Hohe Kosten bei Lebensversicherungen können die Rendite erheblich schmälern und die Altersvorsorge gefährden. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deckt Defizite in den Produktfreigabeverfahren und im Umgang mit Interessenkonflikten im Vertrieb auf. Diese Faktoren können dazu führen, dass Versicherungsnehmer weniger von ihrer Rente haben als erwartet.
Lebensversicherungen sind für viele Menschen ein zentraler Baustein ihrer Altersvorsorge. Wenn die Kosten für diese Anlageprodukte zu hoch sind, sinkt die erzielbare Rendite. Dies kann dazu führen, dass die angesparten Beiträge nicht ausreichen, um spätere Versorgungslücken zu schließen. Die BaFin betrachtet die Kostenbelastung von Versicherungsprodukten daher als wichtigen Risikoinikator im Rahmen der sogenannten Wohlverhaltensaufsicht.
Um einen umfassenden Überblick über die Kostenstruktur in der Branche zu erhalten, hat die BaFin im vergangenen Jahr eine Befragung deutscher Lebensversicherer durchgeführt. Dabei ging es um die Effektivkosten und weitere Informationen zur Kostenbelastung von Versicherungsanlageprodukten. Die Ergebnisse dieser Abfrage zeigen bei einigen Unternehmen deutlichen Verbesserungsbedarf, insbesondere in den Produktfreigabeverfahren und im Management von potenziellen Interessenkonflikten während des Vertriebs.
Versicherungsanlageprodukte und ihre Kosten im Detail
Versicherungsanlageprodukte sind Lebensversicherungsverträge, die einen Fälligkeits- oder Rückkaufswert aufweisen, welcher Marktschwankungen unterliegt. Sie können in verschiedenen Formen angeboten werden, darunter klassische Produkte mit Zinsgarantie, fondsgebundene Produkte oder hybride Mischformen. Ausgenommen von dieser Definition sind bestimmte geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente und Produkte der betrieblichen Altersvorsorge.
Für diese Versicherungsanlageprodukte gelten besondere Wohlverhaltenspflichten, die durch die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie geregelt sind. Diese Pflichten umfassen das Produktfreigabeverfahren und die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb. Zusätzlich bestehen spezifische Informationspflichten gemäß der PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products), die sicherstellen sollen, dass Kleinanleger und Versicherungsanleger umfassend informiert werden. Die BaFin hat diese Produkte und die damit verbundenen Kosten bereits 2017 im BaFinJournal ausführlich erläutert.
Die Effektivkosten eines solchen Produkts geben an, wie stark die jährliche Rendite durch anfallende Gebühren gemindert wird. Nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung – VVG-InfoV) sind Lebensversicherer verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsabschluss über die Höhe der Effektivkosten zu informieren. Diese Informationen müssen auch im Basisinformationsblatt nach der PRIIPs-Verordnung enthalten sein, das auf der Website des Versicherers veröffentlicht und den Kunden zur Verfügung gestellt werden muss.
Indikatoren für überhöhte Kosten
Hohe Kosten können ein klares Zeichen dafür sein, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Versicherungsanlageprodukts nicht angemessen ist. Dies ist jedoch ein zentraler Aspekt, der im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens sichergestellt werden muss. Die einschlägigen Wohlverhaltensregeln verlangen, dass die Produkte eines Versicherers die Ziele, Interessen und Merkmale der Kunden berücksichtigen.
Besonders bei fondsgebundenen Lebensversicherungen steht das Preis-Leistungs-Verhältnis aktuell im Fokus der europäischen Aufsichtsbehörden. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat kürzlich Prinzipien zur Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses veröffentlicht.
Darüber hinaus können hohe Kosten auch auf Interessenkonflikte im Vertrieb hinweisen, die durch überhöhte Provisionszahlungen an Vermittler entstehen können. Dieses Thema, neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis, ist auch für die BaFin im Kontext von Vertriebsvergütungen von Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung. Stellt die BaFin Mängel im Produktfreigabeverfahren oder im Umgang mit Interessenkonflikten fest, wird sie auf deren Beseitigung drängen und gegebenenfalls entsprechende Anordnungen erlassen.
