Lebensversicherung Zurich: Kündigen, Widerrufen oder die beste Option finden?

Die Frage, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG besser kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die optimale Strategie hängt stark von individuellen Faktoren ab, da die Zurich eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsarten und Tarife anbietet, die jeweils gesondert bewertet werden müssen. Entscheidend für eine fundierte Einschätzung sind Ihre persönliche Lebenssituation, die Risiken, die durch den Vertrag abgesichert werden sollen, sowie die spezifischen Bedingungen und die bisherige Rendite Ihres Vertrages.

Auch die verbleibende Vertragslaufzeit und die finanzielle Stabilität der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Ihren spezifischen Vertrag am sinnvollsten ist, empfiehlt es sich, Ihre Lebensversicherung unabhängig überprüfen zu lassen.

1. Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG im Überblick

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ist als Aktiengesellschaft organisiert und hat ihren Hauptsitz in Köln. Im Laufe der Zeit hat die Zurich Gruppe Deutschland verschiedene Lebensversicherungsgesellschaften integriert, deren Verträge heute ebenfalls von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG verwaltet werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Zürich Leben Direktion für Deutschland
  • Zürich Lebensversicherung AG
  • Zürich Agrippina Lebensversicherung AG
  • Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft Direktion für Deutschland
  • Neckura Lebensversicherungs-AG
  • DA Deutsche Allgemeine Leben Versicherung AG
  • Leben Direkt Versicherungs-AG
  • Vita Lebensversicherung AG Direktion für Deutschland
  • Agrippina Lebensversicherung AG
  • Deutscher Herold Lebensversicherung AG
  • Lebensversicherungs-AG der Deutschen Bank

Zu Beginn des Jahres 2024 umfasste der Bestand der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG beeindruckende 2.008.508 Versicherungsverträge. Damit zählt sie zu den bedeutenden Akteuren auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt.

2. Lebensversicherung bei der Zurich kündigen: Eine schlechte Option?

Eine vorzeitige Kündigung Ihrer Lebensversicherung bei der Zurich ist in den meisten Fällen die wirtschaftlich ungünstigste Wahl. Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Ob eine Kündigung in Ihrem speziellen Fall überhaupt möglich ist und welche Bedingungen dabei gelten, hängt von der Art und den spezifischen Regelungen Ihres Vertrages ab.

2.1 Wann ist eine Kündigung möglich und welche Fristen gelten?

Für Verträge, die nach dem Jahr 1994 bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG abgeschlossen wurden, ist eine Kündigung in der Regel jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Das bedeutet, dass die Kündigung bis zu einem Tag vor der nächsten fälligen Beitragszahlung bei der Zurich eingegangen sein muss.
Beispielsweise, wenn Ihre Versicherungsperiode am 31. Oktober endet, reicht es aus, wenn Ihre Kündigung an diesem Tag bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eintrifft. Eine zusätzliche Kündigungsfrist ist in solchen Fällen nicht einzuhalten [cite: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html]. Für ältere Verträge, die vor 1995 abgeschlossen wurden, können komplexere Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen gelten.

2.2 Sollte ich meinen Zurich Vertrag kündigen?

Die Entscheidung, eine Lebens- oder Rentenversicherung aufzulösen, sollte niemals leichtfertig getroffen werden. Eine Kündigung führt nicht nur zum Verlust des angesparten Kapitals, sondern auch zum sofortigen Erlöschen des damit verbundenen Risikoschutzes – sei es eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihre Lebensversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung zu kündigen, ist es unerlässlich, sich vorab mit potenziellen Alternativen auseinanderzusetzen. Oftmals gibt es Optionen, die finanziell deutlich vorteilhafter sind als eine reine Kündigung.

Im Zweifelsfall, ob eine Kündigung Ihres Vertrages sinnvoll ist, sollten Sie sich unbedingt unabhängig zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung beraten lassen, um alle Möglichkeiten abzuwägen.

