In einer Zeit, in der immer mehr Paare sich bewusst gegen eine Ehe entscheiden, treten neue Herausforderungen in den Vordergrund – insbesondere bei der finanziellen Absicherung. Während Verheiratete durch gesetzliche Regelungen und hohe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer umfassend geschützt sind, stehen unverheiratete Paare oft vor einer steuerlichen Falle. Eine gewöhnliche Risikolebensversicherung kann im Todesfall des Partners zu einer erheblichen Belastung durch Erbschaftsteuer führen. Doch es gibt eine intelligente Lösung: die Über-Kreuz-Versicherung. Sie bietet eine steueroptimierte Alternative, um den geliebten Menschen im Ernstfall finanziell abzusichern und dabei Zehntausende Euro zu sparen.
Warum die Erbschaftsteuer für Unverheiratete zur Falle werden kann
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht unterscheidet deutlich zwischen Ehepartnern und unverheirateten Lebensgefährten. Ehepartner profitieren von einem großzügigen Freibetrag von 500.000 Euro, während unverheirateten Partnern lediglich 20.000 Euro steuerfrei zustehen. Stirbt ein Partner und hinterlässt dem anderen eine Lebensversicherungssumme, die über diesen geringen Freibetrag hinausgeht, wird auf den überschüssigen Betrag Erbschaftsteuer fällig. Da Risikolebensversicherungen oft Summen im sechsstelligen Bereich absichern, ist dieser Freibetrag schnell überschritten, und ein großer Teil der Auszahlung kann an das Finanzamt gehen.
Eine normale Risikolebensversicherung würde in diesem Szenario bedeuten, dass der verstorbene Partner der Versicherungsnehmer war und den überlebenden Partner als Begünstigten eingesetzt hat. Die Auszahlung aus dieser Police gilt dann als Erbe und unterliegt der Erbschaftsteuer. Um eine solche finanzielle Belastung für den Hinterbliebenen zu vermeiden, ist eine alternative Gestaltung des Versicherungsschutzes entscheidend.
Das Prinzip der Über-Kreuz-Versicherung: Steuern sparen leicht gemacht
Die Über-Kreuz-Versicherung ist eine spezielle Gestaltung der Risikolebensversicherung, die es unverheirateten Paaren ermöglicht, die Auszahlung im Todesfall vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien. Das Prinzip ist ebenso einfach wie genial: Statt dass jeder Partner eine Police auf sein eigenes Leben abschließt und den anderen als Begünstigten benennt, werden zwei getrennte Verträge „über Kreuz“ abgeschlossen. risikolebensversicherung paare
Konkret bedeutet dies: Partner A schließt einen Versicherungsvertrag auf das Leben von Partner B ab und ist sowohl Versicherungsnehmer als auch Beitragszahler und Begünstigter. Umgekehrt schließt Partner B einen Vertrag auf das Leben von Partner A ab und ist hier Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter.
Ein Beispiel veranschaulicht dies: Ben und Jana leben unverheiratet zusammen. Ben schließt eine Risikolebensversicherung auf Janas Leben ab, zahlt die Beiträge dafür von seinem eigenen Konto und ist im Todesfall von Jana derjenige, der die Versicherungssumme erhält. Jana wiederum schließt eine Risikolebensversicherung auf Bens Leben ab, zahlt die Beiträge von ihrem eigenen Konto und ist die Begünstigte, wenn Ben verstirbt. Da die Auszahlung aus einem Vertrag erfolgt, dessen Versicherungsnehmer und Beitragszahler man selbst war, gilt das Geld nicht als Erbe. Es handelt sich um eine Leistung aus dem eigenen Vertrag, wodurch keine Erbschaftsteuer anfällt.
So funktioniert die Vertragsgestaltung im Detail
Bei der Über-Kreuz-Versicherung sind die Rollen klar verteilt, um die steuerlichen Vorteile zu sichern:
- Versicherungsnehmer: Die Person, die den Vertrag abschließt, die Beiträge zahlt und die Rechte am Vertrag hat.
- Versicherte Person: Die Person, deren Tod den Versicherungsfall auslöst.
- Begünstigter: Die Person, die im Versicherungsfall die Leistung erhält.
Im Über-Kreuz-Modell ist der Versicherungsnehmer immer auch der Begünstigte. Dies ist der entscheidende Punkt, der die Steuerfreiheit gewährleistet. Es ist ratsam, die Beiträge von getrennten Konten zu zahlen, um die rechtliche Trennung der Verträge und damit die Steueroptimierung zu untermauern. Vergleicht man dies mit einer verbundenen Risikolebensversicherung Vergleich, wird der individuelle Vorteil der Über-Kreuz-Variante besonders deutlich.
