In Deutschland ist die Versicherungssteuer eine Abgabe, die auf die meisten Versicherungsverträge erhoben wird. Sie fließt direkt in den Bundeshaushalt und trägt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei. Doch nicht alle Versicherungen unterliegen dieser Steuerpflicht. Es gibt eine Reihe wichtiger Steuerbefreiungen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von Bedeutung sein können. Das Verständnis dieser Ausnahmen ist entscheidend, um die eigene finanzielle Planung optimal zu gestalten und unnötige Kosten zu vermeiden. risikoversicherung
Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Bereiche, in denen Versicherungen von der Versicherungssteuer befreit sind, und gibt Ihnen einen tiefen Einblick in die dahinterliegenden Gründe und rechtlichen Grundlagen.
Befreiungen im Bereich Sozialversicherung und Altersvorsorge
Die staatliche Politik in Deutschland legt großen Wert auf die soziale Absicherung der Bürger sowie auf die Förderung der privaten Altersvorsorge. Entsprechend finden sich hier die umfangreichsten Steuerbefreiungen.
Gesetzliche Sozialversicherungen
Versicherungen, die den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften unterliegen, sind grundsätzlich von der Versicherungssteuer befreit. Dies umfasst essenzielle Säulen unseres Sozialsystems, die der grundlegenden Absicherung dienen:
- Krankenversicherungen: Beispielsweise die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (wie der Gebietskrankenkassen in Österreich, sinngemäß für die deutschen Kassen zu verstehen).
- Unfallversicherungen: Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitnehmer und bestimmte andere Personengruppen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absichert (vergleichbar mit der AUVA in Österreich).
Diese Befreiungen stellen sicher, dass die grundlegende soziale Absicherung nicht zusätzlich durch Steuern verteuert wird und für alle zugänglich bleibt.
Private Alters- und Invaliditätsvorsorge
Um die private Altersvorsorge zu stärken, sind bestimmte Arten von Versicherungen, die der langfristigen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene dienen, ebenfalls steuerbefreit:
- Versicherungen bei Versorgungseinrichtungen: Dazu gehören Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen-, Unfall- und Krankenversicherungen, die bei Versorgungseinrichtungen der Kammern selbstständig Erwerbstätiger (z.B. Ärzteversorgungswerke), der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich (als Beispiel einer spezifischen berufsständischen Versorgungseinrichtung) sowie bei von Gebietskörperschaften für ihre Bediensteten geschaffenen Versorgungseinrichtungen eingegangen werden. Diese dienen oft der Zusatzversorgung oder sind berufsständisch organisiert.
- Ausgleich von Ruhe- und Versorgungsgenüssen: Versicherungen, die bei Vereinigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften abgeschlossen werden, um Aufwendungen dieser Körperschaften für Ruhe- und Versorgungsgenüsse auszugleichen, sind ebenfalls von der Steuer befreit. Dies betrifft häufig Pensionsverpflichtungen im öffentlichen Dienst.
- Pensionszusatzversicherungen und Pensionskassenvorsorge: Diese sind steuerbefreit, wenn sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen (z.B. gemäß § 108b EStG iVm § 17 BMSVG für Österreich, sinngemäß für vergleichbare deutsche Regelungen). Dies umfasst oft Verträge, die über Pensionskassen oder andere betriebliche Versorgungssysteme laufen.
- Zukunftsvorsorge: Versicherungen im Rahmen der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge (gemäß § 108g bis § 108i EStG für Österreich, vergleichbar mit Riester-Rente oder Rürup-Rente in Deutschland, die zwar andere steuerliche Behandlungen haben, aber ebenfalls gefördert werden) einschließlich spezifischer Verfügungen sind von der Versicherungssteuer befreit. lebensversicherung sterbeversicherung
Diese Regelungen unterstreichen die Bedeutung der langfristigen finanziellen Absicherung und tragen dazu bei, dass die Bürger nicht nur auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Auch eine versicherung für kreditabsicherung kann im Rahmen einer umfassenden Finanzplanung sinnvoll sein, obwohl sie nicht direkt unter diese Steuerbefreiungen fällt.
Landwirtschaftliche und spezielle Versicherungen
Neben den sozialpolitisch motivierten Befreiungen gibt es auch Ausnahmen für spezifische Risiken, die oft einen besonderen Schutz genießen oder volkswirtschaftlich relevant sind.
