Eine Risikolebensversicherung ist ein essenzieller Baustein der finanziellen Absicherung, insbesondere wenn es darum geht, Partner und Nachwuchs im Ernstfall abzusichern. Dieser Schutz wird immer wichtiger, wenn ein Partner der Haupt- oder gar Alleinverdiener ist und dessen plötzlicher Tod zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen könnte. In solchen Fällen bietet eine Partner-Risikolebensversicherung eine maßgeschneiderte Lösung, um die finanzielle Stabilität der Familie zu gewährleisten.
Die Funktionsweise der Partner-Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung dient als Hinterbliebenenschutz. Im Falle des Todes der versicherten Person erhält der im Vertrag genannte Begünstigte die vereinbarte Versicherungssumme. Dies ist besonders für Familien mit einem Hauptverdiener oder beim Abschluss hoher Kredite, wie beispielsweise einer Baufinanzierung, von Bedeutung. Die Versicherungssumme kann dann zur finanziellen Sicherung des überlebenden Partners und der Kinder oder zur Tilgung des Kredits verwendet werden.
Für Ehepaare, Lebens- oder Geschäftspartner gibt es die Möglichkeit, eine spezielle Partner-Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese wird oft als verbundene Risikolebensversicherung gestaltet, bei der sich die Partner gegenseitig absichern. Das bedeutet, im Todesfall des einen Partners erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme. Sollten beide Partner gleichzeitig versterben, geht die Leistung in der Regel an weitere Angehörige über, wird jedoch nur einmal ausgezahlt.
Varianten der Partner-Risikolebensversicherung
Für Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, stehen im Wesentlichen drei Varianten zur Verfügung: die verbundene Lebensversicherung, zwei Einzelverträge oder eine Über-Kreuz-Versicherung. Jede dieser Optionen hat spezifische Vor- und Nachteile, die je nach individueller Situation abgewogen werden sollten.
1. Verbundene Lebensversicherung
Bei der verbundenen Lebensversicherung schließen beide Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab. Sie sind beide als versicherte Personen und als Bezugsberechtigte aufgeführt. Stirbt einer der beiden, erhält der überlebende Partner die vereinbarte Versicherungssumme. Der Vertrag gilt danach als beendet, da die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird. Diese Variante kann kostengünstiger sein als der Abschluss von zwei Einzelverträgen. Eine wichtige Überlegung bei dieser Form ist, was passiert, wenn beide Partner gleichzeitig versterben. In diesem Fall wird die Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt, und es muss geprüft werden, ob diese Summe für die langfristige finanzielle Absicherung des Nachwuchses ausreicht. Ein weiterer Punkt ist, dass Versicherungssumme und Laufzeit für beide Partner identisch sind. Bei unterschiedlichem Absicherungsbedarf kann dies nachteilig sein.
Zusammenfassung Variante 1:
- Gemeinsamer Versicherungsvertrag für beide Partner.
- Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch im Falle des gleichzeitigen Todes beider.
- Laufzeit und Versicherungssumme sind für beide Partner gleich.
2. Zwei einzelne Versicherungsverträge
Wer mehr Flexibilität wünscht, kann auf zwei separate Risikolebensversicherungsverträge zurückgreifen. Jeder Partner schließt dabei seine eigene Police ab, wobei er selbst Versicherungsnehmer und Begünstigter ist und den Partner als Begünstigten angibt. Die Vorteile liegen in der individuellen Gestaltung der Vertragsbedingungen, wie Laufzeit und Versicherungssumme. Im Falle des gleichzeitigen Todes beider Partner erhalten die Hinterbliebenen somit zwei Versicherungssummen, was eine doppelte Absicherung bedeutet. Allerdings sind zwei Verträge in der Regel teurer als ein Partnertarif. Unverheiratete Paare sollten zudem die Erbschaftssteuer beachten. Während Ehepaare einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, liegt dieser für Unverheiratete bei nur 20.000 Euro.
Zusammenfassung Variante 2:
- Zwei separate Verträge, je mit einem Versicherungsnehmer und einer versicherten Person.
- Individuell bestimmbare Laufzeiten und Versicherungssummen.
- Unterschiedliche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer je nach Familienstand.
3. Über-Kreuz-Versicherung
Die Über-Kreuz-Versicherung ist eine weitere Option für Paare, die auf zwei einzelnen Policen basiert. Hierbei versichern sich die Partner gegenseitig. Das bedeutet, jeder Partner ist bei seinem Vertrag der Versicherungsnehmer und Begünstigte, während der andere Partner als versicherte Person eingetragen wird. Stirbt der Partner, erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Leistung aus seiner eigenen Police. Dies bietet eine hohe Flexibilität und im Todesfall beider Partner ebenfalls eine doppelte Leistung. Für unverheiratete Paare kann diese Variante besonders vorteilhaft sein, da die Versicherungsleistung aus der eigenen, selbst bezahlten Police nicht der Erbschaftssteuer unterliegt.
Zusammenfassung Variante 3:
- Zwei einzelne Policen mit gegenseitiger Absicherung.
- Jeder Partner ist Versicherungsnehmer und Begünstigter des eigenen Vertrages.
- Keine Erbschaftssteuer für die Versicherungsleistung.
Auswirkungen von Trennung und Scheidung
Bei der Wahl einer Partner-Risikolebensversicherung sollten auch potenzielle Trennungen oder Scheidungen berücksichtigt werden, da sich der Absicherungsbedarf in solchen Fällen ändert. Die Bezugsberechtigung für den Ex-Partner erlischt nicht automatisch mit der Trennung.
- Verbundene Lebensversicherung: Eine Kündigung erfordert die Zustimmung beider Partner. Läuft der Vertrag primär zum Schutz gemeinsamer Kinder weiter, kann eine Änderung der Begünstigten vorgenommen werden.
- Getrennte Verträge: Hier ist die Flexibilität hoch. Änderungen der Begünstigten sind in der Regel ohne Zustimmung des bisherigen Begünstigten möglich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- Über-Kreuz-Versicherung: Im Falle einer Trennung muss die versicherte Person geändert werden, was problematisch sein kann. Es ist ratsam, bereits beim Abschluss auf die Möglichkeit eines Wechsels der versicherten Person zu achten. Anschließend kann jeder Partner entscheiden, ob er die Versicherung fortführt oder kündigt.
Das Bezugsrecht regelt, wer im Versicherungsfall die Leistung erhält. Ein widerrufliches Bezugsrecht erlaubt dem Versicherungsnehmer, den Begünstigten jederzeit zu ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich.
Partner-Risikolebensversicherung: Den passenden Tarif finden
Die finanzielle Absicherung von Angehörigen hat für die meisten Menschen höchste Priorität. Eine Risikolebensversicherung kann im Ernstfall entscheidende finanzielle Unterstützung bieten und helfen, bestehende Geldprobleme zu vermeiden. Viele Paare entscheiden sich für eine gegenseitige Absicherung, um sowohl den Partner als auch den gemeinsamen Nachwuchs zu schützen, unabhängig vom Familienstand. Es ist ratsam, die verschiedenen Varianten der Partnerversicherung sorgfältig zu prüfen und vor einer Entscheidung einen umfassenden Anbietervergleich durchzuführen. Dies verschafft nicht nur einen Überblick über das Marktangebot, sondern hilft auch, das für den persönlichen Bedarf am besten geeignete Produkt zu finden.