Auch für verheiratete Paare kann die Über-Kreuz-Versicherung relevant sein, nämlich dann, wenn die voraussichtliche Erbschaft – einschließlich der Versicherungssumme – den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen würde. In solchen Fällen kann auch hier eine steueroptimierte Gestaltung sinnvoll sein.
Nachteile und Herausforderungen bei einer Trennung
Obwohl die Über-Kreuz-Versicherung erhebliche Steuervorteile bietet, birgt sie auch Nachteile, die insbesondere im Falle einer Trennung zum Tragen kommen können. Sollte sich ein unverheiratetes Paar trennen, besteht das Problem, dass jeder Partner eine Police auf das Leben des Ex-Partners hält. Man möchte in der Regel nicht, dass im eigenen Todesfall der ehemalige Lebensgefährte die Versicherungssumme erhält, sondern beispielsweise die eigenen Kinder oder neue Partner.
Um diese Schieflage zu beheben, ist eine Vertragsänderung notwendig. Im Idealfall einigen sich beide Partner darauf, die Verträge umzuschreiben. Das bedeutet, jeder Partner wird mit Zustimmung des Ex-Partners zum Versicherungsnehmer des Vertrags, in dem er selbst die versicherte Person ist. Dies ist ein „Tauschgeschäft“, das die Über-Kreuz-Verträge in zwei normale Risikolebensversicherungen umwandelt. Der Nachteil ist jedoch, dass diese Änderung der Risikolebensversicherung kündigen nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich ist. Verweigert ein Partner die Zustimmung, kann die ursprüngliche Konstellation bestehen bleiben, was zu unerwünschten Auszahlungen an den Ex-Partner führen könnte. Daher ist es ratsam, frühzeitig über solche Szenarien nachzudenken und gegebenenfalls Regelungen zu treffen.
Alternativen zur Über-Kreuz-Versicherung
Neben der Über-Kreuz-Versicherung gibt es für unverheiratete Paare auch andere Wege der finanziellen Absicherung, die jedoch nicht die gleichen Steuervorteile bieten. Eine normale Risikolebensversicherung mit dem Partner als Begünstigtem ist die gängigste, aber eben erbschaftsteuerpflichtige Variante. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vertrag zugunsten Dritter abzuschließen, beispielsweise zugunsten der Kinder, um den Partner nicht direkt als Begünstigten einzusetzen und so die Steuerlast für ihn zu umgehen – dies löst aber nicht die Frage der Absicherung des Partners selbst. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation und der finanziellen Ziele ist hier unerlässlich, um die beste Lösung zu finden.
Wichtige Überlegungen vor dem Abschluss
Bevor Sie sich für eine Über-Kreuz-Versicherung entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte bedenken:
- Beratung durch Experten: Aufgrund der Komplexität der Materie und der steuerlichen Implikationen ist die Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater oder Versicherungsmakler unerlässlich. Dieser kann Ihre individuelle Situation analysieren und sicherstellen, dass die Vertragsgestaltung optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
- Anbietervergleich: Die Beiträge für Risikolebensversicherungen können je nach Anbieter stark variieren. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die gute Risikolebensversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Faktoren wie Gesundheitszustand, Raucherstatus und Beruf spielen hier eine Rolle.
- Vertragsbedingungen: Achten Sie genau auf die Vertragsbedingungen, insbesondere auf Regelungen im Falle einer Scheidung oder Trennung und die Möglichkeiten zur Anpassung der Begünstigten.
- Regelmäßige Überprüfung: Lebensumstände ändern sich. Es ist wichtig, den Versicherungsvertrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, besonders nach großen Lebensereignissen wie der Geburt von Kindern oder dem Erwerb von Immobilien. Einige Anbieter wie die Dialog Risikolebensversicherung bieten hier flexible Optionen an.
Fazit
Die Über-Kreuz-Versicherung stellt für unverheiratete Paare eine hervorragende Möglichkeit dar, sich gegenseitig finanziell abzusichern und dabei die oft hohe Erbschaftsteuer zu vermeiden. Die intelligente Vertragsgestaltung bietet erhebliche Steuervorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Absprache, insbesondere im Hinblick auf mögliche Trennungsszenarien. Lassen Sie sich umfassend beraten und wählen Sie eine Lösung, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, um Ihren Partner und Ihre Familie bestmöglich abzusichern. Treffen Sie heute die richtige Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft.