Die Datenabfrage der BaFin
Die BaFin hat die Lebensversicherer aufgefordert, Auskunft über die Effektivkosten von klassischen Sparprodukten mit Zinsgarantie sowie von fondsgebundenen Produkten und Mischprodukten zu geben. Bei fondsgebundenen Produkten, bei denen die Versicherungsnehmer direkt an der Wertentwicklung verschiedener Anlageoptionen partizipieren, wurde die Abfrage auf die Kombination aus Produkt und Anlageoption bezogen.
Für die fondsgebundenen Lebensversicherungen mussten die Unternehmen Zahlen für die drei umsatzstärksten Produkte des ersten Halbjahres 2021 (gemessen an der Beitragssumme) melden. Für andere Produktkategorien wurden lediglich Daten für das meistverkaufte Produkt im selben Zeitraum abgefragt. Die untersuchten Top-Produkte repräsentierten etwa 75 Prozent des Neugeschäfts bei klassischen Sparprodukten und 51 Prozent bei fondsgebundenen Produkten. Zusätzlich wurden Daten zu den Produkten mit den höchsten und niedrigsten Effektivkosten erhoben, um die Bandbreite besser einschätzen zu können.
Neben den Effektivkosten fragte die BaFin auch Informationen zu Rückvergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) ab. Viele Fonds, die in fondsgebundenen Lebensversicherungen eingesetzt werden, generieren Rückvergütungen, die an Lebensversicherer oder Vermittler fließen.
Erhebliche Unterschiede bei den Effektivkosten
Die BaFin-Abfrage ergab, dass die Effektivkosten der untersuchten Produkte erheblich variieren. Eine Auswertung zeigt die Verteilung und das gewichtete Mittel der Effektivkosten für die meistverkauften Produkte bei einer typischen monatlichen Beitragszahlung von 100 Euro, aufgeschlüsselt nach Eintrittsalter und Vertragslaufzeit.
Bei einem Eintrittsalter von 37 Jahren und einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren liegen die durchschnittlichen Effektivkosten für die meistverkauften fondsgebundenen Produkte bei 1,90 Prozent. Die verschiedenen Quantile verdeutlichen, dass 25 Prozent der Produkte Effektivkosten von unter 1,30 Prozent aufweisen, 50 Prozent unter 1,64 Prozent und 75 Prozent unter 2,35 Prozent.
Es zeigt sich, dass kürzere Vertragslaufzeiten tendenziell mit höheren Effektivkosten einhergehen. Insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind die Kosten signifikant höher als bei klassischen Lebensversicherungen. In einigen Fällen liegen die Effektivkosten für die meistverkauften fondsgebundenen Produkte sogar über 4 Prozent, unabhängig vom Eintrittsalter und der Laufzeit. Dies bedeutet, dass erst bei außergewöhnlich hohen Renditen der zugrundeliegenden Kapitalanlagen ein Anlagegewinn für die Versicherungsnehmer erzielt werden kann.
Da fondsgebundene Verträge meist auf Aktienfonds basieren, die die Partizipation an den Aktienmarkterträgen ermöglichen sollen, erscheinen die durchschnittlichen Effektivkosten bei längeren Laufzeiten angesichts dieser Zielsetzung vertretbar. Die Spitzenwerte bei den Effektivkosten werfen jedoch ernsthafte Zweifel auf, ob die Produktfreigabeverfahren den Interessen und Bedürfnissen des Zielmarktes ausreichend gerecht werden, wie es die Wohlverhaltensregeln vorschreiben.
Rückvergütungen und ihre Auswirkungen
Bei rund einem Drittel des Neugeschäfts mit den meistverkauften fondsgebundenen Produkten zahlen die Kapitalverwaltungsgesellschaften Rückvergütungen an den Lebensversicherer. Diese liegen im Durchschnitt bei knapp über 0,30 Prozent des Fondsguthabens pro Jahr und können in der Spitze sogar über 1,20 Prozent betragen.
