Eine Haushaltshilfe kann eine enorme Entlastung im Alltag darstellen und Ihnen wertvolle Zeit verschaffen. Doch gerade im vertrauten Umfeld des eigenen Zuhauses können trotz aller Sorgfalt Missgeschicke passieren – sei es ein verschüttetes Putzwasser, eine zerbrochene Vase oder ein Sturz beim Fensterputzen. In solchen Fällen ist ein passender Versicherungsschutz unerlässlich, um die entstehenden Kosten abzudecken. Doch welche Versicherungen sind bei der Anstellung einer Haushaltshilfe wirklich wichtig, und welche Pflichten als Arbeitgeber müssen Sie beachten?
Die Notwendigkeit einer Versicherung für Haushaltshilfen
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen und diese ordnungsgemäß über die Minijob-Zentrale anmelden, ist sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Kosten hierfür sind bereits in den von Ihnen als Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialabgaben enthalten. Dies stellt eine verpflichtende Absicherung dar.
Bei selbstständigen Haushaltshilfen ist es ratsam, bereits im Erstgespräch zu klären, welchen Versicherungsschutz die Hilfe mitbringt. Eine Haftpflichtversicherung ist für freiberufliche Haushaltshilfen unerlässlich, da sie ausschließlich für Schäden aufkommt, die während der Arbeitsausübung entstehen. Ob eine private Haftpflichtversicherung hierfür ausreicht, hängt von den spezifischen Versicherungsbedingungen ab. Eine Berufs- oder gewerbliche Haftpflichtversicherung ist in der Regel die sicherste Wahl, da sie dem Grundsatz Rechnung trägt, dass jeder für seine Handlungen haftet.
Um auch als Arbeitgeber einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für angestellte Haushaltshilfen ebenfalls empfehlenswert.
Angestellt oder selbstständig: Worauf Sie bei Ihrer Haushaltshilfe achten müssen
Bei der Beschäftigung von Personen, die Ihnen im Haushalt helfen, ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses von größter Bedeutung. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Dieses Risiko ist umso sinnloser, als dass Sie durch die Beauftragung einer Haushaltshilfe in jedem Fall von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Anmeldung von angestellten Haushaltshilfen über die Minijob-Zentrale
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anstellen, erfolgt die Anmeldung unkompliziert über einen Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale. Dieses Formular bildet die Grundlage für die korrekte Ermittlung der Sozialabgaben, die dann von Ihrem Konto abgebucht werden. Im Gegenzug können Sie jährlich 20 Prozent der angefallenen Kosten, bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, von Ihrer Steuerlast abziehen. Oftmals übersteigen die steuerlichen Einsparungen die Höhe der Abgaben. Eine auf diese Weise angestellte Haushaltshilfe genießt zudem die Leistungen der Unfallversicherung, erwirbt Rentenansprüche und hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Selbstständige Haushaltshilfen und die Rechnungsstellung
Sofern Ihre Haushaltshilfe als Selbstständige tätig ist, obliegt Ihnen als Auftraggeber lediglich die Überprüfung der korrekten Rechnungsstellung. Eine Rechnung sollte folgende Elemente beinhalten:
- Steuernummer des Dienstleisters
- Eindeutige Rechnungsnummer
- Angabe des Leistungszeitraums
- Klare Trennung zwischen Arbeits- und Materialkosten
- Gegebenenfalls ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Bewahren Sie alle ausgestellten Rechnungen sorgfältig auf, um sie dem Finanzamt bei Bedarf als Nachweis vorlegen zu können. Ebenso gültig als Nachweis sind die Zahlungsbelege, die Ihre Kontobewegungen auf das Konto der selbstständigen Haushaltshilfe oder des zuständigen Vermittlers belegen.
Auch hier besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Kosten von Ihrer Einkommensteuer abzusetzen, was häufig zu einer erheblichen Steuererstattung führt. Bei selbstständigen Haushaltshilfen und Reinigungskräften ist dies sogar bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr möglich. Diese Kosten tragen Sie in Zeile 5 der Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” Ihrer Steuererklärung ein.
Ein wertvoller Tipp: Auch Ihre Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich absetzen. Dies kann zu weiteren Steuervorteilen und einer Rückerstattung am Jahresende führen.
Haftung bei Schäden durch Haushaltshilfen
Eine angestellte Haushaltshilfe haftet bei Schäden im Haushalt nach den gleichen Grundsätzen wie jeder Arbeitnehmer. Bei leichter Fahrlässigkeit ist sie im Zweifel nicht haftbar.
Handelt die Haushaltshilfe jedoch grob fahrlässig, ist sie schadenersatzpflichtig. In einem solchen Fall greift die Haftpflichtversicherung der Haushaltshilfe. Da der Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, kommt hier nicht die private, sondern eine betriebliche Haftpflichtversicherung zum Tragen. Arbeitgeber von angestellten Haushaltshilfen sind daher verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Es ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber, die Haushaltshilfe klar – idealerweise schriftlich – über notwendige Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären. Weisen Sie darauf hin, welche Arbeitsschritte bei wertvollen Gegenständen entweder vermieden oder nur mit äußerster Vorsicht durchgeführt werden sollten. Andernfalls ist es in den meisten Fällen schwierig nachzuweisen, welcher Grad der Fahrlässigkeit vorlag.
Bei selbstständigen Haushaltshilfen gestaltet sich die Haftung anders: Sie haftet in der Regel selbst für entstandene Schäden, welche durch ihre abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Eine Unfallversicherung kommt zudem bei Verletzungen der Haushaltshilfe während ihrer Tätigkeit zum Einsatz.
Haftung bei Schäden an Dritten
Grundsätzlich haftet bei Schäden, die Dritten zugefügt werden, zunächst der Verursacher, also in diesem Fall die Haushaltshilfe. Bestimmte Tarife von Versicherungen können jedoch eine Mitversicherung der Haushaltshilfe im Rahmen ihrer Tätigkeit im Haushalt des Versicherten beinhalten, wodurch Schäden an Dritten abgedeckt sind. Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob Sie als Arbeitgeber ebenfalls für das Verschulden Ihrer angestellten Haushaltshilfe haftbar gemacht werden können.
Fazit: Die Vorteile einer gut versicherten Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe stellt eine wertvolle Unterstützung im täglichen Leben dar. Ein angemessener Versicherungsschutz ist dabei von zentraler Bedeutung, da gerade bei Haushaltsarbeiten Unfälle passieren können. Wenn sowohl die Haushaltshilfe (durch eine berufliche Haftpflichtversicherung und Absicherung bei der Unfallkasse) als auch Sie selbst (durch Ihre Privathaftpflicht) über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen, können Sie sich entspannt zurücklehnen und die Vorzüge eines sauberen und gepflegten Zuhauses in vollen Zügen genießen.
