Ihre Zurich Lebensversicherung Kündigen zu wollen, ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Viele Versicherungsnehmer sind unzufrieden mit den Renditen oder den gestiegenen Kosten ihrer Police und suchen nach Wegen, ihren Vertrag zu beenden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, um Ihre Lebensversicherung bei der Zurich korrekt und effektiv zu kündigen oder alternative Optionen in Betracht zu ziehen. Dabei beleuchten wir die Kündigungsformalitäten, Fristen und insbesondere die oft vorteilhaftere Möglichkeit des Widerrufs.
Wie Sie Ihre Zurich Lebensversicherung korrekt kündigen
Um Ihre Zurich Lebensversicherung zu kündigen, ist es ausreichend, den Versicherer in Textform zu kontaktieren. Dies bedeutet, dass eine E-Mail als Kündigung ausreicht. Die Textform unterscheidet sich von der Schriftform, da sie neben Brief und Fax auch elektronische Nachrichten wie E-Mails einschließt. Obwohl eine E-Mail zulässig ist, empfehlen wir Ihnen aus Beweiszwecken, die Kündigung schriftlich per Einschreiben oder Fax zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Bei einer Kündigung per E-Mail wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Nachricht angekommen ist, es sei denn, der Versicherer kann Gegenteiliges nachweisen.
Beachten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben die folgenden Punkte, um Rückfragen zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen:
- Korrekter Adressat: Senden Sie die Kündigung an den richtigen Vertragspartner. Die genaue Bezeichnung und Adresse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zurich. Eine falsche Adressierung kann zu Verzögerungen führen, da der rechtzeitige Eingang beim Versicherer entscheidend ist.
- Persönliche und Vertragsdaten: Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre aktuelle Anschrift sowie alle relevanten Vertragsdaten an, einschließlich der Policen- und Kundennummer. Dies ermöglicht eine schnelle und eindeutige Zuordnung Ihrer Kündigung.
- Eindeutige Formulierung: Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ in Ihrem Schreiben, um Missverständnisse über Ihre Absicht zu vermeiden. Eine klare Absichtserklärung verhindert, dass der Versicherer Ihren Wunsch anders interpretiert.
- Gewünschter Kündigungstermin: Teilen Sie der Zurich mit, zu welchem Termin Sie kündigen möchten. Die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist hier in den meisten Fällen ausreichend und präzise genug.
- Bestätigung und Auszahlung: Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und um die Berechnung sowie Auszahlung des vertraglich zustehenden [Rückkaufswertes].
- Unterschrift: Bei schriftlicher Kündigung ist eine händische Unterschrift erforderlich. Bei einer E-Mail entfällt dies, weshalb eine explizite Kündigungsbestätigung per E-Mail besonders wichtig ist.
Diese Grundsätze gelten sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen und tragen dazu bei, den Kündigungsprozess effizient und reibungslos zu gestalten.
Kündigungsfristen bei Ihrer Zurich Lebensversicherung
Die [Kündigungsfristen], die Sie bei einer Lebensversicherung einhalten müssen, ergeben sich sowohl aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als auch aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers. Gemäß § 11 Abs. 3 VVG kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen, was auch bei der Zurich der Fall ist. Hier müssen Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Versicherungsperiode einhalten.
Es ist wichtig zu verstehen, was die Versicherungsperiode bedeutet: Sie ist ein Jahreszeitraum, der nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entspricht (§ 12 VVG). Stattdessen beginnt die Periode mit dem Abschlussdatum der Versicherung – beispielsweise am 1. September – und endet ein Jahr später, also am 31. August des Folgejahres. Für eine fristgerechte Kündigung bei einer dreimonatigen Frist muss Ihr Schreiben spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode beim Versicherer eingegangen sein. Im genannten Beispiel wäre dies der 31. Mai. Ausschlaggebend ist der Eingang bei der Versicherungsgesellschaft, nicht der Zeitpunkt der Bearbeitung.
Eine wichtige Ausnahme bildet die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Gemäß § 40 Abs. 1 VVG können Sie Ihre Zurich Lebensversicherung fristlos kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass Sie dafür eine entsprechende Mehrleistung erhalten. Die Zurich ist in diesem Fall verpflichtet, Sie einen Monat vor der geplanten Änderung über diese Anpassung und Ihr Kündigungsrecht zu informieren (§ 40 Abs. 2 VVG). Dies schützt Sie vor einseitigen Vertragsänderungen, die Ihnen Nachteile bringen könnten.
