Victoria Lebensversicherung: Kündigen, Widerrufen oder Optimieren?

Welches Vorgehen für Ihren Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung AG aktuell das beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie bei allen Lebensversicherern hängen die optimalen Schritte von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Die Victoria Lebensversicherung bietet diverse Vertragsarten und Tarife, die jeweils eine unterschiedliche Bewertung erfordern. Entscheidend für die Beurteilung sind Ihre persönliche Lebenssituation sowie die Risiken, die mit Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt werden sollen.

Die Überlegung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Victoria kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder doch die Auszahlung abwarten sollten, hängt maßgeblich von den spezifischen Bedingungen und der Rendite Ihres Vertrages ab. Auch die verbleibende Vertragslaufzeit, Ihre persönliche Situation und die aktuelle finanzielle Lage der Victoria Lebensversicherung AG müssen in diese Entscheidung einfließen. Um die Weichen für eine höhere Auszahlung zu stellen und langfristig von mehr Rente zu profitieren, ist eine fundierte Analyse unerlässlich. Wenn Sie unsicher sind, welches Vorgehen für Ihren Vertrag am sinnvollsten ist, sollten Sie Ihre Lebensversicherung dringend unabhängig überprüfen lassen.

1. Die Victoria Lebensversicherung AG im Fokus

Die Victoria Lebensversicherung ist als Aktiengesellschaft organisiert und hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf. Als etablierter Akteur auf dem deutschen Versicherungsmarkt spielt sie für viele Versicherungsnehmer eine wichtige Rolle.

Zum Jahresbeginn 2024 verwaltete die Victoria Lebensversicherung AG beeindruckende 653.217 Versicherungsverträge. Damit positionierte sie sich auf Platz 34 der deutschen Lebensversicherer, was ihre Bedeutung im Sektor unterstreicht.

2. Den Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung kündigen

Eine vorzeitige Kündigung Ihrer Lebensversicherung ist in der Regel die finanziell schlechteste Option. In diesem Fall erhalten Sie von der Victoria Lebensversicherung AG lediglich den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Die Möglichkeit einer Kündigung sowie deren Zeitpunkt hängen stark von der Art und den individuellen Bedingungen Ihres spezifischen Vertrages ab.

Die Kündigung eines nach 1994 abgeschlossenen Vertrages bei der Victoria Lebensversicherung ist üblicherweise jederzeit zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode möglich. Dies bedeutet, dass die Kündigung bis zu einem Tag vor der nächsten Beitragszahlung bei der Victoria Lebensversicherung AG eingehen muss. Eine darüber hinausgehende Kündigungsfrist ist hierbei nicht zu beachten. Bei älteren Verträgen können komplexere Regelungen für die Kündigungsfrist gelten, die eine genaue Prüfung erfordern.

2.1. Ist eine Kündigung bei der Victoria sinnvoll?

Die Entscheidung, eine Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Mit einer Kündigung verlieren Sie nicht nur mögliche zukünftige Renditen, sondern auch wertvollen Risikoschutz, wie beispielsweise eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Bevor Sie Ihren Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung Kündigen, ist es unerlässlich, sich mit alternativen Optionen auseinanderzusetzen. In vielen Fällen existieren deutlich bessere Optionen als eine Kündigung, die Ihnen finanziell mehr Vorteile bringen können. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Kündigung bei Ihrem Vertrag sinnvoll ist, sollten Sie sich unbedingt unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen.

2.2. Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

Für den Fall, dass Sie sich dennoch für eine Kündigung entscheiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Musterbrief zu nutzen. Dies kann den Prozess vereinfachen.

Weitere umfassende Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie unter: Musterbrief-Generator zur Kündigung der Lebensversicherung.

2.3. Kündigung bei der Victoria: Zahlen & Fakten

Ein Blick auf die statistischen Daten der Victoria Lebensversicherung AG kann Aufschluss über die Häufigkeit von Vertragsbeendigungen geben.

2.3.1. Stornoquote

Die Stornoquote gibt an, wie viel Prozent der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert und somit nicht weiter bezahlt wurden. Anfang 2025 lag die Stornoquote der Victoria Lebensversicherung AG bei etwa 1,6 Prozent.

Häufige Ursachen für eine vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen sowie die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.

