Weiterbildungsstipendium: Ihre Karriere mit Lehre in Deutschland gestalten

Die duale Berufsausbildung ist ein anerkanntes Erfolgsmodell in Deutschland und bildet das solide Fundament für zahlreiche erfolgreiche Karrieren. Doch der berufliche Weg endet nicht mit dem Gesellenbrief oder einem hervorragenden Abschlusszeugnis. Für besonders engagierte und talentierte Absolventinnen und Absolventen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Weiterbildungsstipendium – auch bekannt als Begabtenförderung berufliche Bildung – eine einzigartige Chance. Dieses Programm unterstützt junge Fachkräfte dabei, ihr Potenzial voll auszuschöpfen und ihre „Karriere mit Lehre“ durch anspruchsvolle Weiterbildungen auf die nächste Stufe zu heben. Es ist eine gezielte Investition in die Zukunft qualifizierter Fachkräfte und der deutschen Wirtschaft, um den Herausforderungen des sich stetig wandelnden Arbeitsmarktes gerecht zu werden, insbesondere im Hinblick auf die Integration und das Verständnis von zukünftige technologien (zukünftige technologien).

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das seit 1991 besteht. Es richtet sich explizit an junge Menschen, die eine Berufsausbildung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen haben und sich beruflich weiterentwickeln möchten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von den jeweiligen Kammern sowie den zuständigen Stellen für Berufsbildung durchgeführt. Die Kernidee ist, talentierte Absolventen zu ermutigen und zu befähigen, ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen kontinuierlich auszubauen und damit ihre berufliche Laufbahn aktiv zu gestalten.

Wer kann gefördert werden?

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind klar definiert, um sicherzustellen, dass die Förderung die geeignetsten Talente erreicht:

  • Berufsabschluss: Sie müssen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Hervorragende Leistungen: Ihre Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden worden sein. Alternativ qualifiziert Sie ein Platz unter den ersten Drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule kann Ihre persönliche Qualifikation nachweisen.
  • Altersgrenze: Zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Programm dürfen Sie in der Regel nicht älter als 25 Jahre sein. Anrechnungszeiten wie Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit können diese Frist um bis zu drei Jahre verlängern, sodass eine Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr möglich ist.
  • Berufstätigkeit: Bei der Bewerbung müssen Sie entweder eine berufliche Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden ausüben oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende oder Hochschulabsolventen ohne regelmäßige Berufstätigkeit sind nicht förderfähig.
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Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das Stipendium unterstützt eine breite Palette anspruchsvoller, in der Regel berufsbegleitender Weiterbildungsmaßnahmen, die Ihnen neue Perspektiven eröffnen:

  • Fachbezogene Qualifikationen: Der Erwerb spezieller fachbezogener beruflicher Qualifikationen, die Ihre Expertise in Ihrem Berufsfeld vertiefen.
  • Aufstiegsfortbildungen: Vorbereitung auf anerkannte Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, wie zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Fachkaufmann/Fachkauffrau. Diese Qualifikationen sind essenziell für Führungspositionen und Spezialistenrollen.
  • Fachübergreifende und soziale Kompetenzen: Förderung von Fertigkeiten wie Fremdsprachenkenntnisse, umfassende EDV-Kenntnisse – die gerade im Kontext von digitalisierung technologien (digitalisierung technologien) immer wichtiger werden – sowie kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement. Diese Schlüsselkompetenzen sind entscheidend für eine erfolgreiche Karriere in dynamischen Arbeitsumfeldern, die durch disruptiv technologie (disruptiv technologie) geprägt sind.
  • Berufsbegleitende Studiengänge: Studiengänge, die inhaltlich auf Ihre Ausbildung und Ihren Beruf aufbauen und es Ihnen ermöglichen, sich akademisch weiterzubilden, während Sie weiterhin berufstätig sind.

Wichtig ist, dass bereits begonnene Weiterbildungen nicht gefördert werden können.

Welche Kosten übernimmt das Stipendium?

Das Weiterbildungsstipendium entlastet Sie finanziell erheblich bei Ihren Weiterbildungsplänen. Nach erfolgreicher Antragstellung und Förderzusage können Zuschüsse für folgende Kostenpunkte gewährt werden:

  • Maßnahmekosten: Direkte Kosten der Weiterbildung, wie Kursgebühren.
  • Fahrtkosten: Kosten für die An- und Abreise zu den Weiterbildungsorten.
  • Aufenthaltskosten: Kosten für Unterkunft und Verpflegung, falls die Weiterbildung einen auswärtigen Aufenthalt erfordert.
  • Notwendige Arbeitsmittel: Ausgaben für Fachliteratur, Software oder andere für die Weiterbildung essenzielle Materialien.
  • Prüfungskosten: Gebühren für Abschluss- oder Zwischenprüfungen.
  • IT-Bonus: Im ersten Förderjahr erhalten Sie zusätzlich einen einmaligen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers, sofern dies im Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme steht. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen Kenntnisse über industrie iot (industrie iot) und vernetzte Systeme immer gefragter werden.
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Förderhöhe und Förderdauer

Das Stipendium bietet über einen maximalen Zeitraum von drei Jahren großzügige finanzielle Unterstützung. Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von bis zu 8.700 EUR über drei Jahre. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die Gesamtsumme auf 9.135 EUR, was bis zu 3.045 EUR pro Förderjahr bedeutet. Lediglich ein Eigenanteil von 10% der jeweiligen Maßnahmekosten ist zu tragen, was die finanzielle Belastung deutlich reduziert und den Zugang zu hochwertigen Weiterbildungen erleichtert, selbst für Nischenbereiche wie die lora technologie (lora technologie) in spezialisierten Kursen.

So bewerben Sie sich

Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Begabtenförderung berufliche Bildung ist die zuständige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Beispielsweise führt das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle für Berufe wie Verwaltungsfachangestellte oder Kaufleute für Büromanagement das Förderprogramm im Auftrag des BMBF durch. Diese Stellen wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, beraten sie umfassend, entscheiden über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlen die Fördermittel aus.

Die Aufnahme neuer Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Der Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Bewerbungsformulare erhalten Sie direkt bei der zuständigen Stelle, wie dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt in der Hasselfelder Straße 31, 38889 Blankenburg.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung, daher ist eine sorgfältige und frühzeitige Bewerbung von größter Bedeutung.

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Fazit

Das Weiterbildungsstipendium ist eine herausragende Möglichkeit für engagierte und leistungsstarke Absolventen einer Berufsausbildung, ihre berufliche Entwicklung entscheidend voranzutreiben. Es bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für hochwertige Weiterbildungen, sondern auch die Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt optimal zu positionieren und den Grundstein für eine erfolgreiche Fach- oder Führungskarriere zu legen. Nutzen Sie diese Chance, investieren Sie in Ihre Zukunft und machen Sie Ihre „Karriere mit Lehre“ zu einer Erfolgsgeschichte. Informieren Sie sich noch heute bei Ihrer zuständigen Kammer oder Ausbildungsstelle und ergreifen Sie die Initiative für Ihre berufliche Zukunft! Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Stefanie Seeger unter Tel.-Nr.: 0 39 44 / 92 17 16 oder per E-Mail: Stefanie.Seeger(at)afi.sachsen-anhalt.de. Mehr zum Thema finden Sie auch auf der offiziellen Webseite: www.sbb-stipendien.de.