Wann Sie nach Kündigung die Auszahlung erhalten
Wenn Sie Ihre Zurich Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den [Rückkaufswert] zum Ende der Versicherungsperiode aus, in der die Kündigung wirksam wird (§ 169 Abs. 1 VVG). Der Rückkaufswert ist die Summe, zu der der Versicherer die Police vom Versicherungsnehmer “zurückkauft”. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Die Formel zur Berechnung des Rückkaufswertes lautet vereinfacht:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteile (für Leistungen wie Berufsunfähigkeitsschutz oder Todesfallschutz) + erwirtschaftete Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – gegebenenfalls ein Stornoabzug.
Beachten Sie, dass Beitragsanteile, die auf spezielle Risikobausteine entfallen, bei einer Kündigung oder einem Widerruf der Lebensversicherung verloren gehen. Dies liegt daran, dass diese Prämien eine direkte Gegenleistung für den Versicherungsschutz darstellen und keinen Vermögensaufbau bewirken, ähnlich wie bei einer reinen Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung. Da der Versicherer den Rückkaufswert stets auf den letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet, erfolgt die Auszahlung in der Regel einige Tage bis eine Woche später. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine verbindliche Auskunft direkt bei der Zurich einzuholen. In Bezug auf Ihre einmalzahlung rentenversicherung oder ähnliche Vorsorgeprodukte sollten Sie immer die jeweiligen Bedingungen prüfen, da die Auszahlungsmodalitäten variieren können.
Häufige Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung
Die Entscheidung, eine Zurich Lebensversicherung zu kündigen, wird von immer mehr Versicherungsnehmern getroffen und hat verschiedene Ursachen. Die häufigsten Beweggründe sind:
- Steigende Kosten: Viele Lebensversicherungsgesellschaften haben angesichts sinkender Gewinne die laufenden und einmaligen Kosten ihrer [Policen] erhöht. Dies führt dazu, dass Kunden Jahr für Jahr höhere Beträge für ihre Versicherung aufwenden müssen, was die Attraktivität des Produkts mindert.
- Sinkende Zinsen und Überschüsse: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wirkt sich direkt auf Lebensversicherungen aus. Da die Versicherer geringere Überschüsse erzielen, fallen auch die [Überschussbeteiligungen] für die Versicherungsnehmer niedriger aus. Dies hat zur Folge, dass viele Lebensversicherungen ihre ursprüngliche Rentabilität verlieren und die Erwartungen der Kunden nicht mehr erfüllen können.
- Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen bieten oft kaum Möglichkeiten, sie an veränderte Lebensumstände anzupassen. Insbesondere bei kapitalbildenden Lebensversicherungen besteht selten die Option, die Anlagestrategie wesentlich zu ändern. Menschen, die ihr Geld flexibler oder anderweitig investieren möchten, sehen sich oft gezwungen, ihre Lebensversicherung zu kündigen.
- Geldnot: Finanzielle Engpässe sind ebenfalls ein häufiger Kündigungsgrund. Es ist jedoch ratsam, eine gut verzinste Zurich Lebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen. In solchen Situationen gibt es oft bessere Alternativen, wie beispielsweise den Widerruf der Police, den Verkauf der Versicherung oder ein Policendarlehen. Ein Policendarlehen ermöglicht es Ihnen, den [Versicherungsschein] als Sicherheit für einen Kredit zu hinterlegen und dabei von besonders günstigen Konditionen zu profitieren, um kurzfristige Liquidität zu erhalten. Dies kann eine sinnvolle Option sein, bevor Sie sich für eine vollständige Auflösung Ihres Vertrags entscheiden.
Todesfall des Versicherungsnehmers: Was ist zu beachten?
Lebensversicherungen können, ähnlich wie jedes andere Vermögen, vererbt und verschenkt werden. Wer die Police im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält, richtet sich nach der gesetzlichen oder, falls vorhanden, nach der durch Testament festgelegten Erbfolge. Grundsätzlich tritt der Erbe vollständig in die rechtliche Stellung des früheren [Versicherungsnehmers] ein und übernimmt die Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Sie eine geerbte Zurich Lebensversicherung jederzeit kündigen, den Vertrag widerrufen oder beitragsfrei stellen können. Ein abweichendes Bezugsrecht, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst lag, bleibt dabei bestehen.
Bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und dass Sie die Police übernommen haben.
- Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft Ihre aktuelle Bankverbindung mit, sofern diese nicht bereits vorliegt, damit der Rückkaufswert korrekt ausgezahlt werden kann.
- Legen Sie einen Nachweis über den Sachverhalt vor, wie zum Beispiel einen Erbschein oder ein anderes amtliches Dokument, das Ihre Erbenstellung belegt.
Diese Schritte gewährleisten einen reibungslosen Übergang und die korrekte Abwicklung der geerbten Lebensversicherung.