2.3.2. Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen

Zum Beginn des Jahres 2024 betrug der durchschnittliche Rückkaufswert eines Vertrages bei der Victoria Lebensversicherung AG circa 20.677 Euro. Im vorhergehenden Geschäftsjahr wurden insgesamt 7.745 Verträge bei der Victoria Lebensversicherung gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt.

2.4. Alternativen zur Kündigung

Wenn Sie erwägen, Ihren Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung AG zu kündigen, sollten Sie unbedingt mögliche Alternativen für Ihre Versicherung prüfen lassen. Es gibt oft Wege, deutlich mehr Geld zu erhalten, als es bei einer einfachen Kündigung der Fall wäre.

Viele Lebens- und Rentenversicherungen der Victoria bieten zusätzliche Optionen, die je nach Vertrag und individueller Situation weitaus sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, ist es ratsam, Ihre Versicherung unabhängig überprüfen zu lassen. Wussten Sie, dass eine Kündigung bei lediglich einem sehr geringen Prozentsatz der letzten 100 Vertragsprüfungen als die beste Option ermittelt wurde? Für viele ist es ein Weg, um langfristig mehr Rente zu sichern.

3. Den Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung widerrufen

Neben der Kündigung besteht auch die Möglichkeit, Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Victoria zu widerrufen. In den allermeisten Fällen erhalten Kunden der Victoria Lebensversicherung bei einem Widerruf deutlich höhere Auszahlungen als bei einer Kündigung.

Ein Widerruf ist grundsätzlich auch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss noch möglich, falls die Victoria Sie fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.

3.1. Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?

Die Existenz eines Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrechts für eine Lebens- oder Rentenversicherung hängt entscheidend vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Je nach dem damaligen Gesetzestext und der Art der Informationsübergabe gelten unterschiedliche Fristen und Rechte.

3.1.1. Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Wenn die Victoria Lebensversicherung Ihnen bereits bei der Antragstellung alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen vollständig ausgehändigt hat, ist Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande gekommen. In diesem Fall steht Ihnen ein Rücktrittsrecht gemäß § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (alter Fassung) zu.

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Sollten Ihnen bei Antragstellung nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen überreicht worden sein, ist Ihr Vertrag mit der Victoria Lebensversicherung AG im sogenannten Policenmodell zustande gekommen. Hier steht Ihnen ein Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (alter Fassung) zu. Ein wirksamer Widerspruch, Rücktritt oder auch Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des gesamten Vertrages.

3.2. Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der Victoria

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Victoria Lebensversicherung AG vollständig aufgelöst. Die Berechnung Ihres Anspruchs bei einer Rückabwicklung kann je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses variieren. In der Regel haben Kunden der Victoria Lebensversicherung bei einer Rückabwicklung einen Anspruch darauf, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich gezogenen Nutzungen ausgezahlt werden. Hiervon kann noch ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abzuziehen sein. Abschluss- und Verwaltungskosten darf die Victoria in diesem Fall jedoch nicht einbehalten.

Achtung! Eine Rückabwicklung ist nicht immer die bessere Wahl gegenüber einer Kündigung. Im schlimmsten Fall könnte die Victoria sogar Geld von Ihnen zurückfordern! Zudem können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme entstehen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten!

Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert, der bei einer Kündigung ausgezahlt werden würde. Dies liegt daran, dass die Victoria bei einer solchen Rückabwicklung keine Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen darf und die vertragliche Wertentwicklung oft niedriger ist als die tatsächlich gezogenen Nutzungen, die ausgezahlt werden müssen. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird für gewöhnlich auf die Wertentwicklung der Fonds bzw. auf die Nettoverzinsung der Victoria Lebensversicherung AG abgestellt.

3.3. Rückabwicklung mit Alternativen vergleichen

Kunden der Victoria Lebensversicherung AG sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst berechnen lassen und diesen mit den Ergebnissen anderer Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf oder eine Fortführung kann bei einem Vertrag der Victoria sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie die Risikoabsicherung des Vertrages noch benötigen. Es gibt zudem viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren finanziellen Ergebnis führen können.

Bei uns können Sie alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen die beste Option für Ihren Vertrag und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Victoria Lebensversicherung AG. Wir empfehlen grundsätzlich, zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

4. Bewertung der Solvenz: Wie sicher ist die Victoria Lebensversicherung AG?

Die finanzielle Stabilität eines Versicherers ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit Ihrer Anlagen. Hierzu werden sogenannte Solvenzquoten herangezogen.

Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) lag bei der Victoria Lebensversicherung zum Beginn des Geschäftsjahres 2023 bei 779,3%. Dies lag über dem Branchendurchschnitt von 626,6%, was auf eine solide Kapitalausstattung hindeutet. Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung wies die Victoria eine MCR-Bruttoquote von 1.999,0% aus. Der Branchendurchschnitt lag hier bei 15.198,5%.

4.1. Auswirkungen durch Bewertungshilfen

Die Victoria Lebensversicherung AG nutzt bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich relevanten Solvenzquoten (SCR-Bruttoquote und MCR-Bruttoquote) Bewertungshilfen. Diese beeinflussen die Höhe der Quoten und erschweren eine genaue Einschätzung, wie sicher die Victoria Lebensversicherung in Krisenzeiten wirklich dastehen würde.

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Bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Bruttoquoten greift die Victoria auf folgende Bewertungshilfen zurück:

  • Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Volatilitätsanpassungen

Ohne diese Bewertungshilfen ergeben sich für die Victoria Lebensversicherung eine SCR-Nettoquote von 299,2% (Branchendurchschnitt 312,7%) und eine MCR-Nettoquote von 573,8% (Branchendurchschnitt 5.266,8%). Diese Nettoquoten geben ein realistischeres Bild der Solvenz.

4.2. Probleme bei der einheitlichen Bewertung der Solvenzquoten

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendung von Bewertungshilfen sind die SCR- und MCR-Quoten nicht immer unmittelbar mit den Zahlen anderer Lebensversicherer vergleichbar. Um dennoch ein Ranking der Solvenz der Victoria Lebensversicherung AG zu ermöglichen, haben wir eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt. Bei der Victoria Lebensversicherung lag diese standardisierte Solvenzquote bei 305,9% (Branchendurchschnitt 317,2%).

5. Die beste Option für Ihren Vertrag bei der Victoria finden

Die optimale Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Victoria kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist eine komplexe Frage. Sie hängt von der Rendite Ihres Vertrages, den individuellen Versicherungsbedingungen, der verbleibenden Vertragslaufzeit, Ihrer persönlichen Situation und der aktuellen finanziellen Lage der Victoria Lebensversicherung AG ab. Eine fundierte Analyse ist unerlässlich, um die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

5.1. Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zahl&Recht prüfen lassen

Im Rahmen unserer Vertragsprüfung rekonstruieren wir den gesamten Verlauf Ihrer Versicherung bei der Victoria. Wir überprüfen Ihren Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder Ansatzpunkte, die zu Ihren Gunsten genutzt werden können. Anschließend bewerten wir die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten und besprechen die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen. Gemeinsam stimmen wir das weitere Vorgehen für Ihren Vertrag ab und unterstützen Sie mit passenden Musterschreiben bei der Umsetzung. Auf diese Weise helfen wir Ihnen dabei, die beste Option für Ihren Vertrag bei der Victoria Lebensversicherung AG zu finden und erfolgreich umzusetzen.

5.2. Kosten für die Prüfung eines Vertrages bei der Victoria Lebensversicherung

Als unabhängige Rechtsberater werden wir ausschließlich von unseren Mandanten direkt vergütet und arbeiten nach Aufwand gegen ein Honorar von 190,- Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer) pro Stunde. Um Ihnen maximale Kostentransparenz zu bieten, vereinbaren wir grundsätzlich einen Kostendeckel, sodass Sie immer genau wissen, welche Kosten maximal anfallen können.

Je nach individueller Vertragssituation, der Höhe des Beitrages und des Vertragsguthabens kann es sinnvoll sein, entweder nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung liegen im Regelfall bei 790,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen ist eine Prüfung meistens nicht wirtschaftlich.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, desto geringer fallen die Kosten pro Vertrag aus. Wir empfehlen zunächst einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet bei uns 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer) und wird bei einer weiteren Beauftragung auf die Gesamtkosten angerechnet. In den meisten Fällen können unsere Mandanten durch unsere Tätigkeit ein Vielfaches des Honorars einsparen oder zusätzlich von der Victoria Lebensversicherung erhalten.