Versicherungsnehmer wechseln Lebensversicherung: Das müssen Sie beachten

Drei Personenkonstellationen bei der Übertragung einer Lebensversicherung

An einer Lebensversicherung sind typischerweise mehrere Rollen beteiligt: die versicherte Person, deren Leben Gegenstand des Vertrags ist; der Bezugsberechtigte, der im Versicherungsfall die Leistung erhält; und der Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt und die Beiträge entrichtet. Es ist gängig, dass eine einzelne Person mehrere dieser Rollen innehat. Ebenso ist es möglich, die Rollen des Bezugsberechtigten oder des Versicherungsnehmers auf eine andere Person zu übertragen. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherungsnehmer. Dieser Artikel beleuchtet, was Sie wissen müssen, wenn Sie den Versicherungsnehmer Wechseln Lebensversicherung oder einen bestehenden Vertrag umschreiben möchten, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Drei Personenkonstellationen bei der Übertragung einer LebensversicherungDrei Personenkonstellationen bei der Übertragung einer Lebensversicherung

Was es bedeutet, den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung zu wechseln

Wenn Sie den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung wechseln, übergeben Sie die Kontrolle über Ihren Vertrag an eine andere Person. Diese neue Person wird zum Versicherungsnehmer und übernimmt sämtliche Rechte und Pflichten, die mit dem Vertrag verbunden sind. Dies umfasst nicht nur die Verantwortung für die fortlaufende Zahlung der Versicherungsprämien, sondern auch die umfassende Verfügungsgewalt über den Vertrag. Der neue Versicherungsnehmer kann dann beispielsweise entscheiden, ob der Vertrag vorzeitig gekündigt wird, eine Beitragsfreistellung beantragt oder der Bezugsberechtigte geändert werden soll – immer unter Beachtung der spezifischen Vertragsbedingungen.

Ein solcher Wechsel wird oft im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung vorgenommen, etwa wenn Eltern die Lebensversicherung auf ihre Kinder übertragen möchten oder Ehepartner untereinander umstrukturieren. Der neue Versicherungsnehmer kann dabei auch gleichzeitig der Bezugsberechtigte sein, sodass die Person, die im Versicherungsfall profitieren soll, auch die Kontrolle über den Vertrag erhält und die Prämien zahlt. Dies stellt eine bewusste Entscheidung dar, finanzielle Verantwortung und zukünftige Ansprüche klar zu regeln. Informationen darüber, ob sich eine lohnt sich eine risikolebensversicherung, können hier eine wertvolle Ergänzung sein.

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Zustimmung der versicherten Person: Wann sie erforderlich ist

Die Frage, ob die versicherte Person einer Übertragung der Lebensversicherung zustimmen muss, ist entscheidend und hängt von der Art des Versicherungsvertrags ab. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, kann diese Person logischerweise alle Entscheidungen bezüglich des Vertrags allein treffen. Schwieriger wird es, wenn diese Rollen von unterschiedlichen Personen ausgefüllt werden.

Betrachten wir ein Beispiel: Karin hat eine Todesfallversicherung auf ihren Ehemann Holger abgeschlossen. Der gemeinsame Sohn Uwe ist als Bezugsberechtigter eingesetzt. Karin zahlt die Prämien, und Uwe erhält die Leistung, falls Holger verstirbt. Möchte Karin nun ihren Sohn Uwe als neuen Versicherungsnehmer einsetzen und die Lebensversicherung auf Uwe übertragen, ist hierfür die zwingende Einwilligung des Ehemanns Holger als versicherte Person erforderlich. Das gleiche gilt, wenn Karin den Bezugsberechtigten ändern möchte.

Anders verhält es sich bei einer Erlebensfallversicherung. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung nicht bei Holgers Tod, sondern bei seinem Überleben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt. Bei einem solchen Vertrag kann Karin den Versicherungsnehmer wechseln oder den Bezugsberechtigten ändern, ohne Holgers Zustimmung einholen zu müssen.

Diese Unterscheidung basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2018. Der BGH stellte klar, dass die versicherte Person einer Übertragung nur dann zustimmen muss, wenn ihr Todesfall versichert ist. Dies soll verhindern, dass sich das Risiko für die versicherte Person erhöht, etwa weil der neue Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigte ein potenzielles Interesse am Ableben der versicherten Person haben könnte. Bei einer Erlebensfallversicherung hingegen besteht kein solches Risiko für die versicherte Person, da ihr Überleben im Interesse aller Beteiligten liegt. Daher ist ihre Einwilligung nicht notwendig.

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Steuerliche Folgen beim Wechsel des Versicherungsnehmers

Ein wichtiger Aspekt, der beim Wechsel des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung beachtet werden muss, sind die steuerlichen Auswirkungen. Die Übertragung einer Lebensversicherung stellt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) in der Regel eine Schenkung dar. Dies bedeutet, dass der neue Versicherungsnehmer, der die Schenkung erhält, in Deutschland Schenkungssteuer zahlen muss.

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert der übertragenen Lebensversicherung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die je nach Beziehung variieren und bis zu deren Höhe keine Steuer anfällt. Es ist ratsam, sich vor einer Übertragung über die aktuellen Freibeträge und die genauen Berechnungsgrundlagen zu informieren oder eine fachkundige Beratung, beispielsweise von einem Steuerberater, in Anspruch zu nehmen. Insbesondere bei einer Kapitallebensversicherung können die Werte beträchtlich sein. Informationen zu Angeboten wie check24 kapitallebensversicherung können hierbei relevant sein.

Fazit

Das Wechseln des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung ist eine flexible Option, die im Rahmen der persönlichen Finanz- und Nachfolgeplanung von großer Bedeutung sein kann. Es erfordert jedoch ein genaues Verständnis der beteiligten Rollen, der rechtlichen Voraussetzungen und insbesondere der steuerlichen Konsequenzen. Die Notwendigkeit der Zustimmung der versicherten Person, insbesondere bei Todesfallversicherungen, sowie die mögliche Schenkungsteuerpflicht sind entscheidende Punkte, die sorgfältig geprüft werden sollten. Um Fehlern vorzubeugen und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden, ist es dringend empfehlenswert, eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater in Anspruch zu nehmen, bevor Sie den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung wechseln.