Zurich Lebensversicherung kündigen vs. widerrufen: Vor- und Nachteile im Vergleich
Um Ihre Police aufzulösen, können Sie Ihre Zurich Lebensversicherung entweder [kündigen] oder widerrufen. Während die Kündigung vielen bekannt ist, kennen die Möglichkeit des Widerrufs eher weniger Kunden – hier winkt jedoch oft eine deutlich höhere Auszahlung. In vielen Fällen können Sie so mit einem Gewinn aus Ihrem Vertrag herausgehen.
Die Kündigung der Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre Zurich Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Betrag kann aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten sowie weiterer Zusatzgebühren, die alleine durch die Kündigung entstehen, schnell zu einem Verlust führen. Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie eine Kündigung sich finanziell oft nicht lohnt:
Stellen Sie sich vor, Sie kündigen Ihre Police nach zehn Jahren. Sie haben 20.000 Euro eingezahlt und 3.000 Euro an Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten belaufen sich auf 4.000 Euro, zusätzlich fällt ein Stornoabzug von 800 Euro an. Ihr Rückkaufswert liegt dann bei 18.200 Euro – ein Verlust im vierstelligen Bereich, obwohl die Lebensversicherung eigentlich eine ordentliche Rendite erzielt hat!
Dieses Beispiel zeigt eindringlich, wie die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten selbst eine an sich attraktive Lebensversicherung unattraktiv machen können. Abhängig von der Entwicklung niedriger [Garantiezinsen] können die Verluste im Laufe der Zeit sogar noch höher ausfallen, oder Policen sind über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg nicht mehr rentabel. Bevor Sie den Schritt zur Kündigung gehen, könnte es ratsam sein, sich über alternative Anlageformen oder eine regelbeitrag rentenversicherung 2022 zu informieren. Es ist fast immer empfehlenswert, Ihre Lebensversicherung professionell prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass eine Kündigung der beste Weg ist.
Der Widerruf der Lebensversicherung
Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher das Recht, Ihre Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen (§ 8 Abs. 1 VVG). Die [Widerrufsfrist] beginnt, sobald Ihnen alle Versicherungsunterlagen und die Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV vollständig zugegangen sind. Zusätzlich müssen Sie wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sein (§ 8 Abs. 2 VVG; Widerrufsbelehrung).
Ist die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. In diesem Fall haben Sie als Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht“. Bei zahlreichen Versicherungen – Schätzungen gehen von über 100 Millionen Policen aus –, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist genau dies geschehen. Diese Lebensversicherungen können noch heute widerrufen werden.
Im Vergleich zur Kündigung bietet der Widerruf den erheblichen Vorteil, dass der Versicherer kaum Kosten abziehen darf. Lediglich die Risikoanteile (etwa für den BU- oder Todesfallschutz) und die laufenden Verwaltungskosten der Police sind zulässig. Weitere Abzüge, insbesondere für Abschlussgebühren oder eine Kündigungspauschale, sind nicht erlaubt.
Darüber hinaus muss der Versicherer bei einem [Widerruf] die tatsächlich erzielte [Rendite] auszahlen. Die Auszahlung ist somit nicht auf den Garantiezins beschränkt, wie es beim Rückkaufswert oft der Fall ist, sondern kann deutlich darüber hinausgehen. Auch hier winken attraktive Renditechancen, die weit über das hinausgehen, was eine Kündigung bieten würde. Ein weiterer Aspekt könnte die rentenversicherungspflicht selbstständige sein, um langfristig Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
In der Regel muss der Widerruf schriftlich gegenüber dem Versicherer erklärt werden und kann dazu führen, dass Sie bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen – und achten Sie darauf, Ihre Zurich Lebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen, ohne die Option des Widerrufs geprüft zu haben!
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Mit helpcheck und unseren erfahrenen Kooperationsanwälten stehen Ihnen starke Partner zur Seite, die Sie bei der Prüfung Ihrer Lebensversicherung unterstützen. Reichen Sie einfach alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Police, insbesondere das Begleitschreiben und den Versicherungsschein, bei uns ein. Wir prüfen Ihre Lebensversicherung auf „Herz und Nieren“ und teilen Ihnen den Mehrwert mit, den Sie durch den Widerruf der Police erzielen können, im Vergleich zur einfachen Kündigung.
Das Beste daran: Ein Honorar für unsere Leistungen wird erst fällig, wenn unsere Anwälte mit dem Widerruf erfolgreich sind und Sie tatsächlich eine höhere Auszahlung erhalten, als es durch eine Kündigung der Fall gewesen wäre. So tragen Sie zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko und können entspannt prüfen lassen, welche Option für Sie die finanziell vorteilhafteste ist. Informieren Sie sich beispielsweise auch über eine mögliche rentenversicherung einmalzahlung und wie diese mit Ihrer persönlichen Situation zusammenhängt. Nutzen Sie diese Chance, um das Optimum aus Ihrer Lebensversicherung herauszuholen!
