Zink ist ein essenzieller Mineralstoff, der natürlicherweise in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vorkommt und für alle Organismen von grundlegender Bedeutung ist. Darüber hinaus findet Zink breite Anwendung in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (LBMZ), angereicherten Lebensmitteln und als Bestandteil von Arzneimitteln. Angesichts der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und des potenziellen toxischen Risikos bei Überdosierung hat die Gemeinsame Expertenkommission, deren Geschäftsstelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam geleitet wird, eine wegweisende Stellungnahme zur rechtlichen Einstufung zinkhaltiger Erzeugnisse erstellt, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Die Bedeutung von Zink für den menschlichen Körper
Zink spielt eine unverzichtbare Rolle im menschlichen Organismus und ist an einer beeindruckenden Vielzahl physiologischer Funktionen beteiligt, da es in nahezu jeder Körperzelle präsent ist. Über 300 Enzyme sind bekannt, für die Zink entweder als Cofaktor dient oder integraler Bestandteil ist. Weiterhin leistet Zink einen entscheidenden Beitrag zur Strukturbildung von Proteinen und verfügt über wichtige antioxidative Eigenschaften, die den Körper vor zellulärem Stress schützen.
Dieser Mineralstoff ist daher maßgeblich an zentralen Prozessen im menschlichen Körper beteiligt, darunter die DNA-Replikation, komplexe Entwicklungs-, Wachstums- und Regenerationsprozesse, essenzielle Verdauungsfunktionen sowie die Aufrechterhaltung der Gesundheit von Haut, Haaren und Nägeln. Die Hauptquellen für die Zinkaufnahme beim Menschen sind vorrangig proteinreiche Lebensmittel wie Muskelfleisch, Milchprodukte, Käse, Eier und Fisch. Aber auch Gemüse und Getreide tragen zur täglichen Zinkzufuhr bei.
Regulierung und Produktkategorien von Zink-Erzeugnissen
Zinkhaltige Erzeugnisse werden in Deutschland unter verschiedenen rechtlichen Kategorien in Verkehr gebracht, die sich primär in ihrer Zweckbestimmung unterscheiden. Dazu gehören:
- Arzneimittel: Diese werden zur gezielten Behandlung eines nachgewiesenen Zinkmangels eingesetzt, der nicht allein durch die Ernährung behoben werden kann, sowie bei anderen spezifischen Erkrankungen. Zinkhaltige Arzneimittel sind apothekenpflichtig und ab einer Dosierung von 25 mg pro Dosis sogar verschreibungspflichtig.
- Nahrungsergänzungsmittel (NEM): Sie sind darauf ausgelegt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen und bestimmte Nährstoffe bereitzustellen, die möglicherweise nicht ausreichend über die normale Kost aufgenommen werden.
- Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBMZ): Auch als bilanzierte Diäten bekannt, finden diese Produkte Anwendung im Rahmen eines Diätmanagements bei Patienten mit einem medizinisch bedingten oder erhöhten Nährstoffbedarf.
- Angereicherte Lebensmittel: Dies sind Produkte des allgemeinen Verzehrs, denen Zink bewusst zugesetzt wurde, um ihren Nährstoffgehalt zu erhöhen.
Die klare Abgrenzung dieser Kategorien ist entscheidend für die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte.
Aktuelle Zinkversorgung in Deutschland und Empfehlungen
Nach den aktuellen Schätzungen der Gemeinsamen Expertenkommission liegt die durchschnittliche Zinkaufnahme bei Männern in Deutschland bei etwa 12 mg pro Tag und bei Frauen bei rund 9 mg pro Tag über die Nahrung. Diese Werte entsprechen weitgehend den Empfehlungen der Fachgesellschaften für Ernährung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, die eine tägliche Zinkzufuhr von 11 bis 16 mg pro Tag vorschlagen. Folglich kann die Versorgung mit Zink über die Lebensmittelzufuhr in Deutschland für die meisten Bevölkerungsgruppen als gut bewertet werden. Die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung, reich an mineralstoffe lebensmittel wie Zink, ist dabei unbestreitbar.
Herausforderungen bei der Dosierung und Sicherheit
Die Gemeinsame Expertenkommission hat festgestellt, dass der Bereich zwischen einer ernährungsphysiologisch sinnvollen und einer potenziell zu hohen, bedenklich toxischen Aufnahmemenge von Zink relativ gering ist. Diese enge Spanne erfordert besondere Vorsicht bei der Zinkzufuhr, insbesondere durch Supplemente.
