nur noch ordentlich gekündigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass § 40 VVG bei reinen Lebensversicherungen oft nur bei Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz relevant ist. Die Konsequenzen einer außerordentlichen Kündigung sind in der Regel identisch mit denen einer ordentlichen Kündigung, das heißt, der Versicherer zahlt den Rückkaufswert aus.

Die ordentliche Kündigung

In allen Fällen, in denen kein Sonderkündigungsrecht besteht, greift die ordentliche Kündigung. Diese ist grundsätzlich zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 VVG). Die Versicherungsperiode entspricht meist nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Abschluss der Police und endet in der Regel am selben Tag im Folgejahr.

Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt laut Gesetz ein bis drei Monate und bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode (§ 11 VVG). Die genaue Frist legt der Versicherer in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest. Bei der Universa Lebensversicherung ist in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten.

Die Kündigungsfrist gibt an, bis wann die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss, damit sie zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird. Die Berechnung hängt vom individuellen Versicherungsjahr und etwaigen abweichenden Vereinbarungen in den AVB ab. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der tatsächliche Eingang der Kündigung beim Versicherer.

  • Beispiel 1: Policeabschluss am 01.08. Die Versicherungsperiode endet am 31.07. des Folgejahres. Die Kündigung muss drei Monate vorher, also bis zum 30.04., beim Versicherer eingehen.
  • Beispiel 2: Die erste Versicherungsperiode läuft verkürzt vom 01.08. bis zum 31.12. Danach endet das Versicherungsjahr jeweils am 31.12. Die Kündigung muss dann bis zum 30.09. des entsprechenden Jahres erfolgen.

Es ist daher unerlässlich, die genauen Fristen und Vereinbarungen in den AVB und dem Versicherungsschein zu prüfen, bevor Sie Ihre Universa Lebensversicherung Kündigen.

Form und Inhalt: So kündigen Sie Ihre Universa Lebensversicherung korrekt

Die korrekte Form der Kündigung ist entscheidend für deren Wirksamkeit. Eine Nichteinhaltung kann dazu führen, dass die Kündigung selbst bei fristgerechtem Eingang unwirksam bleibt. Grundsätzlich wird zwischen Schriftform und Textform unterschieden:

  • Schriftform: Kündigung per Brief oder Fax.
  • Textform: Kündigung auch per E-Mail möglich.
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Wichtig: Die Universa Lebensversicherung kann in der Regel nur schriftlich gekündigt werden. Kündigungen per E-Mail sind meist ausgeschlossen.

Da Sie bei schriftlichen Kündigungen die Beweislast für den Zugang beim Versicherer tragen, empfiehlt es sich, den Faxbericht aufzubewahren oder die Kündigung per Einschreiben zu versenden.

Das Kündigungsschreiben selbst sollte folgende Punkte enthalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen:

  1. Persönliche Daten und Vertragsdaten: Nennen Sie klar Ihren Namen, Ihre Adresse sowie die Kunden- und Versicherungsnummer.
  2. Kündigungsbegriff: Verwenden Sie eindeutig das Wort „Kündigung“, um Missverständnisse zu vermeiden.
  3. Kündigungsgrund: Nur bei außerordentlichen Kündigungen erforderlich.
  4. Kündigungstermin: Geben Sie den gewünschten Zeitpunkt an oder nutzen Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  5. Bitte um Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und die Berechnung des Rückkaufswertes an. Geben Sie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung an.
  6. Persönliche Unterschrift: Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein.

Universa Lebensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers

Tritt der Fall ein, dass der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor der vertragliche Auszahlungszeitpunkt erreicht ist, wird die Lebensversicherung nicht automatisch aufgelöst. Der Tod des Versicherungsnehmers löst kein Sonderkündigungsrecht aus; der Vertrag läuft wie bisher weiter. Die Erben treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein und übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten aus dem Vertrag.

Da kapitalbildende Lebensversicherungen als übertragbares Vermögen gelten, können Erben die Police verkaufen, verschenken oder anderweitig übertragen, ohne dass der Versicherer ein Mitspracherecht hat.