2.3 Vorlage für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung

Für die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zurich können Sie einen Musterbrief-Generator nutzen, der Ihnen hilft, das Schreiben korrekt zu erstellen. Solche Generatoren übernehmen nach Auswahl der Versicherungsgesellschaft automatisch deren Adressdaten in den Musterbrief.
Wichtige Informationen, die Sie bereithalten sollten, um das Kündigungsschreiben zu vervollständigen, sind:

  • Vertragsart: Handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), einen fondsgebundenen oder klassischen Vertrag?
  • Zahlungsweise: Monatlich, vierteljährlich, jährlich oder beitragsfrei gestellt? Dies beeinflusst den möglichen Kündigungszeitpunkt.
  • Aktuelle Versicherungsnummer: Achten Sie darauf, die aktuelle Nummer zu verwenden, die auf dem neuesten Schreiben der Versicherung zu finden ist.
  • Ihre Adressdaten: Für die Absenderadresse und zur eindeutigen Zuordnung.
  • Bankverbindung: Das Auszahlungskonto sollte auf Ihren Namen lauten, um Probleme mit dem Geldwäschegesetz zu vermeiden.
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Ohne diese Angaben kann die Auszahlung verweigert werden.
  • Politisch exponierte Person (PEP): Eine Angabe dazu ist gemäß § 10 Absatz 9 Satz 1 GwG erforderlich.
  • Bestätigte Personalausweis-Kopie: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass hierfür eine von Dritten gemäß § 2 Absatz 1 GwG bestätigte Kopie nötig ist, beispielsweise von Banken.
  • Gewünschtes Kündigungsdatum: Wählen Sie den Tag, an dem Sie die Kündigung voraussichtlich verschicken werden.

Weitere Informationen zur Kündigung und zum Musterbrief-Generator finden Sie hier.

2.4 Kündigung bei der Zurich: Zahlen & Fakten

Ein Blick auf die statistischen Daten der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kann zusätzliche Einblicke in das Verhalten der Versicherten und die Unternehmenspraxis geben.

2.4.1 Stornoquote der Zurich

Die Stornoquote gibt an, welcher Prozentsatz der Beiträge im letzten Geschäftsjahr storniert und somit nicht mehr weiterbezahlt wurde. Anfang 2025 lag die Stornoquote der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bei etwa 4,5 Prozent.
Häufige Ursachen für die vorzeitige Beendigung der Beitragszahlung sind Kündigungen, Beitragsfreistellungen oder die Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Diese Quote liefert einen Indikator für die Zufriedenheit der Kunden und die Bestandsentwicklung des Unternehmens [cite: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/publikationen_node.html].

2.4.2 Durchschnittlicher Rückkaufswert und Anzahl der Kündigungen

Zum Beginn des Jahres 2024 betrug der durchschnittliche Rückkaufswert eines Vertrages bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG circa 13.287 Euro. Im Geschäftsjahr zuvor wurden insgesamt 50.485 Verträge bei der Zurich gekündigt oder die Beitragszahlung vorzeitig eingestellt [cite: https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/unternehmen/zurich-gruppe-deutschland/geschaeftsberichte]. Diese Zahlen verdeutlichen die Größenordnung der Kunden, die sich für einen vorzeitigen Ausstieg aus ihrem Lebensversicherungsvertrag entscheiden.

2.5 Bessere Alternativen zur Kündigung

Wenn Sie überlegen, Ihren Vertrag bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zu kündigen, ist es dringend ratsam, mögliche Alternativen prüfen zu lassen. Häufig können Versicherungsnehmer auf diese Weise deutlich mehr Kapital erhalten, als es bei einer Kündigung der Fall wäre.

Für viele Lebens- und Rentenversicherungen der Zurich gibt es weitere Optionen, die je nach Vertrag und Ihrer individuellen Situation sinnvoller sein können. Bevor Sie sich für eine Alternative entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt unabhängig überprüfen lassen. Es ist wichtig zu wissen, dass in lediglich einem geringen Prozentsatz der untersuchten Fälle eine Kündigung tatsächlich die beste Option darstellt.

3. Zurich Lebensversicherung widerrufen: Eine oft lukrativere Alternative

Neben der Kündigung besteht bei Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zurich unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eines Widerrufs. In den allermeisten Fällen führt ein Widerruf zu einer deutlich höheren Auszahlung an die Kunden der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG im Vergleich zu einer Kündigung.
Ein Widerruf kann grundsätzlich auch viele Jahre nach Vertragsabschluss noch erfolgen, sofern die Zurich Sie seinerzeit fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder die vorvertraglichen Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hat.

