Organisation und Aufgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) spielt eine zentrale Rolle für das Wohlergehen und die Entwicklung des Freistaates Sachsen. Es ist zuständig für eine Vielzahl von Politikbereichen, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – von Gesundheit und Familie über soziale Sicherung bis hin zu Integration und Demokratieförderung. Dieser Artikel beleuchtet die interne Struktur und die vielfältigen Zuständigkeiten des Ministeriums, um ein klares Bild seiner Arbeitsweise zu vermitteln.

Die Hausspitze

An der Spitze des Ministeriums steht die Ministerin, die die politische Führung des Hauses wahrnimmt. Ihr unmittelbar zugeordnet sind wichtige Stabsstellen wie die Referate für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien zuständig sind. Ebenfalls in diesem Bereich angesiedelt ist die Geschäftsstelle der Beauftragten (GSdB), die die Arbeit spezieller Mandatsträger koordiniert. Dazu gehören die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, die sich für die Belange von Opfern einsetzt, die Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, die sich für die Rechte und Interessen junger Menschen starkmacht, sowie die Tierschutzbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, die den Tierschutz in Sachsen fördert.

Die Staatssekretärin ist die übergeordnete Instanz für die Zentralstelle und die ihr nachgeordneten sieben Abteilungen. Des Weiteren gehören die Innenrevision, die für die interne Kontrolle und Optimierung der Verwaltungsprozesse verantwortlich ist, und die Projektgruppe “audit berufundfamilie”, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Ministerium fördert, zum Verantwortungsbereich der Staatssekretärin. Der Amtschef trägt die verwaltungsseitige Gesamtleitung des Hauses und verantwortet die Bereiche Organisation, Personal und Haushalt.

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Abteilung 1: Zentrale Aufgaben

Die Abteilung 1, zuständig für »Zentrale Aufgaben«, ist das Rückgrat der ministeriellen Verwaltung und gliedert sich in fünf Referate. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen des Fördervollzugs und der EU-Förderung, dem Haushaltsrecht und dessen Vollzug (Referat 11), sowie dem Kassen- und Rechnungswesen (Referat 12). Weitere wichtige Bereiche sind Personal, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter (Referat 13), die Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Innere Dienst (Referat 14). Zudem sind Rechtsangelegenheiten und Beschaffungen (Referat 15) dieser Abteilung zugeordnet, die eine reibungslose und rechtssichere Arbeitsweise des gesamten Ministeriums gewährleisten.

Abteilung 2: Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz

Die Abteilung 2 widmet sich den umfassenden Bereichen »Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz« und ist in fünf Referate unterteilt. Ihre Aufgaben umfassen Grundsatzangelegenheiten der Abteilung sowie das Arzneimittel- und Apothekenwesen (Referat 21). Des Weiteren verantwortet sie die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Referat 22), den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Infektionsschutz und den umweltbezogenen Gesundheitsschutz (Referat 23). Das Veterinärwesen und der Tierschutz (Referat 24) fallen ebenso in ihren Aufgabenbereich wie der allgemeine Verbraucherschutz (Referat 25). Als nachgeordnete Behörden sind die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen dieser Abteilung zugeordnet, was ihre Rolle bei der Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit unterstreicht.

Abteilung 3: Sozialversicherung

Die Abteilung 3 konzentriert sich auf das Thema »Sozialversicherung« und ist in vier Referate gegliedert. Zu ihren Kerngebieten gehören das Heilberufsrecht und die Kammeraufsicht (Referat 31), die Renten- und Unfallversicherung (Referat 32) sowie die Pflegeversicherung (Referat 33). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Sozialmonitoring und die Sozialberichterstattung (Referat 34), die wichtige Daten für die Entwicklung sozialpolitischer Strategien liefern. Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung ist ebenfalls dieser Abteilung zugeordnet und spielt eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung und Sicherstellung der korrekten Umsetzung sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben.

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Abteilung 4: Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Teilhabe

Die Abteilung 4 »Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Teilhabe« umfasst fünf Referate sowie die Stabsstelle Seniorenpolitik mit dem Landesseniorenbeauftragten und das Sächsische Landesjugendamt. Ihre Aufgabenbereiche erstrecken sich von Grundsatzangelegenheiten der Abteilung und Seniorenpolitik (Referat 41) über die Belange von Kindern und Jugendlichen (Referat 42) bis hin zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Referat 43). Die Abteilung fördert zudem die Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung (Referat 44) und kümmert sich umfassend um Familienfragen (Referat 45). Sie ist auch für Fachfragen der Jugendhilfe mit kommunalem Bezug zuständig, wobei das Landesjugendamt als wichtiger Partner für Jugendämter und freie Träger in Sachsen fungiert, diese durch Beratung, Förderung und Fortbildung unterstützt und die kindeswohlgerechte Umsetzung der Aufsichtsfunktion in Jugendhilfeeinrichtungen sicherstellt.

Abteilung 5: Gesundheit

Die Abteilung 5 konzentriert sich explizit auf den Bereich »Gesundheit« und ist in fünf Bereiche unterteilt. Ihr obliegen neben den Grundsatzangelegenheiten zur Gesundheitspolitik die gesundheitliche Prävention, E-Health und das Krebsregister (Referat 51). Weitere Zuständigkeiten sind die sächsischen Krankenhäuser und der Maßregelvollzug (Referat 52), die Psychiatrische Versorgung und Suchtfragen (Referat 53) sowie das allgemeine Krankenhauswesen (Referat 54). Nicht zuletzt fallen die Krankenversicherung und die ambulante Versorgung (Referat 55) in ihren Bereich, um eine umfassende Gesundheitsversorgung in Sachsen zu gewährleisten.

Abteilung 6: Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Soziales und Integration

In der Abteilung 6 »Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Soziales und Integration« sind vier zentrale Aufgabenbereiche angesiedelt. Hierzu gehören Grundsatzfragen, die Förderung von Ehrenamt und Engagement (Referat 61), wichtige Initiativen und Strategien zur Integration (Referat 62), die Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (Referat 63). Darüber hinaus befasst sich die Abteilung mit dem Sozialen Entschädigungsrecht und den Freiwilligendiensten (Referat 64), die eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Miteinanders und der Unterstützung Bedürftiger darstellen.

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Abteilung 7: Demokratie, Gleichstellung und Gewaltschutz

Die Abteilung 7, welche die Themen »Demokratie, Gleichstellung und Gewaltschutz« umfasst, wurde mit der Regierungsbildung 2025 neu ins Sozialministerium integriert. Sie befasst sich mit der Förderung der Demokratie, politischer Bildung und der Erinnerungskultur (Referat 71), dem Demokratiezentrum (Referat 72), der Gleichstellung der Geschlechter (Referat 73) sowie Antidiskriminierung, der Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (WoS) (Referat 74). Ein weiterer essenzieller Aufgabenbereich ist der Gewaltschutz nach der Istanbul-Konvention (Referat 75), der den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sicherstellen soll.

Durch diese vielfältige und detaillierte Struktur gewährleistet das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dass alle relevanten sozialen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen im Freistaat Sachsen effektiv und bürgernah angegangen werden.