In etwa 80 Prozent dieser Fälle (gemessen an der Beitragssumme) sind spezielle Überschussanteile vorgesehen, durch die die Lebensversicherer die Versicherungsnehmer gezielt an den Rückvergütungen der jeweiligen Fonds beteiligen. Im Durchschnitt erhalten die Versicherungsnehmer hierbei etwa 52 Prozent der gezahlten Rückvergütungen zurück. Bei rund einem Viertel dieser Produkte werden die Rückvergütungen sogar vollständig erstattet.
Besonders kritisch sind die verbleibenden rund 20 Prozent, bei denen solche speziellen Überschussanteile fehlen. Zwar erhöhen die Rückvergütungen der KVGen auch in diesen Fällen das übrige Ergebnis, an dem die Lebensversicherer die Versicherungsnehmer mindestens zur Hälfte beteiligen müssen. Diese Regelung greift jedoch nur bei positivem Ergebnis und auf kollektiver Ebene. Gemäß § 153 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen die Lebensversicherer die Überschussbeteiligung zudem verursachungsorientiert verteilen. Das heißt, die Beteiligung muss berücksichtigen, wie stark der einzelne Vertrag zur Erzielung der Überschüsse beigetragen hat. Wenn sich die Rückvergütungen der KVGen stark unterscheiden, ist eine pauschale Überschussbeteiligung, die von der individuellen Fondsauswahl unabhängig ist, nicht mehr konform mit dieser Anforderung.
Gemessen an der Beitragssumme des untersuchten Neugeschäfts zahlen die KVGen nach Kenntnis der Lebensversicherer bei etwa 19 Prozent des Geschäfts Rückvergütungen direkt an die Vermittler. In weniger als der Hälfte dieser Fälle ist den Lebensversicherern die genaue Höhe dieser Rückvergütungen bekannt, die im Durchschnitt bei rund 0,50 Prozent liegt.
Interessenkonflikte im Vertrieb eindämmen
Diese Situation deutet darauf hin, dass es für einige Lebensversicherer schwierig ist, potenzielle Interessenkonflikte im Vertrieb zu identifizieren und die gesetzlichen Vorgaben zur Vertriebsvergütung umzusetzen. Wenn ein Vermittler Rückvergütungen von KVGen erhält, besteht die Versuchung, Kunden Fonds mit den höchsten Rückvergütungen zu empfehlen. Um solche Interessenkonflikte angemessen bewerten und handhaben zu können, ist es für den Lebensversicherer unerlässlich, die Höhe der Rückvergütungen zu kennen.
Darüber hinaus erhöhen Rückvergütungen an Vermittler nicht den Überschuss des Lebensversicherers und somit auch nicht die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Sie stellen vielmehr eine zusätzliche Vertriebsvergütung dar, die aus der Managementgebühr der KVG finanziert wird und tendenziell die Kosten des fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukts steigert. Dies erhöht die Gefahr, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis aus Sicht der Versicherungsnehmer nicht mehr angemessen ist.
Ein weiteres Problem ist die mangelnde Transparenz bei Abschluss- und Vertriebskosten. Die Fondsmanagementgebühren, aus denen die Rückvergütungen bezahlt werden, zählen zwar zu den Effektivkosten, über die Kunden informiert werden müssen. Sie sind jedoch nicht Teil der einkalkulierten Abschlusskosten, die separat als einheitlicher Gesamtbetrag ausgewiesen werden müssen. Dies kann den Kunden einen irreführenden Eindruck von der tatsächlichen Gesamthöhe der Abschlusskosten vermitteln.
Für Verbraucher ist es daher ratsam, sich vor Vertragsabschluss genau über alle anfallenden Kosten und die Struktur der Rückvergütungen zu informieren, um sicherzustellen, dass ihre Altersvorsorge optimal gestaltet ist. Eine kritische Prüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses und das Verständnis der Vertriebspraktiken sind entscheidend für eine fundierte Entscheidung.
