Die bevorstehende Auszahlung einer Lebensversicherung ist oft ein Grund zur Freude. Jahrzehnte zuvor gelegt, kommt dieser finanzielle Segen wie gerufen, um lang gehegte Träume zu verwirklichen – sei es ein neues Auto, eine dringend benötigte Dachsanierung oder die Erfüllung eines Traums vom Boot. Doch neben der sofortigen Bedürfnisbefriedigung liegt in der klugen Wiederanlage des Kapitals ein enormes Potenzial für Ihre finanzielle Zukunft. Selbstverständlich spricht nichts dagegen, sich einen Teil der Summe zu gönnen, doch eine durchdachte Reinvestition kann sich auf vielfältige Weise auszahlen. Wer überlegt, wie das frei werdende Kapital eingesetzt werden kann, eröffnet sich Möglichkeiten zur Altersvorsorge, schließt bestehende Versorgungslücken und kann sogar den Wert der eigenen Immobilie steigern. Bei Ihrer Württembergischen legen Sie Ihr Geld mit einer individuellen Kombination aus Chance und Sicherheit an. Eine persönliche Beratung kann Ihnen aufzeigen, wie Sie das Beste aus Ihrer Auszahlung machen.
Optionen für die Wiederanlage Ihres Kapitals
Wer vor vielen Jahren eine kluge Entscheidung getroffen hat und nun von der bevorstehenden Auszahlung seiner Lebensversicherung profitiert, dem eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten. Unsere Finanzexperten vor Ort legen Ihnen gerne eine Bandbreite an Optionen dar, die auch Raum für die Erfüllung persönlicher Wünsche lassen.
Investition in Ihre private Zusatzrente
Eine private Rentenversicherung ermöglicht Ihnen eine chancenreiche und steuerbegünstigte Vorsorge, von der Sie im Alter lebenslang profitieren können. Dank eines monatlichen Zusatzeinkommens aus Ihrer privaten Altersvorsorge können Sie sich auch die Extras leisten, die das Leben lebenswert machen. Diese Versicherungen bieten zahlreiche Vorteile:
- Volle individuelle Garantiemöglichkeiten
- Option auf Kapitalauszahlung oder garantiert lebenslange Rente
- Freie Vererbung des Vorsorgekapitals
- Attraktive Steuervorteile
Da eine Lebensversicherung oft nicht exakt mit dem persönlichen Renteneintrittsalter ausläuft, ist die Reinvestition der Auszahlungssumme in die eigene Rente eine absolut sinnvolle Option.
Wiederanlage in private Absicherung: Lücken schließen und für den Ernstfall vorsorgen
Die Versicherungssumme muss nicht zwangsläufig erneut investiert werden. Sie können einen Teil des Betrags auch klug in Ihre persönliche Absicherung investieren. Beispielsweise mit einer Unfallversicherung für Rentner & Senioren. Klare Verhältnisse im Erbfall und ein gesichertes Vermögen für Ihre Liebsten schaffen Sie mit dem Vermögensschutz. Dieser kombiniert eine Schenkung oder Vererbung mit steuerlichen Vorteilen und ist dabei unkompliziert und einfach abschließbar – und das ohne Gesundheitsprüfung.
Der Zeitpunkt der Auszahlung einer Lebensversicherung ist oft auch der richtige Moment, sich mit ernsten Themen auseinanderzusetzen. Unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt an Rechtsanwälte, die Sie unter anderem bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Sorgerechtsverfügungen unterstützen. Ebenso, wenn Sie juristische Hilfe bei der Erstellung eines Testaments oder einer Beratung zur Beantragung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung benötigen.
Sein Vermögen, seine Gesundheit oder sich schlicht und einfach für den Ernstfall abzusichern, hat ausschließlich Vorteile. Wer tatsächlich anstrebt, einen größeren Teil seiner Versicherungssumme zur Erfüllung spontaner Wünsche auszahlen zu lassen, ist gut beraten, dennoch einen gewissen Teil clever hierin zu investieren.
Den Traum vom Eigenheim verwirklichen
Nicht nur Rente und Rendite stehen im Vordergrund. Wenn die Lebensversicherung ausgezahlt wird, befinden sich viele Versicherungsnehmer in einer ähnlichen Lebenssituation: Die Kinder sind bereits aus dem Haus, und Sie möchten neuen Schwung in Ihr Zuhause bringen. Dank unseres Partners Wüstenrot gibt es viele Möglichkeiten: altersgerechtes Wohnen, eine neue Einbauküche oder eine moderne Heizanlage. Schaffen Sie für sich und Ihre Immobilie mehr Behaglichkeit und steigern Sie damit nebenbei den Wert Ihrer Immobilie.
