Die Erziehung von Kindern ist eine Lebensaufgabe, die oft mit einer Reduzierung oder Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit einhergeht. Damit Eltern, insbesondere Mütter, dadurch keine Nachteile bei ihrer Altersvorsorge erleiden, hat der Staat die Kindererziehungszeiten geschaffen. Diese Zeiten werden bei der gesetzlichen Rente angerechnet und können Ihren Rentenanspruch erheblich steigern. Es ist ein wichtiger Baustein der finanziellen Absicherung im Alter, doch die Entscheidung, ob man eine lebensversicherung kündigen oder nicht, bleibt eine individuelle Abwägung. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um die sogenannte Mütterrente und wie Sie davon profitieren.
Was genau sind Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Staat behandelt Sie in dieser Phase so, als hätten Sie eigene Beiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland gezahlt. Dies führt nicht nur zu einer höheren Rente, sondern kann unter Umständen überhaupt erst einen Rentenanspruch begründen, da diese Zeiten für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zählen.
Der entscheidende Faktor: Das Geburtsjahr Ihres Kindes
Die Dauer der angerechneten Erziehungszeit hängt davon ab, wann Ihr Kind geboren wurde. Hier gibt es eine klare Unterscheidung.
Die “Mütterrente”: Für Kinder mit Geburt vor 1992
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden Ihnen bis zu 2 Jahre und 6 Monate (30 Monate) als Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Diese Regelung ist umgangssprachlich als “Mütterrente” bekannt geworden und soll die Erziehungsleistung von Müttern (und Vätern) anerkennen, die in einer Zeit mit anderen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Kinder großgezogen haben.
Regelung für Kinder mit Geburt ab 1992
Wenn Ihr Kind am oder nach dem 1. Januar 1992 zur Welt kam, rechnet Ihnen die Rentenversicherung sogar bis zu 3 Jahre (36 Monate) pro Kind an. Die Anrechnung beginnt jeweils im Kalendermonat nach der Geburt.
Wie wertvoll ist die Kindererziehung für die Rente?
Die Anrechnung wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht aktuell knapp einem Entgeltpunkt, was derzeit einer monatlichen Rente von rund 40,79 Euro entspricht. Arbeiten Sie während der Erziehungszeit in Teilzeit, werden die Beiträge aus Ihrer Beschäftigung zusätzlich zu den Gutschriften für die Kindererziehung bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Der rentenversicherung rückkaufswert ist ein weiterer finanzieller Aspekt, den man bei der langfristigen Planung berücksichtigen sollte.
Wer hat Anspruch auf die Anrechnung?
Grundsätzlich kann immer nur ein Elternteil gleichzeitig die Erziehungszeit für sich beanspruchen.
- Bei gemeinsamer Erziehung: Erziehen die Eltern das Kind gemeinsam, wird die Zeit automatisch der Mutter zugeordnet. Soll der Vater die Zeit erhalten, müssen beide Eltern eine übereinstimmende Erklärung bei der Rentenversicherung abgeben. Wichtig: Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.
- Andere Erziehende: Auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern oder Verwandte können die Zeiten angerechnet bekommen, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und kein Erziehungsverhältnis mehr zu den leiblichen Eltern besteht.
- Gleichgeschlechtliche Eltern: Hier wird die Zeit vorrangig dem leiblichen Elternteil zugeordnet. Ist dies nicht möglich, entscheidet die Reihenfolge der Elternstellung (z. B. durch Adoption).
Was passiert bei mehreren Kindern?
Wenn Sie mehrere Kinder gleichzeitig erziehen, gehen keine Zeiten verloren. Die Erziehungszeiten werden addiert.
Beispiel: Ihr erstes Kind wird am 17. April 2004 geboren, das zweite am 2. Januar 2006. Für das erste Kind stehen Ihnen 36 Monate zu. Bei der Geburt des zweiten Kindes sind davon erst 21 Monate verbraucht. Die restlichen 15 Monate werden einfach an die 36 Monate für das zweite Kind angehängt. Insgesamt erhalten Sie so 72 Monate (6 Jahre) gutgeschrieben.
Zusätzlich wichtig: Die Kinderberücksichtigungszeiten
Neben den Kindererziehungszeiten gibt es die sogenannten Berücksichtigungszeiten. Diese beginnen am Tag der Geburt und enden nach 10 Jahren, unabhängig davon, wie viele Kinder in diesem Zeitraum geboren werden. Sie erhöhen nicht direkt die Rentenhöhe, sind aber entscheidend für die Erfüllung bestimmter Wartezeiten und können die Bewertung anderer beitragsfreier Zeiten verbessern. Die Planung der finanziellen Zukunft, einschließlich Überlegungen zum fondsgebundene lebensversicherung rückkaufswert, ist für Familien essenziell.
Den Antrag stellen: So sichern Sie Ihre Ansprüche
Die Anrechnung der Erziehungszeiten erfolgt nicht vollautomatisch. Sie müssen diese im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dazu füllen Sie den Vordruck V0800 aus. Einmal erfasst, werden die Zeiten bei der späteren Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. In Phasen der Lebensplanung kann auch das Wissen über die neue leben lebensversicherung auszahlung eine Rolle spielen. Für spezifische Fragen, wie etwa eine teilauszahlung lebensversicherung generali, ist eine direkte Beratung oft der beste Weg.
Fazit: Ein wertvoller Beitrag für Ihre Altersvorsorge
Die Kindererziehungszeiten sind eine faire und wichtige Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung von Eltern. Sie sorgen für einen spürbaren Ausgleich bei der gesetzlichen Rente und bilden eine solide Grundlage für die Altersvorsorge. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Ansprüche kennen und diese aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und stellen Sie sicher, dass alle Zeiten korrekt erfasst sind, um im Alter bestmöglich abgesichert zu sein.