Erben können die Universa Lebensversicherung auch kündigen. Dabei sind jedoch zusätzliche Punkte zu beachten:

  • Nachweis der Erbschaft: Dem Versicherer muss ein Nachweis wie der Erbschein oder ein gleichwertiges Dokument in Kopie vorgelegt werden.
  • Anpassung des Bezugsrechts: Falls abweichend vereinbart, muss das Bezugsrecht gemäß § 159 VVG angepasst werden.
  • Aktualisierung der Bankverbindung: Die Auszahlung des Rückkaufswertes muss auf das Konto des Erben erfolgen.

Auszahlung nach Kündigung der Universa Lebensversicherung

Nach einer Kündigung berechnet die Universa Lebensversicherung den Rückkaufswert und zahlt diesen aus. Da die Berechnung in der Regel erst zum Ende der Versicherungsperiode (Stichtagsprinzip) erfolgt, dauert es einige Tage, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto eingeht.

Die Ermittlung des Rückkaufswertes ist komplex, lässt sich aber vereinfacht durch folgende Formel darstellen:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + erzielte Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale

Nicht alle Versicherer erheben eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr). Diese ist nur zulässig, wenn sie angemessen, beziffert und vertraglich vereinbart ist. Der Abzug ist zudem auf 50 Prozent der eingezahlten Prämien begrenzt. Selbst wenn eine Stornopauschale abgezogen wird, darf der Rückkaufswert nicht unter 50 Prozent der eingezahlten Prämien fallen.

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Kündigung vs. Widerruf: Die bessere Alternative

Die Kündigung ist zwar der bekannteste Weg, eine Lebensversicherung aufzulösen, jedoch oft mit erheblichen Verlusten verbunden. Eine attraktive Alternative ist der Widerruf.

Die Nachteile der Kündigung

Bei einer Kündigung gehen Kunden oft erhebliche finanzielle Verluste ein. Beispielrechnung: Nach 10 Jahren Einzahlung von 15.000 Euro, Erhalt von 1.200 Euro Zinsen, aber Abzug von 3.500 Euro Abschluss- und 500 Euro Verwaltungskosten sowie 800 Euro Stornopauschale ergibt sich ein Rückkaufswert von 11.600 Euro. Dies entspricht einem Verlust von 3.400 Euro, obwohl rechnerisch ein Gewinn erzielt wurde. Besonders in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit sind die Verluste durch Abschlusskosten oft spürbar.

Der Vorteil des Widerrufs

Der Widerruf ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG), sofern der Versicherer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat. Ist die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft oder fehlt sie gänzlich, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – ein „ewiges Widerrufsrecht“ kann bestehen. Dies betrifft insbesondere Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, da hier häufig Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht wurden.

Beim Widerruf ergeben sich wesentliche Vorteile:

  • Kunden erhalten nicht nur den Garantiezins, sondern auch die darüber hinausgehende vom Versicherer erzielte Rendite ausgezahlt.
  • Der Widerruf wird sofort wirksam, nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode.
  • Es dürfen keine Abschluss- und Stornokosten abgezogen werden. Verwaltungskosten werden in der Regel ebenfalls nicht berechnet.

Im obigen Beispiel würde ein Widerruf statt 11.600 Euro eine Auszahlung von rund 15.700 Euro bedeuten – ein Mehrwert von mehreren tausend Euro. Kunden erhalten im Schnitt bis zu 150 Prozent ihrer Beiträge zurück.

Es empfiehlt sich daher, die eigene Police auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen zu lassen. Spezialisierte Anwälte können hierbei helfen und die Police auf Fehler in der Widerrufsbelehrung untersuchen.

Fazit: Widerruf prüfen statt sofort kündigen

Um die Nachteile einer Kündigung der Universa Lebensversicherung zu vermeiden, ist der Widerruf oft die finanziell lukrativere Option. Plattformen wie helpcheck bieten die kostenfreie Prüfung von Lebensversicherungen auf Widerrufsmöglichkeit an. Erfahrene Partneranwälte erstellen versicherungsmathematische Berechnungen, und falls sich ein Widerruf lohnt, wird dieser geltend gemacht – notfalls auch gerichtlich.

Das Kostenrisiko für den Kunden ist dabei minimal: Nur wenn eine höhere Auszahlung erzielt wird, fällt ein Erfolgshonorar auf die Differenz an. Bleibt der Widerruf erfolglos, sind alle Leistungen für den Kunden kostenfrei. Bevor Sie also vorschnell kündigen, sollten Sie die Option des Widerrufs ernsthaft in Erwägung ziehen.