Die Absicherung von Krediten ist sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer von entscheidender Bedeutung. Unter den verschiedenen Sicherungsinstrumenten nimmt die Forderungsabtretung, auch bekannt als (Sicherungs-)Zession, insbesondere im Wirtschaftsverkehr eine herausragende Stellung ein. Sie ermöglicht es Kreditinstituten, sich effektiv vor Zahlungsausfällen zu schützen, indem der Kreditnehmer seine Ansprüche gegen Dritte an die Bank abtritt. Dieses Instrument bietet Flexibilität und Sicherheit, erfordert jedoch ein klares Verständnis seiner Funktionsweise und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was ist eine Forderungsabtretung (Zession)?
Bei der Forderungsabtretung überträgt ein Kreditnehmer (der Zedent) vertraglich eine Forderung, die er gegenüber einem Dritten (dem Schuldner des Zedenten, auch Drittschuldner genannt) besitzt, an eine Bank (den Zessionar). Gerät der Kreditnehmer mit der Tilgung seines Kredits in Verzug, kann die Bank direkt auf diese abgetretene Forderung zugreifen und sich so aus der Leistung des Drittschuldners befriedigen. Dies minimiert das Risiko eines Kreditausfalls erheblich.
Grundsätze der Abtretbarkeit und wichtige Ausnahmen
Grundsätzlich sind fast alle Arten von Forderungen abtretbar. Dazu gehören beispielsweise Forderungen aus Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen, aber auch Ansprüche auf Leistungsvergütungen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Forderungen zum Zeitpunkt der Abtretung nicht zwingend bereits entstanden sein müssen. Auch zukünftige Forderungen können im Voraus abgetreten werden, selbst wenn die Identität des zukünftigen Schuldners bei der Vorausabtretung noch unbekannt ist.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von diesem Grundsatz der Abtretbarkeit:
- Gesetzliche oder vertragliche Abtretungsverbote: Bestimmte Forderungen können per Gesetz oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und seinem Schuldner nicht abgetreten werden.
- Unpfändbare Forderungen: Dazu zählen beispielsweise Kleinlebensversicherungen oder (im unternehmerischen Kontext) Teile von Vergütungen, die im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen den notwendigen Lebensunterhalt des Kreditnehmers sicherstellen sollen.
Formen der Abtretung: Stille vs. Offene Zession
Die Art und Weise, wie der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert wird, unterscheidet die stille von der offenen Zession:
- Stille Zession: Hierbei erfährt der Schuldner nicht, dass die Forderung abgetreten wurde. Der Schuldner zahlt weiterhin an den ursprünglichen Kreditnehmer, der die erhaltenen Beträge dann an die Bank weiterleitet. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass der Schuldner nicht verunsichert wird und das Ansehen des Kreditnehmers unbeschadet bleibt.
- Offene Zession: Bei dieser Form wird der Schuldner über die Abtretung informiert. Sobald der Schuldner Kenntnis von der Abtretung hat, ist er verpflichtet, direkt an die Bank zu zahlen.
Umfang der Abtretung: Einzel- und Globalzession
Neben der Abtretung einzelner, spezifischer Forderungen gibt es auch die Möglichkeit der Globalzession:
- Einzelzession: Hier wird eine einzelne, genau definierte Forderung abgetreten.
- Globalzession: Diese weitreichendere Form der Forderungsabtretung umfasst nicht nur bereits bestehende, sondern auch alle zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers an die Bank. Dies bietet der Bank eine kontinuierliche Absicherung, da bei Erlöschen einzelner Forderungen automatisch neue hinzukommen, ohne dass ständig neue Abtretungsverträge geschlossen werden müssen.
Das Schicksal der Zession nach Kreditrückzahlung
Die Forderungsabtretung gehört zu den sogenannten fiduziarischen Kreditsicherheiten. Dies bedeutet im Grundsatz, dass die Bank die abgetretenen Forderungen selbst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits behalten würde. Um dies zu verhindern, wird jedoch in der Regel ein sogenannter Sicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet die Bank, die abgetretenen Forderungen nach vollständiger Tilgung aller Darlehensverbindlichkeiten an den Kreditnehmer rückabzutreten. Damit wird sichergestellt, dass die Sicherheiten ihre Funktion verlieren, sobald der Kredit vollständig bedient ist.
Besondere Rolle: Die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen
Eine häufig genutzte Praxis zur Besicherung von Krediten ist die Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen. Dabei wird der sogenannte Rückkaufswert der Lebensversicherung an die Bank abgetreten. Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft auszahlt, sollte der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung vor dem vereinbarten Laufzeitende kündigen.
Bevor solche Ansprüche abgetreten werden können, ist in der Regel eine Mitteilung des Kreditnehmers an seinen Versicherer erforderlich. Es ist zu beachten, dass sogenannte Kleinlebensversicherungen für den Todesfall des Versicherers, deren Versicherungssumme 3.579 Euro nicht übersteigt, nicht abtretbar sind.
Die Gestaltung der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen kann flexibel erfolgen. Oftmals wird nur ein Teil der Versicherungssumme in Höhe der verbleibenden Darlehensschuld an die Bank abgetreten. Übersteigt die Versicherungssumme die Darlehensforderung, wird der Überschuss dann an den Kreditnehmer (oder gegebenenfalls dessen Erben) ausgezahlt. Diese Aufspaltung des Anspruchs ermöglicht eine präzise Anpassung an den Sicherungsbedarf.
Die Forderungsabtretung ist somit ein vielseitiges und effektives Instrument im Bereich der Kreditsicherheiten, das sowohl Banken als auch Kreditnehmern Planungssicherheit bietet. Ein tiefgehendes Verständnis der verschiedenen Formen und rechtlichen Besonderheiten ist jedoch unerlässlich, um dieses Sicherungsmittel optimal einzusetzen. Bei Fragen zu spezifischen Anwendungsfällen empfiehlt es sich stets, fachkundigen Rat einzuholen.