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3.1 Wann besteht ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht?

Ob für eine Lebens- oder Rentenversicherung ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht besteht, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab und von der Art und Weise, wie der Vertrag zustande kam:

  • Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 4 VVG: Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
  • Widerspruchsrecht nach § 5a VVG (alter Fassung) oder Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG (alter Fassung): Für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden.

3.1.1 Der Unterschied zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht

Die Unterscheidung zwischen Widerspruchs- und Rücktrittsrecht ist entscheidend für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden:

  • Rücktrittsrecht nach § 8 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (a.F.): Dieses Recht steht Ihnen zu, wenn Sie von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung bereits bei der Antragstellung alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen vollständig erhalten haben. In diesem Fall kam Ihr Versicherungsvertrag im sogenannten Antragsmodell zustande [cite: https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/8.html].
  • Widerspruchsrecht nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz (a.F.): Sollten Ihnen bei Antragstellung nicht alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt worden sein, kam Ihr Vertrag mit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG im sogenannten Policenmodell zustande, und Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu [cite: https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html].

Ein wirksam ausgeübter Widerspruch, Rücktritt oder Widerruf hat stets die Rückabwicklung des gesamten Vertrages zur Folge.

3.2 Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der Zurich

Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich von der Zurich mit diesen Beiträgen erzielten Gewinne – den sogenannten “gezogenen Nutzungen” – an den Kunden ausgezahlt werden müssen [cite: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__818.html]. Davon kann gegebenenfalls ein Wertersatz für den genossenen Versicherungsschutz abgezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Zurich in diesem Fall keine Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten darf.

Die Berechnungsweise Ihres Anspruchs kann sich je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses leicht unterscheiden. Der so ermittelte Rückabwicklungsanspruch liegt in den allermeisten Fällen deutlich über dem Rückkaufswert, der bei einer Kündigung gezahlt würde. Dies liegt daran, dass bei einer Rückabwicklung die Vertragskosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) nicht abgezogen werden dürfen und die tatsächliche Wertentwicklung, auf Basis der gezogenen Nutzungen, in der Regel höher ist als die vertraglich garantierte Wertentwicklung. Bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen wird üblicherweise auf die Wertentwicklung der Fonds [cite: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72914] oder die Nettoverzinsung der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG abgestellt [cite: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=124410].

Achtung! Eine Rückabwicklung ist nicht immer die bessere Option. Im schlimmsten Fall könnte die Zurich sogar Geld von Ihnen zurückfordern! Zudem können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Komplikationen entstehen. Lassen Sie sich daher unbedingt vor einem Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt unabhängig über die wirtschaftlichen Auswirkungen beraten.

3.3 Rückabwicklung mit anderen Optionen vergleichen

Kunden der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG sollten den möglichen Anspruch bei einer Rückabwicklung zunächst genau berechnen lassen und diesen Wert dann mit den Ergebnissen anderer Alternativen vergleichen. Auch ein Verkauf des Vertrages oder dessen Fortführung kann bei einem Vertrag der Zurich sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie den ursprünglichen Risikoschutz des Vertrages weiterhin benötigen. Es gibt viele weitere Alternativen, die für Ihren Vertrag zu einem besseren finanziellen Ergebnis führen können.

Sie können alle Optionen für Ihre Lebensversicherung ermitteln und unabhängig bewerten lassen. Wir besprechen mit Ihnen die beste Option für Ihren Vertrag und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. Für eine erste Orientierung empfehlen wir grundsätzlich die Vereinbarung eines Erstberatungstermins.

4. Solvenz der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG: Wie sicher ist Ihr Vertrag?

Die Solvenz eines Versicherungsunternehmens ist ein entscheidender Indikator für dessen Fähigkeit, seinen Verpflichtungen gegenüber den Kunden auch in schwierigen Zeiten nachzukommen. Die aufsichtsrechtliche Quote zur Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (SCR-Bruttoquote) der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung lag zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 bei 562,5 %. Dies lag unter dem Branchendurchschnitt von 626,6 %.
Bei der Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung wies die Zurich eine MCR-Bruttoquote von 1.250,0 % aus. Der Branchendurchschnitt lag hierbei deutlich höher bei 15.198,5 %.