Viehversicherungen
Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es spezifische Befreiungen für Viehversicherungen, die besonders kleine Betriebe und lokale Initiativen schützen sollen:
- Kleine Viehhaltungen: Versicherungen von Vieh aus kleinen Viehhaltungen sind steuerbefreit, wenn die Versicherungssumme 3.650 Euro nicht übersteigt.
- Kleine Viehversicherungsvereine: Auch Versicherungen von Vieh bei einem kleinen Viehversicherungsverein profitieren von der Steuerbefreiung.
Diese Regelungen dienen der Unterstützung der Landwirtschaft und der Sicherstellung der Tierbestände in kleineren Betrieben.
Feuerversicherungen
Historisch gewachsene oder besonders schützenswerte Feuerversicherungen können ebenfalls befreit sein:
- Bäuerliche Brandschadenunterstützungsvereine: Feuerversicherungen durch bäuerliche Brandschadenunterstützungsvereine, die vorwiegend die Gewährung von Sachleistungen zum Gegenstand haben, sind von der Steuer befreit. Dies fördert lokale Selbsthilfestrukturen im ländlichen Raum.
Spezielle Versicherungsarten und internationale Aspekte
Einige Versicherungsarten sind aufgrund ihrer Natur oder ihres grenzüberschreitenden Charakters von der Versicherungssteuer ausgenommen.
Rückversicherungen
Rückversicherungen sind generell von der Versicherungssteuer befreit. Dies ist eine wichtige Regelung, da Rückversicherungen dazu dienen, das Risiko von Erstversicherern zu verteilen und zu minimieren. Würden sie besteuert, käme es zu einer Mehrfachbesteuerung des gleichen Risikos (Erstversicherung und dann Rückversicherung), was das System unnötig verteuern und ineffizient machen würde.
Exportkredit- und Transportgüterversicherungen
Um den internationalen Handel zu fördern, sind zwei spezielle Versicherungsarten befreit:
- Exportkreditversicherungen: Diese Versicherungen decken das Risiko von Zahlungsausfällen bei Exportgeschäften ab. Die Befreiung unterstützt deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
- Grenzüberschreitende Transportgüterversicherungen: Diese Versicherungen schützen Güter während des Transports über Ländergrenzen hinweg. Die Steuerbefreiung erleichtert den Warenverkehr und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Logistikbranche.
Versicherungen der Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Versicherungen, die die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Kammern der selbstständig Erwerbstätigen für die gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Abfertigungsansprüche der Dienstnehmer ihrer Mitglieder eingehen, sind ebenfalls steuerbefreit. Dies ist eine spezifische Regelung zur Absicherung von Arbeitnehmeransprüchen in bestimmten Wirtschaftsbereichen.
Diplomaten- und Konsularversicherungen
Eine besondere Befreiung betrifft Zahlungen von Versicherungsentgelten an ausländische Versicherungsunternehmen durch diplomatische oder konsularische Vertretungen in Österreich oder deren Personal, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt, wenn die Personen Angehörige des Entsendestaates sind und entweder nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen oder als Berufsbeamte außerhalb ihres Amtes keine Erwerbstätigkeit in Österreich ausüben. Die Steuer wird jedoch erhoben, wenn das Versicherungsentgelt an einen inländischen Bevollmächtigten des ausländischen Versicherers gezahlt wird. Diese Regelung trägt dem internationalen Diplomatenrecht Rechnung. interrisk risikolebensversicherung bietet zwar spezifische Produkte, die möglicherweise nicht direkt unter diese internationale Befreiung fallen, ist aber ein Beispiel für einen Anbieter im Bereich der Risikoabsicherung. Für generelle Erwägungen zur Absicherung gibt es diverse risiko lebensversicherungen.
Fazit: Bedeutung der Steuerbefreiungen
Die Kenntnis der Steuerbefreiungen bei Versicherungen ist für jeden, der in Deutschland (oder mit Bezug zu österreichischen Regelungen) Versicherungen abschließt, von großem Wert. Sie zeigen nicht nur die Komplexität des deutschen Steuersystems, sondern auch, welche Bereiche der Vorsorge und des wirtschaftlichen Handelns besonders gefördert oder geschützt werden sollen. Ob es um die soziale Absicherung, die private Altersvorsorge, die Unterstützung der Landwirtschaft oder die Erleichterung des internationalen Handels geht – die Befreiungen von der Versicherungssteuer spielen eine wichtige Rolle. Informieren Sie sich stets genau über die spezifischen Bedingungen, die für Ihren Versicherungsvertrag gelten, um alle Vorteile optimal zu nutzen.