Für Nahrungsergänzungsmittel teilt die Expertenkommission die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach Zink prinzipiell nicht in angereicherten Lebensmitteln, sondern ausschließlich in NEM zugesetzt werden sollte. Dies ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Kontrolle und Nachvollziehbarkeit ihrer Zinkaufnahme. Das BfR empfiehlt zudem, dass in NEM eine tägliche Höchstmenge von 6,5 mg nicht überschritten werden sollte. Eine solche Aufnahme erscheint ausreichend, um die Zinkversorgung bei jenen Bevölkerungsgruppen, die tendenziell schlechter versorgt sind, signifikant zu verbessern und sie im Bereich der empfohlenen Zufuhrmengen zu bringen. NEM, deren Verzehrempfehlung eine Tagesdosis von 3,5 mg Zink oder höher vorsieht, sollten zusätzlich mit einem deutlichen Hinweis versehen werden, dass keine weiteren zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden sollen. Auch bei speziellen Ernährungsformen, wie sie etwa eine vegane ernährungspyramide vorsieht, ist eine sorgfältige Zinkzufuhr wichtig.
Bewertung der Sicherheit nach EFSA-Standards
Als maßgebliche Grundlage für die Beurteilung der Sicherheit zinkhaltiger Lebensmittel zieht die Gemeinsame Expertenkommission den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten Tolerable Upper Intake Level (UL) von 25 mg pro Tag heran. Dieser Wert markiert die höchste tägliche Zufuhr eines Nährstoffs aus allen Quellen, die bei lebenslanger Einnahme wahrscheinlich keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat.
Nach Einschätzung der Expertenkommission kann dieser UL von 25 mg pro Tag unter Umständen bereits durch die allgemeine Ernährung überschritten werden, was potenziell zu einer Annäherung an den toxikologisch relevanten Bereich führen kann. Ausgehend von dieser Erkenntnis zieht die Gemeinsame Expertenkommission bei hoch dosierten zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln eine Einstufung als nicht sicheres Lebensmittel in Betracht. Die Sicherheit des Verbrauchers hat hierbei oberste Priorität.
Abgrenzung zu Arzneimitteln und die Erheblichkeitsschwelle
Die Tagesdosierungen zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel können sich teilweise in derselben Größenordnung bewegen, was die Abgrenzung erschwert. Zur Unterscheidung von Produkten in einem solchen Grenzbereich wurde in der Rechtsprechung das Kriterium der sogenannten Erheblichkeitsschwelle entwickelt.
Aufgrund der bereits hohen Zinkaufnahme über die allgemeine Ernährung wäre die Erheblichkeitsschwelle erst in einem Bereich oberhalb des UL von 25 mg pro Tag erreicht. Daher kann nach Einschätzung der Gemeinsamen Expertenkommission für die praktische Beurteilung der Verkehrsfähigkeit zinkhaltiger NEM offenbleiben, ob eine solche Erheblichkeitsschwelle für Zink definierbar und anwendbar ist. Die Verkehrsfähigkeit derartiger Produkte wird bereits durch die grundlegenden Sicherheitsbedenken infrage gestellt, die bei einer potenziellen Überschreitung des UL entstehen. Eine Einstufung als Funktionsarzneimittel ist zudem nicht möglich, wenn die Zinkdosierungen unterhalb jener Mengen liegen, die bereits durch den Verzehr von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs in angemessener Menge aufgenommen werden können. Die präzise Unterscheidung von Mineralstoffen wie Zink und lebensmittel kalium im regulatorischen Kontext ist hierbei von großer Bedeutung.
Fazit und Empfehlungen für Verbraucher
Die fundierte Stellungnahme der Gemeinsamen Expertenkommission unterstreicht die doppelte Natur von Zink als essenzieller Nährstoff und potenziell toxische Substanz bei übermäßiger Zufuhr. Die gute Versorgung der Bevölkerung in Deutschland über eine ausgewogene Ernährung ist erfreulich und zeigt die Wichtigkeit einer vielseitigen Kost.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass bei der Einnahme von zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln höchste Sorgfalt geboten ist. Es ist unerlässlich, die empfohlenen Höchstmengen zu beachten und die Kennzeichnungshinweise auf den Produkten ernst zu nehmen, insbesondere den Hinweis, keine weiteren zinkhaltigen NEM zu konsumieren. Bei Verdacht auf einen Zinkmangel oder Unsicherheiten bezüglich der Dosierung ist stets Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker zu halten. Eine informierte und verantwortungsbewusste Herangehensweise sichert die positiven Effekte von Zink und vermeidet mögliche Risiken für die Gesundheit.