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4.1 Auswirkungen von Bewertungshilfen auf die Solvenzquoten

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG nutzt bei der Ermittlung der aufsichtsrechtlich relevanten Solvenzquoten (SCR-Bruttoquote und MCR-Bruttoquote) Bewertungshilfen. Diese Hilfen beeinflussen die Höhe der Quoten und erschweren eine direkte Einschätzung, wie widerstandsfähig die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung in möglichen Krisenzeiten wirklich wäre.
Konkret greift die Zurich bei der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Bruttoquoten auf folgende Bewertungshilfen zurück:

  • Übergangsmaßnahmen bei versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Volatilitätsanpassungen

Ohne diese Bewertungshilfen ergeben sich für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung eine SCR-Nettoquote von 289,3 % (im Vergleich zum Branchendurchschnitt von 312,7 %) und eine MCR-Nettoquote von 640,0 % (im Vergleich zum Branchendurchschnitt von 5.266,8 %) [cite: https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/unternehmen/zurich-gruppe-deutschland/geschaeftsberichte].

4.2 Probleme bei der Bewertung und standardisierte Solvenzquote

Aufgrund der unterschiedlichen Anwendung von Bewertungshilfen lassen sich die SCR- und MCR-Quoten der einzelnen Lebensversicherer nicht immer unmittelbar miteinander vergleichen. Um dennoch ein vergleichbares Ranking der Solvenz der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zu ermöglichen, wird eine standardisierte Solvenzquote aus den Daten der SFCR-Berichte aller Lebensversicherer ermittelt.
Bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung lag diese standardisierte Solvenzquote bei 289,3 % (der Branchendurchschnitt lag bei 317,2 %). Diese standardisierte Quote wurde von der Zahl&Recht GmbH ermittelt und ermöglicht eine objektivere Einschätzung der finanziellen Stabilität im Vergleich zum Markt.

5. Die beste Option für Ihren Zurich Vertrag finden

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kündigen, verkaufen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder die Auszahlung abwarten sollten, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu zählen die Rendite Ihres Vertrages, die spezifischen Versicherungsbedingungen, die verbleibende Vertragslaufzeit, Ihre individuelle finanzielle und persönliche Situation sowie die aktuelle finanzielle Lage der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.

5.1 Lebens- oder Rentenversicherung bei Zahl&Recht prüfen lassen

Im Rahmen einer umfassenden Vertragsprüfung rekonstruieren wir den gesamten Verlauf Ihrer Versicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. Dabei werden der Vertrag auf juristische und versicherungsmathematische Unstimmigkeiten oder mögliche Ansatzpunkte für Optimierungen überprüft. Wir bewerten alle verfügbaren Handlungsmöglichkeiten und besprechen die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen. Gemeinsam legen wir dann das weitere Vorgehen für Ihren Vertrag fest und unterstützen Sie mit passenden Musterschreiben bei der Umsetzung. So finden und realisieren Sie die beste Option für Ihren Vertrag bei der Zurich.

5.2 Kosten für die Vertragsprüfung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung

Als unabhängige Rechtsberater werden wir ausschließlich von unseren Mandanten direkt vergütet. Wir arbeiten auf Honorarbasis mit einem Stundensatz von 190,- Euro netto (zzgl. 19% Umsatzsteuer), also 226,10 Euro brutto. Wir vereinbaren stets einen Kostendeckel, sodass Sie immer genau wissen, welche maximalen Kosten auf Sie zukommen können.

Je nach individueller Vertragssituation, der Höhe der Beiträge und des Vertragsguthabens kann es sinnvoll sein, zunächst nur eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen oder direkt eine umfassendere Vertragsprüfung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine komplette Vertragsprüfung belaufen sich im Regelfall auf 790,- Euro brutto. Bei sehr kleinen Verträgen lohnt sich eine Prüfung finanziell meistens nicht.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherungen geprüft werden, desto geringer fallen die Kosten pro Vertrag aus. Wir empfehlen zunächst, einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung kostet 226,10 Euro (190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer) und wird bei einer späteren, umfassenderen Beauftragung angerechnet. In den meisten Fällen können unsere Mandanten durch unsere Tätigkeit ein Vielfaches des Honorars einsparen oder zusätzlich von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung erhalten.