Online-Services der Deutschen Rentenversicherung: Einfach und ohne Registrierung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Vielzahl von Online-Services an, die Sie bequem und ohne vorherige Registrierung im Kundenportal nutzen können. Diese Services erleichtern Ihnen die Verwaltung Ihrer Riester-Rente und anderer Anliegen rund um Ihre Altersvorsorge.

Direkte Online-Buchung von Rückrufterminen

Wenn Sie Fragen zur Riester-Rente haben, steht Ihnen ein Rückrufservice zur Verfügung. Über die Online-Plattform können Sie unkompliziert einen Termin für einen Rückruf buchen. Dies ermöglicht eine persönliche Beratung, ohne dass Sie lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Der Link zur Terminbuchung führt Sie direkt zum Buchungsformular. Termin buchen

Online-Antragstellung für verschiedene Anliegen

Die Deutsche Rentenversicherung stellt verschiedene Antragsformulare online zur Verfügung, die Sie direkt ausfüllen und absenden können.

Entnahmeantrag online nutzen

Wenn Sie Ihr angespartes Riester-Guthaben für Ihre Immobilie verwenden möchten, können Sie den entsprechenden Entnahmeantrag online stellen. Dies umfasst die Möglichkeit, Nachweise direkt hochzuladen. Detaillierte Informationen und wichtige Hinweise zum Entnahmeantrag online finden Sie auf der verlinkten Informationsseite. Antrag stellen

Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

Sollten Sie Einwände gegen Ihre Riester-Zulage haben, weil diese gekürzt oder zurückgefordert wurde, können Sie online einen Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellen. Auch hier können Sie Ihre Nachweise direkt hochladen. Die Informationsseite bietet weitere Details zu diesem Antrag.

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Antrag auf Feststellung des Standes Ihres Wohnförderkontos

Wenn Sie Riester-Guthaben für Ihre Immobilie entnommen oder Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen erhalten haben, werden diese auf Ihrem Wohnförderkonto verbucht. Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie hierfür online einen Antrag stellen.

Antrag auf Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos

Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn Ihres Riester-Vertrags steht die Besteuerung Ihres Wohnförderkontos an. Wenn Sie die Einmalbesteuerung wählen möchten, können Sie den entsprechenden Antrag online stellen. Die Webseite bietet wichtige Hinweise zu diesem Vorgang. Antrag stellen

Antrag/Mitteilung bei beruflich bedingtem Umzug

Falls Sie Ihre geförderte Immobilie aus beruflichen Gründen nicht mehr bewohnen können, haben Sie die Möglichkeit, die Anerkennung Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit zu beantragen oder das Ende dieser Abwesenheit online mitzuteilen. Hierfür können Sie Anträge und Mitteilungen direkt online erstellen und Nachweise hochladen. Die dazugehörigen Informationen finden Sie auf der verlinkten Seite.

Anzeigen zur Aufgabe der Selbstnutzung in der Auszahlungsphase

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Immobilie ausziehen, diese verkaufen oder eine Angabe zur Reinvestition ändern möchten und sich bereits in der Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags befinden, können Sie dies online anzeigen. Beachten Sie, dass dieser Online-Service nicht für die Ansparphase gilt. Anzeige erstellen

Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Haben Sie Ihr Riester-Guthaben förderschädlich auszahlen lassen, wurden Zulagen und Steuerermäßigungen einbehalten und an die Rentenversicherung zurückgezahlt. Sollten Sie Einwände gegen den Rückzahlungsbetrag haben, können Sie hier online einen Antrag stellen und Nachweise hochladen.

Auskunft und Einspruch online

Neben den Antragsmöglichkeiten stehen Ihnen auch Services zur Auskunft und für Einsprüche zur Verfügung.

Anfrage auf Auskunft zu vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen

Sie möchten eine Übersicht über Ihre staatliche Förderung in Form von Riester-Zulagen und Steuerermäßigungen erhalten oder wissen, wie hoch eine eventuelle Rückzahlung bei Kündigung wäre? Fordern Sie online eine Auskunft über Ihre vorhandenen Riester-Zulagen und Steuerermäßigungen an. Die Auskunft enthält eine Übersicht all Ihrer Riester-Verträge, zu denen Daten vorliegen. Auskunft anfordern

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Einspruch online einlegen

Wenn Sie mit einem Bescheid oder einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können Sie hier online Einspruch einlegen und Nachweise hochladen. Die Informationsseite bietet wichtige Hinweise zum Einspruchsverfahren.

Diese gebündelten Online-Services ohne Registrierung erleichtern Ihnen den Zugang zu wichtigen Verwaltungsdienstleistungen der Deutschen Rentenversicherung und tragen zu einer effizienten Verwaltung Ihrer Altersvorsorge bei.