Die “verlockende” Variante: Die komplette Auszahlung
Sich die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung zur Erfüllung persönlicher Träume auszahlen zu lassen, ist zwar möglich. Doch wird diese in den seltensten Fällen wirklich in voller Höhe vorgenommen, da die kluge Wiederanlage oft vorteilhafter ist.
Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung
Die Besteuerung Ihrer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung hängt von der Höhe der Ablaufleistung ab. Unter Ablaufleistung versteht man die Summe Ihrer angesparten Beiträge abzüglich Kosten und laufend gutgeschriebener Überschüsse.
Zwei gute Nachrichten:
- Es wird nicht die volle Summe versteuert, sondern lediglich Ihr Ertrag – der Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlich ausbezahlten Summe und Ihren eingezahlten Beiträgen. Diese Gewinne gelten grundsätzlich einem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nur in Ausnahmefällen ist Ihr persönlicher Einkommensteuersatz zu entrichten.
- Haben Sie Ihre Versicherung vor 2005 abgeschlossen, zahlen Sie in der Regel keine Steuern, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und Sie mindestens 5 Jahre lang eingezahlt haben.
Verträge nach dem Jahr 2005
Lassen Sie sich Erspartes aus einer 2005 oder später abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung auszahlen, erhebt der Staat Steuern. Das Alterseinkünftegesetz ordnet private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen der sogenannten “dritten Schicht der Altersvorsorge” zu. Auf Erträge dieser Kategorie fällt grundsätzlich die Abgeltungssteuer an. Sofern Sie bei Ablauf 62 Jahre oder älter sind und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, muss nur der hälftige Ertrag versteuert werden.
Die Auszahlung rückt näher: Ihr Vorgehen
Als Kundin oder Kunde der Württembergischen müssen Sie sich um nichts kümmern. Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater meldet sich bei Ihnen, wenn der Moment der Auszahlung näher rückt. Dies ist keine schönere Gelegenheit, den eigenen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen.
- Sie erhalten eine Mitteilung über die bevorstehende Auszahlung.
- Ihre persönliche Beraterin oder Berater setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
- Bei einem gemeinsamen Gespräch ermitteln wir, wie viel von Ihrem frei gewordenen Kapital Sie wieder anlegen oder in Ihre Absicherung investieren möchten – und natürlich, von welchem Anteil Sie sich einen lang gehegten Traum erfüllen!
Eine Kündigung ist nicht nötig, um die nächsten Schritte zu veranlassen. Wird die Versicherung fällig, werden Kundinnen und Kunden der Württembergischen automatisch benachrichtigt.
Alle Optionen bei der persönlichen Beratung kennenlernen
Ihre persönliche Beraterin oder Berater meldet sich bei Ihnen und bespricht bei einem gemeinsamen Termin, welche Optionen für Sie in Frage kommen.
Die Risikolebensversicherung: Sicherheit für den Ernstfall
Der Hauptunterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass letztere speziell dafür gemacht ist, im Todesfall der versicherten Person zu leisten. Sie ist eine wichtige Absicherung für viele Menschen, nicht immer nur zur Absicherung der Familie, obwohl diese natürlich der wichtigste Grund ist.
- Die Familie mit klassischem Alleinverdiener ist mit der Risikolebensversicherung bestens geschützt. Staatliche Versorgungsleistungen gleichen dessen Wegfall in den seltensten Fällen vollkommen aus. Das Geld aus der Risikolebensversicherung sichert Lebenshaltungskosten sowie Betreuung und Ausbildung der Kinder.
- Es ist ebenfalls klug, für den Ehegatten oder Lebenspartner, der sich um die Kinder kümmert, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Bei Auszahlung kann beispielsweise die Arbeitszeit des verbliebenen Elternteils reduziert werden, um mehr Zeit für die Familie zu schaffen. Eine Risiko-LV sorgt außerdem dafür, dass Familien im Ernstfall in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können, denn die Tilgung von Darlehen und Krediten ist dank ihr gewährleistet.
- Leistungsträger wie Geschäftspartner und Schlüsselkräfte sind meist ein unverzichtbarer Bestandteil im Betrieb und sichern das Fortbestehen des Unternehmens. Eine Risikolebensversicherung zur betrieblichen Vorsorge ist in diesem Fall die richtige Wahl.
Die Leistung der Risikolebensversicherung ist für den Empfänger einkommensteuerfrei. Es kann jedoch möglicherweise Erbschaftssteuer anfallen, sofern die vorgesehenen Freibeträge überschritten werden.
