Minijob und Witwenrente: Wie Sie Kürzungen vermeiden und mehr Geld behalten

Für viele Witwen und Witwer ist ein Minijob eine willkommene Möglichkeit, die eigene Rente aufzubessern und finanziell unabhängiger zu sein. Doch bei der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung lauert eine oft übersehene finanzielle Falle. Die Entscheidung, ob Ihr Minijob auf die Witwenrente mit oder ohne Rentenversicherungspflicht abgerechnet wird, kann einen Unterschied von fast 90 Euro pro Monat ausmachen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Zusammenhänge und zeigt, wie Sie eine drastische Kürzung Ihrer Hinterbliebenenrente verhindern.

Grundlegendes: Wie Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird

Um zu verstehen, warum die Rentenversicherungspflicht so entscheidend ist, muss man das Anrechnungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung kennen. Für Hinterbliebenenrenten gibt es einen Einkommensfreibetrag. Einkommen, das unterhalb dieser Grenze liegt, wird nicht auf die Rente angerechnet.

Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Aktuell liegt er bei 992,64 Euro (West) bzw. 980,12 Euro (Ost) und wird voraussichtlich ab Juli 2025 bundesweit auf 1.076,86 Euro steigen. Jedes Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.

Das Problem für viele Betroffene: Die eigene Altersrente ist oft schon so hoch, dass dieser Freibetrag vollständig oder zumindest zu einem großen Teil ausgeschöpft ist. Jedes zusätzliche Einkommen, wie eben aus einem Minijob, führt dann unmittelbar zu einer Kürzung. Wie hoch diese Kürzung ausfällt, hängt von einer kleinen, aber entscheidenden Wahl ab.

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Fall 1: Der Minijob mit Rentenversicherungspflicht – Der schlaue Weg

Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können sich jedoch auf Antrag davon befreien lassen. Wenn Sie sich für die Beibehaltung der Versicherungspflicht entscheiden, profitieren Sie bei der Anrechnung auf die Witwenrente von einer vorteilhaften Regelung.

Die Deutsche Rentenversicherung wendet zur Ermittlung des anrechenbaren Nettoeinkommens einen pauschalen Abzug von 40 Prozent vom Bruttoeinkommen an.

Rechenbeispiel:

  • Brutto-Einkommen (Minijob): 556 Euro
  • Pauschaler Abzug (40 %): – 222,40 Euro
  • Anrechenbares Netto-Einkommen: 333,60 Euro

Da wir davon ausgehen, dass der Freibetrag bereits durch Ihre eigene Rente aufgebraucht ist, werden von diesen 333,60 Euro nun 40 Prozent auf Ihre Witwenrente angerechnet.

  • Kürzung der Witwenrente: 40 % von 333,60 Euro = 133,44 Euro

Ihre Hinterbliebenenrente wird in diesem Fall also um 133,44 Euro pro Monat gekürzt.

Fall 2: Der Minijob ohne Rentenversicherungspflicht – Die Kostenfalle

Wenn Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um den kleinen Eigenanteil zu sparen, sieht die Rechnung deutlich schlechter aus. In diesem Szenario entfällt der pauschale 40-Prozent-Abzug zur Ermittlung des Nettoeinkommens. Die Rentenversicherung wendet stattdessen den Grundsatz „Brutto gleich Netto“ an.

Rechenbeispiel:

  • Brutto-Einkommen (Minijob): 556 Euro
  • Anrechenbares Netto-Einkommen: 556 Euro (da kein pauschaler Abzug)

Auch hier wird der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent angerechnet.

  • Kürzung der Witwenrente: 40 % von 556 Euro = 222,40 Euro

Die Befreiung von der Versicherungspflicht führt zu einer Kürzung Ihrer Rente um 222,40 Euro.

Direkter Vergleich: Die Zahlen sprechen für sich

Stellen wir die beiden Optionen direkt gegenüber, um den finanziellen Unterschied zu verdeutlichen.

  • Kürzung mit Rentenversicherungspflicht: 133,44 Euro
  • Kürzung ohne Rentenversicherungspflicht: 222,40 Euro
  • Monatliche Differenz: 88,96 Euro
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Die Entscheidung gegen die Rentenversicherungspflicht kostet Sie in diesem Beispiel jeden Monat 88,96 Euro Ihrer Witwenrente. Dem gegenüber steht der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, der bei einem gewerblichen Minijob bei 3,6 % liegt. Bei einem vollen 556-Euro-Job sind das lediglich 20,02 Euro im Monat.

Sie investieren also 20,02 Euro und verhindern damit einen Verlust von 88,96 Euro. Das ist ein monatlicher Nettogewinn von 68,94 Euro.

Warum sich die Rentenversicherungspflicht doppelt lohnt

Der Erhalt einer höheren Witwenrente ist der wichtigste Vorteil, aber nicht der einzige. Die kleinen Beiträge, die Sie in die Rentenversicherung einzahlen, wirken sich positiv auf Ihre eigene Altersrente aus. Jeder Beitrag erhöht Ihren Rentenanspruch, wenn auch nur in kleinen Schritten. Über die Jahre kann sich dies jedoch summieren und sorgt im Folgejahr bereits für eine minimal höhere Rente.

Auch Seniorinnen und Senioren, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Minijob somit eigentlich versicherungsfrei wäre, können von dieser Regelung profitieren. Sie haben das Recht, durch eine einfache schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber aktiv auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und weiterhin den Eigenanteil von 3,6 % zu zahlen.

Fazit: Eine kleine Entscheidung mit großer Wirkung

Für Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente, deren Freibetrag bereits durch andere Einkünfte wie die eigene Rente ausgeschöpft ist, ist die Sachlage klar: Die Beibehaltung der Rentenversicherungspflicht im Minijob ist die finanziell weitaus klügere Entscheidung. Der geringe monatliche Beitrag von maximal 20,02 Euro schützt Sie vor einer unverhältnismäßig hohen Kürzung Ihrer Hinterbliebenenrente und sichert Ihnen fast 90 Euro mehr pro Monat.

Bevor Sie einen Minijob aufnehmen, sollten Sie dieses Thema proaktiv mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich nicht unüberlegt von der Versicherungspflicht befreien lassen. Treffen Sie eine informierte Wahl, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand bestmöglich zu gestalten.

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